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Gros warnt vor regulierungsbedingter Servicewüste

Der finanzielle Verbraucherschutz verfehlt vielfach seine Ziele und belastet Bankkunden zunehmend. Diese Position hat GVB-Präsident Jürgen Gros in einem Interview mit der „Genossenschaftlichen Allgemeinen“ deutlich gemacht. Gros kritisiert eine gesetzlich verursachte Informationsflut bei Bankgeschäften und warnt vor einer regulierungsbedingten Servicewüste. „Finanzieller Verbraucherschutz ist fraglos eine unverzichtbare politische Gestaltungsaufgabe. Wir halten es aber für wichtig festzustellen, inwieweit die zahlreichen neuen Vorschriften wie die Finanzmarktrichtlinie MiFID oder die Prospekt-Verordnung PRIIPs tatsächlich ihre Ziele erreichen“, so der GVB-Präsident. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass manche Regeln Bankkunden vor allem belasten oder sogar bevormunden, anstatt ihnen zu nützen und sie zu schützen.“ Der GVB setzt sich daher dafür ein, die Vorschriften zum finanziellen Verbraucherschutz zu überprüfen wie von der Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen.

FPMI-Treffen: Austausch mit Wirtschaftsminister Aiwanger

GVB-Präsident Jürgen Gros hat an einem Spitzengespräch zwischen Vertretern der Finanzplatz München Initiative (FPMI) und dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger teilgenommen. Dabei unterstrich Gros die Bedeutung starker Banken für den Mittelstand im Freistaat. Außerdem lobte er das Bekenntnis der bayerischen Koalitionspartner zum dreigliedrigen Bankensystem und warb für die tatkräftige Unterstützung der Staatsregierung bei zentralen Anliegen der Kreditwirtschaft. Dies gelte insbesondere für die Überprüfung der Verbraucherschutzvorgaben im Finanzwesen, die aus Bayern heraus vorangetrieben werden müsse, so Gros. Gemeinsam mit den Vertretern von Banken, Börse und Versicherungen warnte der GVB-Präsident zudem davor, die Finanzmarktregulierung für ökologische und soziale Zwecke zu instrumentalisieren.

GVB plädiert für Bürokratieabbau

Nach einem Gespräch zwischen GVB-Präsident Jürgen Gros und dem bayerischen Bürokratieabbau-Beauftragten, dem Landtagsabgeordneten Walter Nussel, lieferte der Verband eine Liste mit Fällen unnötiger Bürokratie bei Banken an den Beauftragten. Das Dokument speist sich aus Meldungen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken, die der GVB in den vergangenen Monaten gesammelt hatte. Die Kreditgenossenschaften hatten zahlreiche Verbraucherschutzvorschriften gemeldet, die zu einer unnötigen Informationsflut führen und die Kunde-Bank-Beziehung belasten.

Nachhaltigkeits-Klassifikation: Abgeordnete greifen GVB-Argumente auf

Führende Abgeordnete aus dem Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments sind gegen eine massive Ausweitung der europäischen Rahmengesetzgebung für ein nachhaltiges Finanzwesen („Taxonomie“). Eine über die Definition von ökologischen, nachhaltigen oder „grünen“ Wirtschaftstätigkeiten hinausgehende Kennzeichnung von umweltschädlichen oder „braunen“ Aktivitäten lehnen sie ab. Damit weisen die Abgeordneten eine zentrale Forderung ihrer Parlamentskollegen Bas Eickhout und Sirpa Pietikäinen zurück, die als Berichterstatter eine federführende Rolle in dem Gesetzgebungsverfahren spielen. Der GVB begrüßt die kritische Positionierung. In einer Stellungnahme hatte der Verband gewarnt, dass eine Einstufung von „braunen“ Aktivitäten zu massiven Einschränkungen bei der Unternehmensfinanzierung führen könnte. Auch die Pläne der Berichterstatter, wonach Banken und mittelständischen Unternehmen zusätzliche Offenlegungspflichten aufgebürdet werden sollen, stoßen im Parlamentsausschuss auf Widerstand. Der GVB hatte sich dazu ebenfalls kritisch positioniert.

EU-Finanzaufsicht: GVB begrüßt Position der Bundesregierung

Den Vorschlägen der EU-Kommission für eine Zentralisierung der europäischen Finanzaufsicht steht die Bundesregierung skeptisch gegenüber. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Darin betont die Regierung, „dass die Kommissionsvorschläge zu überlappenden Kompetenzen führen würden und auch mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip problematisch sind“. Die Bundesregierung hat deshalb „Nachbesserungen eingefordert und in den Verhandlungen kontinuierlich die Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes angemahnt“. Der GVB begrüßt diese Positionierung. Aus Sicht des Verbands sollte die bewährte und eingespielte Aufgabenteilung zwischen nationalen Behörden und EU-Aufsehern beibehalten werden. Dafür hat der GVB in zahlreichen Gesprächen und Stellungnahmen mit politischen Entscheidungsträgern geworben.

GVB wirbt erfolgreich für Korrekturen am EEG

Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollte die EEG-Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen, die nach dem 1. Januar 2019 ans Netz gehen, um 20 Prozent auf 8,33 Cent je Kilowattstunde gekürzt werden. Dies hätte auch Vorhaben betroffen, die sich derzeit im Planungsstadium befinden und nicht bis zum Jahreswechsel fertiggestellt werden. Der GVB hatte dies kritisiert und für Planungssicherheit und Vertrauensschutz bei bereits geplanten Investitionsvorhaben geworben. Die Forderung stieß auf Resonanz im Bundestag: Die Förderung wird nun um 14 Prozent auf 8,9 Cent je Kilowattstunde verringert, ihre Anpassung zeitlich gestreckt. Die Vergütungssätze sinken in drei gleichmäßigen Schritten zum 1. Februar, 1. März und 1. April 2019. Durch die Korrektur des Gesetzentwurfs erhalten Bürgerenergiegemeinschaften etwas mehr Zeit, um bereits geplante Investitionsvorhaben zu realisieren. Fraglich ist allerdings, inwieweit die Witterungsverhältnisse im ersten Quartal 2019 die Installation neuer Dachanlagen zulassen. In diesem Punkt bleibt der Wirtschaftsausschuss hinter der praxisgerechteren Forderung des Bundesrats zurück: Dieser hatte eine Übergangszeit bis wenigstens Mitte 2019 vorgeschlagen.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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