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Corona-Krise: Entlastungen für Banken beschlossen

Angesichts der Corona-Krise haben die Bankenaufsichtsbehörden in Deutschland und Europa regulatorische Entlastungen für kleine Banken beschlossen. Mit den Maßnahmen sollen die Institute mehr Spielraum bekommen, um die Realwirtschaft weiterhin mit Liquidität zu versorgen. Die BaFin will den Instituten erlauben, bestimmte Eigenkapitalanforderungen wie den weichen SREP-Puffer und den Kapitalerhaltungspuffer vorübergehend zu unterschreiten. Außerdem wird der antizyklischen Kapitalpuffer in Deutschland wieder auf 0,00 Prozent gesetzt. Für diese Entlastung hatte sich auch der GVB stark gemacht.

Auf Initiative des GVB hat die bayerische Kreditwirtschaft zudem ein Positionspapier ausgearbeitet und in die Gespräche mit der Staatsregierung eingebracht. Darin fordern die Verbände weitere Entlastungen für Banken, darunter unter anderem eine praxistaugliche Vermittlung von Förderdarlehen sowie die Anpassung der aufsichtsrechtlichen Stundungsregeln.

Enger Kontakt mit Staatsregierung und Ministerien

Die Folgen der Corona-Krise für die Finanzierung der bayerischen Wirtschaft standen im Mittelpunkt mehrerer Spitzengespräche mit Ministerpräsident Markus Söder, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger und Finanzminister Albert Füracker, an denen GVB-Präsident Jürgen Gros teilnahm. Im Zuge eines Treffens mit dem Wirtschaftsminister verabschiedeten der GVB, die weiteren Verbände der bayerischen Kreditwirtschaft, die LfA Förderbank und der Freistaat eine gemeinsame Erklärung.

Ziel des Bündnisses ist es, die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona so weit wie möglich abzufedern. Vertreter der Kreditinstitute und Freistaat erklärten, alle bankmäßigen Mittel nutzen zu wollen, damit wirtschaftlich gesunde Unternehmen in Bayern durch die gegenwärtige Krise nicht in ernsthafte Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Um in dieser schwierigen Situation den Fragen und Anliegen der bayerischen Genossenschaften Gehör zu verschaffen, adressierte der GVB seine Forderungen auch direkt an die bayerische Staatskanzlei, das Wirtschafts- sowie das Justizministerium.

GVB fordert regulatorische Entlastungen

Wegen der Corona-Krise hat sich der GVB mehrfach im Hinblick auf regulatorische Entlastungen zu Wort gemeldet. „Die massive Bankenregulierung der letzten Jahre nimmt den Instituten Spielräume, um von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen unter die Arme zu greifen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Börsen-Zeitung“ zitiert. „Das könnte dazu führen, dass sich die Probleme der Realwirtschaft vertiefen“, wird Gros in der „Passauer Neuen Presse“ wiedergegeben.

Der GVB hatte daher unter anderem gefordert, den antizyklischen Kapitalpuffer auszusetzen. Das hat der Ausschuss für Finanzstabilität mittlerweile auch beschlossen. Auch das Fachmagazin „bank und markt“ berichtet über die Forderungen des Verbands: Die Politik sollte darüber nachdenken, Maßnahmen zurückzunehmen. Als Beispiel nannte Gros die Vorgabe, dass Kredite nach Zahlungsstörungen von 90 Tagen als notleidend einzustufen sind.

Basel III-Finalisierung verschoben

Banken erhalten mehr Zeit, um die neuen Kapitalregeln des Basel III-Finalisierungspakets umzusetzen. Der Baseler Ausschuss hat die Frist um ein Jahr auf Januar 2023 verschoben. Die EU-Kommission kündigte auch an, ihre Pläne zur europäischen Umsetzung des Pakets neu zu bewerten. Sie hatte bisher geplant, im Sommer dieses Jahres einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Die Fristverlängerung begrüßt der GVB ausdrücklich. Der neue Zeitplan ermöglicht es den Banken, ihre Ressourcen auf die Bewältigung der Corona-Folgen zu konzentrieren. Zudem führen die neuen Baseler Regeln nach ersten Berechnungen zu einem steigenden Kapitalbedarf. Eine Umsetzung inmitten der Krise hätte die Kreditbedingungen daher deutlich verschlechtert. Aus diesen Gründen hatte sich der GVB zusammen mit anderen Verbänden der Kreditwirtschaft dafür eingesetzt, die Umsetzung zu verschieben.

Aiwanger will Banken entlasten

Mit der Bitte, Banken den derzeitig notwendigen Spielraum zur Abfederung der wirtschaftlichen Corona-Folgen zu verschaffen, hat sich der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger an die Präsidenten von Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewandt. In dem Schreiben an Jens Weidmann (Bundesbank) und Felix Hufeld (BaFin) bat Aiwanger unter anderem um die vom GVB geforderten weiteren Entlastungen beim harten SREP-Kapitalpuffer. Darüber hinaus griff der Minister die GVB-Anregungen auf, die Meldung zu gestundeten Krediten („Forbearance”) temporär auszusetzen und anstehende Aufsichtsvorgaben zum Management notleidender Kredite (NPL) zunächst nicht umzusetzen, sondern um ein Jahr zu verschieben.

Zudem forderte Aiwanger einen krisenbedingt angepassten Umgang mit den Regularien im Bankgeschäft. Konkret spricht er sich dafür aus, das Schriftformerfordernis bei Verbraucherkreditverträgen kurzfristig auszusetzen. Die hohen Anforderungen an die telefonische Wertpapierberatung sollten ebenfalls vorerst gelockert werden, so der Minister. Gerade in der derzeitigen Situation, in der eine persönliche Beratung oftmals nur schwer umzusetzen sei, dürften regulatorische Vorgaben im Hinblick auf Aufzeichnungs- und Informationspflicht die Vermittlung nicht erschweren.

GVB kritisiert Bundesfinanzminister Scholz

Der GVB hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz wegen seiner Aussagen zur lockeren Auslegung der Kreditvergaberegeln scharf kritisiert. Das meldet die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Scholz könne leicht Forderungen an Bankmitarbeiter stellen, die später die Prüfung der Bankenaufsicht über sich ergehen lassen müssten, wird GVB-Präsident Jürgen Gros wiedergegeben. „Es ist schon ein starkes Stück, wenn ein Bundesminister dazu auffordert, Regeln und Gesetze nicht einzuhalten“, wird er aus einer Pressemitteilung des Verbands zitiert.

Scholz müsse seinen Aufruf an die Finanzaufsicht BaFin richten. Hier sei er Dienstherr und könne für eine Anpassung der Regeln sorgen, wird Gros wiedergegeben. Der Bundesfinanzminister hatte die Hausbanken aufgerufen, in der Corona-Krise keine zu hohen Anforderungen an Kredite für kleine Unternehmen zu stellen und „gewissermaßen ein bisschen Fünfe gerade sein“ zu lassen.

Bargeldversorgung bleibt sicher

Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sehen weder die Bargeldversorgung noch den Zahlungsverkehr gefährdet. Das meldet die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) anlässlich der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus. Es könne allerdings zu vereinzelten Einschränkungen kommen, wird GVB-Präsident Jürgen Gros wiedergegeben. „Selbst wenn eine Filiale ihren Betrieb einschränkt, laufen die bankinternen Prozesse weiter.“ Telefonisch oder online blieben die Institute ansprechbar. „Es gibt keinen Grund, Bargeld zu hamstern“, wird Gros im „Münchner Merkur“ zitiert.

Höhere Risikoübernahme für Milchbetriebe

Der GVB fordert, dass der Staat für bestimmte Unternehmen der Lebensmittelversorgung höhere Kreditrisiken und Bürgschaften übernimmt. „Die Bundesregierung sowie die bayerische Staatsregierung haben entschlossene Schritte angekündigt, um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen abzufedern“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in einer Meldung der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) zitiert.

„Allerdings geraten die Besonderheiten einiger Branchen aus dem Blick – etwa in der Milchwirtschaft“, sagte Gros der dpa. Die jetzt beschlossene Ausweitung der Übernahme des Kreditrisikos von 80 auf 90 Prozent durch die staatliche Förderbank KfW reiche nicht aus. Ohne eine Ausweitung der Haftungsfreistellung auf 100 Prozent könne das weitere Funktionieren der Nahrungsmittelversorgung nicht dauerhaft garantiert werden.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ist eine zentrale Aufgabe in der Corona-Krise. Genossenschaftliche Erzeuger und Verarbeiter aus Bayern leisten dazu einen wichtigen Beitrag. Unterbrechungen oder Lieferengpässe in der Verarbeitungskette können die Bevölkerung verunsichern und dazu führen, dass bestimmte Lebensmittel knapp werden. Die Lebensmittelversorgungskette ist daher eine systemkritische Infrastruktur, die unbedingt aufrechterhalten werden muss.

Das schließt insbesondere die genossenschaftlichen Unternehmen aus der Milchwirtschaft mit ein: Sie stehen für knapp 50 Prozent der verarbeiteten Milch in Bayern. Zudem sind sie ein wichtiger Produzent von Milchpulver und zentraler Lieferant der Babynahrungshersteller. Um die Arbeitsfähigkeit der Lebensmittelketten aufrechtzuerhalten, sind staatliche Unterstützungsmaßnahmen notwendig. Der GVB hat hierzu einen konkreten Forderungskatalog erstellt. Die genannten Maßnahmen sollten die Bundesregierung und die zuständigen Landesministerien und Behörden, insbesondere die Gesundheitsämter, rasch umsetzen.

Banken nicht als „Öko-Sheriffs“ missbrauchen

In der Diskussion über ein grünes Finanzwesen und die Taxonomie für nachhaltige Kredite oder Investitionen sollen marktwirtschaftliche Regeln gelten. Das hat GVB-Präsident Jürgen Gros in einem Gastbeitrag für die „Börsen-Zeitung“ deutlich gemacht. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die Politik Banken zu „Öko-Sheriffs“ ihrer Interessen macht, schreibt Gros. Wenn die Institute durch gelenkte Investitionsentscheidungen den Umbau der Wirtschaft herbeiführen sollen, weil der Politik dazu der Mut fehle, dasselbe Ziel gesetzgeberisch zu erreichen, führe das in die Irre.

Nachhaltigkeit sei gut und richtig – die Banken würden einen Wandel der Wirtschaft konstruktiv begleiten und für die Finanzierung sorgen. „Aber eines ist nicht zu akzeptieren“, schreibt der GVB-Präsident: „Eine Politik, die in den freien Wettbewerb eingreift und Prinzipien der Marktwirtschaft zugunsten eines angeblich höheren Ziels über Bord wirft. Denn das wäre alles, nur nicht nachhaltig.“

Grünes Bürokratiemonster?

Im Zusammenhang mit den EU-Plänen für ein grünes Finanzwesen hat GVB-Präsident Jürgen Gros vor einem neuen Bürokratiemonster gewarnt. In einem Interview mit der „Genossenschaftlichen Allgemeinen“ sagte Gros: „Es ist jetzt schon abzusehen, dass mit der neuen Nachhaltigkeits-Definition eine Menge Arbeit auf die Unternehmen und Finanzinstitute zukommen wird.“ Es werde Druck auf kleinere Betriebe entstehen, ihre Nachhaltigkeit nachzuweisen.

Sustainable-Finance-Beirat legt Zwischenbericht vor

Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung hat seinen Zwischenbericht vorgelegt. Auf seiner Basis will das Gremium bis Herbst dieses Jahres die Grundzüge einer deutschen Sustainable-Finance-Strategie festlegen. Ziel sei es, eine „verlässliche Orientierung durch zielgerichtetes politisches Handeln und konkrete Weichenstellungen“ für die Akteure der Finanzwirtschaft zu geben. Dabei gehen die Forderungen des Beirats teilweise deutlich über die angedachten EU-Regularien zur nachhaltigen Transformation der Finanzwirtschaft hinaus. So empfiehlt der Zwischenbericht ein umfangreiches Reporting und Schulungen von Bankmitarbeitern in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen.

Der GVB beteiligt sich an einer Konsultation des Beirats und setzt sich klar dafür ein, die Transformation möglichst praktikabel und effizient auszugestalten. Eine Übererfüllung von Plänen auf EU-Ebene und damit einen deutschen Alleingang beurteilt der Verband kritisch. Die Bundesregierung hatte vergangenes Jahr erklärt, sie wolle Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance entwickeln.

Bayern setzt sich für den Mittelstand ein

Bei der Ausgestaltung der Sustainable-Finance-Initiativen soll die EU auf die Bedürfnisse des Mittelstands achten. Außerdem sollen Finanz- und Realwirtschaft in den Prozess miteinbezogen werden. Das fordert die bayerische Staatsregierung in einem Antrag, den der Freistaat in den Bundesrat eingebracht hat. Ende letzten Jahres hatte sich die EU auf ein Rahmenwerk geeinigt, das festlegt, welche Aktivitäten als nachhaltig gelten und damit in einem nachhaltigen Finanzprodukt abgebildet werden. In den kommenden Monaten müssen die Detailkriterien dafür ausgearbeitet werden.

Bei dieser Konkretisierung, so der Freistaat in seinem Antrag, sollte die Expertise von Vertretern der Finanz- und der Realwirtschaft unter Berücksichtigung aller relevanten Sektoren und Unternehmensgrößen einbezogen werden. Außerdem sollten die Kriterien möglichst schlank, klar und einfach anwendbar sein. Die Positionierung des Freistaats begrüßt der GVB. Der Verband war in intensivem Kontakt mit der Staatsregierung und hatte wiederholt Bedenken geäußert, dass die Rechtslegung für ein nachhaltiges Finanzwesen zu komplex ist und damit die mittelständische Wirtschaft in Bayern überlastet.

EZB gefährdet Geschäftsmodell

Die Politik gefährdet das Geschäftsmodell von Genossenschaftsbanken. Das hat GVB-Präsident Jürgen Gros in einem Gastbeitrag für das Anlegermagazin „Euro am Sonntag“ deutlich gemacht. „Die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), die deren früherer Präsident Mario Draghi eingeführt hat und die seine Nachfolgerin Christine Lagarde derzeit so weiterführt, engt das Geschäftsmodell von Regionalbanken ein“, schreibt Gros. Die Leistung, Geld von Kunden als Kredite an Unternehmen in der Region zu vergeben, habe an Wert verloren.

Gleichzeitig stießen die Institute bei der Anlage von Wertpapieren an ihre Grenzen, da es kaum noch rentierliche Angebote zu akzeptablen Risiken gebe. Hinzu kämen strenge regulatorische Vorgaben – Entwicklungen, denen „Bankvorstände nicht tatenlos zusehen“ könnten. „Zur Wahrheit gehört auch: Verwahrentgelte und Negativzinsen alleine werden das Problem nicht lösen, das die EZB Banken wie Anlegern eingebrockt hat“, heißt es in dem Gastbeitrag.

Einlagensicherung: Landtag für Drei-Säulen-Struktur

Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Beibehaltung der Drei-Säulen-Struktur in der Einlagensicherung stark zu machen. Die bewährte Trennung der Einlagensicherung von Genossenschaftsbanken, Sparkassen und Privatbanken solle beibehalten werden, heißt es in dem Beschluss. Damit positioniert sich der Landtag gegen Gedankenspiele von Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Dieser hatte in einem Positionspapier vom Herbst vergangenen Jahres vorgeschlagen, die Haftungssysteme untereinander zu verknüpfen und damit die Pläne für eine gemeinsame EU-Einlagensicherung in Deutschland zu testen.

Das hätte zur Folge, dass das Sicherungssystem der genossenschaftlichen Institute auch für strauchelnde Privatbanken in Deutschland einstehen müsste. Der GVB lehnt diese Überlegungen ab. Der Verband hatte sich deshalb früh gegenüber den Freien Wählern, die den Beschluss im Landtag initiiert hatten, für die Beibehaltung des bestehenden Systems stark gemacht. Den nun beschlossenen Antrag begrüßt der GVB ausdrücklich.

Erfolgskurs und Negativzinsen im Fokus

Das solide Wachstum und Negativzinsen waren im Fokus der Medienberichte über die Bilanzpressekonferenz der bayerischen Volkbanken und Raiffeisenbanken am 10. März. „Genossen bleiben auf Erfolgskurs“, analysiert der „Münchner Merkur“. Auch die „Passauer Neue Presse“, die „Bayerische Staatszeitung“ und die „Bayerische Gemeindezeitung“ stellten auf das von Wachstum geprägte gute Geschäftsjahr ab. Die „Börsen-Zeitung“ hob den „Grundoptimismus“ für das laufende Geschäftsjahr und die ungebrochen hohe Nachfrage nach Krediten hervor.

Die 227 Kreditgenossenschaften im Freistaat wollten der großen Mehrheit ihrer Privatkunden auch in Zukunft keine Negativzinsen abverlangen, meldete die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa). Von Negativzinsen seien nur wenige Privatkunden der bayerischen Genossenschaftsbanken betroffen, schreibt das „Handelsblatt“. Die „Agrarzeitung“ ging auf die Kritik an den Green-Finance-Plänen der EU ein.

BaFin soll Finanzanlagenberater kontrollieren

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll künftig Finanzanlagenvermittler überwachen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett Mitte März beschlossen. Der GVB unterstützt dieses Vorhaben, weil es für eine qualitativ hochwertige und einheitliche Kontrolle der Finanzberatung sorgt – unabhängig davon, welchen Vermittlungsweg ein Kunde wählt.

Bisher unterstehen die Berater und Vermittler in sieben Bundesländern den Gewerbeämtern, in den restlichen neun sind die Industrie- und Handelskammern mit der Aufsicht betraut. Währenddessen unterstehen bankinterne Berater der BaFin-Aufsicht. Das schafft nicht nur unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen, sondern sorgt auch für eine unterschiedliche Kontrolle im Finanzanlagegeschäft – je nachdem wo der Kunde ein Produkt erwirbt.

Um dieses Ungleichgewicht im Sinne der Kunden auszugleichen, unterstützt der GVB eine einheitliche Aufsicht. Der Bundestag muss dem Gesetzentwurf der Regierung noch zustimmen. Im Parlament gibt es teilweise erheblichen Widerstand gegen die Überlegungen. Der GVB wird weiterhin für den Vorschlag werben
 

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

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