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Herr Schätz, das Bundesfinanzministerium hat den Höchstzinssatz für Lebensversicherer und Pensionskassen bei Neuverträgen ab 1. Januar 2022 von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent herabgesetzt. Ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einer weiter sinkenden Verzinsung überhaupt noch attraktiv?

Thomas Schätz: Was ist denn die Alternative? Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichen. Daran gibt es nichts zu rütteln. Von daher ist es unverzichtbar, dass möglichst alle Beschäftigten entsprechend ihrer Möglichkeiten privat oder über ihren Betrieb ergänzend für das Alter vorsorgen. Diese Erkenntnis ist viel wichtiger als jede Zinsdiskussion und darf im öffentlichen Bewusstsein nicht ins Hintertreffen geraten. Wenn der Arbeitgeber dazu eine Betriebsrente anbietet und sogar noch Geld zuschießt, können finanzielle Lücken in der Altersvorsorge ganz oder zumindest teilweise geschlossen werden. Allein schon deshalb bleibt die bAV unabhängig von der Debatte um den Zins attraktiv.

Höchstzinssatz und Rechnungszins: Wo ist der Unterschied?

Der Höchstzinssatz (auch Höchstrechnungszins) ist der Zinssatz, den unter anderem Lebensversicherer und Pensionskassen bei der Berechnung ihrer Rückstellungen zur Deckung der Leistungen maximal verwenden dürfen. Damit will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Unternehmen ihre Zusagen über die volle Laufzeit der Verträge in jedem Fall einhalten können und nicht durch zu hohe Leistungsversprechen langfristig in Schieflage geraten. Der Höchstzinssatz wird vom Bundesfinanzministerium in der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen festgelegt. Seit 2017 liegt der Höchstzinssatz bei 0,9 Prozent, zum 1. Januar 2022 wird er für Neuverträge auf 0,25 Prozent abgesenkt.

In der Praxis geben die meisten Lebensversicherer und Pensionskassen den Höchstzinssatz auch als Rechnungs- oder Garantiezins an, den sie ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens zusichern. Genau genommen handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Werte. Der Höchstzinssatz setzt lediglich den Maximalwert zur Berechnung der Deckungsrückstellungen fest, der den Kunden zugesicherte Rechnungszins kann davon nach unten abweichen. Zudem gilt die Deckungsrückstellungsverordnung nur für Verträge, denen keine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigten Tarife zugrunde liegen. Von der BaFin regulierte Lebensversicherer und Pensionskassen können also auch einen im Vergleich zum Höchstzinssatz höheren Rechnungszins anbieten, sofern die BaFin den entsprechenden Tarif genehmigt. Diese Praxis will die BaFin aber auslaufen lassen.

Wie geht die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation mit der erneuten Absenkung des Höchstzinssatzes um?

Schätz: Das ist für uns ja nichts Neues. Als regulierte Pensionskasse bieten wir nur Versicherungstarife an, die von der Finanzaufsicht genehmigt wurden. Wir haben bis zur Mitte dieses Jahres bei Neuverträgen einen Rechnungszins von 1,25 Prozent gewährt, obwohl der Höchstzinssatz schon seit 2017 bei 0,9 Prozent liegt. Dies hat die BaFin genehmigt, weil wir nachweisen konnten, dass wir einen höheren Rechnungszins finanzieren können. Jetzt aber wollen und müssen wir auch reagieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) möchte aus ihrer Sicht zu hohe Rechnungszinsen vom Markt verschwinden sehen und genehmigt bei Pensionskassen schon seit dem 1. Januar 2021 Tarife nur noch dauerhaft, wenn der Zins höchstens 0,25 Prozent beträgt.

Die Entwicklung des Höchstzinssatzes für Lebensversicherungen und Pensionskassen seit 1903 (Quelle: Deutsche Aktuarvereinigung)

1903–1922 3,50 Prozent
1923–1941 4,00 Prozent
1942–1986 3,00 Prozent
1987–06/1994 3,50 Prozent
07/1994–06/2000 4,00 Prozent
07/2000–2003 3,25 Prozent
2004–2006 2,75 Prozent
2007–2011 2,25 Prozent
2012–2014 1,75 Prozent
2015-2016 1,25 Prozent
2017–2021 0,90 Prozent
ab 2022 0,25 Prozent

Die Pensionskasse bietet bereits ab 1. Juli 2021 einen befristeten Übergangstarif an. Worin unterscheidet sich dieser von den bisherigen Tarifen?

Schätz: Eigentlich gar nicht, die Tarifinhalte sind mehr oder weniger mit dem Alttarif identisch. Lediglich der Rechnungszins wurde von 1,25 Prozent auf 0,5 Prozent abgesenkt. Die Tariffamilie „AVmG“ haben wir im Zuge der Rentenreform 2002 entwickelt. „AVmG“ steht für das Altersvermögensgesetz. Aktuell bieten wir den Tarif in der fünften Auflage an. Nachdem der neue Tarif ab 1. Juli 2021 nur für den Übergang gedacht ist und sich im Wesentlichen nur die Verzinsung ändert, nennen wir ihn AVmG5-B. Wir folgen damit den Anforderungen der Finanzaufsicht, den Rechnungszins für das Neugeschäft deutlich herabzusetzen. Gleichzeitig aber haben wir noch etwas Zeit, um uns Gedanken zu machen über eine möglicherweise völlig neue Generation von Versicherungstarifen, und um dann gegebenenfalls die organisatorische Infrastruktur dafür aufzubauen. Bis dahin freuen wir uns, dass wir zunächst bis zur Mitte des kommenden Jahres noch einen Rechnungszins von 0,5 Prozent anbieten können.

Müssen die Mitglieder der Pensionskasse und die Beitragszahler auch bei bestehenden Verträgen mit Änderungen rechnen?

Schätz: Grundsätzlich nein. Dennoch sehen wir bei der Entwicklung der allgemeinen Zinspolitik keine ernsthaften Anzeichen für eine Entspannung. Deshalb haben wir schon zweimal den Rechnungszins für künftige Beitragszahlungen („Future Service“) jeweils um zehn Basispunkte beziehungsweise 0,1 Prozentpunkte herabgesetzt. Das ist für uns auch ein wesentlicher Aspekt des Managements von Risiken. Durch die Entlastung der Passivseite sinkt eben auch der Anlagedruck auf der Aktivseite. Für bereits verdiente Ansprüche der Versorgungsberechtigen („Past Service“) ändert sich nichts, da dort die gleichlautende Herabsetzung des Rechnungszinses von der Kasse ausgeglichen wird. So entstehen den Versicherten keine Leistungseinbußen. Vorstand und Aufsichtsrat unserer Pensionskasse haben sich grundsätzlich fest positioniert, diesen beiden Schritten noch weitere folgen zu lassen, sobald die Pensionskasse den Ausgleich für den „Past Service“ finanzieren kann.

50 Jahre Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG

1969: Gründung

Die heutige Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG wird am 5. Dezember 1969 als Bayerische Raiffeisen-Pensionskasse VVaG gegründet.

1970: Aufnahme des Geschäftsbetriebs

Das damalige Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen erteilt der Kasse am 17. Juli 1970 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Daraufhin wird der Geschäftsbetrieb in den Räumen des Bayerischen Raiffeisenverbands in der Münchner Türkenstraße eröffnet.

1974: Einführung des Betriebsrentengesetzes

Mit der Einführung des Betriebsrentengesetzes erhält die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation eine umfassende Rechtsgrundlage für ihre Tätigkeit.

1976: Erste Überschussbeteiligung wird festgelegt

Im Jahr 1976 legt die Bayerische Raiffeisen-Pensionskasse zum ersten Mal eine Überschussbeteiligung der versicherten Mitglieder fest. Zudem wird die Waisenrente verlängert – bis zum 25. Lebensjahr bei Berufsausbildung. Die Bilanzsumme beträgt über 7,4 Millionen DM, das Beitragsvolumen etwa 1,9 Millionen DM.

1977: Betriebsrente für alle

Die Mindestanmeldesumme wird auf 500 DM heruntergesetzt. Das ermöglicht es den Genossenschaften, breitere Mitarbeiterebenen in die betriebliche Altersversorgung einzubinden. Im Münchner Stadtteil Großhadern wird für etwa 2,6 Millionen DM ein Wohnhaus und damit die erste Immobilie zur langfristigen Kapitalanlage der Kasse erworben. Realwerte sind bis heute ein wesentlicher Pfeiler der Investitionstätigkeit der Pensionskasse.

1979: 1.000. Mitglied

Die Pensionskasse wächst weiter. Am 22. Mai 1979 wird das 1.000. Mitglied (Beitragszahler) feierlich begrüßt.

1984: Rekordzuwachs

Im 15. Geschäftsjahr der Bayerischen Raiffeisen-Pensionskasse VVaG gab es den höchsten Mitgliederzugang seit Bestehen. Zum Jahresende waren 2.149 Menschen versichert und die Zahl der Rentenempfänger stieg auf über 60 Personen. Die Bilanzsumme betrug mehr als 52 Millionen DM.

1986: Erweitertes Angebot

Das 17. Geschäftsjahr der Pensionskasse kann auch als „Jahr der Neuerungen“ bezeichnet werden: Die Mindestanmeldesumme wird nochmals reduziert – auf 250 DM. Diese Senkung ermöglicht die Mitgliedschaft für alle Mitarbeiterschichten. Darüber hinaus wird im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung die Witwerrente eingeführt. Eine Neuerung gibt es auch im visuellen Erscheinungsbild: Das Logo der Pensionskasse wird designt und erstmals offiziell eingesetzt.

1990: Neuer Name

Nach der Fusion des Bayerischen Genossenschaftsverbands (Schulze-Delitzsch) mit dem Bayerischen Raiffeisenverband zum Genossenschaftsverband Bayern im Jahre 1989 passt die Pensionskasse ihren Namen an: Aus der Bayerischen Raiffeisen-Pensionskasse VVaG wird die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation in Bayern VVaG. Gleichzeitig bezieht die Kasse erstmals eigene Geschäftsräume in der Türkenstraße 11. Außerdem erweitert die Kasse ihre Leistungen und führt den Tarif BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) ein.

1995: Grund zum Feiern

Am 15. Juli 1995 feiert die Pensionskasse ihr 25-jähriges Bestehen. Beim Festakt in Beilngries gratuliert die damalige bayerische Sozial- und Gesundheitsministerin Barbara Stamm: „Jeden für ein wirtschaftliches Unternehmen Verantwortlichen würde eine vergleichbare wirtschaftliche Entwicklung und Erfolgsbilanz und ein so gesundes Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben zu Recht mit Genugtuung und Stolz erfüllen.“

2000: 7.000. Mitglied

Zur Jahrtausendwende feiert die Pensionskasse die Anmeldung des 7.000. Mitglieds. Am Ende des Geschäftsjahres sind es 7.389 Versicherte und das Gesamtvermögen der Pensionskasse beträgt über 300 Millionen DM.

2002: Rentenreform

Das Altersvermögensgesetz (AVmG) tritt in Kraft. Es stellt das deutsche Rentenversicherungssystem auf eine komplett neue Grundlage. Die gesetzliche Rente wird fortan durch eine kapitalgedeckte betriebliche oder private Altersvorsorge ergänzt. Die Pensionskasse legt aus diesem Grund die neue Tariffamilie „AVmG“ auf.

2007: Ausweitung des Geschäftsbetriebs

Mit dem Ziel, weiter zu wachsen, kommt es zu einer umfassenden Reform: Die Geschäftstätigkeit wird auf ganz Deutschland ausgedehnt, die Größe von Vorstand und Aufsichtsrat reduziert und der Name in „Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG“ geändert.

2009: Finanzkrise

Dank ihrer sicheren Anlagepolitik bleibt die Pensionskasse von der globalen Finanzkrise nahezu unberührt.

2010: Die Pensionskasse arbeitet überwiegend papierlos

Im September 2010 legt die Pensionskasse einen neuen Versicherungstarif zur Absicherung von Berufsunfähigkeit auf. Insgesamt werden zum Jahresende 20.242 Menschen betreut. Organisation und EDV werden umgestellt: Ab sofort arbeitet die Pensionskasse überwiegend papierlos.

2011: Expansion und Umzug

In allen Bereichen stellt die Pensionskasse neue Mitarbeiter ein, von Angebot und Bestand über die EDV und die Immobilienverwaltung bis hin zum Rechnungswesen. 2011 platzen die alten Geschäftsräume aus allen Nähten. Deshalb zieht die Pensionskasse in ihr eigenes Gebäude in der Herzog-Heinrich-Straße nahe der Münchner Theresienwiese um.

2015: Beste Pensionskasse Deutschlands

2015 wird die Pensionskasse mit dem „portfolio institutionell Award“ als „Beste Pensionskasse Deutschlands“ ausgezeichnet. Der Preis wird seit 2007 vom Fachmagazin „portfolio institutionell“ ausgelobt. „Sowohl im Hinblick auf die Größe der Kasse als auch das schwierige Marktumfeld sind die Strukturen angemessen. Die Entscheidungs- und Controlling-Prozesse sowie deren Strukturen sind auf flexible und schnelle Reaktionen ausgerichtet“, heißt es in der Laudatio.

2018: Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) soll die betriebliche Altersversorgung besonders bei kleinen und mittelständischen Betrieben und Arbeitnehmern mit geringem Einkommen attraktiver machen – bislang jedoch mit wenig Resonanz. Sollte sich das ändern, wird die Pensionskasse ihre Tariffamilie AVmG auch modifiziert für Sozialpartnermodelle auflegen.

2019: Erneut beste Pensionskasse Deutschlands

Zum zweiten Mal erhält die Pensionskasse den „portfolio institutionell Award“ in der Kategorie „Beste Pensionskasse“. Überzeugt hat vor allem die Agilität und Innovationskraft der Pensionkasse. „Sie war früh in Alternatives investiert und kennt auch die Grenzen ihrer Kompetenz“, so die Jury. Auch das gute Risikomanagement überzeugte.

2020: Betriebliche Altersversorgung für 24.000 Menschen

Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation ist seit 50 Jahren am Markt. 370 Unternehmen der genossenschaftlichen Organisation gehören der Pensionskasse an. Sie gewähren rund 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung. Zum Jubiläum erscheint eine reich bebilderte Chronik.

Warum lohnt es sich, trotz der historisch niedrigen Zinsen eine betriebliche Altersversorgung bei der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation abzuschließen?

Schätz: Betrachten wir zunächst die Vorteile für die Versorgungsberechtigten. Eine Alters- beziehungsweise Hinterbliebenenrente sollte ohne Wenn und Aber lebenslang bezahlt werden. Dies können wir als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung gewährleisten, so dass man tatsächlich von einer Absicherung im Alter sprechen kann. Die Versorgungsberechtigten müssen erst Steuern auf das angesammelte Kapital bezahlen, wenn die Rente bezogen wird, da ist die Steuerlast meist geringer als zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Während der Anwartschaftszeit hingegen sparen sie Steuern und Sozialabgaben. Es ist auch ein Vorteil, dass die Versorgungsberechtigten das angesammelte Kapital mitnehmen können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Und sollten sie mal den Job verlieren und Hartz-IV-Leistungen beziehen müssen, sind die betrieblichen Altersvorsorgeguthaben vor dem staatlichen Zugriff gesichert. Speziell bei der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation ist es so, dass jede einzelne Beitragszahlung zu einem festgelegten Rentenbaustein führt. Die Beitragszahlungen der Arbeitgeber und der Beschäftigten können deshalb absolut flexibel gestaltet werden. Es ist möglich, regelmäßig einzuzahlen oder Einmalbeiträge zu leisten. Insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Genossenschaften lässt dies viel Gestaltungsspielraum zu. Wenn die persönliche Lebensführung es einmal nicht zulassen sollte, können die Einzahlungen für die spätere Betriebsrente jederzeit unterbrochen oder – auch mehrjährig – ganz ausgesetzt werden.
 

Und wo liegen die Vorteile für Arbeitgeber, wenn sie ihren Arbeitnehmern eine bAV über die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation anbieten?

Schätz: Richtig, auch die Vorteile für Arbeitgeber sollten wir nicht vergessen. Die Gewährung dieser besonderen Sozialleistungen ist als Instrument der Personalbindung seit jeher überaus attraktiv, das wird sich durch den Fachkräftemangel noch verstärken. Und natürlich vermindern solche Leistungen auch die Abgabenlast der Betriebe.

… erteile ich nach §§ 5 ff., 15 und 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb: Am 17. Juli 1970 erhielt die Bayerische Raiffeisen-Pensionskasse ihre Zulassungsurkunde. Repros: Pensionskasse

Die Pensionskasse wächst: Die damalige Raiffeisenbank Arzberg meldete zum 1. Januar 1979 ihren Mitarbeiter Günther Marth für die betriebliche Altersversorgung an. Zur Begrüßung gab es für das 1.000. Mitglied ein kleines Geschenk.

Lob von der Ministerin: Am 15. Juli 1995 feierte die Pensionskasse ihr 25-jähriges Bestehen. Beim Festakt in Beilngries hob die damalige bayerische Sozial- und Gesundheitsministerin Barbara Stamm die solide Entwicklung der Pensionskasse hervor.

1997 sind es bereits mehr als 6.000 Versicherte: Die guten Zahlen beim Neugeschäft sind auch das Ergebnis steigender Akquise. Die Beratungsgespräche finden aber nicht nur im Büro statt, sondern auch im Wirtshaus, wie die Notizen auf diesem Bierdeckel zeigen.

Wie sorgt die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation dafür, dass sie trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase ihre Pensionszusagen dauerhaft einhalten kann?

Schätz: Wir überprüfen laufend unseren Finanzstatus. So haben wir zum Beispiel erst vor ein paar Monaten zusammen mit unserem Chefmathematiker eine Studie zum so genannten „Asset-Liability-Modelling“ abgeschlossen. Im Rahmen einer solchen Untersuchung projizieren wir unsere versicherungstechnischen Verpflichtungen in die Zukunft und schauen auf der anderen Seite, ob unsere Kapitalanlagen in der Lage sind, diese Verpflichtungen zu bedienen. Darüber hinaus muss aus der Studie klar erkennbar sein, dass sich auch das aufsichtsrechtlich erforderliche Eigenkapital entsprechend entwickeln kann.
 

Der Corona-Lockdown hat bei zahlreichen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wirtschaftlichen Verwerfungen geführt. Bemerken Sie das in den Zahlen der Pensionskasse, zum Beispiel bei den Beitragsfreistellungen?

Schätz: Nein. Und das hat auch mit unserer Satzung zu tun. Wir dürfen ja nur Arbeitgeber bei uns aufnehmen, die Mitglied der genossenschaftlichen Organisation sind oder dieser nahestehen. Genossenschaften gehören zu den stabilsten Marktteilnehmern. Daher dürfen wir auch feststellen, dass der Zugang an Neuversicherungen in unserer Kasse sich unverändert auf einem hohen Niveau befindet, während es viele Mitbewerber im vergangenen Wirtschaftsjahr teilweise böse getroffen hat.

Das Geschäftsjahr 2020 der Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation

Die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisation VVaG blickt nach eigenen Angaben auf ein gutes 51. Geschäftsjahr zurück:

  • Mit über 900 Neuzugängen kann die Pensionskasse wiederum ein sehr erfreuliches Mitgliederwachstum verzeichnen.
  • Die Beitragseinnahmen der Kasse sind leicht gestiegen und lagen bei über 19 Millionen Euro.
  • Die Bilanzsumme ist im Jahr 2020 um 4 Prozent auf rund 546 Millionen Euro gewachsen.
  • Auch in Zeiten eines historisch niedrigen Zinsniveaus hat die Pensionskasse eine hohe Verzinsung erzielt: Die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen lag im Geschäftsjahr 2020 bei 3,3 Prozent.
  • Im Jahr 2020 wurden laufende Leistungen in Höhe von rund 15,2 Millionen Euro an nahezu 6.400 Rentenempfänger ausgezahlt.

Wie bewerten Sie vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und der Corona-Krise den Geschäftsabschluss 2020 der Pensionskasse?

Schätz: Auch in unseren Büchern haben Zinspolitik und Pandemie Spuren hinterlassen. Ein Beispiel: Unser hoher Bestand an bebauten Grundstücken, sonst Renditetreiber, hat hier natürlich die von uns gewünschte Performance nicht erreichen können. Wir haben aber mit nahezu allen Mietern, die sich an uns gewandt haben, verträgliche Lösungen gefunden. Wir gehen daher davon aus, dass wir entsprechende Nachholeffekte bei den Mieterträgen sehen werden und sich die Situation dadurch auch wieder entspannen wird. Ansonsten zeigt unser Lagebericht, dass wir einen Mitgliederzugang auf stabil hohem Niveau haben. Und das ist sicherlich auch Ausdruck des Vertrauens der genossenschaftlichen Gruppe in uns.
 

Herr Schätz, vielen Dank für das Gespräch!

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