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Das bayerische Stiftungsgesetz bildet den Rahmen für die im Freistaat ansässigen Stiftungen. Diese sind demnach angehalten, die Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen, das Stiftungsvermögen sparsam und wirtschaftlich zu verwalten und langfristig zu erhalten. Jedoch werden sie durch negative Renditen am Geld- und mittelfristigen Staatsanleihenmarkt geradezu gezwungen, aktiver in chancenreichere Anlagestrategien zu investieren. Gespräche mit der Aufsicht zeigen, dass Stiftungen dabei mehr ins Risiko gehen können als häufig vermutet. Es gibt keine Dogmen – gefragt sind nachvollziehbare und für die jeweilige Stiftung passende Anlagestrategien.

Dafür empfiehlt sich eine mehrstufige Vorgehensweise: Grundlage ist eine Planung des Stiftungskapitals, gefolgt von einer Ertragsbedarfsplanung und Prüfung der Risikotragfähigkeit. In Abhängigkeit davon kann dann eine strategische Steuerung der Anlageklassen und ein aktives Management von Erträgen und Risiken erfolgen. Union Investment unterstützt die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat dabei gemeinsam mit den Ansprechpartnern für das gehobene Privatkunden- und das Firmenkundengeschäft über die regionalen Betreuungsteams.

Neuer Fonds berücksichtigt Nachhaltigkeitskriterien

Mit der Auflage des „UniInstitutional Stiftungsfonds Nachhaltig“ zielen wir auf eine angemessen hohe Ausschüttung und ein mittel- bis langfristiges Kapitalwachstum ab. Berücksichtigt werden auch Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) sowie die nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDG), worauf Stiftungen oft besonderen Wert legen. Eine Multi-Asset-Strategie sorgt für eine breite Streuung, wobei die Vielzahl der Asset-Klassen zur Risikominderung beiträgt. Der globale, aktiv gemanagte Mischfonds hat eine Aktienquote von maximal 50 Prozent. Die Anleihen müssen im Durchschnitt ein Investment-Grade-Rating aufweisen, wobei Hochzins- und Schwellenländeranleihen beigemischt werden.

Für steuerbegünstigte Anleger und insbesondere Stiftungen ist ein zentrales Kriterium, dass ihnen Produkte exklusiv angeboten werden. Werden diese nach den neuesten Steuerrechtsänderungen auch anderen, steuerpflichtigen Anlegern angeboten, bedeutet das für Stiftungen einen enormen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Folgerichtig und am Kunden orientiert steht der neue Fonds nur Anlegern offen, die gemäß Paragraph 8 und 9 des Investmentsteuergesetzes steuerbegünstigt sind.

Investoren müssen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen und dürfen ihre Fondsanteile nicht übertragen. Die Ordererteilung erfolgt über ein neues Formular für steuerbefreite Fonds. Verwahrt wird der „UniInstitutional Stiftungsfonds Nachhaltig“ im Union-Depot, eine Mindestanlage ist nicht vorgeschrieben. Für Fragen stehen die Bankenbetreuer in den Vertriebsdirektionen von Union Investment und die Betreuer für das institutionelle Geschäft in Bayern zur Verfügung.

Bernhard Kraus ist seit Januar 2008 als Mitglied der Geschäftsführung von Union Investment Institutional tätig. Aktuell leitet er das regionale Account Management und verantwortet die Betreuung von genossenschaftlichen Bankenkunden.

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