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Kontodaten nicht unüberlegt preisgeben

Seit 13. Januar ist die neu gefasste europäische Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 anzuwenden. Rechtzeitig vor dem Termin hat der GVB die Medienarbeit zu dem Thema intensiviert, um Bankkunden für die Auswirkungen des Regelwerks zu sensibilisieren. In einem Interview wies GVB-Präsident Jürgen Gros insbesondere auf die Gefahr hin, dass Bankkunden die Hoheit über die eigenen Kontodaten leichtfertig und unüberlegt aus der Hand geben. Er riet dazu, auf vertraute Angebot zu setzen: „Viele Institute bieten bereits multibankfähige Anwendungen für das Smartphone oder eigene Onlinebezahldienste an – also das, was Dritte jetzt im Rahmen der PSD2 versprechen. Der Vorteil: Wer diese etablierten Dienste nutzt, belässt seine Daten, wo sie bislang waren, nämlich bei der Hausbank.“

Mehrere Tageszeitungen und Online-Medien, darunter die Münchner „Abendzeitung“, das „Straubinger Tagblatt“ oder die „Nürnberger Zeitung“, veröffentlichten das Interview. Im Anlegermagazin „Börse Online“ erschien zudem ein ausführlicher Gastbeitrag. Auch der „Münchner Merkur“ und das „Oberbayerische Volksblatt“ befassten sich mit der Neufassung der Richtlinie und zitierten den GVB, der das Thema zudem auf Twitter begleitete:

Gros stößt Debatte über Verbraucherschutz an

Am 3. Januar ist die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in Kraft getreten. GVB-Präsident Jürgen Gros führte sie als aktuelles Beispiel in einem längeren Meinungsbeitrag in der „Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen“ (ZfgK) auf: Darin sprach er sich für einen zeitgemäßen finanziellen Verbraucherschutz aus. Angesichts der mittlerweile vielfältigen Aufklärungs- und Dokumentationspflichten hätten die Wirtschaftsweisen mit ihrer Forderung nach einem Regulierungscheck den Nagel auf den Kopf getroffen. „Auch wenn es Verbraucherschützer ungern hören: Viele der Vorschriften verursachen einen enormen Aufwand, stiften für den Verbraucher aber allenfalls überschaubaren Mehrwert“, schrieb Gros.

GVB bringt sich beim Bankenpaket ein

Derzeit verhandelt das EU-Parlament, wie es sich zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Bankenregulierung (CRR und CRD) positioniert. Der Berichterstatter Peter Simon will „kleine, nicht komplexe Institute“ von unverhältnismäßigen bürokratischen Anforderungen entlasten. Es ist zum Beispiel vorgesehen, dass diese von unnötigen Melde- und Offenlegungspflichten befreit werden. Der GVB hat die für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken besonders relevanten Punkte im Berichtsentwurf aufgegriffen. Seine Stellungnahme verschickte der Verband an führende Europaparlamentarier und brachte damit die Anliegen der Kreditgenossenschaften im Freistaat in den laufenden Gesetzgebungsprozess ein.

Der Umfang der geplanten Erleichterungen ist weiterhin zu knapp bemessen: Auch künftig sind Regionalbanken zur jährlichen Offenlegung bestimmter Parameter verpflichtet, die für kleinere, nicht börsennotierte Institute – wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken – jedoch nicht zielführend sind. Sie verursachen lediglich zusätzlichen Aufwand. Von der Pflicht zur Offenlegung dieser Informationen sollten kleinere Banken daher vollständig befreit werden.

GVB begrüßt Abschluss der Sondierungsgespräche

CDU, CSU und SPD haben ihre Sondierung zur Bildung einer großen Koalition erfolgreich abgeschlossen und damit den Weg für Koalitionsverhandlungen frei gemacht. Der GVB begrüßte die Einigung und hofft auf die zügige Bildung einer stabilen Bundesregierung. Ein Kernanliegen des GVB, die Stärkung des Genossenschaftswesens, fand Eingang ins Abschlussdokument der Sondierungsgespräche.

Die Sondierungsteilnehmer wollen außerdem die Europäische Union (EU) in ihrer Handlungsfähigkeit stärken und ihr unter anderem zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stellen. Der GVB gibt zu bedenken, dass Deutschland derzeit größter Netto-Beitragszahler ist. Zusätzliche Mittel führen nicht zwingend zu größerer Handlungsfähigkeit. Stattdessen könnte eine Umverteilung zwischen wirtschaftsstarken und -schwachen Ländern zu einer Haftungs- und Transferunion mit weniger Eigenverantwortung und mehr Zentralisierung führen. Der GVB fordert deswegen die Stärkung der Eigenverantwortung und den zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Außerdem wollen Union und SPD die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren – unter anderem durch die Weiterentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem EU-Währungsfonds (EWF). Der GVB setzt sich dafür ein, dass es hierbei zu keiner Aufweichung der Vergabekriterien für Mittel aus dem Fonds kommen darf. Ebenso muss es weiterhin ein uneingeschränktes Mitspracherecht der Mitgliedsstaaten geben. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Aussage von Union und SPD, dass Risiko und Haftung in Europa verbunden bleiben müssen. Im Koalitionsvertrag muss klar zum Ausdruck kommen, dass dies insbesondere für die geplante Vollendung der Bankenunion und die Pläne für eine EU-Einlagensicherung gilt, wie der GVB in einer Pressemitteilung forderte.

Bankenaufsicht und Klimapolitik trennen

Die Bankenaufsicht in Europa sollte nicht mit klimapolitischen Aufgaben überfrachtet werden. Das hat GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Süddeutschen Zeitung“ gefordert. „Es ist die oberste Pflicht der Bankenaufseher, die Finanzstabilität sicherzustellen, aber nicht, den CO2-Ausstoß zu senken“, wird Gros aus einer Pressemitteilung des Verbands zitiert. Um den Energieverbrauch zu senken und Schadstoffemissionen zu reduzieren, stünden den politischen Entscheidern aber Instrumente jenseits des Bankaufsichtsrechts zur Verfügung, hieß es in dem Bericht. Regulierung solle allein auf das Risiko abstellen. Bei der Überarbeitung der EU-Bankenregeln müssten sich die EU-Parlamentarier daher auf die regulatorisch relevanten Fragen konzentrieren, wird die Position des GVB wiedergegeben.

Keine Einschränkungen bei Provisionsberatung

Neue Organisationsvorschriften der Finanzaufsicht BaFin könnten die Anlageberatung auf Provisionsbasis deutlich erschweren. Im November 2017 hat die BaFin eine überarbeitete Fassung ihres MaComp-Rundschreibens veröffentlicht. Darin schlägt sie vor, dass Annahme und Verwendung von Provisionen künftig fortlaufend dokumentiert werden müssen. Außerdem soll die gesetzlich erforderliche Verbesserung der Servicequalität durch den Einsatz von Provisionserträgen für jeden einzelnen Kunden nachgewiesen werden.

Die bürokratischen Vorschriften laufen dem gesetzgeberischen Willen zuwider, ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu ermöglichen. Diese Bedenken des GVB hat das bayerische Wirtschaftsministerium aufgegriffen. Es fordert in einem Schreiben an die zuständige BaFin-Exekutivdirektorin wesentliche Nachbesserungen.

Überprüfung des regulatorischen Meldewesens

Wie bereits in der Januar-Ausgabe von „Profil“ berichtet, unterzieht die EU-Kommission das Meldewesen im Finanzsektor derzeit einer eingehenden Untersuchung. Hierzu bittet die Behörde im Rahmen einer Konsultation noch bis Ende Februar um Rückmeldungen. Der GVB wird eine umfassende Stellungnahme mit konkreten Verbesserungsvorschlägen abgeben.

Genossenschaftsbanken fördern den Mittelstand

In der „Bayerischen Staatszeitung“ ist ein Gastbeitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros erschienen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken schrieben an der Erfolgsgeschichte der Wirtschaft im Freistaat mit, so Gros. Sie finanzierten den Mittelstand mit Krediten in Höhe von 45 Milliarden Euro. Um auch in Zukunft erfolgreich wirtschaften zu können, hätten die bayerischen Kreditgenossenschaften ihre Eigenkapitalausstattung innerhalb von zehn Jahren verdoppelt. Zu schaffen mache den Regionalbanken jedoch die ausufernde Bürokratie: „Regelmäßig mangelt es den neuen Vorschriften an Zielgenauigkeit: Alle Banken – egal, ob groß oder klein, ob risikofreudig oder konservativ – werden über einen Kamm geschoren“, kritisierte der GVB-Präsident. Dies müsse sich im Jahr 2018 ändern.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Henning Herter ist verbandspolitischer Referent in der Stabsabteilung des Genossenschaftsverbands Bayern.

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