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Gefaltete Zeitungen liegen auf einem Tisch.

Krisenmanagement- und Einlagensicherungsregeln: Finanzstabilität und Proportionalität wahren

Im April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen zum Krisenmanagement von Kreditinstituten und zur Einlagensicherung (Crisis Management & Deposit Insurcance, CMDI) vor. Damit sollen die europäischen Abwicklungsvorschriften künftig nicht mehr nur für internationale Großbanken gelten, sondern auf mittlere und kleinere Banken ausgeweitet werden. Die Änderungen betreffen aber auch weitere Kernelemente wie die genossenschaftliche Institutssicherung. In einem Standpunkt macht der Genossenschaftsverband Bayern dazu seine Position deutlich.

Mit dem CMDI-Vorschlag sollen drei bereits bestehende EU-Richtlinien beziehungsweise Verordnungen geändert werden. Erstens werden die Regelungen zum einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM-Verordnung) im Aufsichts- und Finanzierungsumfang erweitert. Zweitens wird die Abwicklungsrichtlinie BRRD (Bank Recovery and Resolution Directive) hinsichtlich des Abwicklungsvorgangs aktualisiert. Drittens ist eine Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie DGSD (Deposit Guarantee Schemes Directive) hinsichtlich Rolle und Rechte von Einlagensicherungssystemen vorgesehen.

Bisher gelten für kleinere regionale Banken – wie die Volks- und Raiffeisenbanken – nationale Abwicklungsregeln. Darüber hinaus leisten sie bereits heute finanzielle Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds sowie zur Finanzierung des Single Resolution Boards (SRB). Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb kleinere Banken europäischen Abwicklungsbehörden unterstellt werden sollten, wenn kein europaweites Interesse vorliegt. Die Einbeziehung kleinerer Banken in die europäischen Abwicklungsvorschriften würde zudem zu erheblichen Mehrbelastungen dieser Institute führen. Aus administrativer Sicht bedeuten diese Änderungen einen zusätzlichen Aufwand in Form eines umfangreichen Berichts über die Abwicklungsfähigkeit eines Instituts. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, da der Entwurf eine Ausweitung der vorzuhaltenden Mittel für den Fall einer Abwicklung vorsieht.

Genossenschaftliche Institutssicherung nicht beschränken.

Der CMDI-Entwurf enthält zudem Änderungen für Instituts- und Einlagensicherungen. Dabei werden umfangreiche Voraussetzungen festgeschrieben, unter denen präventive Stützungsmaßnahmen durch eine Institutssicherung erfolgen dürfen. So wird beispielsweise die Verwendung finanzieller Mittel für eine Abwendung einer Abwicklung erschwert. Zudem wird auch der Zeitrahmen, in der die genossenschaftliche Institutssicherung tätig werden kann, eingeschränkt. Mit der Gesetzesvorlage wird weiterhin beabsichtigt, nationale Sicherungssysteme mit in die Abwicklungsfinanzierung einzubeziehen. Ferner ist vorgesehen, die bevorzugte Stellung der Forderungen von Einlagensicherungssystemen im Abwicklungsfall abzuschaffen. All diese Neuerungen würden zu umfangreichen Einschränkungen von Institutssicherungssystemen führen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass dem präventiven Charakter der genossenschaftlichen Institutssicherung mit dem Vorschlag nicht ausreichend Rechnung getragen wird. Jede Problemlage einer Genossenschaftsbank wurde durch das Sicherungssystem aufgefangen. Dadurch mussten noch nie Einleger entschädigt werden. Damit trägt sie seit 90 Jahren maßgeblich zur Finanzstabilität bei. Eine Einschränkung der präventiven Maßnahmen von Institutssicherungen wäre der falsche Weg für mehr Finanzstabilität in Europa.

Anbindehaltung: Verschärfung im Tierschutzgesetz verursacht Strukturbruch

Mit großem Unverständnis haben der Genossenschaftsverband Bayern, die Interessengemeinschaft Privater Milchverarbeiter Bayerns, der Milchwirtschaftliche Verein Baden-Württemberg und der Verband der Bayerischen Privaten Milchwirtschaft in einer gemeinsamen Pressemitteilung auf einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum vorgezogenen Verbot der Anbindehaltung von Rindern reagiert. Dieser sieht vor, die Übergangsfrist bis zum Verbot von zehn Jahren, wie im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung festgehalten, auf nur fünf Jahre zu verkürzen. Zudem soll die Kombinationshaltung mit der ganzjährigen Anbindehaltung praktisch gleichgesetzt werden. Für Ausnahmenregelungen sollen strengere Kriterien gelten. Wenn es so kommt, wie im Referentenentwurf dargelegt, würde das den Strukturwandel in der kleinteiligen Milchviehhaltung vor allem im Süden der Bundesrepublik massiv beschleunigen und verschärfen.

Die Anbindehaltung ist ohnehin ein Auslaufmodell. Allerdings brauchen die Betriebe Planungssicherheit. Der Koalitionsvertrag ist zwar noch kein Gesetz, aber man muss die politischen Akteure bei solchen Fragen beim Wort nehmen können. Plötzlich die Positionen zu wechseln und Regelung aus dem Nichts drastisch zu verschärfen, würde das Höfesterben beschleunigen. Schon im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir streben an, Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen.“ Der jetzt vorliegende Referentenentwurf ist das Gegenteil davon.

Auch die jetzt zeitgleich geplante Absage an die Kombihaltung, bei der die Tiere regelmäßig Zugang zu Freigeländen haben, stellt eine zusätzliche Verschärfung dar. Dies stellt Betriebe vor zusätzliche Probleme, wenn sie keine Weidenflächen in Hofnähe haben. Über sechs Monate alte Rinder dürfen der vorgeschlagenen Regelung zufolge nur angebunden werden in Betrieben mit höchstens 50 Rindern, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben. Zudem soll diese Ausnahme nur gelten, wenn die Anbindehaltung von dem jeweiligen Betriebsinhaber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde. Für eine Vielzahl von Betrieben in Bayern und Baden-Württemberg würde dieser Referentenentwurf das Aus bedeuten. Denn eine so rasche Umstellung mit den damit verbundenen Investitionen lohnt sich für diese nicht.

Die Verbände fordern daher, die Fristverkürzung von zehn auf fünf Jahre rückgängig zu machen und die Kombihaltung auch in der Zukunft zuzulassen. Zudem soll die weitere Zulassung der beiden Betriebsformen nicht vom bisherigen Vorgehen des Betriebsleiters abhängen, sondern von der Praxis am Betrieb. Ansonsten kommen die Betriebe, bei denen in den kommenden Jahren eine Hofübergabe ansteht, zusätzlich unter Druck.

Neuer Themenspiegel: Social Media in Unternehmen, ImmobilienForum und eine Reise im Nachtzug

Social Media in Unternehmen: ein Muss oder nur Nice-to-have? In der neuen Ausgabe des Videomagazins „Themenspiegel“ räumt Social-Media-Experte Lars Kroll mit Social-Media-Mythen auf und erklärt, wie Unternehmen im Social Web erfolgreich sein können. Außerdem stellt das Magazin das neue ImmobilienForum der VR Bank Neu-Ulm vor und berichtet von der Premierenfahrt mit dem genossenschaftlichen Nachtzug European Sleeper nach Brüssel.

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Social Media in Unternehmen, das neue Immobilienforum der VR Bank Neu-Ulm und eine Fahrt mit dem genossenschaftlichen Nachtzug European Sleeper: Der GVB-Themenspiegel im Juni 2023. Video: Xenia Schmeizl, Christof Dahlmann, Florian Christner und Karl-Peter Lenhard, Genossenschaftsverband Bayern

Gerald Schneider ist Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern.

Simon Linder ist Wirtschaftspolitischer Referent beim Genossenschaftsverband Bayern.

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profi – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

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