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Deutschland hat bereits im Februar erste Schritte unternommen die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in nationales Recht zu überführen. Damit war die Bundesrepublik eines der wenigen EU-Länder, die die Umsetzung in Angriff genommen haben. Zahlreiche andere Staaten hatten das verschlafen, weswegen der europäische Gesetzgeber das Inkrafttreten der IDD kurzerhand auf 1. Oktober 2018 verschob.

Bis dahin muss der deutsche Gesetzgeber noch einiges regeln. Was noch immer fehlt, ist eine Neufassung der bereits bestehenden Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV), die unter anderem das in der Gewerbeordnung geregelte Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler, die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister und die Weiterbildungsverpflichtung für alle am Vertrieb beteiligten Personen (jährlich 15 Stunden) präzisiert. Bei der verpflichtenden Weiterbildung regelt die VersVermV insbesondere folgende Punkte neu:

  • Die erforderliche Form der Weiterbildung (Präsenzschulung, Selbststudium, betriebsinterne Maßnahmen, etc.)
  • Organisatorische Anforderungen (zum Beispiel ist eine Planung der Weiterbildungsmaßnahmen erforderlich)
  • Qualitative Anforderungen an die Weiterbildung und den „Ausbilder“
  • Nachweis und Dokumentationspflicht über die Teilnahme an Weiterbildungen

Erfolg der GVB-Interessenvertretung

Im Oktober 2017 wurde ein Referentenentwurf der neuen VersVermV veröffentlicht. Einiges in diesem Entwurf war unausgegoren und wenig praktikabel. Beispielsweise sollten bei Präsenzveranstaltungen Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden, damit die Veranstaltung als Weiterbildung anerkannt und dokumentiert werden kann. Alle Mitarbeiter im Versicherungswesen hätten damit mehrmals im Jahr eine „Klassenarbeit“ verfassen müssen. Dies hätte neben einem erheblichen administrativen Aufwand auch neue logistische Anforderungen an die klassischen Weiterbildungsformate gestellt.

Der GVB hatte auf diese unverhältnismäßig hohen Anforderungen nachdrücklich hingewiesen und seine Position in das vom Gesetzgeber vorgesehene Konsultationsverfahren eingebracht – mit Erfolg: Am 27. Juni 2018 hat das Bundeskabinett eine neue Versicherungsvermittlungsverordnung beschlossen, die im Vergleich zur Vorversion grundsätzlich praxisgerecht ist. In dem neuen Gesetzentwurf wurden alle Anmerkungen des GVB berücksichtigt und die entsprechenden Regelungen angepasst. Allerdings muss die VersVermV noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Vermittler sind verunsichert

Der holprige deutsche Gesetzgebungsprozess bei der Umsetzung der IDD ist unter anderem den langwierigen Koalitionsverhandlungen nach der letzten Bundestagswahl geschuldet. Die Versicherungsvermittler sind aufgrund der Verzögerungen bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben in der VersVermV verunsichert. Viele gesetzliche Vorgaben sind unbestimmt, Definitionen fehlen und zahlreiche Zweifelsfragen müssen individuell vom zuständigen Versicherungsvermittler bewertet und umgesetzt werden. Dass die VersVermV voraussichtlich erst Ende des Jahres und gegebenenfalls nach Inkrafttreten der europäischen Regeln endgültig verabschiedet werden könnte, trägt nicht zur Beruhigung bei.

Unterstützungsleistung des GVB

Der GVB unterstützt die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken dabei, den Nebel der regulatorischen Vorgaben weitgehend zu lichten. So informiert der Verband zum Beispiel per Rundschreiben (VRinfo) über weitere Neuerungen bei der IDD-Umsetzung.

Die Akademie Bayerischer Genossenschaftsbanken (ABG) arbeitet daran, ihr Weiterbildungsangebot für Mitarbeiter im Versicherungsvertrieb entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auszubauen. Im Interesse der Mitgliedsbanken sollen als erster Schritt die elektronischen Weiterbildungsformate wie Webinare oder Web-Based-Trainings aller bayerischen Verbund- und Versicherungspartner in die eLearning-Plattform VR-Bildung eingebracht werden.

Als zweiter Schritt ist zur Dokumentation der verpflichtenden Weiterbildung aller relevanten Mitarbeiter eine zentrale Datenbank in Planung, die Schnittstellen zu allen Beteiligten (Banken, Versicherungspartner, ABG, externe Bildungsdienstleister) ermöglicht. Sie soll die Administration und die Dokumentation für die Mitgliedsbanken erheblich vereinfachen. Die über die Plattform VR-Bildung absolvierten IDD-konformen eLearning-Kurse sollen in dieser Datenbank bereits hinterlegt sein. Die ABG informiert die Mitgliedsbanken per Rundschreiben (VRinfo), sobald die Entwicklung der Datenbank abgeschlossen ist. Weiterhin wird die ABG rechtzeitig zum Inkrafttreten der VersVermV eine Übersicht über ihre verschiedenen IDD-konformen Angebote zur Verfügung stellen. Die Verbund- und Versicherungspartner halten zusätzlich eigene Unterstützungsleistungen und Informationen für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken bereit.

Quirin Fischer ist Leiter des Referats Versicherungsgeschäft im Genossenschaftsverband Bayern.

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