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Treffen mit Beauftragten für Bürokratieabbau: Scheller wirbt für praxisnahe Regeln im Bankgeschäft

Für weniger Bürokratie und praxisnahe Regeln im Bankgeschäft warb GVB-Präsident Gregor Scheller im Gespräch mit dem Landtagsabgeordneten und Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für Bürokratieabbau, Walter Nussel. Dabei hob Scheller auch die aktuellen Herausforderungen für Banken und Kunden bei der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervor: Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Sommer 2021 hatte die bewährte Praxis für AGB-Änderungen gekippt. Für Banken und ihre Kunden sei dadurch ein massiver bürokratischer Aufwand entstanden. Hier brauche es rasch eine gesetzliche Regelung, die künftig eine praxistaugliche Anpassung der Vertragsbedingungen ermögliche, so Scheller.

Bürokratische Erleichterungen forderte Scheller auch mit Blick auf die Wertpapierberatung: Denkbar sei etwa die Reform des sogenannten Sparer-Pauschbetrags, um Kleinanleger zu entlasten. Zudem warnte der GVB-Präsident vor neuen bürokratischen Belastungen aus den gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit: Das Bundesarbeitsministerium hatte kürzlich eine Verordnung vorgestellt, die vorsieht, dass Kreditinstitute neben den gesetzlichen Pflichtinformationen und Vertragsdokumenten zusätzliche Erläuterungshinweise in einfacher, barrierefreier Sprache vorlegen müssen. Der Beauftragte sagte zu, sich vor Ort ein Bild über die Bürokratie in der Wertpapierberatung zu machen.

Nussel ist seit 2017 Beauftragter für Bürokratieabbau. Im Februar 2022 wurde er zusätzlich von der Bayerischen Staatsregierung zum Vorsitzenden des neu eingerichteten Normenkontrollrats ernannt. Der GVB ist im regelmäßigen Austausch mit dem Beauftragen und bringt dort immer wieder aktuelle Themen der bayerischen Genossenschaften ein. Auf Anregung des GVB hatte sich Nussel zuletzt mit Erfolg für rechtssichere Regelungen bei virtuellen Verschmelzungsversammlungen von Genossenschaften eingesetzt.

Institutssicherung verteidigen: GVB und Sparkassenverband wenden sich an Staatsregierung

Der GVB und der Sparkassenverband Bayern (SVB) appellieren in einem gemeinsamen Brief an die Bayerische Staatsregierung, die Institutssicherungssysteme der Sparkassen sowie der deutschen Genossenschaftsbanken gegen Zentralisierungstendenzen auf europäischer Ebene zu verteidigen. Anlass für den Appell sind die laufenden Beratungen zwischen den Euro-Mitgliedsstaaten über die europäische Bankenunion. Im Zuge der Verhandlungen wurden zuletzt Stimmen lauter, die eine Einbeziehung der Institutssicherung in eine gemeinsame europäische Einlagensicherung EDIS fordern. Dabei werden auch die bankaufsichtlichen Regelungen infrage gestellt, die Nachteile von Verbundgruppen gegenüber Konzernen ausgleichen sollen.

In ihrem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass die Institutssicherung wesentlich zum Erhalt der regionalen Bankenstruktur und damit zur Finanzierung der bayerischen Wirtschaft beiträgt. Die Sicherungssysteme der beiden Verbünde stellen zudem die Stabilität und Funktionsfähigkeit des hiesigen Finanzsystems sicher. Das zeigt sich auch im hohen Vertrauen der Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger in die beiden Verbundgruppen. GVB und SVB warnen deshalb davor, die Existenz der deutschen Institutssicherungssysteme zu gefährden, indem die Mittel der Institutssicherung für europäische Bankenrettungen zweckentfremdet oder Banken in Institutsgruppen gegenüber Konzernbanken benachteiligt werden. Solche Maßnahmen könnten das Ende der regionalen Bankenstruktur in Bayern bedeuten, so die Verbände.

Das Schreiben richteten die Verbände an den Bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und den Bayerischen Finanzminister Albert Füracker sowie zur Kenntnisnahme an den Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder und den Vorsitzenden des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag, Alois Rainer. Die Bayerische Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit immer wieder für die Berücksichtigung der Besonderheiten der bayerischen Bankenstruktur und den Erhalt der Institutssicherung ausgesprochen. Das Schreiben kann im GVB-Mitgliederportal eingesehen werden.

EZB belässt Leitzins bei null Prozent: GVB beleuchtet Hintergründe der Inflation

Mit ihrer jüngsten Entscheidung, den Leitzins im Euro-Raum bei null zu belassen und damit die Zinswende weiter aufzuschieben, hat die Europäische Zentralbank (EZB) wieder eine Chance verpasst, den Weg zur geldpolitischen Normalität zu beschreiten. Diese Zögerlichkeit könnte sich noch rächen, weil die Notenbank sich weiterhin keine Spielräume schafft, um auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Darauf weist der GVB in einem Tweet hin. Ebenfalls auf Twitter stellt der GVB in einer Abfolge von Grafiken – einem sogenannten „Thread“ – vor, wie sich die Teuerung entwickelt hat und was die Treiber sind.

Die Inflation eilt von Rekord zu Rekord. Wie sich die Teuerung entwickelt hat und was die Treiber sind, zeigen die folgenden Grafiken.

Seit Anfang dieses Jahres hat die Inflation gewaltig Fahrt aufgenommen. In den Vorjahren lag sie stets deutlich unter zwei Prozent.

Mit einer Inflationsrate von 7,6 Prozent liegt Deutschland europaweit im Mittelfeld. Zweistellig ist die Rate in Litauen, Estland, den Niederladen und Lettland. Der europaweite Durchschnitt liegt bei 7,5 Prozent.

Die hohen Energie- und Kraftstoffpreise haben die Teuerung getrieben. Doch auch Lebensmittel kosten heute deutlich mehr als zu Beginn des Jahres.

Auch im historischen Vergleich steigen die Preise. Eine Kugel Eis kostet heute zehnmal so viel wie im Jahr 1981.

Inflationsraten wie heute hat es schon gegeben – zu D-Mark-Zeiten. In den Jahren 1951, 1975 und 1980 war sie beispielsweise noch höher.

Die Auslöser für hohe Inflation waren immer ähnlich: Kriege, Rohstoffverknappung, gespannte Lieferketten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: GVB warnt vor Zusatzaufwand durch getrennte Prüfung

In der EU werden derzeit die künftigen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verhandelt (Corporate Social Reporting Directive, CSRD). Die CSRD sieht vor, dass betroffene Unternehmen künftig über die Nachhaltigkeit ihres Geschäftsmodells berichten müssen und dies durch einen externen Prüfer abgenommen werden muss. Der GVB warnt in diesem Zusammenhang vor zusätzlichem Aufwand in der Prüfung: Geht es nach dem EU-Parlament, dann sollen Nachhaltigkeits- und Abschlussprüfung künftig getrennt durch zwei verschiedene Prüfer erfolgen. Dadurch entstünden ein erheblicher Doppelaufwand und ein weitaus höherer Koordinierungsbedarf, ohne die Qualität der Prüfung zu erhöhen. Das macht der GVB in einer Stellungnahme an das Bayerische Wirtschaftsministerium, das Bayerische Finanzministerium, die Bayerische Staatskanzlei und die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern deutlich.

Die doppelte Prüfung würde nach dem aktuellen Beratungsstand auch Genossenschaften treffen, die von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband wie dem GVB geprüft werden. Der GVB macht sich deshalb dafür stark, dass in den weiteren Verhandlungen eine Ausnahmeregelung für die genossenschaftliche Prüfung getroffen wird. Die Prüfung aus einer Hand sichert die Konsistenz und Verbindung zwischen Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen, so der Verband in der Stellungnahme. Damit unterstützt der GVB die Aktivitäten des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), der sich bei denjenigen Bundesministerien für eine Anpassung eingesetzt hatte, die in die EU-Beratungen eingebunden sind.

Das EU-Parlament hatte am 4. April 2022 den Weg für weitere Verhandlungen zwischen dem Parlament, den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission (sogenannter Trilog) freigemacht. Mit einem Abschluss der Verhandlungen wird im Laufe des Jahres gerechnet. Voraussichtlich von den Vorgaben der CSRD betroffen sind alle großen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern, die eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder einen Umsatz von über 40 Millionen Euro aufweisen. Auch Kreditgenossenschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssten wohl künftig im Zuge der CSRD über ihre Nachhaltigkeit berichten. Ab wann die neuen Berichtspflichten erstmals angewandt werden müssen, ist noch unklar. Das EU-Parlament hatte sich zuletzt für einen Anwendungsbeginn im Jahr 2025 ausgesprochen. Der GVB hat alle Informationen und Unterstützungsleistungen zum Thema Nachhaltigkeit inklusive der regulatorischen Vorgaben im GVB-Mitgliederportal auf zwei Themenseiten gebündelt: einmal für Volksbanken und Raiffeisenbanken und einmal für Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.

Bayerische Finanz- und Realwirtschaft fordert: Bei Basel III-Umsetzung auf Augenmaß achten

Die Umsetzung der internationalen Bankenstandards Basel III und die damit verbundenen Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute in der EU geht in die entscheidende Phase. Aus Sicht der bayerischen Finanz- und Realwirtschaft geht die von der EU-Kommission vorgeschlagene Umsetzung in die richtige Richtung. Dennoch sehen die Industrie- und Handelskammern in Bayern, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, der Bayerische Bankenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und der Sparkassenverband Bayern Nachbesserungsbedarf: In einem gemeinsamen Papier fordern sie, darauf zu achten, die Eigenkapitalanforderungen an die Banken und Sparkassen nicht zu überdehnen und die kreditbasierte Finanzierung der mittelständischen Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Bei der Umsetzung von Basel III sollte darauf geachtet werden, pauschale Erhöhungen der Eigenkapitalvorgaben für die Banken zu verhindern. Ansonsten könnten sich Darlehen empfindlich verteuern und damit das Investitionstempo erheblich drosseln. Besonders betroffen könnte die Immobilien- und Leasingfinanzierung sein. Auch Kreditlinien, die Unternehmen in unsicheren Zeiten dringend zur Absicherung ihrer Liquidität benötigen, könnten sich deutlich verteuern.

Wichtig sei zudem, so die Verbände und Kammern, dass mittelständische Unternehmen ohne externe Ratings bei der Kreditvergabe nicht schlechter gestellt werden. Aufgrund der hohen Kosten für eine externe Bewertung haben viele Mittelständler kein externes Rating. Genau für diese Unternehmen könnten sich jedoch, nach einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangsfrist, die Kredite zusätzlich verteuern.

Die Verbände und Kammern regen zudem an, regulatorische Vorgaben, die auf die Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute zielen, ganzheitlich zu betrachten. Jede Aufsichtsinstanz plant ihr Vorgehen unabhängig von den anderen und immer wieder zielen die Maßnahmen der unterschiedlichen Behörden auf das Eigenkapital. Zur Basel III-Umsetzung kommen beispielsweise die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgesetzten Kapitalpuffer hinzu – der antizyklische Puffer sowie der sektorale Risikopuffer. Ganz aus dem Blick gerate überdies, dass im Zuge der Aufarbeitung der Finanzkrise die Banken ohnehin massiv Eigenkapital aufgebaut haben und daher heute deutlich solider dastehen als noch vor Beginn der Finanzkrise.

Einen Beitrag zur Entlastung von Kreditinstituten könnte auch eine konsequente Reduzierung von Offenlegungspflichten leisten. Das würde Bürokratie abbauen und somit neue Kapazitäten für die Mittelstandsfinanzierung schaffen. Daher schlagen die Kammern und Verbände vor, Offenlegungspflichten für kleine nicht-komplexe Institute, die nicht am Kapitalmarkt gelistet sind, komplett aufzuheben. Es ergibt keinen Sinn, solche kleineren, oftmals regional tätigen Institute aufsichtlich ebenso zu behandeln wie international tätige Großbanken. Das Positionspapier steht auf der GVB-Webseite zum Download bereit.


Daniel Fischer ist Experte für Politik- und Regierungsbeziehungen beim Genossenschaftsverband Bayern.

Felix Ehrenfried ist Wirtschaftspolitischer Referent beim Genossenschaftsverband Bayern.

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

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