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Einschätzung der Bundesbank zu Risiken im Bankensektor

Die derzeitige Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs und der niedrigen Zinsen birgt die Gefahr, dass Banken Kreditrisiken tendenziell unterschätzen. Zudem haben Banken in den vergangenen Jahren ihre Fristentransformation ausgeweitet, was zu einer Erhöhung der Zinsänderungsrisiken geführt hat. Bleibt das Zinsergebnis weiterhin durch dauerhaft niedrige Zinsen gedämpft, besteht der Anreiz, verstärkt Risiken zu übernehmen und die Fristentransformation noch stärker auszuweiten. Steigen die Zinsen abrupt, das heißt unerwartet schnell und stark, könnte es zu erheblichen Verlusten bei marktbewerteten Aktiva und einem Anstieg der Refinanzierungskosten kommen.“

Dazu meine ich: „Die Ansicht der Bundesbank, die Banken würden ihre Kreditrisiken unterschätzen, läuft für die Kreditgenossenschaften ins Leere. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken legen bei der Kreditvergabe unverändert hohe Standards an. Das bestätigen die regelmäßigen Umfragen zur Kreditvergabe, die von der Bundesbank selbst durchgeführt werden. Das heißt: Die Genossenschaftsbanken haben ihre Kreditrisiken im Griff. Gleichzeitig haben sie in den vergangenen Jahren ihre Eigenkapitalbasis massiv gestärkt. Damit sind sie auch für widrige Bedingungen wie einen raschen Zinsanstieg oder einen Konjunktureinbruch gewappnet. Das bescheinigt den Instituten auch der Finanzstabilitätsbericht: Zwischen Anfang 2008 und Mitte 2017 haben die Genossenschaftsbanken ihr Kernkapital um 125 Prozent erhöht. Ein stärkerer Zuwachs als bei jeder anderen Institutsgruppe, wie die getwitterte Grafik unten zeigt. Damit zählen die deutschen Genossenschaftsbanken zu den stabilsten Bankengruppen in ganz Europa.“

Bundesbank warnt vor Risiken bei der Vergabe von Immobilienkrediten

„Es besteht (…) das Risiko, dass sich Finanzierungen an den Immobilienmärkten als nicht nachhaltig erweisen, sollten die Zinsen steigen oder sich die dynamische Preisentwicklung umkehren. Unter anderem würden bestehende Kreditsicherheiten dann an Wert verlieren. Preisübertreibungen an Wohnimmobilienmärkten können insbesondere dann die Finanzstabilität gefährden, wenn die Marktteilnehmer derartige Risiken bei der Vergabe von Wohnungsbaukrediten systematisch unterschätzen und übermäßig positive Erwartungen über künftige Entwicklungen der Schuldentragfähigkeit bilden.

Dazu meine ich: „Von einer flächendeckenden Immobilienpreisblase kann keine Rede sein. Das haben Vertreter Bundesbank wiederholt selbst bestätigt. Außerdem gehen die Genossenschaftsbanken bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten risikobewusst und vorausschauend vor. Sie pflegen langjährige Kundenbeziehungen und sind vor Ort präsent. So können sie die Entwicklung des regionalen Immobilienmarkts und die Kreditwürdigkeit ihrer Schuldner verlässlich einschätzen. Das Ergebnis: Die Ausfallrate von Immobilienkrediten bei bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken liegt bei weniger als 0,4 Prozent. Hinzu kommt, dass der Eigenkapitalanteil bei Baufinanzierungen – trotz steigender Immobilienpreise – konstant bei circa 20 Prozent bleibt. Die Wohnbaufinanzierungen stehen also auf einem soliden Fundament. “

Bundesbank will zusätzliche Daten zur Immobilienkreditvergabe erheben

„Um systemische Risiken frühzeitig zu erkennen und Wirkungsanalysen im Vorfeld eines Einsatzes von Instrumenten vornehmen zu können, benötigt die makroprudenzielle Überwachung zudem regelmäßige Datenerhebungen zu Wohnimmobilienkrediten. Insbesondere bedarf es disaggregierter Daten. Allerdings stehen die entsprechenden Daten noch nicht in der [nötigen] Quantität und Qualität zur Verfügung.“

Dazu meine ich: „Der Datenhunger der Aufseher ist unersättlich. Trotz der bereits bestehenden, umfassenden Meldepflichten verlangt die Bundesbank, dass Banken zusätzliche Daten über ihre Immobilienfinanzierungen liefern sollen. Damit zaubern die Aufseher alte Forderungen aus dem Hut: Bereits bei AnaCredit und dem Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetz (FinErG) wurden in den vergangenen Jahren weitreichende neue Meldepflichten diskutiert und dann aber zumindest zum großen Teil wieder von der Politik verworfen. Warum diese Forderungen jetzt wieder aufgekocht werden ist nicht nachzuvollziehen. An anderer Stelle verlangt die Bundesbank richtigerweise, dass die bestehenden Regularien für Banken überprüft werden müssen. Das muss insbesondere für das Meldewesen gelten. Bevor die Berichtspflichten der Banken weiter verschärft werden, müssen die bestehenden Regularien auf den Prüfstand. Erfreulicherweise sind hier erste Bemühungen erkennbar: Zum Beispiel will die EU-Kommission die Vielzahl der europäischen Meldepflichten überprüfen. An einer aktuellen Konsultation dazu beteiligt sich auch der GVB.“

Dr. Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Twittert als @JGros_GVB

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