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Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verschiebung der Basel III-Finalisierung auf EU-Ebene:

„Aufgrund der Corona-Krise hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) am 27. März 2020 beschlossen, den bisherigen Zeitplan der Implementierung der Basel III Finalisierung zu verlängern. Demnach wurde die Einführung um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 verschoben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, aufgrund der aktuell pandemiebedingt sehr schwierigen Situation, eine weitere Verschiebung der Einführung zu erwirken.“ (Seite 2)

Dazu meine ich: „Schon im März 2020 – mit Beginn der ersten Corona-Welle in Europa und den USA – beschlossen die Bankenaufseher, die Umsetzung der Basel III-Finalisierung von Januar 2022 um ein Jahr zu verschieben. Die damalige Entscheidung war notwendig: Anstatt in Krisenzeiten die Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken zu verschärfen und damit eine Kreditklemme zu riskieren, konnten sich die Institute durch die Verschiebung auf die Unterstützung der Unternehmen konzentrieren.

Dieses beherzte Vorgehen im Sinne der Wirtschaft braucht es jetzt abermals. Dank steigender Impfquoten und erster Lockerungsmaßnahmen verbessert sich der wirtschaftliche Ausblick zwar, dennoch wird die Erholung viel Zeit in Anspruch nehmen. Zudem müssen zahlreiche Unternehmen Investition nachholen, die während der Pandemie auf der Strecke blieben, zum Beispiel in den Klimaschutz oder die Digitalisierung. Dafür sind sie weiterhin auf förderliche Kreditbedingungen und die Unterstützung ihrer Hausbanken angewiesen. Diese wichtige Investitionsphase darf nicht durch aufwendige Umsetzungspflichten von Baseler Vorgaben und höhere Kapitalanforderungen ausgebremst werden. Stattdessen sind, wie im Unionspapier vorgeschlagen, ein behutsames Vorgehen und eine weitere Verschiebung angezeigt.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Berücksichtigung europäischer Besonderheiten bei der Umsetzung der finalen Basel III-Standards:

Die überarbeiteten Entwürfe der CRR III und der CRD VI sollen die Besonderheiten der europäische Kredit- und Realwirtschaft berücksichtigen. Das europäische Finanzierungssystem unterscheidet sich von den Finanzierungssystemen in anderen Ländern. (…) Eine sachgerechte Umsetzung von Basel III muss sich solcher Unterschiede bewusst sein und berücksichtigen“ (Seite 2 folgende)

Dazu meine ich: „Bei den Baseler Standards handelt es sich um ein internationales Regelwerk. Dessen Standards werden von Bankaufsehern aus der ganzen Welt verhandelt und sind letztlich ein Kompromiss aus den verschiedenen Traditionen und Gegebenheiten der Wirtschaftsräume. Folglich ist klar, dass die Baseler Vorgaben nicht an jeder Stelle zu der vielfältigen europäischen Banken- und Wirtschaftsstruktur passen. Daher müssen sie – wo nötig – angepasst werden.

Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsräumen gibt es in Europa eine Vielzahl an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Sie bieten rund 100 Millionen Menschen einen Job und stehen für mehr als die Hälfte der europäischen Wirtschaftsleistung. Diese KMU finanzieren sich größtenteils durch Bankkredite. Bei der Umsetzung der finalen Basel-Standards muss sichergestellt sein, dass KMU weiterhin einen verlässlichen Zugang zu Bankkrediten haben. Beispielsweise ist es wichtig, dass die EU nicht blind die verschärften Baseler Standards zum sogenannten Mengengeschäft übernimmt. In diesem Fall könnten sich künftig kleinvolumige Mittelstandskredite verteuern, weil sie mit mehr Eigenkapital hinterlegt werden müssen. Auf diese und weitere Auswirkungen auf das Mittelstandsgeschäft macht der GVB politische Entscheidungsträger auch in einem GVB-Standpunkt aufmerksam.

Augenmaß ist auch bei der Immobilienfinanzierung gefragt. Hier gibt es ebenfalls Besonderheiten: Immobilien werden in Europa größtenteils über Banken finanziert. In den USA hingegen werden Immobilienkredite nicht in der Bankbilanz berücksichtigt, sondern über Verbriefungen an den Kapitalmarkt gegeben. Höhere Eigenkapitalanforderungen für Immobilienkredite, wie sie mit Basel III drohen, haben damit in den USA kaum Folgen für den Immobilienmarkt. In Europa könnten sie die Finanzierung von neuen Wohnungen oder energetischen Sanierungen dagegen empfindlich beschränken. Daher ist auch hier eine stärkere Ausdifferenzierung geboten. Details hat der GVB in einem GVB-Standpunkt veröffentlicht.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur geplanten Erhöhung der Kapitalunterlegung für Beteiligungen in Gruppen:

„Es soll festgestellt werden, dass eine Erhöhung der Kapitalunterlegung für Beteiligungen in den verbundstrukturierten Gruppen des Weiteren nicht sachgerecht ist.“(Seite 4)

Dazu meine ich: „Die Basel III-Finalisierung sieht höhere Risikogewichte für Beteiligungen und Forderungen vor, die innerhalb eines Finanzverbunds auftreten. Das würde auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken treffen, die über die genossenschaftliche FinanzGruppe einen Verbund bilden. Solch ein undifferenziertes Vorgehen ist fehl am Platz und schadet dem Finanzplatz Europa.

Der Zusammenschluss der Institute im Verbund erhöht die Stabilität. Die genossenschaftliche Institutssicherung wirkt präventiv und verhindert wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den Mitgliedern im Verbund. Sollte eine Bank dennoch in Schwierigkeiten geraten, stehen die Mitglieder der Institutssicherung füreinander ein. Damit wird verhindert, dass Forderungen oder Beteiligungen zwischen den einzelnen Mitgliedern ausfallen. Es ist daher gerechtfertigt, dass diese verbundinternen Positionen von der europäischen Bankenregulierung anders behandelt werden als riskantere, externe Forderungen oder Beteiligungen.

Eine Erhöhung der Kapitalunterlegung innerhalb des Verbunds wäre zudem ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Konzernbanken. Forderungen innerhalb verschiedener, in einem Konzern zusammengeschlossener Einheiten können nach der EU-Regulierung mit geringeren Risikogewichten angesetzt werden.

Es ist deshalb richtig, dass sich die Unionsfraktion im Bundestag gegen höhere Kapitalanforderungen für Verbünde ausspricht und eine Gleichstellung gegenüber Konzernbanken fordert. Der GVB hat das in Gesprächen mit der Politik immer wieder gefordert und in einem GVB-Standpunkt aufgegriffen. Finanzverbünde sind ein Wesensmerkmal und eine Stärke der europäischen Bankenstruktur. Es gibt sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in Italien, Spanien, Österreich oder Polen. Durch ihre Institutssicherung erhöhen Verbünde die Stabilität und Funktionsfähigkeit des europäischen Systems. Bei der Umsetzung der internationalen Basel-Standards muss das stets mitgedacht werden.“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur proportionalen Umsetzung der finalen Basel III-Standards:

„Die überarbeiteten Entwürfe der CRR III und der CRD VI sollen berücksichtigen, dass Abweichungen vom Basel-Standard zulässig sind und auch von anderen Ländern in Anspruch genommen werden. In den USA zum Beispiel gilt Basel nicht für kleine Banken und es gibt eine Debatte, inwieweit generell Banken gegenüber dem Basel-Standard dereguliert werden sollten. Das Prinzip der „Small Banking Box“ sollte auch in den Entwürfen der CRR III und der CRD VI Berücksichtigung finden. Kreditinstitute unterhalb gewisser Größenkriterien würden dadurch bei künftigen Regulierungsmaßnahmen nicht zusätzlich belastet werden.“ (Seite 4)

Dazu meine ich: „Erste Schritte zur Entlastung kleiner und mittlerer Banken hat die EU bereits mit der letzten Überarbeitung des EU-Bankregelwerks CRR/CRD unternommen. Dort wurde definiert, was eine kleine und nicht-komplexe Bank ist. Für diese Banken wurden Vorgaben im Meldewesen, bei der Offenlegung und bei der Bestimmung von Liquiditätskennziffern vereinfacht. Das kann allerdings nur ein erster Schritt sein. Die kleinen und mittleren Banken hierzulande leiden immer noch unter einer hohen Last an regulatorischen Vorgaben ohne erkennbaren Mehrwert. Weitere Entlastungen müssen folgen.

Andere Länder wie die USA oder die Schweiz haben vorgemacht, dass weitreichende Ausnahmen für kleine und mittlere Banken, von denen kein systemisches Risiko ausgeht, möglich sind. In der Schweiz gibt es ein eigenes „Kleinbanken-Regime“. Die USA unterstellt nur große, systemrelevante Banken den Baseler Vorgaben. Nach dem Brexit hat sich auch Großbritannien vorgenommen, ein einfacheres Regelwerk für nicht-systemrelevante und kleine Banken zu schaffen.

Auf welche Art unnötige Bürokratie für die Banken abgebaut wird – ob in Form eines eigenen Regimes oder im Rahmen des bestehenden Regelwerks – ist zunächst zweitrangig. Was zählt, sind spürbare Entlastungen für kleine und mittlere Banken. Das könnte der EU-Gesetzgeber zum Beispiel erreichen, indem er in Zukunft gewisse Offenlegungspflichten mit Kapitalmarktbezug für diese Banken ganz streicht – vorausgesetzt, sie sind nicht am Kapitalmarkt aktiv. Außerdem sollten die Banken komplett von dem überkomplexen Meldewesen ausgenommen werden. Die Meldung von wenigen aussagekräftigen Kennzahlen, sogenannten „key metrics“, sollte ausreichend sein, um den Wissensdurst der Aufsicht zu stillen. Diese und weitere Entlastungen hat der GVB in einem GVB-Standpunkt vorgeschlagen. Mit solchen spürbaren Entlastungen würde die EU einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der regionalen Bankenstrukturen in Deutschland und Europa leisten.“
 

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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