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Eigenkapital durch Verlustrücktrag stärken

Die Fraktionen der CSU und der Freien Wähler im Bayerischen Landtag haben sich hinter Forderungen des GVB und anderer Wirtschaftsverbände gestellt, die Eigenkapitalsituation mittelständischer Unternehmen in der Corona-Pandemie zu stützen. In einem Positionspapier, das der GVB gemeinsam mit Verbänden der bayerischen Kreditwirtschaft, der IHK und der bayerischen Handwerkskammer unterzeichnet hat, fordern die Beteiligten unter anderem die Möglichkeit eines steuerlichen Verlustrücktrags. Dieser ermöglicht eine Verrechnung von Verlusten in diesem Jahr mit Gewinnen in den Vorjahren.

Der Vorschlag fand nun in einem Antrag im Bayerischen Landtag Berücksichtigung. Mit diesem wird die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Verbesserung der Verlustberücksichtigung einzusetzen. Auch die „Bayerische Gemeindezeitung“ greift das gemeinsame Positionspapier in der Ausgabe vom 22. Oktober 2020 auf.

Kapitalmarktunion kein Ersatz für etablierte Finanzierungsformen

Die EU-Kommission hat einen neuen Aktionsplan für eine stärkere Europäisierung der Kapitalmärkte vorgelegt (Kapitalmarktunion). Der GVB begrüßt die Bestrebungen der EU-Kommission, die Unternehmensfinanzierung zu erleichtern. Allerdings warnt der Verband davor, den integrierten Kapitalmarkt als Allheilmittel für jegliche Finanzierungsfragen zu verstehen. Für die stark vom Mittelstand geprägte bayerische Wirtschaft ist – selbst im Zuge möglicher Erleichterungen – eine Kapitalmarktfinanzierung nicht geeignet. Hier bleibt der Bankkredit die wichtigste externe Finanzierungsquelle.

Der GVB hat eine Stellungnahme an das Bayerische Wirtschaftsministerium übermittelt, das über den Bundesrat zum Aktionsplan Position bezieht. Außerdem setzt sich der GVB in einem neuen Standpunkt mit dem Thema auseinander (siehe dazu auch den „Einspruch“ von GVB-Präsident Jürgen Gros in dieser Ausgabe).

Grünes Finanzwesen: ifo-Studie bestätigt GVB-Position

Die EU-Kommission sieht im grünen Finanzwesen einen Schlüssel, um die Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Dazu laufen in Brüssel derzeit mehrere politische Initiativen. Unter anderem arbeitet die Kommission an einheitlichen Kriterien, mit denen sie die Nachhaltigkeit aller Wirtschaftstätigkeiten und Produkte klassifizieren will (Taxonomie). Das ifo-Institut hält diesen Ansatz in einer Studie für die IHK München jedoch nicht für zielführend. „Umweltprobleme sollten primär durch umweltpolitische Maßnahmen angegangen werden“, sagt ifo-Präsident Clemens Fuest zu den EU-Plänen. Transparenz und richtige Bepreisung von Risiken seien wichtig, aber eine Lenkung der Kapitalströme in „grüne“‘ Verwendungen durch Finanzregulierung problematisch. „Die dazu vorgesehene Klassifizierung von Wirtschaftstätigkeiten in ‚grün‘ oder ‚braun‘ wird durch andere klimapolitische Instrumente überlagert – es findet somit eine ineffiziente Doppelregulierung statt“, kritisiert der Volkswirt. Diese Position vertritt auch der GVB, wie Präsident Jürgen Gros in einem Tweet bekräftigte. Eine Zusammenfassung der ifo-Studie lesen Sie in dieser „Profil“-Ausgabe.

Rechtssicherheit im digitalen Zeitalter schaffen

Die EU-Kommission hat eine Strategie für ein digitales Finanzwesen vorgelegt. In einer Stellungnahme begrüßt der GVB die Bestrebungen der EU, die Digitalisierung als Chance für den Finanzsektor nutzbar zu machen. Jedoch mahnt der GVB an, dass ein einheitlicher Rechtsrahmen für alle Akteure des digitalen Finanzmarkts geschaffen werden müsse. Nachbesserungsbedarf gebe es zum Beispiel bei der Verwendung von Finanzdaten. So sind Banken schon heute unter der Berücksichtigung von Datenschutzstandards und Persönlichkeitsrechten dazu angehalten, Finanzdaten an Plattformanbieter beziehungsweise Drittanwendungs-Anbieter herauszugeben, sofern das der Kunde wünscht. Es sei wichtig, dass dieser Datenaustausch keine Einbahnstraße ist, sondern auch die Banken auf Kundenwunsch Zugriff auf Daten von Plattformbetreibern erhalten, wie es Deutschland jüngst mit der gesetzlichen Öffnung der NFC-Schnittstelle am Smartphone vorgemacht hat.

Daneben erklärt der GVB, dass eine Angleichung der Standards nach dem Prinzip „Digital First“ Rechtssicherheit für die digitale Kundenkommunikation schaffen würde. So ist es heute oftmals umständlich oder nicht möglich, Verträge digital zu unterzeichnen. Das erschwert die digitale Beratung und verlangsamt Prozesse. Eine klare gesetzliche Regelung, die sowohl digitale Kommunikation wie auch die Papierform zulässt, sei essenziell, um die digitale Strategie erfolgreich voranzutreiben. Die Stellungnahme hat der GVB beim Bayerischen Wirtschaftsministerium eingereicht, das sich über den Bundesrat an den Beratungen beteiligt.

Noch „Luft nach oben“ bei der Entlastung von Regionalbanken

Die Unionsfraktion im Bundestag fordert mehr Proportionalität bei der Umsetzung des Bankenpakets. Das machten die Abgeordneten in der ersten parlamentarischen Lesung zum Risikoreduzierungsgesetz klar, mit dem die Proportionalität im Bankensektor gestärkt werden soll. Dabei sei noch „Luft nach oben“, so die Parlamentarier der Unionsfraktion. Kritik übten sie beispielsweise am Vorschlag der Regierung, die Organkreditregeln zu verschärfen, ohne dass es einen Anlass oder eine europarechtliche Grundlage dafür gibt.

Der Verband hat bereits früh im Gesetzgebungsprozess auf eine Korrektur der Vorschläge gedrungen und dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht. Diese wurde unter anderem von der „Bayerischen Gemeindezeitung“ vom 22. Oktober 2020 und dem Branchen-Portal „FinanzBusiness“ (Artikel nachlesen, kostenpflichtig) aufgegriffen. „Wer jetzt die regulatorischen Schrauben zu stark und zu schnell wieder anzieht, droht den Finanzierungsmotor abzuwürgen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Gemeindezeitung" zitiert.

Bürokratie in der Bankenaufsicht beseitigen

Zu formalistisch, zu kleinteilig und wenig proportional: Die Praxis der deutschen Bankenaufsicht BaFin trifft bei den betroffenen Banken in Bayern auf Kritik. Die Vertreter der bayerischen Kreditwirtschaft haben sich deshalb an den bayerischen Beauftragten für Bürokratieabbau, Walter Nussel, gewandt und fordern einen Sinneswandel in der Bankenaufsicht (siehe dazu auch das Interview mit Walter Nussel in „Profil“ 01 2019). In einem gemeinsamen Papier haben der GVB, der Sparkassenverband Bayern und der Bayerische Bankenverband über 30 Vorschläge entwickelt, wie die BaFin unnötige Bürokratie für die beaufsichtigten Institute vermeiden und die Aufsicht wieder stärker an Kosten und Nutzen orientieren kann. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Umsetzung von europäischen Aufsichtsstandards. Die deutsche Aufsicht sollte hier selbstbewusster sein und die ökonomischen Auswirkungen und Notwendigkeit von Regulierung in den Vordergrund ihrer Entscheidungsfindung stellen, anstatt formaljuristisch auf die Umsetzung kleinster Details zu bestehen. Das Papier der Verbände dient als Grundlage für ein Gespräch des Bürokratiebeauftragten mit BaFin-Chef Felix Hufeld.

Fortschrittliche Zahlungslösungen privatwirtschaftlich entwickeln

Mit einer Strategie will die EU-Kommission eine einheitliche Marschrichtung für den Zahlungsverkehr in Europa vorgeben. Der GVB begrüßt dieses Engagement, warnt aber vor Überlegungen, staatliche Payment-Alternativen zu entwickeln. So hat die Privatwirtschaft in den vergangenen Jahren erfolgreiche Zahlungslösungen wie die Girocard entwickelt, die auch auf Basis europäischer Zusammenschlüsse EU-weit weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sieht der GVB momentan keinen Bedarf, Sofortüberweisungen gesetzlich als neuen Standard zu setzen, so wie es die EU-Kommission in ihrer Strategie prüfen will. Für sinnvoll hält der GVB hingegen Überlegungen, mittels eines eigenen EU-Logos ein Gütezeichen für gesamteuropäische Zahlungslösungen zu entwickeln. Ein Gütesiegel erhöht die Akzeptanz bei Verbrauchern und Händlern. Die Stellungnahme des GVB richtet sich an das Bayerische Wirtschaftsministerium. Das Ministerium kann über den Bundesrat zu den EU-Vorschlägen Position beziehen.

Weniger Missbrauch im Abmahnwesen

Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, mit dem der Missbrauch von Abmahnungen erschwert beziehungsweise verhindert werden soll. So sieht das neue Gesetz vor, dass der Mahnende die Kosten von Betroffenen übernehmen muss, sollte sich die Abmahnung als ungerechtfertigt herausstellen. Gleichzeitig werden finanzielle Fehlanreize beseitigt, sodass die Kosten für gewisse Abmahnarten in Zukunft nicht mehr erstattungsfähig sind. Daneben dürfen Wirtschaftsverbände in Zukunft nur noch Ansprüche geltend machen, wenn sie auf einer zentralen Liste als „qualifiziert“ geführt werden. Der GVB hatte sich mehrfach für einen gesetzlichen Schutz vor derartigem Abmahn-Missbrauch eingesetzt. GVB-Mitglieder waren in der Vergangenheit wiederholt Opfer missbräuchlicher Abmahn-Praktiken geworden.

Dezentrale Energieversorgung durch EEG-Reform stärken

In einem Brief hat sich GVB-Vorstandsmitglied Alexander Büchel an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger gewandt und um Nachbesserungen bei der geplanten EEG-Novelle gebeten. Die EEG-Novelle sieht eine Überarbeitung des Gesetzes zur Förderung und Ausbau der erneuerbaren Energie vor. In seinem Brief warnt der GVB-Vorstand davor, mit der Novellierung den Ausbau erneuerbarer Energien bei Genossenschaften aufs Spiel zu setzen.

Bundesbankvorstand lobt bayerische Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die Volksbanken und Raiffeisenbanken in Bayern stehen trotz der Corona-Pandemie solide da und sind auf Wachstumskurs. Kredit- und Einlagenbestände haben auch in den Krisenmonaten zugenommen und setzen den Trend der vergangenen Monate und Jahre fort. Das führte GVB-Präsident Gros im Gespräch mit dem für Bankenaufsicht zuständigen Bundesbank-Vorstand, Joachim Wuermeling, aus. Dank der verantwortungsvollen Vergabepolitik und der stabilen Kundenstruktur der Banken seien keine signifikant erhöhten Kreditausfälle zu befürchten, erläuterte der GVB-Präsident. Aufgrund der guten Ergebnisse der vergangenen Jahre konnten die Genossenschaftsbanken zudem ein Sicherheitspolster anlegen, wie auch der Branchenvergleich der Bundesbank unlängst bestätigt. Wuermeling lobte die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken als „ausgezeichnete Banken“. Neben der wirtschaftlichen Situation der Banken tauschten sich der Gros und Wuermeling über die ausstehenden Basel III-Regeln aus. Mit Blick auf die geplante Verschärfung der aufsichtlichen Vorgaben im Mengengeschäft warb Gros für eine Beibehaltung der Regelung zur Granularität des Kreditportfolios. Die bestehenden Vorgaben sichern eine stabile Kreditvergabe der Regionalbanken an eine breite Basis von Privatkunden und kleinen Mittelständlern, die für die Wiedergenesung der Realwirtschaft von hoher Bedeutung ist, erklärte Gros.

Gläubigerinteressen bei Restrukturierung wahren

Der GVB hat sich an einer Konsultation zum sogenannten Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) beteiligt. Hintergrund des Gesetzes ist eine EU-Richtlinie, mit der in allen Mitgliedsstaaten vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren geschaffen werden sollen. Mithilfe eines sogenannten „präventiven Restrukturierungsrahmens“ sollen Unternehmen auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens Sanierungsmaßnahmen angehen können, die durch schützende Maßnahmen flankiert werden. Durch die derzeit wirtschaftlich angespannte Lage hat das Gesetz an Brisanz gewonnen. In seiner Stellungnahme setzt sich der GVB gegenüber dem Bayerischen Wirtschaftsministerium dafür ein, die Sanierungsregeln möglichst effizient auszugestalten. Dabei plädierte der GVB dafür, die Rechte der Gläubiger im Restrukturierungsrahmen zu bewahren und eine sinnvolle Balance zwischen dem Fortbestand des Unternehmens und der Interessen der Geldgeber zu finden. Die neuen Sanierungsregeln sollen schon zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

„Börsen-Zeitung" berichtet über Kooperation

Die „Börsen-Zeitung" und das Branchenportal „FinanzBusiness“ haben über die Kooperation zwischen dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) und dem Verband der Sparda-Banken (VSB) berichtet (siehe dazu auch das Interview mit VSB-Vorstandsvorsitzendem Florian Rentsch und GVB-Präsident Jürgen Gros in „Profil“ 10 2020). „Es geht darum, das Dezentrale als Kern unserer Organisation auszubauen und unsere Stärken zu ergänzen, um uns gegenseitig zu unterstützen", wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Börsen-Zeitung" vom 6. Oktober 2020 zitiert (Artikel nachlesen, kostenpflichtig). Man wolle die Strahlkraft durch das Bündeln zweier Netzwerke in Richtung Berlin und Brüssel bei Politik und Aufsicht verbessern, führte Gros aus. Insbesondere betreffe das die Themen Nachhaltigkeit und eine mögliche gemeinsame EU-Einlagensicherung. „Wenn alle im genossenschaftlichen Verbund ihre Fähigkeiten und Kenntnisse umfassend nutzen würden, dann würde es unsere Gruppe weiter voranbringen“, wird Gros auf „FinanzBusiness“ ebenfalls zur Kooperation der beiden Verbände zitiert, die inzwischen in die Tat umgesetzt wird (siehe nachfolgende Meldung).

Verbände kritisieren Interessenkonflikt bei Check24

In einem Schreiben an Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht haben der Verband der Sparda-Banken und der GVB vor Interessenkonflikten beim von Check24 angebotenen Kontovergleich gewarnt. Das Portal bietet den einzigen nach staatlichen Vorgaben zertifizierten Kontovergleich in Deutschland an. Gleichzeitig ist Check24 mit der C24 Bank in den Markt für Bankdienstleistungen eingetreten. Dieser Markteintritt verzerrt nicht nur in unzulässiger Weise die Wettbewerbssituation, er stellt auch die Objektivität von Check24 als staatlich zertifiziertem Anbieter einer Vergleichswebseite massiv infrage. Die Verbände fordern deshalb Scholz und Lambrecht auf, die staatlichen Vorgaben so nachzubessern, dass eine Doppelrolle von Anbieter und Vergleichsseite ausgeschlossen wird. Alternativ solle Check24 auf das Angebot eines zertifizierten Kontenvergleichs verzichten. Das schaffe einen fairen Wettbewerb und biete Bankkunden einen objektiven Kostenvergleich.
 

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.
Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

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