GVBetter 2030: Die Zukunft des Mittelstands ist genossenschaftlich – und sie braucht einen starken Verband, betonen die GVB-Vorstände Stefan Müller und Alexander Leißl.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat am 10. Juni 2026 den Vorschlägen des BVR-Verbandsrats zur Reform der Institutssicherung mit sehr großer Mehrheit zugestimmt. Worum geht es bei der Reform?
Daniel Quinten, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Foto: BVR
Daniel Quinten: Die Reform stärkt unser genossenschaftliches Institutsschutzsystem, das seit über 90 Jahren die Einlagen von aktuell mehr als 30 Millionen Kundinnen und Kunden sichert, indem Insolvenzen von Mitgliedshäusern erfolgreich verhindert werden. Durch die verbesserte Präventions- und Früherkennung können wir Institute noch früher und enger begleiten und konsequent Maßnahmen ergreifen. So ist auch für die Zukunft klar: Die Einlagen der Kunden unserer Mitgliedsbanken bleiben jederzeit zu 100 Prozent geschützt. Gleichzeitig bleibt der Grundgedanke unverändert: Wir sind eine Solidargemeinschaft, die Verantwortung füreinander übernimmt. Die Reform ist damit keine Abkehr vom Bewährten, sondern eine gezielte Modernisierung unseres seit Jahrzehnten erfolgreichen Systems.
Welches Signal wollen Sie mit den Beschlüssen senden?
Quinten: Der Beschluss zeigt einmal mehr: Wir Genossenschaftsbanken sind in der Lage, uns als privatwirtschaftliche Solidargemeinschaft selbst zu helfen und unsere Schutzsysteme verlässlich weiterzuentwickeln. Wir stehen für Stabilität, Verlässlichkeit und Eigenverantwortung – auch unter veränderten Marktbedingungen. Wir zeigen, dass wir unsere Sicherungssysteme aktiv weiterentwickeln. Unser Anspruch ist, Risiken frühzeitig zu erkennen und entschlossen zu handeln, um Schaden von der Solidargemeinschaft abzuwenden. Gleichzeitig unterstreichen wir, dass wir Herausforderungen weiterhin aus eigener Kraft bewältigen – ohne staatliche Unterstützung. Dieses Zusammenspiel aus Prävention, Solidarität und Eigenverantwortung ist der Kern unserer Botschaft.
„Uns war wichtig, die Weiterentwicklung der Institutssicherung gemeinsam in der genossenschaftlichen Finanzgruppe zu gestalten.“
Wie kam die Reform zustande?
Quinten: Die Reform ist das Ergebnis eines intensiven und breit angelegten Verbundprojekts „Geno Next Level“. Uns war wichtig, die Weiterentwicklung der Institutssicherung gemeinsam in der genossenschaftlichen Finanzgruppe zu gestalten. Deshalb waren Vertreter von Primärbanken, Regionalverbänden und Verbundunternehmen eng eingebunden. In diesem Austausch wurden Erfahrungen aus der Praxis genauso berücksichtigt wie neue regulatorische und marktseitige Herausforderungen. Ziel war es, die Sicherungseinrichtung noch besser darauf auszurichten, Risiken früher zu erkennen, schneller zu reagieren und die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe weiter zu stärken. Dass die Mitgliederversammlung die Vorschläge mit sehr großer Mehrheit angenommen hat, zeigt, dass dieser gemeinsame Ansatz trägt und von der gesamten Finanzgruppe bestätigt wird.
Was wurde mit der Reform konkret beschlossen?
Quinten: Die Reform umfasst mehrere zentrale Maßnahmen, die ineinandergreifen. Erstens werden die Eingriffsrechte der Sicherungseinrichtung erweitert, etwa durch Teilnahme- und Rederechte in Gremien von Banken in kritischen Situationen. Zweitens werden Möglichkeiten geschaffen, Beiträge von Instituten im Präventionsstatus früher und risikogerechter anzupassen. Drittens werden Strukturen gestrafft: Regionale Sicherungsausschüsse entfallen, Entscheidungen werden stärker im zentralen Sanierungsausschuss gebündelt und beschleunigt. Viertens stärken wir die Rolle der DZ Bank als zentralen Liquiditätsgeber und schützen sie zugleich vor übermäßigen Risiken. Und fünftens werden Verfahren, etwa bei einem möglichen Ausschluss eines Instituts, effizienter gestaltet, ohne die hohen rechtlichen Standards zu senken.
„Die Reform wahrt ausdrücklich die genossenschaftlichen Grundprinzipien. Dezentralität und unternehmerische Eigenverantwortung bleiben unangetastet.“
Inwiefern tangiert die Reform der Institutssicherung die genossenschaftlichen Prinzipien der Dezentralität und der unternehmerischen Eigenverantwortung?
Quinten: Die Reform wahrt ausdrücklich die genossenschaftlichen Grundprinzipien. Dezentralität und unternehmerische Eigenverantwortung bleiben unangetastet. Jede Primärbank trifft ihre Entscheidungen weiterhin selbst und trägt Verantwortung für ihr Geschäft. Gleichzeitig gilt aber auch: Diese Freiheit hat dort Grenzen, wo Risiken für die Solidargemeinschaft entstehen. Genau hier setzt die Reform an. Sie stärkt die Möglichkeiten, frühzeitig gegenzusteuern, um die Stabilität der gesamten Gruppe zu sichern. Es geht also nicht um Einschränkung, sondern um ein verantwortungsvolles Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und gemeinsamer Stabilität. Damit schützen wir nicht nur einzelne Institute, sondern auch die Reputation und Widerstandskraft der gesamten genossenschaftlichen Finanzgruppe.
Die letzten Projektbestandteile von „Geno Next Level“ sollen im Laufe des Jahres 2026 finalisiert werden. Welche Handlungsfelder sind noch offen?
Quinten: Einige zentrale Bausteine werden derzeit noch weiter ausgearbeitet und sollen im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Dazu gehört insbesondere ein gemeinsamer Vorstands- und Aufsichtsratskodex, der Erwartungen an Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten klar definiert und als freiwillige Selbstverpflichtung verankert werden soll. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des verbundweiten Risiko- und Finanzmanagements. Dabei bleibt die Verantwortung für Risiken vor Ort, gleichzeitig sollen sie stärker gruppenweit analysiert und eingewertet werden. Ziel ist es, noch mehr Transparenz zu schaffen und Risiken frühzeitig im Verbund zu erkennen. Diese letzten Schritte runden die Reform ab und sorgen dafür, dass die Institutssicherung auch langfristig leistungsfähig bleibt.
Herr Quinten, vielen Dank für das Interview!