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GVB-Präsident trifft Bayerns Wirtschaftsminister

In einem Gespräch mit Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat GVB-Präsident Jürgen Gros dafür geworben, dass die Staatsregierung weiterhin gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa eintritt. Zudem erläuterte Gros die aktuelle Geschäftsentwicklung der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat. Einig waren sich die Gesprächspartner darin, dass Regionalbanken eine zentrale Rolle für die Versorgung der Wirtschaft mit Finanzdienstleistungen spielen. Der GVB-Präsident sprach mit Aiwanger auch darüber, wie die dezentrale Stromerzeugung im Freistaat gestärkt werden kann. Darüber hinaus legte Gros dar, wie Genossenschaften etwa als Betreiber von Wirtshäusern oder Brauereien zu einer lebenswerten Heimat beitragen.

Regionalbanken: Präsenz vor Ort bleibt wichtig

In der Fachzeitschrift „Bank und Markt“ ist ein Gastbeitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros erschienen. In dem Artikel erläutert Gros die Ergebnisse einer Umfrage unter mehr als 1.000 bayerischen Bankkunden im Auftrag des Verbands. „Auch wenn ihre Bedeutung abnimmt, bleibt die Bankfiliale gleichwohl wichtig“, schreibt der GVB-Präsident. In Summe wünsche sich knapp die Hälfte der jungen Menschen eine Geschäftsstelle als Kontaktpunkt. „Regionalbanken wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken handeln somit richtig, wenn sie den Weg in Richtung Omnikanalvertrieb weitergehen.“

Die „Süddeutsche Zeitung“ und die „Main-Post“ haben ebenfalls über die Umfrage berichtet, über die der GVB auch in einer Pressemitteilung informiert hatte. Sie ergab, dass 28 Prozent der Befragten Bankgeschäfte am liebsten in einer Filiale tätigen. „Damit Kunden Bankgeschäfte auf verschiedenen Wegen erledigen können, ist es unerlässlich, Onlinebanking, Mobilebanking, Telefonbanking, Kundenservicecenter und Filiale zu verzahnen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Süddeutschen Zeitung“ zitiert. Für Bayerns Volksbanken und Raiffeisenbanken sei ihr Netz aus mehr als 2.000 Filialen daher ein Wettbewerbsvorteil.

Ökobürokratie schadet der Finanzmarktstabilität

GVB-Präsident Jürgen Gros hat seine Kritik am EU-Aktionsplan für ein nachhaltigeres Finanzwesen bekräftigt. „Die Privilegierung von klima- und umweltfreundlichen Engagements käme einer Abkehr von der Risikoorientierung gleich“, schreibt der GVB-Präsident über die vorgeschlagenen niedrigeren Eigenkapitalpuffer bei der Finanzierung von ökologischen Investitionsprojekten in einem Gastbeitrag für die „Bayerische Staatszeitung“. „Grüne“ Kredite oder Anleihen seien nicht per se risikoarm. „Es wäre ein Irrweg, die Finanzmarktregeln zu instrumentalisieren, um die Wirtschaft zulasten der Finanzmarktstabilität auf Nachhaltigkeit zu trimmen“, so sein Fazit.

Zudem erläuterte er in einem Interview mit der Staatszeitung die möglichen Folgen des Aktionsplans für Kreditinstitute und Wirtschaft. „Banken müssten zusätzliche Informationen bei ihren Kreditnehmern abfragen. Selbst kleine und mittlere Unternehmen würden damit indirekt dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsmodelle nachzuweisen und dauerhaft zu dokumentieren“, so Gros. Diese Berichtspflichten würden die Betriebe übermäßig belasten. Gleichzeitig verschlechterten sich die Kreditbedingungen für alle Firmen, die keinen Nachhaltigkeitsnachweis erbringen können. „Uns droht eine Strukturpolitik, die die mittelständische Wirtschaft und damit unser ganzes Gesellschaftssystem verändert“, warnte er.

Praxisferner Verbraucherschutz: Regeln überprüfen

Der finanzielle Verbraucherschutz verfehlt vielfach seine Ziele und belastet Bankkunden zunehmend. Der GVB setzt sich daher dafür ein, die Vorschriften zu überprüfen. Diese Position hat Verbandspräsident Jürgen Gros in einem Gastbeitrag für den Branchen-Informationsdienst „Bank intern“ und in einem Interview mit der „Bayerischen Gemeindezeitung“ deutlich gemacht. Es werde Zeit, „die Ärmel hochzukrempeln“, schreibt Gros in der „Bank intern“. Anhand des „Europäischen Standardisierten Merkblatts“, der Ex-ante-Kosteninformation und der seit Januar geltenden Aufzeichnungspflicht von telefonischen Wertpapierorders macht er deutlich, dass Regulierung das alltägliche Bankgeschäft unnötig verkompliziert: „Da überrascht es nicht, wenn Kunden das Interesse an Beratung verlieren.“

In der „Bayerischen Gemeindezeitung“ kritisiert Gros insbesondere die gesetzlich verursachte Informationsflut bei Bankgeschäften und warnt vor einer regulierungsbedingten Servicewüste. „Finanzieller Verbraucherschutz ist eine unverzichtbare politische Gestaltungsaufgabe, um Bürgerinnen und Bürger vor schwarzen Schafen zu bewahren“, so der GVB-Präsident. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass manche Regeln Bankkunden vor allem belasten oder sogar bevormunden, anstatt ihnen zu nützen und sie zu schützen.“ Es sei vor allem wichtig festzustellen, inwieweit die zahlreichen neuen Vorschriften wie die Finanzmarktrichtlinie MiFID oder die Prospektverordnung PRIIPs tatsächlich ihre Ziele erreichen.

EU-Einlagensicherung: Position der Bundesregierung deckt sich mit GVB-Vorschlägen

Die Position der Bundesregierung zu den umstrittenen Plänen für eine EU-Einlagensicherung (EDIS) bleibt unverändert kritisch. Politische Verhandlungen könnten erst nach einer substanziellen, weitergehenden Reduktion der bestehenden Risiken und Fehlanreize beginnen, heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Insbesondere der Abbau bestehender und die Vermeidung zukünftiger notleidender Kredite sollte noch ambitionierter angegangen werden. Nach Ansicht der Bundesregierung müssen die EU-Staaten zudem ihre Insolvenzregeln verbessern. Gespräche über EDIS könnten erst beginnen, wenn die europäischen Kreditinstitute einen hinreichenden Verlustpuffer aufgebaut haben und die Staatsanleihen in den Bankbilanzen angemessen reguliert sind. Diese Haltung deckt sich mit den Vorschlägen des GVB für mehr Risikoabbau und Stabilität bei Europas Banken. In einem Sieben-Punkte-Programm hatte der GVB seine Vorschläge zusammengestellt und an politische Entscheidungsträger in Berlin adressiert.

Fünf Monate vor der Europawahl haben sich auch die CSU-Abgeordneten im Bayerischen Landtag deutlich gegen eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung ausgesprochen. In einem auf ihrer Winterklausur beschlossenen Grundsatzpapier zur Europapolitik fordert die Fraktion von den EU-Mitgliedsstaaten, dass sie die gemeinsamen Stabilitätsregeln einhalten. Haftung und Handeln müssten in einer Hand bleiben, so das Papier. Deshalb lehnt die Fraktion auch gemeinschaftliche Schulden und Eurobonds ab. Mit Blick auf die Geldpolitik plädieren die CSU-Landtagsabgeordneten für eine Trendwende. Der GVB teilt diese Positionen. Aus Sicht des Verbands sendet die Landtagsfraktion insbesondere mit der Ablehnung einer EU-Einlagensicherung ein wichtiges Signal in Richtung Berlin und Brüssel.

Brüssel geht auf GVB-Kritik an NPL-Regeln ein

Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich auf neue Regeln zur Risikovorsorge bei notleidenden Krediten geeinigt („NPL-Backstop“). Zukünftig müssen Banken Mindestrückstellungen für ausfallgefährdete Forderungen bilden. Andernfalls drohen Zuschläge beim regulatorisch vorgeschriebenen Eigenkapital. Die Regeln gelten nur für Kredite, die nach dem Inkrafttreten der EU-Vorgaben notleidend werden. Im ursprünglichen Gesetzesvorschlag war dafür ein Stichtag im März 2018 vorgesehen. Mit seiner Verschiebung gingen die Unterhändler auf einen Kritikpunkt des GVB ein. In einer Stellungnahme an EU-Parlamentarier hatte der Verband für einen späteren Stichtag geworben, um Kreditinstituten ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Der GVB begrüßt außerdem, dass der nun gefundene Kompromiss längere Fristen vorsieht, innerhalb derer Banken notleidende Forderungen abschreiben oder mit Kapital unterlegen müssen. Das unterstützt den Anpassungsprozess in den Instituten. Kritisch sieht der GVB weiterhin, dass die Risikovorsorge für alle Bankensektoren gilt – unabhängig von deren jeweiligen Risikoprofilen.

GVB begrüßt vereinfachte Geldwäschebekämpfung

Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung stellen für Banken und ihre Kunden eine Belastung dar. So müssen Kreditinstitute bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen erfassen, welche Personen als wirtschaftlich Berechtigte das jeweilige Unternehmen oder den jeweiligen Verein kontrollieren. Können diese Personen nicht ermittelt werden, müssen „fiktive wirtschaftlich Berechtigte“ benannt werden. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Personendaten verursacht hohen Aufwand für Banken und insbesondere für betroffene Vereine, weil der Kreis der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten oftmals eine größere Personenzahl umfasst. Der GVB hat sich gegenüber dem bayerischen Bürokratieabbau-Beauftragten Walter Nussel für eine Entlastung eingesetzt. Dieses Wirken trägt nun Früchte: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Regeln vereinfacht. Zukünftig muss maximal ein fiktiv wirtschaftlich Berechtigter erfasst werden. Der Verband begrüßt diese Entlastung.

GVB lehnt Vorschläge zur Meldung von Zahlungsdaten ab

Die EU-Kommission will Zahlungsdienstleister wie Banken oder Kreditkartenunternehmen verpflichten, grenzüberscheitende Zahlungsvorgänge ihrer Kunden zu melden. Wenn die Transaktionen Bezug zu einem mehrwertsteuerpflichtigen Geschäftsvorgang haben könnten, sollen nationale Steuerbehörden unbeschränkten Zugriff auf die Daten erhalten. Damit will die Brüsseler Behörde gegen den Mehrwertsteuerbetrug bei grenzüberschreitenden Geschäften vorgehen. Der GVB lehnt die Vorschläge ab. Aus Sicht des Verbands läge hier ein ungerechtfertigter Zugriff auf persönliche Daten der Kunden vor, ohne dass ein konkretes Verdachtsmoment besteht. Zudem ist die Aufzeichnungspflicht weder angemessen noch geeignet, um betrügerische Aktivitäten zu unterbinden. Alleine in Deutschland sind schätzungsweise rund 2,5 Milliarden Transaktionen von der Neuregelung potenziell betroffen. Die Aufzeichnung dieser Daten verursacht einen enormen Aufwand bei den Banken. Darüber hinaus führt sie auch zu einem Informationsüberfluss, den die Finanzbehörden kaum sinnvoll auswerten können. Um den Mehrwertsteuerbetrug wirkungsvoll zu bekämpfen, sollte stattdessen dort angesetzt werden, wo der Betrug entsteht: bei den Unternehmen und im Handel. Seine Bedenken hat der GVB in einer Stellungnahme an das bayerische Wirtschaftsministerium adressiert.
 

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Daniel Fischer ist wirtschaftspolitischer Referent des Genossenschaftsverbands Bayern.

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