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Ausgangslage

Unter dem Schlagwort „Green Finance“ diskutieren Politik und Aufsicht derzeit, wie der Finanzsektor zum ökologischen Umbau der Wirtschaft beitragen kann. Sie wollen Banken stärker einbinden. Erste Maßnahmen will die EU-Kommission im Frühjahr 2018 ankündigen. Schon jetzt liegen mit der Überarbeitung des europäischen Bankenregelwerks (CRR/CRD) zwei konkrete Vorschläge auf dem Tisch.

Der Berichterstatter des EU-Parlaments, Peter Simon, will mit Unterstützung der EU-Kommission einen „Green Supporting Factor“ einführen. Geringere Eigenkapitalanforderungen sollen es Banken schmackhaft machen, in grüne Anleihen zu investieren oder Kredite an klimafreundliche Investitionsprojekte zu vergeben; beispielsweise für den Betrieb eines Windrads oder für den Bau eines energieeffizienten Wohnblocks. Daneben sollen Banken bei der Kreditvergabe verstärkt Klimarisiken berücksichtigen, die direkt oder indirekt durch den Klimawandel entstehen. Banken müssten diese Risiken dokumentieren, offenlegen und an die Aufsicht melden. Ist die Aufsicht der Meinung, dass eine Bank Klimarisiken nicht ausreichend beachtet, kann sie im bankaufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) Vorgaben an das Eigenkapital, die Liquidität oder das Risikomanagement eines Instituts machen. So könnten die Behörden indirekt klima- und umweltfreundliche Finanzierungen ankurbeln.

Was sind Klimarisiken?

Klimarisiken sind alle Risiken, die direkt oder indirekt durch den Klimawandel entstehen. Die Veränderung des Klimas birgt Gefahren, die sich direkt auf eine Bank auswirken können, zum Beispiel wenn ein Sturm die Stromversorgung eines Instituts kappt. Banken haben dafür Notfallkonzepte entwickelt. Zudem kann sich der Klimawandel negativ auf die Kreditrisiken einer Bank auswirken, zum Beispiel wenn der Wert einer kreditfinanzierten Immobilie durch Sturmschäden sinkt. Dieses direkte Risiko wird üblicherweise von Versicherungen abgedeckt und bereits von den Banken bei der Kreditvergabe berücksichtigt. Darüber hinaus birgt der Klimawandel indirekte Risiken, die Banken künftig zusätzlich berücksichtigen müssten. Diese können in Folge einer verschärften Klimapolitik, der Entwicklung neuer Technologien oder durch verändertes Kundenverhalten entstehen. Sollte es beispielsweise neue Klimaschutzanforderungen an den Automobilsektor geben, müssten Banken ihre Forderungen an Zulieferbetriebe für fossile Brennstoffmotoren neu bewerten.

Problem

Politik und Aufsicht wollen die Banken beim ökologischen Umbau der Wirtschaft einspannen. Bankenregulierung und –aufsicht sollen aber die Funktionsfähigkeit und Stabilität einzelner Banken und des Finanzsystems als Ganzes sichern. Sie dürfen nicht für anderweitige politische Ziele instrumentalisiert werden. Das hätte fatale Nebenwirkungen: Mit einem Green Supporting Factor müssten Finanzinstitute beispielsweise weniger Eigenkapital für grüne Kredite zurücklegen als für konventionelle Finanzierungen – selbst wenn diese ein vergleichbares Risikoprofil vorweisen. Das reale Risiko grüner Finanzierungen würde so unterbewertet. Experten der EU-Kommission warnen bereits: Einige Banken könnten den Green Supporting Factor ausnutzen, um die Anforderungen an ihre Eigenkapitalquote zu drücken. Die Eigenkapitalanforderungen müssen aber dem Risikoprofil entsprechen – ansonsten ist die Stabilität des Bankensystems gefährdet.

Green Finance könnte obendrein zum bürokratischen Albtraum für Regionalbanken werden. Diese werden schon heute von einer Vielzahl unverhältnismäßiger Melde- und Offenlegungspflichten belastet.

Grüne Investitionen mit Förderkrediten

Fast ein Drittel aller Darlehen der LfA Förderbank für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen wurde 2016 von den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken vergeben. Mittelständische Unternehmen im Freistaat finanzieren damit zum Beispiel den Bau energieeffizienter Produktionsstätten oder die Anschaffung stromsparender Anlagen. Der Vorteil: Die Förderkredite bieten günstige Zinsen, lange Laufzeiten und tilgungsfreie Jahre.

Neue Anforderungen an Dokumentation, Offenlegung und Meldung von Klimarisiken könnten den administrativen Aufwand der Institute zusätzlich erhöhen und die Kreditvergabe der Institute beschränken – mit unerwünschten Folgen: Denn Regionalbanken tragen maßgeblich zur Finanzierung grüner Investitionen bei. Die bayerischen Genossenschaftsbanken vergeben beispielsweise einen Großteil der zinsgünstigen Darlehen der LfA Förderbank und der KfW für energetische Sanierungen oder finanzieren Genossenschaften, die erneuerbare Energien bereitstellen. Auch mittelständische Unternehmen wären von den neuen Regeln betroffen: Sämtliche Kreditnehmer, Anleiheemittenten und Investitionsprojekte müssten ihre „Klimafreundlichkeit“ nachweisen, wenn die Kreditvergabe mit entsprechenden Kriterien verknüpft wird. Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben aber oftmals nicht die Ressourcen, um die Umwelt- und Klimaverträglichkeit ihrer Projekte darzulegen oder extern beglaubigen zu lassen.

Lösung

Politische Eingriffe in die Bankenregulierung sind der falsche Weg, um den ökologischen Umbau der Wirtschaft voranzutreiben. Regulierung und Aufsicht einer Bank müssen weiterhin vom zugrundliegenden Risiko eines Instituts abhängig sein und dürfen nicht von umwelt- oder klimapolitischen Zielsetzungen bestimmt werden. Dafür stehen sinnvollere Instrumente im Arsenal der Fiskal-, Wirtschafts- oder Industriepolitik zur Verfügung; zum Beispiel die Bepreisung von CO2-Emissionen. In Deutschland und Europa gibt es zudem zahlreiche öffentliche Institute und Förderbanken, die staatliche und private Mittel für klimafreundliche Finanzierungen mobilisieren. Diese Instrumente haben sich bewährt, um grüne Investitionen zu finanzieren und sollten daher weiter ausgebaut werden. Bankenregulierung und Klimapolitik sollten getrennt bleiben.

Daniel Fischer ist Referent in der Stabsabteilung beim Genossenschaftsverband Bayern.

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