Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

Seit Anfang des Jahres ist das „Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in Kraft. Damit will der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung (bAV) für viele Arbeitnehmer in Deutschland attraktiver machen. Das ist dringend nötig, wie zum Beispiel der Vorsorgeatlas Deutschland zeigt, den die Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment erstellt hat. Demnach verfügen nur rund 41 Prozent der berechtigten Arbeitnehmer eine Anwartschaft auf eine bAV oder eine Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst. Zwar ist die betriebliche Altersversorgung insbesondere in größeren Unternehmen weit verbreitet, aber je kleiner die Unternehmen sind, desto deutlicher geht der Anteil derjenigen zurück, die Ansprüche aus einer bAV oder einer Zusatzversorgung erworben haben. Mit dem neuen Gesetz und der sogenannten „Zielrente“ soll sich das ändern.

Was ist die Zielrente?

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz misst den Tarif- oder Sozialpartnern bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) eine wesentlich bedeutendere Rolle bei als bisher. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter erhalten erstmals die Möglichkeit, auf tariflicher Grundlage eine bAV einzuführen, die auf reinen Beitragszusagen beruht (Tarif- oder Sozialpartnermodell). Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer lediglich eine sogenannte „Zielrente“ auf Basis der Beitragszusagen, ohne für Ansprüche aus der bAV zu haften. Mindest- oder Garantieleistungen für Arbeitnehmer sind beim Tarifpartnermodell verboten. Nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Beschäftigte können die Verträge übernehmen, sofern die Tarifpartner dies zulassen. Eine gesetzliche Pflicht dazu gibt es aber nicht. Für kleinere Unternehmen kann es dennoch sehr interessant sein, ihren Mitarbeitern eine bAV nach dem Tarifpartnermodell anzubieten, um Fachkräfte zu halten.

Die R+V Versicherung und Union Investment haben nun zusammen ein Konzept ausgearbeitet, wie diese Zielrente abhängig von Branchen-spezifischen Bedürfnissen aussehen kann. Dabei übernimmt die R+V den Versicherungsteil und hält das für die Verwaltung der Ansprüche erforderliche Personal, das Aktuariat und die IT bereit. Union Investment ist der Asset-Manager, der die Kapitalanlage individuell auf die Wünsche der jeweiligen Tarifvertragsparteien zuschneiden kann. Denn Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter bestimmen in allen Branchen individuell, wie sie die Zielrente ausgestalten. Dazu können sie sich einen passenden Versorgungsträger aussuchen, etwa die R+V Pensionsfonds AG.

Bisher haben viele Unternehmen darauf verzichtet, ihren Mitarbeitern eine bAV anzubieten, weil sie nicht für die Erfüllung der Rentenansprüche haften wollten, sollte der Versorgungsträger einmal ausfallen. Bei der Zielrente wurde diese Subsidiärhaftung gestrichen. Damit fällt eine wichtige Hürde für Unternehmen weg, eine bAV einzuführen. Im Gegenzug müssen die Arbeitgeber die bei der Entgeltumwandlung gesparten Sozialabgaben zusätzlich in die bAV einzahlen, die dann den Arbeitnehmern unmittelbar zugutekommen.

Wegfall der Garantie bietet Chancen

Der Wegfall der Beitragsgarantie bei der Zielrente bietet auch den Arbeitnehmern Vorteile, unter anderem weil in chancenreiche Anlageklassen investiert werden kann. So lassen sich auch in Zeiten niedriger Zinsen attraktive Erträge auf die eingezahlten Beiträge erwirtschaften. Langfristige Investitionen in weltweite Aktien sind selbst im Durchschnitt mit Renditen zwischen 8 und 9 Prozent äußerst ertragreich. Diese Zahlen machen deutlich, warum aktienbasiertes Sparen ein wertvoller Bestandteil der Altersvorsorge ist. Hier gilt es, im Kundengespräch Aufklärungsarbeit zu leisten.

Unabhängig davon haben auch bAV-Modelle mit Garantie nach wie vor ihre Berechtigung. Sie bieten Arbeitnehmern die Sicherheit, dass eine gewisse Rentenhöhe garantiert ist. Dafür sind eben die Renditechancen etwas geringer. Beide Wege decken unterschiedliche Bedürfnisse ab.

Absicherung durch Streuung der Anlageklassen

Neben der langfristigen Anlage der Beiträge setzt Union Investment auch bei der Zielrente zusätzlich auf ein breit diversifiziertes Portfolio, um die zukünftigen Renten der Anleger abzusichern. So lassen sich Risiken minimieren und in jeder Phase Erträge erwirtschaften.

Dazu ein konkretes Praxisbeispiel, das stellvertretend für das neue bAV-Modell steht: Ein Referenzfonds, aufgelegt im Jahr 2009 für die betriebliche Altersversorgung eines institutionellen Kunden von Union Investment, investiert das Geld in unterschiedliche Anlageklassen wie Unternehmens-, Staats- und Wandelanleihen sowie Aktien oder Geldmarkt-Produkte. Mit dieser Aufteilung kommt der Fonds auf eine jährliche Wertentwicklung von 4,8 Prozent nach Kosten bei einem ausgewogenen Risikoverhältnis. Damit wird deutlich, wie leistungsfähig und attraktiv eine bAV für die Beschäftigten sein kann.

Bei tarifgebundenen Unternehmen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter einen Tarifvertrag zum Sozialpartnermodell nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz abschließen. In einigen Branchen werden entsprechende Gespräche bereits geführt. Mit ersten Abschlüssen ist bis zum Jahresende zu rechnen. Kleinen und mittleren Unternehmen ohne Tarifbindung soll der Beitritt durch Öffnung der Tarifverträge ermöglicht werden. Die Zielrente ist somit grundsätzlich für alle Unternehmen und deren Mitarbeiter geeignet, die zukünftig entweder einem Tarifvertrag zum Sozialpartnermodell unterliegen oder die einem solchen Tarifvertrag freiwillig beitreten können.

Allerdings werden die Sozialpartner vom Gesetzgeber nicht gezwungen, die Zielrente für Nichtmitglieder zu öffnen. Das ist kontraproduktiv für deren Verbreitung. Denn die Vertragsparteien können so verhindern, dass sich kleine und mittlere Unternehmen – die häufig unter keinen Tarifvertrag fallen – am Sozialpartnermodell beteiligen. Die Tarifexklusivität der Zielrente sollte deshalb abgeschafft werden. Dann könnte jedes Unternehmen frei entscheiden, welche Art der betrieblichen Altersversorgung es anbieten möchte.

Die R+V Versicherung und Union Investment stehen den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken und ihren Firmenkunden als Ansprechpartner für die Zielrente zur Verfügung. Wie sich die Tarifparteien in den Verhandlungen entscheiden werden, bleibt spannend. Fest steht aber: Die Zielrente rückt die betriebliche Altersversorgung wieder in den öffentlichen Fokus. Das ist für die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken eine gute Gelegenheit, das Thema bei ihren Firmenkunden anzusprechen, sobald die Zielrente in den Tarifverträgen fixiert ist. So können sie zusammen mit den Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur privaten Altersvorsorge in Deutschland leisten.

Dr. Daniel Günnewig ist Mitglied der Geschäftsführung der Union Investment Privatfonds GmbH und zudem Vorstandsmitglied der R+V Pensionsfonds AG. Er ist einer der Väter des Konzepts zur Zielrente von Union Investment und der R+V Versicherung.

Artikel lesen
Rat