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Die Bayerische Staatsregierung zur geplanten Einführung einer europäischen Einlagensicherung:

„Vor dem Hintergrund der enormen Risiken im Bankenbereich wird eine europäische Einlagensicherung abgelehnt. Diese würde Ausfallrisiken sozialisieren und diejenigen Eurostaaten benachteiligen, die im Bankenbereich solide und nachhaltig handeln. Die nationalen Einlagensicherungssysteme sollten gestärkt, die bewährten Institutssicherungssysteme in Deutschland anerkannt und erhalten werden.“

Dazu meine ich: „Die Staatsregierung hat völlig recht. Denn eines ist sicher: In einem zentralisierten EU-Einlagensicherungssystem müssten deutsche Institute für die Bankrisiken in anderen Ländern einstehen. Das liegt an den völlig ungleich verteilten Risiken in der Eurozone. Denn während in Deutschland lediglich zwei Prozent aller Kredite ausfallgefährdet sind, sind es in anderen Staaten zehn und in der Spitze über 45 Prozent. Es wäre somit von vornherein absehbar, wer in einem EU-System als Geberland für Risiken in anderen Ländern einstehen muss und wer als Empfängerland auf Zahlungen hoffen darf. Eine EU-Einlagensicherung käme dem Einstieg in eine Transferunion gleich. Zudem würde das Schutzniveau für die Sparer und Unternehmen in Deutschland sinken. Die seit Jahrzehnten angesparten Gelder der deutschen Sicherungstöpfe und der bewährten Institutssicherungssysteme stünden nicht mehr allein zum Schutz deutscher Einleger zur Verfügung. Statt über die Teilung von Haftungsrisiken in Europa nachzudenken, müssen die bestehenden Risiken reduziert werden. Außerdem muss ein erneuter Aufbau übermäßiger Risiken verhindert werden.“

Die Bayerische Staatsregierung zur Reduzierung der Risiken in den Bankbilanzen:

„Die Schaffung einer gemeinsamen Beaufsichtigung und Abwicklung von Banken ist ein wichtiger Schritt für die Stabilisierung des Euroraums. Die EU-weit in den Bankbilanzen enthaltenen ausfallgefährdeten Kredite in Höhe von circa 813 Milliarden Euro bedrohen die Finanzstabilität und müssen von den betroffenen Mitgliedsstaaten eigenverantwortlich abgebaut werden. Zudem ist die krisenverschärfende gegenseitige Abhängigkeit von Banken und Staaten zu reduzieren.“

Dazu meine ich: „Die enormen Kreditaltlasten in den Bankbilanzen insbesondere in Südeuropa müssen konsequent abgeschmolzen werden. Vor der Finanzkrise waren im Euroraum lediglich 2,8 Prozent der Kredite leistungsgestört, heute sind es trotz intensiver Abbau-Bemühungen immer noch mehr als vier Prozent. Diese überhöhten Risiken wurden maßgeblich durch Fehlentscheidungen auf nationaler Ebene hervorgerufen. Sie müssen nun – wie die Staatsregierung zu Recht fordert – auch auf nationaler Ebene bewältigt werden. Ebenso richtig ist die Forderung, die Staatsfinanzierung angemessen zu regulieren. Dazu muss endlich die Bevorzugung von Staatsanleihen bei der Eigenkapitalunterlegung beendet werden. Kredite an Staaten sollten ab dem ersten Euro mit Eigenkapital unterlegt werden. Damit würde die verhängnisvolle Schuldner-Gläubiger-Beziehung von Banken zu ihren überschuldeten Heimatstaaten aufgelöst.“

Die Bayerische Staatsregierung zur Einhaltung der Stabilitätsregeln zum Schutz vor Wirtschaftskrisen:

In einer stabilen Währungsunion gehören Handeln und Haftung in eine Hand. Dies schafft Verlässlichkeit und Vertrauen auch für die Märkte. Werden die gemeinsam vereinbarten Stabilitätsregeln von den Eurostaaten eingehalten, haben diese bei Wirtschaftskrisen ausreichend finanziellen Spielraum. Die Schaffung eines Eurozonen-Haushalts zur Bewältigung von Wirtschaftskrisen in einzelnen Eurostaaten wird daher abgelehnt. Ein solches Instrument birgt die Gefahr, dass Eurostaaten zu wenig reformorientiert handeln und sich stattdessen auf Hilfe verlassen.“

Dazu meine ich: „Die Bayerische Staatsregierung trifft den Kern der Sache: Wer Risiken eingeht, muss für diese auch geradestehen. Handeln und Haftung können nicht voneinander getrennt werden. Natürlich ist das Ziel der EU-Kommission richtig, eine stabilere Eurozone zu schaffen. Der von ihr vorgeschlagene Weg bringt aber nicht mehr, sondern weniger Stabilität. Denn die Einführung eines Eurozonen-Haushalts würde die Umverteilung zwischen wirtschaftsstarken und -schwachen Ländern weiter ankurbeln – obwohl sich im EU-Haushalt bereits heute zahlreiche Transfermechanismen finden, wie die EU-Regionalförderung. Zusätzliche Transfers hätten eine unerwünschte Wirkung: Kriselnde Euroländer hätten nur geringe Anreize, Strukturreformen in Angriff zu nehmen und ihre Haushalte zu sanieren. Eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion kann es nur geben, wenn die Eigenverantwortung der Mitgliedsstaaten gestärkt und das bestehende Regelwerk konsequent angewendet wird.“

Dr. Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Twittert als @JGros_GVB  und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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