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GVB-Standpunkt zum digitalen Euro

Die Einführung des digitalen Euro darf nicht dazu führen, dass bestehende Zahlungsverfahren, wie zum Beispiel Wero oder die Girocard, verdrängt werden. Schließlich leisten nationale Kartensysteme schon heute einen wertvollen Beitrag zu Wettbewerb und Resilienz des europäischen Zahlungsverkehrs. Insbesondere die Kundenschnittstelle muss bei den Geschäftsbanken verbleiben. Der digitale Euro muss nahtlos in bestehende Anwendungen der Banken integriert werden. Das ist eine der Forderungen im aktualisierten Standpunkt-Papier des GVB zum digitalen Euro. 

Eine eigene EZB-App würde die Rollenverteilung zwischen Zentralbanken und Kreditinstituten verwischen und kann zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Eine bankgestützte Bereitstellung stärkt dagegen Akzeptanz, Nutzerfreundlichkeit und Innovationsfähigkeit. Gleichzeitig bleibt die Vielfalt privater Zahlungsangebote erhalten.

Aus Sicht der Kreditwirtschaft liegen die derzeit diskutierten Haltelimits zu hoch. Im Krisenfall könnten größere Umschichtungen von Bankeinlagen in den digitalen Euro Auswirkungen auf die Kreditversorgung von Unternehmen und privaten Haushalten haben. Daher sollte das Haltelimit deutlich näher am Wert eines „gut gefüllten Portemonnaies“ liegen und auf etwa 300 bis 500 Euro begrenzt werden.

Auf die europäischen Banken kommen hohe Entwicklungskosten sowie jährlich laufende Betriebskosten zu. Unabhängigen Schätzungen zufolge könnten die Entwicklungskosten bei bis zu 18 Milliarden Euro liegen. Deshalb ist ein faires Vergütungsmodell erforderlich, damit Banken die notwendigen Investitionen und laufenden Kosten für die Bereitstellung und Abwicklung des digitalen Euro tragen können.

Die Kernforderungen des Genossenschaftsverband Bayern lauten daher, bestehende Zahlungsverfahren nicht zu verdrängen und das Haltelimit auf Zahlungsfunktion des Bargelds auszurichten. Außerdem fordert der GVB ein faires und auskömmliches Vergütungsmodell für die Banken. Weitere Informationen gibt es hier.

Kleinbankenregime: GVB fordert, kleinen Banken angemessene Erleichterung zu verschaffen

Die EU-Kommission hat Mitte Juli einen Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit im Bankensektor veröffentlicht. Der GVB hat die Positionierung der Kommission genutzt, um erneut für ein Kleinbankenregime zu werben. 

Zwar hat die EU-Kommission erkannt, dass die Regulierung kleiner Banken überarbeitet werden muss. Trotzdem greift ihr Vorschlag zu kurz. Die EU-Kommission setzt weiterhin lediglich auf Anpassungen innerhalb des bestehenden Regelwerks. Für kleine Banken sind jedoch andere, passgenaue Regeln notwendig. In vielen Jurisdiktionen (zum Beispiel Schweiz, UK, USA) gibt es bereits ein separates Kleinbankenregime.

Es braucht hier einen großen Wurf anstatt punktueller Kosmetik. Nur so kann der Bürokratieabbau – eines der übergeordneten Ziele der EU-Kommission – wirkungsvoll vorangetrieben werden. Obwohl die komplexen Regeln des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht eigentlich für große, international tätige Banken entworfen wurden, entschieden sich die EU-Gesetzgeber für eine verpflichtende Anwendung der Regeln für alle. Die Umsetzung dieser Regeln stellt kleinere Banken vor erhebliche Herausforderungen. Nicht wenige Institute mussten fusionieren, um die stetig komplexer werdenden Vorgaben erfüllen zu können.

Ein Diskussionspapier von Bafin und Bundesbank schlägt eine Zäsur in der bisherigen Praxis der Bankenregulierung vor. Statt gleicher Regeln für alle verfolgt das Papier unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme kleinerer Banken von zahlreichen Regulierungskomplexen. Im Juli 2026 hat die EU- Kommission eine Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Finanzsektors veröffentlicht. Ziel ist dabei auch, kleinere Banken von überbordenden Vorgaben zu entlasten.

Der Bafin/Bundesbank-Entwurf liefert eine gute Grundlage für ein mögliches Kleinbankenregime. Bei besonders guter Kapitalisierung sollen kleine Banken von der Risikogewichtung ihrer Aktiva befreit werden. Mindestens genauso wichtig sind die weiteren Vorschläge: Ein deutlich vereinfachter aufsichtlicher Überprüfungsprozess, weniger aufwändige Stresstests sowie eine Beschränkung der Meldeanforderungen. Zudem sollten technische Standards und Leitlinien der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden komplett neugestaltet werden. Damit werden bei den Banken wieder Ressourcen für die Beratung und Begleitung der Kunden und wesentliche Herausforderungen, wie zum Beispiel Digitalisierung und Cybersicherheit, freigesetzt.

Sinnvoll wäre eine Ausweitung der Bilanzsummenschwelle auf mindestens 10 Milliarden Euro sowie eine regelmäßige Anpassung an die Inflation. Auch weitere Zutrittsbedingungen, z.B. eine mögliche Kennziffer zu Zinsänderungsrisiken, sollten sich an den tatsächlichen Kennzahlen der Banken orientieren. Ziel sollte sein, möglichst vielen Banken mit regionalem Geschäftsmodell den Zutritt zu einem Kleinbankenregime zu ermöglichen.

Der GVB schlägt daher vor, ein eigenes Regime für keine Banken (SNCIs) auszugestalten und den Vorschlag von Bafin und Bundesbank umzusetzen. Weitere Informationen gibt es hier.

Neuer GVB-Newsletter für politische Zielgruppe

Ab sofort gibt es den neuen Newsletter „PolitikBrief Genossenschaften“, den der Genossenschaftsverband Bayern künftig alle zwei Monate verschickt. Der Newsletter bringt die wichtigsten politischen und regulatorischen Entwicklungen für bayerische Genossenschaften und Banken auf den Punkt. Dabei werden entscheidenden Entwicklungen auf bayerischer, bundes- und europäischer Ebene kompakt und verständlich aufgegriffen. Der Newsletter analysiert, ordnet ein und bewertet, was aktuelle Entwicklungen für die rund 1.200 Mitgliedsgenossenschaften in Bayern bedeuten. Ziel ist es dabei, nicht nur zu informieren, sondern auch Orientierung zu geben, indem Fakten mit einer genossenschaftlichen Positionierung verknüpft werden. 

Der Newsletter ist für alle politisch Interessierten kostenfrei abonnierbar. Hier geht es zur Anmeldung.

Brief an Staatsministerin Kaniber mit der Forderung, die Marktstrukturförderung zu sichern

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) setzt sich dafür ein, die Marktstrukturförderung auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 als zentrales Instrument der ländlichen Entwicklung zu erhalten. In einem Schreiben an Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber warnt der GVB davor, dass wichtige Investitionen in Verarbeitung, Vermarktung und Versorgungssicherheit gefährdet werden könnten, wenn die Förderung künftig nicht verlässlich abgesichert wird. Hintergrund ist, dass die Mittel für die laufende Förderperiode in Bayern bereits ausgeschöpft sind.

Aus Sicht des GVB ist die Marktstrukturförderung für die genossenschaftlich geprägten Vermarktungs-, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen von großer Bedeutung. Sie ermöglicht Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, stärkt regionale Absatzwege für Landwirte und trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft zu sichern. Zugleich fordert der GVB, die Förderverfahren praxisnäher, flexibler und weniger bürokratisch auszugestalten.

„Die Marktstrukturförderung ist unverzichtbar, um starke ländliche Strukturen in Bayern zu erhalten und weiterzuentwickeln“, betont GVB-Präsident Stefan Müller in dem Schreiben an Staatsministerin Kaniber. Gerade die genossenschaftlichen Unternehmen leisteten einen wichtigen Beitrag zu regionaler Wertschöpfung, Versorgungssicherheit und einer besseren Marktposition der bayerischen Landwirte.

GVB begrüßt Reformsignale für Wohnungsbau und Wirtschaft

Die Koalition hat sich auf ein umfassendes Reformpaket verständigt. Für den Wohnungsbau, den Mittelstand und die Energiewirtschaft enthält es einige überfällige Signale. Ein Detail des 34-Punkte-Plans, das für Genossenschaftsbanken besonders wichtig ist: die geplante Abschaffung des zusätzlichen Kapitalpuffers für Wohnimmobilienkredite zum 1. Januar 2027. Diese Regulierung hat Kredite verteuert und Finanzierungsspielräume eingeschränkt. Ihr Wegfall stärkt die Möglichkeiten der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken, mehr Kapital für den Wohnungsbau bereitzustellen. 

„Wer mehr Wohnungen will, muss Finanzierung erleichtern statt zusätzlich erschweren. Die Abschaffung des Kapitalpuffers ist deshalb eine wichtige und richtige Entscheidung. Sie verschafft den Banken wieder mehr Spielraum für die Finanzierung von Wohnraum und Wohneigentum“, sagt GVB-Präsident Stefan Müller. „Angesichts steigender Mieten, hoher Baukosten und des anhaltenden Wohnungsmangels zählt jede Maßnahme, die Investitionen erleichtert.“

Positiv bewertet der GVB auch die angekündigte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowohl beim Wohnungsbau als auch beim Verteilernetzausbau sowie den Abbau von Dokumentations- und Berichtspflichten. „Gerade die Unterstützung des Netzausbaus ist dabei der entscheidende Hebel, um die strukturellen Herausforderungen der Energiewirtschaft in Deutschland zu bewältigen“, betont Müller. Die Bundesregierung greift damit zentrale Standortprobleme auf, die Unternehmen und Bürger seit Jahren belasten. Die Einführung einer risikoorientierten Aufsicht stärkt die Eigenverantwortung der Unternehmen und sorgt für weniger Kontrollen. Dieser Vertrauensvorschuss schafft eine wichtige Grundlage für mehr Innovation und mehr Effizienz in den Unternehmen.

„Deutschland leidet nicht an einem Mangel an Vorschriften, sondern an einem Übermaß davon. Jede gestrichene Berichtspflicht und jedes beschleunigte Genehmigungsverfahren schaffen Freiräume für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung“, betont Müller.

Ebenso begrüßt der GVB das geplante Verbot der Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände. Rechtssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für Investitionen in dringend benötigten Wohnraum.  Fazit: Die Koalition setzt an mehreren Stellen die richtigen Akzente. Weniger Regulierung, schnellere Verfahren und bessere Finanzierungsmöglichkeiten können dazu beitragen, den Wohnungsbau wieder anzukurbeln und zugleich den Ausbau erneuerbaren Energien voranzubringen, um die Klimaziele zu halten.

Luft nach oben bleibt bei den steuerlichen Entlastungen. „Bei der Einkommensteuer hätte die Koalition mutiger sein dürfen. Von einer stärkeren Entlastung hätten nicht nur Arbeitnehmer profitiert, sondern auch viele kleine und mittelständische Betriebe“, sagt Müller.

Genossenschaftsverbände warnen vor Risiken für Energiewende

Die genossenschaftlichen Verbände sehen die geplante EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket der Bundesregierung kritisch. Zwar begrüßen sie Ansätze wie mehr Transparenz bei Netzanschlusskapazitäten und die Digitalisierung der Verfahren. Zugleich warnen DGRV, BWGV, Genoverband, GVB und GVWE davor, dass zentrale Regelungen die Finanzierung erneuerbarer Energieprojekte erschweren und die Akteursvielfalt im Strommarkt gefährden könnten.

Besonders kritisch bewerten die Verbände den vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt. Danach müssten Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten auf Teile ihrer Entschädigungsansprüche bei netzbedingten Abregelungen verzichten. Das verschlechtere die Kalkulierbarkeit und könne Investitionen ausbremsen – mit Folgen auch für Genossenschaftsbanken, die viele Projekte finanzieren.

Auch die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Photovoltaikanlagen sowie eine Direktvermarktungspflicht unter 100 Kilowatt Peak lehnen die Verbände ab. Solche Vorgaben würden kleinere Projekte mit höheren Kosten, mehr Bürokratie und zusätzlichen Vermarktungsrisiken belasten. Die Verbände sprechen sich deshalb für verlässliche Rahmenbedingungen, den Erhalt bewährter Förderinstrumente und eine stärkere Berücksichtigung besonderer Solaranlagen aus.

GVB-Präsident Stefan Müller warnt vor den Folgen für Bayern: „Besonders kritisch sehen wir den geplanten Redispatch-Vorbehalt. Er verlagert netzbedingte Risiken einseitig auf die Anlagenbetreiber und erschwert damit Investitionen. Allein in Bayern planen Energiegenossenschaften Projekte im dreistelligen Millionenbetrag, die durch diese Regelung gefährdet werden könnten.“ Statt zusätzliche Unsicherheiten zu schaffen, müsse der Gesetzgeber den Netzausbau fördern und Flexibilitätsoptionen wie Speicher stärker ermöglichen.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Themenspiegel: Verbandstag, Verdienste, viel Bewegung

In der aktuellen Ausgabe des Themenspiegels geht es um den 125. Verbandstag bayerischer Genossenschaften und um die GENO-Sommerspiele in Neu-Ulm. Außerdem war die Themenspiegel-Redaktion zu Gast bei der Lehrabschlussfeier der ABG im Münchner Künstlerhaus, in dem Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs 2023 bayerischer Genossenschaften ausgezeichnet wurden.

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Um den Verbandstag bayerischer Genossenschaften, die Lehrabschlussfeier der ABG und die GENO-Sommerspiele geht es im GVB-Themenspiegel vom 29. Juli 2026. 

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