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Eine funktionierende Marktwirtschaft lebt von fairen Regeln. Wer das gleiche Risiko eingeht, sollte auch gleich behandelt werden. Dieser Grundsatz klingt selbstverständlich. Im Bankaufsichtsrecht droht er jedoch zunehmend verloren zu gehen.

Aktuell zeigt sich das an einer neuen Vorgabe der europäischen Bankenaufsicht, die von der Bafin in ihre Verwaltungspraxis übernommen wurde. Hinter dem technischen Begriff „Granularitätskriterium“ verbirgt sich eine Regel mit bemerkenswerten Folgen: Der gleiche Kredit kann künftig regulatorisch unterschiedlich behandelt werden – abhängig davon, wie groß die Bank ist, die ihn vergibt. Grundlage der Diskussion sind die von der EBA veröffentlichten Leitlinien und deren Übernahme durch die Bafin.  

Der Kredit an einen Handwerksbetrieb, ein Familienunternehmen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb wird nicht riskanter, weil er von einer kleineren Volksbank oder Raiffeisenbank vergeben wird. Dennoch müssen kleinere Institute für bestimmte Kredite künftig dafür mehr Eigenkapital vorhalten als größere Wettbewerber.  

Eine große Bank kann den Verlust eines einzelnen Kredits in einer bestimmten Höhe besser wegstecken als eine kleine Bank. Dass man dies in den Eigenkapitalvorgaben berücksichtigt, erscheint durchaus logisch. Die Regelung wirft aber eine grundsätzliche Frage auf: Ist sie in dieser Form wirklich zielführend oder schießt sie übers Ziel hinaus? Dient die Regulierung noch der Risikobegrenzung – oder macht man damit Strukturpolitik? Vielleicht auch ohne es zu wollen? 

Kleine Institute, das Rückgrat der regionalen Kreditversorgung

Besonders kritisch ist dies, weil die betroffenen kleinen Institute seit Jahrzehnten das Rückgrat der regionalen Kreditversorgung bilden. Volksbanken und Raiffeisenbanken finanzieren Mittelstand, Handwerk, Landwirtschaft und Existenzgründer. Sie kennen die wirtschaftlichen Verhältnisse vor Ort, treffen Entscheidungen nah am Kunden und übernehmen Verantwortung für die Entwicklung ihrer Regionen. Sie betreiben ein risikoarmes Geschäft. 

Die großen Finanzkrisen der vergangenen Jahrzehnte wurden nicht von regionalen Genossenschaftsbanken ausgelöst. Sie entstanden nicht durch die Finanzierung eines örtlichen Handwerksbetriebs, eines mittelständischen Familienunternehmens oder eines landwirtschaftlichen Betriebs. Die genossenschaftlichen Regionalbanken waren nie Ursprung systemischer Risiken für die internationalen Finanzmärkte. Trotzdem geraten nun ausgerechnet diese Institute unter zusätzlichen regulatorischen Druck.

Das überzeugt weder wirtschaftlich noch ordnungspolitisch.

Natürlich braucht es eine starke Bankenaufsicht. Finanzstabilität ist ein hohes Gut. Niemand fordert einen Abbau bewährter Sicherheitsstandards. Aber gute Regulierung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Risiken präzise adressiert. Sie unterscheidet zwischen systemischen Gefahren und unkritischen, regional verankerten Geschäftsmodellen. Und sie achtet darauf, dass aus Regulierung keine faktische Strafe für fehlende Größe wird.

„Der Mittelstand braucht verlässliche Finanzierungspartner. Und die Menschen vor Ort brauchen Banken, die ihre Region kennen und begleiten.“

Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten sollten wir alles dafür tun, die Finanzierungskraft unserer Regionen zu stärken. Deutschland braucht Investitionen. Der Mittelstand braucht verlässliche Finanzierungspartner. Und die Menschen vor Ort brauchen Banken, die Entscheidungen nicht in fernen Zentralen treffen, sondern ihre Region kennen und begleiten.

Deshalb sollte die aktuelle Regelung noch einmal auf den Prüfstand. Wir brauchen Lösungen, die Stabilität und Verhältnismäßigkeit gleichermaßen gewährleisten. Regulierung muss Risiken begrenzen – nicht regionale Vielfalt verdrängen.

Am Ende geht es um mehr als eine aufsichtsrechtliche Detailfrage. Es geht darum, ob man kleinen Regionalbanken eine Chance geben will oder ob man sie totreguliert. Und wer seit Generationen Verantwortung für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort übernimmt und auch ohne fremde Hilfe krisenfest ist, darf durch Regulierung nicht schlechter gestellt werden als andere Marktteilnehmer.

Stefan Müller ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern.
Zu seinem Profil auf LinkedIn.

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