Steigerungsfähig: Wie kommt die Energiewende voran? Was läuft gut, wo hakt es? „Profil“ hat dazu mit den Vorständen von zwei Energiegenossenschaften gesprochen.
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Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre ist Deutschland infolge globaler Konflikte mit massiven Preisschwankungen fossiler Energieträger konfrontiert. Das zeigt die Verwundbarkeit eines importabhängigen Systems und den Handlungsdruck für mehr Energieunabhängigkeit und Resilienz.
Um die Energie- und Klimaziele Deutschlands zu erreichen, müssen in allen relevanten Bereichen deutliche Fortschritte erzielt werden. Dazu gehört nicht nur der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Modernisierung des Stromnetzes, sondern auch eine breite gesellschaftliche Verankerung der Energiewende. Akzeptanz, Teilhabe und private Investitionen sind dafür unverzichtbare Voraussetzungen. Energiegenossenschaften spielen dabei die zentrale Rolle. Denn eine erfolgreiche Strom-, Wärme- und Mobilitätswende ist auf private Investitionen und das Engagement der Bevölkerung angewiesen.
Im Genossenschaftsverband Bayern (GVB) sind aktuell 384 Energiegenossenschaften organisiert (Tendenz steigend). Der GVB vertritt ihre Interessen und bringt ihre Perspektiven in die Gesetzgebungsverfahren zum Netzausbau und zur Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2027) ein.
Netzpaket: Konsequenter Umbau der Netze zu einem resilienten, erneuerbaren Energiesystem
Ein bedarfsgerechter und vorausschauender Netzausbau ist untrennbar mit dem weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien verbunden und muss zugleich die Sektorenkopplung systematisch mitdenken. Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Netzpaket an dieser Stelle ansetzen. Da der Anteil Erneuerbarer Energien weiterwächst und wachsen muss, sind Anpassungen im Netzanschlussrecht und eine klare Zuordnung von Verantwortungen unabdingbar.
Der Entwurf enthält jedoch eine Vielzahl von Regelungen, die den Ausbau Erneuerbarer Energien erheblich gefährden würden. Besonders deutlich wird dies beim vorgesehenen Redispatch-Vorbehalt, der Investitionen in Erneuerbare Energien insbesondere in weiten Teilen Bayerns wirtschaftlich unrentabel machen würde. Ferner weist der Entwurf keinerlei Vorschläge für Unterstützungs- und Anreizinstrumente zur Beschleunigung des Netzausbaus auf. Auch der Ausbau von Flexibilitäten sowie rechtliche Erleichterungen für Netzausbau und Netzoptimierung kommen im Gesetzesentwurf deutlich zu kurz.
Die bayerischen Energiegenossenschaften unter dem Dach des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) fordern als genossenschaftliche Betreiber von Erzeugungsanlagen und Netzbetreiber gemeinsam eine kurzfristige Stabilisierung der Netze nach dem Motto „Speichern vor Abriegeln“, und zugleich den konsequenten Umbau hin zu einem resilienten, erneuerbaren Energiesystem. Der GVB hat diese Forderungen in acht Punkten zusammengefasst:
Netzpaket: Die Forderungen des GVB
1. Verantwortungsgerechte Lastenverteilung im Energiesystem sicherstellen
Die Bundesregierung muss im geplanten Netzpaket verbindlich verankern, dass Erzeuger, Verbraucher und Netzbetreiber gleichermaßen und ausgewogen Verantwortung für die Stabilität und Effizienz des Energiesystems übernehmen. Einseitige Belastungen einzelner Akteursgruppen sind auszuschließen. Stattdessen ist ein transparentes, gerechtes und systemdienliches Regime zu schaffen, das alle Beteiligten nach den Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Verursachergerechtigkeit in die Lösung von Netz- und Systemherausforderungen einbindet.
2. Bestands- und Vertrauensschutz konsequent gewährleisten
Gesetzesänderungen sowie Anpassungen im Prozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) dürfen weder laufende Projekte gefährden noch bereits getätigte Investitionen nachträglich entwerten. Es ist sicherzustellen, dass umfassender Bestands- und Vertrauensschutz gewährt wird. Nur so können die Finanzierbarkeit von Projekten sowie die Akzeptanz bei dezentralen Erzeugern dauerhaft gesichert werden.
3. Dezentrale Projekte priorisieren, statt sie an Engpässen auszubremsen
Dezentrale Projekte, insbesondere von Energiegenossenschaften und Bürgerenergievorhaben, müssen in der Netzplanung, bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten sowie bei der Ausgestaltung von Flexibilitäts- und Redispatch-Regeln systematisch berücksichtigt und vorrangig behandelt werden. Das Netzpaket darf nicht nur auf bestehende Engpässe reagieren, sondern muss den aktiven Aufbau der Netzinfrastruktur fördern, die dezentralen Einspeiser und Speicher integrieren, die Ertragssicherheit gewährleisten und damit auch die projektbezogene Fremdkapitalfinanzierung von Bürgerenergie dauerhaft ermöglichen.
4. Priorität für netzdienliche Speicher: Speicheroffensive jetzt starten
Vor weiteren netzpolitischen Maßnahmen ist eine gezielte Speicheroffensive für netzdienliche Co-located-Speicher zu starten. Diese ermöglichen die effiziente Integration der Erneuerbaren Energien. Rein marktgetriebene Speicher im Arbitragehandel hingegen binden wertvolle Netzkapazitäten ohne entsprechenden Systemnutzen und dürfen daher nicht weiter bevorzugt werden.
5. Redispatch-Vorbehalt stoppen
Der geplante Redispatch-Vorbehalt ist abzulehnen. Gleichzeitig müssen die Anreize und Entschädigungen in Redispatch-Gebieten vollständig erhalten bleiben. Änderungen bei Entschädigungsregelungen dürfen die Finanzierbarkeit und Investitionsbereitschaft – insbesondere bei Bürgerenergieprojekten – nicht gefährden. Denn weder für Planer noch für Finanzierer neuer Energieprojekte ist aktuell erkennbar oder einschätzbar, welches Gebiet ein Redispatch-Gebiet ist oder zukünftig werden kann. Redispatch-Gebiete sind aufgrund ihrer geografischen Lage sowie günstiger sozialer und politischer Rahmenbedingungen häufig von besonderer Bedeutung für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Eine Sicherung der bestehenden Entschädigungen ist daher essenziell für einen erfolgreichen und planbaren Ausbau Erneuerbarer Energien.
6. Abregelungssystematik reformieren
Abregelungen aufgrund von Netzengpässen sollten künftig ausschließlich am Einspeisepunkt erfolgen und nicht an der Erzeugungsanlage. Nur so können Eigenverbrauch sowie der Einsatz von Speichern vorangebracht werden.
7. Netzausbau konsequent fördern
Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass der Ausbau der Stromnetze dem Ausbau der Erneuerbaren Energien vorausgeht, beziehungsweise mit ihm Schritt hält. Netzengpässe und Verzögerungen beim Netzausbau dürfen nicht zum Hemmnis für den Ausbau erneuerbarer Erzeugungskapazitäten werden, da sie die Erreichung der Klima- und Energiewendeziele unmittelbar gefährden. Erforderlich sind eine beschleunigte, vorausschauende und an den Erzeugungspotenzialen ausgerichtete Netzplanung sowie die konsequente Berücksichtigung der langfristigen Ziele der Energiewende. Darüber hinaus muss eine zentrale Koordination des Netzausbaus etabliert und durch eine verlässliche staatliche Unterstützung flankiert werden. Nur so können die erheblichen Netzbedarfe gedeckt sowie die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit für Erzeuger, Netzbetreiber und weitere Marktakteure gewährleistet werden.
8. Netzanschlussvergabe grundlegend reformieren
Die Vergabe von Netzanschlusskapazitäten muss grundlegend reformiert werden. An die Stelle des Windhund-Prinzips müssen Qualitätskriterien wie Reifegrad, regionale Bindung und Klimawirkung treten. Erneuerbare-Energien-Anlagen, netzdienliche Speicher und flexible Verbraucher sind beim Netzanschluss gleichzustellen, um Flexibilitäten gezielt zu fördern. Nicht genutzte Netzanschlusskapazitäten müssen konsequent und zeitnah wieder freigegeben werden.
EEG-Novelle 2027: Beiträge der Bürgerenergie zum Ausbau der Erneuerbaren stärken
Mit dem Stromeinspeisegesetz von 1990 und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2000 wurde der Grundstein für die Energiewende und die damit verbundene Transformation der deutschen Wirtschaft gelegt. Seither wurden erhebliche Fortschritte erzielt, weshalb der Erhalt und die Weiterentwicklung dieses Erfolgsmodells von zentraler Bedeutung sind.
Mit dem Gesetzesentwurf zur Novellierung des EEG 2027 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Ausbau Erneuerbarer Energien stärker marktorientiert auszugestalten. Gleichzeitig sollen die von der Europäischen Kommission geforderten zweiseitigen Differenzverträge (CfD) zur Absicherung unsicherer Preise in nationales Recht umgesetzt werden.
Der Entwurf bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien, den Anforderungen an Markt- und Systemintegration sowie der Frage, wie Investitionen dauerhaft verlässlich und systemverträglich gestaltet werden können. Gerade Bürgerenergieakteure verdienen dabei besondere Berücksichtigung. Bürgerbeteiligung muss mehr sein als eine symbolische Einbindung: Sie sollte konkrete Mitgestaltung, regionale Wertschöpfung, finanzielle Teilhabe und eine nachhaltige Verankerung der Energiewende vor Ort ermöglichen.
Die bayerischen Energiegenossenschaften unter dem Dach des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) fordern als genossenschaftliche Betreiber von Erzeugungsanlagen und Netzbetreiber gemeinsam einen verlässlichen, praxistauglichen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmen, der die besonderen Beiträge der Energiegenossenschaften zum Ausbau der Erneuerbaren stärkt. Der GVB hat diese Forderungen in acht Punkten zusammengefasst:
EEG-Novelle 2027: Die Forderungen des GVB
1. Ausbaupfade verbindlich fortführen und langfristige Ausbauperspektive gesetzlich absichern
Die Bundesregierung muss die im aktuellen Monitoringbericht vorgesehenen Ausbaupfade für Erneuerbare Energien konsequent und unverändert bis 2030 fortführen. Nur durch einen verlässlichen und ambitionierten Ausbau kann der künftig steigende Strombedarf von Industrie, Gewerbe, Mobilität und Wärmeversorgung gedeckt werden. Darüber hinaus bedarf es bereits im Rahmen der EEG-Novelle 2027 einer klaren Verbindlichkeit für den weiteren Ausbau Erneuerbarer Energien über das Jahr 2030 hinaus. Langfristige Ausbauziele und Planungssicherheit sind unerlässlich, um Investitionen zu ermöglichen, Wertschöpfung zu sichern und die Versorgungssicherheit nachhaltig zu gewährleisten.
2. Bestands- und Vertrauensschutz konsequent gewährleisten
Laufende und bereits geplante Projekte müssen uneingeschränkt unter den zum Zeitpunkt ihrer Investitionsentscheidung geltenden Förder-, Vergütungs- und Vermarktungsbedingungen realisiert und betrieben werden können. Die EEG-Novelle 2027 darf keine rückwirkenden Eingriffe in bestehende Geschäfts- und Finanzierungsmodelle vorsehen.
3. Echte Bürgerbeteiligung statt pauschaler Beteiligungspflichten
Die Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung im Rahmen des EEG 2027 muss in der Verantwortung der Länder verbleiben. Bundesrechtliche Vorgaben dürfen landesspezifische Lösungen nicht unterlaufen. Ziel muss echte Teilhabe vor Ort sein – nicht die Erfüllung pauschaler Beteiligungsverpflichtungen. Genossenschaften sind dabei die tragfähigste Form echter Bürgerbeteiligung und daher konsequent von allgemeinen Beteiligungspflichten auszunehmen.
Zudem ist die Definition der Bürgerenergiegesellschaft im EEG weiterzuentwickeln. Unternehmen im überwiegenden Eigentum von Genossenschaften sind der Bürgerenergie zuzuordnen, da sie unmittelbar der wirtschaftlichen und sozialen Förderung ihrer Mitglieder dienen. Sie sind damit ausdrücklich als Bürgerenergiegesellschaften anzuerkennen.
4. Gleichberechtigten Marktzugang für Bürgerenergie sichern
Bürgerenergiegenossenschaften müssen weiterhin einen gleichberechtigten Zugang zu Fördermitteln, Marktintegrationsmechanismen sowie Ausschreibungsverfahren erhalten. Jede Einschränkung bestehender Vergütungsoptionen oder die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung insbesondere für kleinere Erzeugungsanlagen ist strikt abzulehnen. Sie würde den administrativen, technischen und finanziellen Aufwand sowohl für Anlagenbetreiber als auch für Vermarkter unverhältnismäßig erhöhen und damit die Teilhabe kleiner Akteure am Energiemarkt strukturell erschweren.
5. Zweiseitige Differenzverträge fair und risikoarm für Energiegenossenschaften gestalten
Zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference; CfD) zur Absicherung unsicherer Preise im Rahmen neuer Fördermechanismen müssen konsequent praxisorientiert und marktnah ausgestaltet werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Energiegenossenschaften unter verlässlichen und kalkulierbaren Rahmenbedingungen wirtschaften können. Marktmechanismen dürfen keine übermäßigen finanziellen Risiken oder komplexe Rückzahlungsverpflichtungen erzeugen.
Ziel der Ausgestaltung muss die sichere und sozialverträgliche Einbindung lokaler Gemeinschaftsprojekte in den Energiemarkt sein. Eine Struktur, die faktisch zu unternehmerischer Spekulation oder unangemessener Risikoverlagerung zwingt, ist ausdrücklich abzulehnen.
6. Praxistaugliche Förderung statt Bürokratie und starre Begrenzungen für Anlagen bis 100 kW
Für Anlagen bis 100 kW peak als zentrales Geschäftsfeld bayerischer Energiegenossenschaften muss im Rahmen der EEG-Novelle 2027 ein einfaches, verlässliches und praxisnahes Fördersystem geschaffen werden. Starre Kappungsgrenzen sowie komplexe Markt- und Direktvermarktungspflichten sind zu vermeiden.
Statt Einspeisebegrenzungen sind gezielte Anreize für Co-Location-Speicher zu setzen, um Abregelungen effizient zu reduzieren und Flexibilität im System zu erhöhen. Gleichzeitig sind einfache regulatorische Anforderungen sowie planbare und kalkulierbare Erlösstrukturen sicherzustellen.
Insbesondere die Volleinspeisung muss als wirtschaftlich tragfähige und in der Praxis häufig einzige realistische Betriebsform für Energiegenossenschaften erhalten bleiben.
7. Speicherintegration konsequent als Förder- und Anreizelement ausgestalten
Der Einsatz von Speichern bei neuen Solar- und Windenergieanlagen muss die Kombination von Erzeugungsanlagen mit Speichern ausdrücklich als Systemnutzen anerkennen und aktiv fördern. Er darf nicht als regulatorisches oder wirtschaftliches Hemmnis behandelt werden. Dazu sind geeignete Förder- und Anreizmechanismen zu schaffen, die Speicherprojekte gezielt unterstützen und deren Beitrag zur Netzstabilität sowie zur Erhöhung des Eigenverbrauchs honorieren.
8. Standortnachteile im Süden ausgleichen
Der Ausbau der Windenergie, insbesondere in Bayern, muss als zentrales Wachstumsfeld anerkannt und aktiv gefördert werden. Um die bestehenden strukturellen Nachteile gegenüber windstärkeren Regionen auszugleichen, ist eine sachgerechte Anpassung der Standort- und Referenzfaktoren im EEG 2027 zwingend erforderlich. Darüber hinaus sollen gezielte Sonderkontingente für Bürgerenergiegesellschaften sowie Genossenschaften eingeführt werden, um den Ausbau der Windenergie in Bürgerhand nachhaltig zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu sichern.
GVB begleitet Gesetzgebungsprozess
Der Genossenschaftsverband Bayern begleitet den Gesetzgebungsprozess sowohl zum Netzpaket als auch zur EEG-Novelle 2027 konstruktiv und steht politischen Entscheidungsträgern für einen vertieften Austausch jederzeit zur Verfügung. Kontaktdaten und weitere politische Positionen des Verbands finden sich auf der GVB-Webseite.
Christian Hans ist wirtschaftspolitischer Referent im Stab Politik und Wirtschaft des Genossenschaftsverbands Bayern.
Kontakt: chans(at)gv-bayern.de, Telefon +49 89 2868-3109.