Impuls: Genossenschaften sind starke Partner für Kommunen, sagt GVB-Präsident Stefan Müller in seiner Kolumne „Impuls“.
Die Gemeinde Mömlingen im unterfränkischen Landkreis Miltenberg zählt knapp 5.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bis vor Kurzem versorgten vier Ärzte in drei Arztpraxen die Menschen medizinisch – doch im Dezember 2023 schloss die größte Praxis. „Unsere Region ist ländlich geprägt“, sagt Siegfried Scholtka, der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde. „Mit dem Auto sind es – wenn es gut läuft – etwa 45 Minuten bis nach Frankfurt.“ Im Notfall ist das eine lange Fahrtzeit. Die Gemeinde musste handeln, um weiterhin eine gute medizinische Versorgung für möglichst viele Menschen vor Ort sicherzustellen. Die Antwort der Kommune: ein MVZ als neuer Anker der ärztlichen Versorgung.
Die Gemeinde wurde aktiv: Sie gründete eine Genossenschaft und kaufte Räumlichkeiten, um ein MVZ zu eröffnen. Scholtka übernahm den Vorsitz der Genossenschaft, die unter dem Namen GNM Gesundheitsnetz Mümlingtal agiert. „Als langjähriger Bürgermeister habe ich mitbekommen, wo die Schwierigkeiten für Ärztinnen und Ärzte liegen, eine Praxis zu betreiben. Es geht um Zeit für die Verwaltung und natürlich um Geld“, sagt Scholtka, der nach 18 Jahren im Amt bei der jüngsten Kommunalwahl nicht mehr als Bürgermeister kandidierte.
Dies bestätigt Martin Felger von Diomedes. Der Mediziner und Betriebswirt unterstützt mit seinem Unternehmen dabei, genossenschaftliche MVZ zu realisieren. „Wir beobachten die Probleme vor allem im ländlichen Raum. In Städten ist das Hausarzt-Netz noch dichter. Patientinnen und Patienten müssen in Ballungsgebieten meist nicht so weit fahren, um eine Hausarztpraxis zu erreichen.“ Doch Felger sagt auch: „Die medizinische Versorgung dank eines genossenschaftlichen MVZ langfristig sicherzustellen, ist für den ländlichen Raum konzipiert. Punktuell beobachten wir allerdings mittlerweile auch in Städten Probleme bei der Weiterführung von kleineren Praxen.“
Diomedes
Ein Projektierer, mit dem der Genossenschaftsverband Bayern in diesem Bereich zusammenarbeitet, ist Diomedes. Das Unternehmen hat sich den Schwerpunkt gesetzt, Prozesse im Gesundheitswesen zu begleiten, und sowohl die medizinische als auch pflegerische Versorgung vor Ort sicherzustellen. Dabei unterstützt Diomedes bei der Konzeption von Ärztehäusern, Gesundheitszentren, kommunalen MVZ und Genossenschaften.
Diomedes steht einem genossenschaftlichen MVZ bei der Suche nach Ärztinnen und Ärzten und weiterem medizinischen Personal zur Seite. Zu den Leistungen gehört weiter das Beantragen von Fördermitteln, die Finanzierung des MVZ, die interne Organisation sowie die Realisierung eventuell erforderlicher Umbau- oder Neubaumaßnahmen. Auf Wunsch übernimmt Diomedes auch den kompletten Betrieb des MVZ inklusive der Geschäftsführung.
Weitere Informationen gibt es bei Dr. Martin Felger per E-Mail an mvz@diomedes.de.
Drei Gründungsmitglieder, zusätzlich ein Kassensitz
„Für die Gründung eines genossenschaftlich betriebenen MVZ benötigt man drei Mitglieder – wie bei jeder Gründung einer Genossenschaft“, sagt Bahar Ucar vom Genossenschaftsverband Bayern.
Beantragt die Genossenschaft die Zulassung für ein MVZ, müssen zwei Ärzte gefunden werden, die im MVZ arbeiten werden. „Für diese braucht man einen Kassensitz, also die Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, oder Sitzanteile bei Teilzeit-Beschäftigungen“, erklärt Felger, der Geschäftsführer von Diomedes, und fügt hinzu: „Die im MVZ tätigen Ärztinnen und Ärzte können ihre eigenen Sitze einbringen oder die Genossenschaft beantragt neue Sitze für die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte.“ Mindestens ein Kassensitz ist erforderlich. „In der Summe muss eine Ganzzeit-Beschäftigung herauskommen, unabhängig davon, wie die tätigen Medizinerinnen und Mediziner dies untereinander aufteilen. Zwei Köpfe – ein Sitz. Das ist die Mindestanforderung und demnach möglich“, erklärt Felger.
Mitglieder der Genossenschaft können neben Ärztinnen und Ärzten grundsätzlich auch Kommunen oder Krankenhäuser sein. „Häufig schließen sich Ärztinnen und Ärzte mit der jeweiligen Gemeinde zusammen“, berichtet Ucar. Auch Felger hält viel von einer engen Zusammenarbeit eines MVZ mit der betroffenen Kommune. „Ideal ist unserer Ansicht nach, wenn Kommunen mit Ärztinnen und Ärzten kooperieren“, sagt Felger.
Das Konzept eines genossenschaftlichen MVZ ist darauf ausgelegt, die Bevölkerung langfristig medizinisch gut zu versorgen. „Die Bürgerinnen und Bürger ziehen einen Vorteil daraus, wenn vor Ort gehandelt wird, bevor ein Investor ins Spiel kommt, dem eine Gewinnmaximierung wichtiger ist als eine nachhaltige medizinische Versorgung“, sagt der Diomedes-Geschäftsführer und fügt hinzu: „Unser Konzept ist vor allem für Praxen gedacht, die entweder keine Nachfolger finden und die nicht an Finanzinvestoren verkaufen wollen. Gibt der bisherige Inhaber seine Praxis auf, kann ein genossenschaftliches MVZ eine Auffanglösung sein.“
Feste Anstellung attraktiver als Selbstständigkeit
Nach der Gründung kann das MVZ – wie jede andere Arztpraxis auch – weitere Ärztinnen und Ärzte einstellen. „Für jeden weiteren Arzt oder Ärztin benötigt man allerdings weitere Sitze oder Sitzanteile“, ergänzt Felger. „In der Regel sind diese im ländlichen Raum fast immer auf Antrag zu bekommen.“
Ein Strukturwandel in der Ärzteschaft spricht überdies für ein MVZ. „Es gibt immer mehr Frauen, die als Ärztinnen arbeiten. Viele möchten jedoch nur in Teilzeit tätig sein“, sagt Ucar. Außerdem bevorzugen heute viele junge Medizinerinnen und Mediziner eine Anstellung und scheuen den Schritt in die Selbstständigkeit.
Wenn sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit der Praxisnachfolge beschäftigen, kann ein genossenschaftliches MVZ daher eine gute Lösung sein. „Gerade im ländlichen Raum ist die Nachfolge ein großes Thema“, sagt Ucar. Viele Jüngere schrecken vor Bürokratie, Verwaltungsaufwand und den finanziellen Risiken einer Übernahme zurück. Eine Anstellung mit geregelten Arbeitszeiten wirkt daher oft attraktiver – zumal sich Investitionen und Verantwortung in einer Genossenschaft breiter verteilen lassen.
„Wir kümmern uns um die Finanzen und die Verwaltung“, sagt Felger. „Die angestellten Medizinerinnen und Mediziner können ihre Wünsche bei der Arbeitszeit äußern. Und da sie im Team arbeiten, gibt es im Krankheits- oder Urlaubsfall eine Vertretung. Ein MVZ fördert somit die Work-Life-Balance und minimiert das wirtschaftliche Risiko – Aspekte, auf die immer mehr Ärztinnen und Ärzte achten.“
Entlastung der Ärzte von administrativen Aufgaben
Auch Scholtka weiß aus seiner Zeit als Bürgermeister, wie sehr bürokratische Vorgaben Projekte ausbremsen können. Beim neuen MVZ in Mömlingen sei das ebenfalls zu spüren gewesen: „Wie bei so vielen Projekten kämpften wir auch hier mit der Bürokratie. Ein Aufgeben gab es für uns als Kommune aber nicht, wir brachten mit unserer Erfahrung die Kraft auf, auch in diesem Fall nach Lösungen zu suchen“, sagt Scholtka und zeigt Verständnis dafür, dass ein solcher Kampf nicht zum Berufsalltag von Ärztinnen und Ärzten gehören sollte. Die Anstellung bei einem MVZ bringe für sie keine finanziellen Nachteile, betont GVB-Gründungsberaterin Ucar weiter. „Wie in jeder anderen Praxis verhandeln Ärzte und Ärztinnen individuell über ihr Gehalt und beziehen Boni.“ Mit dem Vorteil: „Niemand haftet allein. Wenn sich die Lebenssituation verändert, ist es auch leichter, sich beruflich wieder zu verändern“, sagt Ucar. Denn keiner trägt allein die Verantwortung für die Praxis.
Wenn Bürgerinnen und Bürger aktiv werden wollen
Bei Genossenschaften, die ein oder mehrere MVZ betreiben, ist der Kreis möglicher Mitglieder streng durch den Gesetzgeber reglementiert. „Medizinische Versorgungszentren können von zugelassenen Ärzten, von zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, von anerkannten Praxisnetzen, von gemeinnützigen Trägern, die aufgrund von Zulassung oder Ermächtigung an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, oder von Kommunen gegründet werden“, erläutert Felger.
Gerade im ländlichen Raum wollen aber Bürgerinnen und Bürger oft nicht hinnehmen, dass Arztpraxen wegfallen. Ähnlich wie im Energiebereich sehen sie sich in der Verantwortung, die Problemlösung selbst in die Hand zu nehmen. „Die Bürgerinnen und Bürger wollen eine Lücke schließen – oftmals aus der kompletten Not heraus, um die medizinische Versorgung in der Region zu gewährleisten“, sagt Ucar.
„Bürgerinnen und Bürger können einen Förderverein gründen“, erklärt Felger. Auch eine Genossenschaftsgründung sei möglich, aber diese könne nur das Ziel haben, zum Beispiel ein Bauvorhaben für ein MVZ zu ermöglichen. „Das ist aber noch eine echte Seltenheit“, sagt Felger.
Im Markt Mühlhausen zum Beispiel sei eine Allgemeinarztpraxis im Rathaus untergebracht, erzählt GVB-Gründungsberaterin Ucar. „Die Praxis liegt im ersten Stock, der Zugang ist somit nicht barrierefrei.“ Den Umzug in zeitgemäße Praxisräumlichkeiten ermöglicht in diesem Fall eine Bürgergenossenschaft. Die Rechtsform Genossenschaft bot den Bürgerinnen und Bürgern die nötige Flexibilität, um die medizinische Versorgung in der Marktgemeinde zu sichern und zu stärken.
Die Bürgergenossenschaft Markt Mühlhausen errichtete ein Gebäude für die neue Arztpraxis. Nach der Fertigstellung verpachtet die Bürgergenossenschaft die Räumlichkeiten an die Ärztin. „Selbst übernehmen dürfen die Bürgerinnen und Bürger die Praxis nicht,“ sagt die Gründungsberaterin vom GVB. „Doch auf alle Fälle ist es so, dass durch die Gründung einer Genossenschaft eine Lösung gefunden werden konnte, damit Einwohnerinnen und Einwohner auch künftig vor Ort gut medizinisch betreut werden können.“
Wenn die Praxisnachfolge gut geregelt ist, bemerken die Patientinnen und Patienten Veränderungen oft nicht – vor allem, wenn der Praxisinhaber während einer Übergangszeit weiterhin noch tätig ist. Foto: mauritius images / Westend61 / Ray
Praxisnachfolge mit Genossenschaft abwickeln
Eine Genossenschaft kann bei der Praxisnachfolge helfen, wenn Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen. „Denkbar ist, dass die Praxis an die Genossenschaft verkauft wird und die bisherige Inhaberin oder der Inhaber die Übergabe noch eine Zeit lang begleitet“, sagt Ucar. Ein Arzt oder eine Ärztin hat dann mehrere Möglichkeiten, erläutert der Geschäftsführer von Diomedes: „Eine Mitgliedschaft bei der Genossenschaft, die Anstellung bei der Genossenschaft zur Tätigkeit im MVZ und das Einbringen der Praxis in die Genossenschaft inklusive des Kassensitzes. Alles ist unabhängig voneinander möglich, kann aber auch kombiniert werden.“
Um mögliche praktikable Wege aufzuzeigen, bietet Ucar an: Interessierte Ärztinnen und Ärzte oder auch Kommunen können unverbindlich einen Termin mit der GVB-Gründungsberatung vereinbaren. „Wir beraten gerne vor Ort, gehen auf die individuelle Situation ein und suchen gemeinsam nach geeigneten Lösungen.“
Im Unterschied zu investorengeführten MVZ steht bei einem genossenschaftlich getragenen Versorgungszentrum der regionale Versorgungsauftrag im Mittelpunkt: Kommune, Ärztinnen und Ärzte sowie – je nach Modell – Bürgerinnen und Bürger bündeln Verantwortung und Finanzierung und sorgen so dafür, dass die Entwicklung des MVZ vor Ort verankert bleibt und Versorgungslücken gemeinschaftlich geschlossen werden.
Gründungsberatung des Genossenschaftsverbands Bayern
Der Genossenschaftsverband Bayern berät Kommunen, Ärztinnen und Ärzte sowie Initiativen vor Ort zu Gründung, Organisation und Finanzierung genossenschaftlicher Lösungen – auch mit einem unverbindlichen Erstgespräch. Die Unterstützung ist projektbezogen und wird individuell zugeschnitten.
Interessierte können sich auf der Website des GVB umfangreich über die Rechtsform sowie die notwendigen Schritte bis zur Gründung informieren.
Der GVB außerdem ein Handbuch mit Informationen, Checklisten und hilfreichen Links erstellt.
Für weitere Informationen steht das GVB-Gründungsteam gerne zur Verfügung.
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