GVBetter 2030: Die Zukunft des Mittelstands ist genossenschaftlich – und sie braucht einen starken Verband, betonen die GVB-Vorstände Stefan Müller und Alexander Leißl.
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- Öffentliche Wahrnehmung durch Präsenz vor Ort
- Gefragter Ansprechpartner bei der Exekutive
- Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen wieder einführen
- Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung von Genossenschaften
- Gutachten: Proportionale Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen der EBA
- Digitaler Euro: Nur Offline-Variante bringt Mehrwert
- Bayerisches Bürgerbeteiligungsgesetz: Genossenschaften sind der Goldstandard
Öffentliche Wahrnehmung durch Präsenz vor Ort
Durch die Ausrichtung und Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen hat die politische Interessenvertretung des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) die Positionen und Forderungen der Verbandsmitglieder deutlich gemacht. So wurden die Landtagsfraktionen der CSU, Freien Wähler, SPD und Bündnis 90/Die Grünen jeweils zu einem Parlamentarischen Frühstück im Bayerischen Landtag eingeladen. Dort hat Verbandspräsident Stefan Müller die dringendsten Themen unserer Mitglieder adressiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht.
Zudem war der GVB bei den Landesparteitagen der CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten. Dafür wurde extra ein neuer Messestand konzipiert, der die Vielfältigkeit und die Bedeutung des Genossenschaftswesens in Bayern widerspiegelt. Er findet großen Anklang und hat die Wahrnehmung des GVB und seiner Mitglieder merklich erhöht. Der rege Austausch mit den Parteimitgliedern vor Ort ermöglichte es, die Positionen des Verbands vorzustellen, und führte darüber hinaus zu einer Vielzahl neuer Kontakte.
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Anlässlich des Internationalen Jahrs der Genossenschaften richtete der GVB Ende November 2025 im Bayerischen Landtag einen Informationstag aus, um seinen Mitgliedern gegenüber der Landespolitik ein Forum zu geben. Video und Schnitt: Karl-Peter Lenhard, GVB
Anlässlich des Internationalen Jahrs der Genossenschaften 2025 richtete der GVB Ende November 2025 im Bayerischen Landtag einen Informationstag aus, bei dem zahlreiche Mitgliedsgenossenschaften mit Informationsständen den Landtagsabgeordneten ihre Produkte und Dienstleistungen vorstellen konnten – von Banken über Energie- und Agrargenossenschaften bis hin zu innovativen Sozial- und Bürgergenossenschaften.
Insgesamt hat die politische Interessenvertretung des GVB 2025 über zehn Veranstaltungen ausgerichtet beziehungsweise war dort mit einem Stand vertreten. Auch 2026 ist die Erhöhung der Sichtbarkeit des GVB durch eigene Veranstaltungen ein wichtiges Ziel, um den GVB verstärkt als Mittelstandsverband zu etablieren. Um dies zu erreichen, wird unter anderem ein Parlamentarisches Frühstück mit den Bundestagsabgeordneten der CSU-Landesgruppe in Berlin ausgerichtet.
Gefragter Ansprechpartner bei der Exekutive
Der GVB hat auch im Jahr 2025 die Möglichkeit genutzt, in schriftlichen Stellungnahmen seine Positionen und Forderungen an Ministerien des Freistaats und der Bundesregierung zu richten. Unter anderem nahm der Verband Stellung zum Genossenschaftsgesetz, zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsregulierung (Omnibus-I-Paket), zur Spar- und Investitionsunion, zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, zum Bürgerbeteiligungsgesetz sowie zum Wassergesetz. Dank des Fachwissens der GVB-Mitarbeitenden hat der Verband zahlreiche konkrete Änderungsvorschläge in die laufenden Gesetzgebungsverfahren einbringen können.
Auch 2026 hat die Interessenvertretung des GVB bereits mehrere Stellungnahmen verfasst. So hat der Verband zum Beispiel an der EU-Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors teilgenommen. In den Ausführungen hat sich der GVB für ein europäisches Kleinbankenregime ausgesprochen, das regulatorische Anforderungen an der Größe, Komplexität und dem Risikoprofil kleiner Institute ausrichtet.
Zustimmungsfiktion bei AGB-Änderungen wieder einführen
Seit mehreren Jahren setzt sich die Interessenvertretung des GVB für die Wiedereinführung der Zustimmungsfiktion bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein. Der aktuelle Zustand, wonach bei AGB-Änderungen jede Kundin und jeder Kunde ausdrücklich zustimmen muss, erzeugt in der Praxis einen enormen Zeit- und Kostenaufwand. Allein bei den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken fallen dafür schätzungsweise Kosten in zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr an.
Die Interessensvertretung des GVB hat diesen Missstand bei zahlreichen Gelegenheiten gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestags thematisiert und damit die Aufforderung verbunden, dringend eine unbürokratische Lösung zu finden. Unter anderem hat sich der GVB zusammen mit dem Sparkassenverband Bayern in einem Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gewandt und darin die Rückkehr zur AGB-Zustimmungsfiktion gefordert.
Ausdauer und Hartnäckigkeit scheinen sich nach aktuellem Stand gelohnt zu haben: Aus mehreren Quellen hat die Interessenvertretung des GVB erfahren, dass die Bundesministerien der Finanzen und der Justiz an einer Verbesserung im Sinne der GVB-Mitglieder arbeiten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Symbolbild): Der GVB setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber bei AGB-Änderungen die Zustimmungsfiktion wieder erlaubt. Dadurch könnten die Mitgliedsbanken des GVB jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag einsparen. Foto: mauritius images / MIZ
Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung von Genossenschaften
Unverzichtbare Basis für eine effektive Interessensvertretung sind Informationsbroschüren über das Genossenschaftswesen, seine Vielfalt und Stärke. Zur Vorstellung der typischen Eigenschaften einer Genossenschaft sowie ihren Prinzipien und Vorteilen hat der GVB 2025 die Broschüre „Heimat gestalten“ veröffentlicht. Darin zeigt der Verband auf, was eine Genossenschaft ausmacht, stellen Best-Practice-Beispiele vor und beschreibt die Schritte zur Gründung einer Genossenschaft.
Zusätzlich hat der GVB eine Studie in Auftrag gegeben, um die Bedeutung der Genossenschaften in Bayern zu erheben. Die Ergebnisse wurden in einer Broschüre zusammengefasst, die die Stärke des bayerischen Genossenschaftswesens unter anderem am gesamtwirtschaftlichen Beitrag und der Produktivität zeigt (siehe hierzu auch das Interview mit dem Autor der Studie, Professor Christian Helmenstein, in „Profil“ 8/2025). Beide Broschüren sind für die Interessenvertretung des GVB eine wertvolle Unterstützung, um für das Genossenschaftswesen und die Gründung von Genossenschaften zu werben.
Gutachten: Proportionale Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen der EBA
Die Umsetzung immer neuer, häufig nicht passgenauer regulatorischer Vorgaben bindet bei den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle fehlen. Die Vorgaben der EU wären jedoch oftmals nicht notwendig. Das zeigt ein vom GVB in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Lars Klöhn, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt über einen Handlungsspielraum, der es ihr erlauben würde, Leitlinien und Empfehlungen der europäischen Aufsichtsbehörden EBA und ESMA aus Proportionalitätsgründen nicht beziehungsweise nicht vollständig umzusetzen – sie nutzt diesen aber nur in insgesamt weniger als 10 Prozent der Fälle.
Das Gutachten fand große Aufmerksamkeit, die unter anderem dazu führte, dass der GVB von der BaFin eingeladen wurde, die Ergebnisse in Bonn vorzustellen. Erst kürzlich wurden diese auch bei einer Sitzung der Finanzplatz München Initiative unter Teilnahme des Bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger und der Deutschen Bundesbank vorgestellt.
Gutachten: Proportionale Umsetzung von Leitlinien und Empfehlungen der EBA
Digitaler Euro: Nur Offline-Variante bringt Mehrwert
Nachdem sich der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments am 23. Juni 2026 positioniert hat, starten demnächst in der EU die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission über das Gesetzespaket zur Einführung des digitalen Euros. Mit einer Einführung ist frühestens 2029 zu rechnen. Der konkrete Mehrwert des digitalen Euros für Verbraucher ist allerdings bislang nicht klar erkennbar (siehe dazu auch die Pressemitteilung des GVB vom 23. Juni 2026).
Der GVB vertritt eine klare Haltung: Ohne eindeutige Vorteile besteht das Risiko, dass der digitale Euro im Alltag kaum genutzt wird. Er muss daher Funktionen bieten, die über bestehende digitale Zahlverfahren hinausgehen. Das gilt besonders für Privatsphäre, Ausfallsicherheit und einfache Nutzung. Diese Kriterien kann, wie die Interessenvertretung in einem Positionspapier formuliert hat, nur die Offline-Variante erfüllen. Dies hat der GVB gegenüber Entscheidungsträgern in Bayern, Berlin und Brüssel mehrfach betont und zudem in einem gemeinsamen Brief mit dem Österreichischen Raiffeisenverband sowie dem Raiffeisenverband Südtirol an Abgeordnete des Europäischen Parlaments nochmals verdeutlicht.
Windrad der Bürger Energie Genossenschaft Freisinger Land in Kammerberg: Genossenschaften sind durch die Teilhabemöglichkeiten für ihre Mitglieder der Goldstandard für echte Bürgerbeteiligung. Foto: BEG-FS
Bayerisches Bürgerbeteiligungsgesetz: Genossenschaften sind der Goldstandard
Für die Akzeptanz der Energiewende ist es wichtig, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort an Energieprojekten zu beteiligen. Dabei muss deutlich werden, dass Genossenschaften durch die Teilhabemöglichkeiten, die sie ihren Mitgliedern bieten, der Goldstandard für echte Bürgerbeteiligung sind. Dies sollte dementsprechend politisch verankert und gefördert werden. Die Interessenvertretung des GVB hat diese und weitere Forderungen an die bayerische Politik herangetragen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hierzu wurden unter anderem ein Positionspapier und eine Stellungnahme erarbeitet. Zusätzlich beteiligte sich der GVB an einer Anhörung im Bayerischen Landtag und stellte den Mitgliedsunternehmen einen Musterbrief an die Abgeordneten des Landtags zur Verfügung.
Auch wenn das verabschiedete Gesetz aus Sicht des GVB noch einige Möglichkeiten offenlässt, wie sich interessierte Bürgerinnen und Bürger unkompliziert an Erneuerbaren Energien beteiligen können, hat der Verband im Gesetzgebungsprozess spürbare Erfolge erzielen können. Neben der expliziten Erwähnung von Genossenschaften als Form der Bürgerbeteiligung im Gesetzestext konnte die Interessenvertretung des GVB auch bewirken, dass etwaige Hürden für eine wirksame Bürgerbeteiligung aus dem finalen Text gestrichen wurden.
Dr. Christian-Friedrich Hamann leitet den Stab Politik und Wirtschaft des Genossenschaftsverbands Bayern.