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Rund 120 verdiente Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte der bayerischen Genossenschaftsorganisation werden jährlich vom Genossenschaftsverband Bayern (GVB) mit silbernen und goldenen Nadeln ausgezeichnet. Darüber hinaus verleiht der Verband eine Vielzahl von Ehrenurkunden für besondere Verdienste in der Organisation. Diese Ehrungen sind ein wichtiges und sichtbares Zeichen dafür, dass es Menschen gibt, die in der Tradition der genossenschaftlichen Gründerväter Engagement und Verantwortung für ihre Genossenschaft und ihre Heimat übernehmen, gemäß der Aussage von Friedrich Wilhelm Raiffeisen: „Genossenschaften sind immer das, was menschliche Einsicht, geistige Kraft und persönlicher Mut aus ihnen machen.“

Kaum eine andere Unternehmensform wird so sehr von Menschen geprägt wie die eG – von Mitgliedern, Vertretern, Vorständen und Aufsichtsräten. Mit den Ehrungen bringen die bayerischen Genossenschaften Dank und Anerkennung für die geehrte Person zum Ausdruck. Darüber hinaus wirken sie in der öffentlichen Wahrnehmung als Zeichen der Stabilität, Tradition und Reputation der genossenschaftlichen Unternehmen in Bayern.

Alte Richtlinien waren nicht mehr zeitgemäß

Der erste Bundeskanzler der jungen Bundesrepublik, Konrad Adenauer, hat den Spruch geprägt: „Ehrungen, das ist, wenn Gerechtigkeit ihren guten Tag hat.“ Ein guter Tag für Gerechtigkeit setzt jedoch auch voraus, Regelungen für Ehrungen nicht nur als Tradition zu übernehmen, sondern immer wieder zu überdenken und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Aus diesem Grund hat der GVB seine seit zehn Jahren unverändert geltenden Regelungen für Ehrungen im Jahr 2019 überprüft. Es wurde deutlich, dass manche Voraussetzungen für die Ehrennadeln und Urkunden aufgrund der veränderten Arbeitswelten nicht mehr zeitgemäß sind. Das hat zur Folge, dass in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Ausnahmen die einheitliche Linie bei der Vergabe von Nadeln und Urkunden erschwert hat.

Daher hat der GVB die Voraussetzungen für Nadeln und Ehrungen neu geregelt und den veränderten Anforderungen angepasst. Folgendes ist ab dem Jahr 2020 neu:

  • Die Verleihung der Silbernen Ehrennadel hatte bislang eine insgesamt 25-jährige Tätigkeit im Genossenschaftswesen zur Voraussetzung. Nun wird der Zeitraum auf 20 Jahre festgesetzt. Das entspricht der Entwicklung in den letzten Jahren, die Verleihung einer Silbernen Ehrennadel auch für Dienstzeiten unter 25 Jahren beim GVB anzufragen. Allerdings ist mit der Neuregelung der Zeitraum von 20 Jahren festgelegt und kann nicht unterschritten werden.
  • Neu eingeführt wird die Goldene Ehrennadel des GVB, die ab 30 Jahren Dienstzeit beantragt werden kann. Der Verband entscheidet über die Verleihung der Goldenen Ehrennadel nach den eigenen Richtlinien. Auch hier ist keine frühere Vergabe möglich. Diese Nadel würdigt besondere, langjährige Verdienste in einer Genossenschaft in der Region. Die Gestaltung entspricht der Silbernadel mit Doppelportrait der Genossenschaftsgründer Wilhelm Friedrich Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch. Sie wird künftig bei Kreditgenossenschaften und im ländlichen sowie im gewerblichen Warenbereich verliehen.
  • In den Fällen, in denen die Auszeichnung mit der Goldenen oder Silbernen Ehrennadel nicht in Betracht kommt, kann der Vorstand des GVB seine Anerkennung in Form einer Ehrenurkunde, etwa für eine 15-jährige Tätigkeit im Genossenschaftswesen, zum Ausdruck bringen.
Goldene Ehrennadel des GVB

Neu: Die Goldene Ehrennadel verleiht der GVB ab kommenden Jahr für 30-jährige Tätigkeit im bayerischen Genossenschaftswesen. Fotos: GVB

Silberne Ehrennadel des GVB

Bewährt: Die Silberne Ehrennadel verleiht der GVB für 20-jährige Tätigkeit im bayerischen Genossenschaftswesen. Bisher lag die Frist bei 25 Jahren.

Für alle Ehrungen gilt: Die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Genossenschaft werden bei der Entscheidung über eine Ehrung berücksichtigt, denn nachhaltiger Erfolg ist die Voraussetzung für jede Ehrung im Genossenschaftswesen.

Alle Mitgliedsgenossenschaften können Ehrungen beim GVB beantragen. Auch der GVB kann eine Ehrung veranlassen. Anträge auf Verleihung der Ehrennadeln gehen grundsätzlich an die zuständige Bezirksverbandsgeschäftsstelle oder an den Regionaldirektor, der die weitere Bearbeitung übernimmt und bei Fragen gerne berät (Adressen siehe Kasten). Das GVB-Verbandsmagazin „Profil“ veröffentlicht jeden Monat Kurzmeldungen über Ehrungen, Jubiläen und Personalien von Mitgliedern und Mitarbeitern der bayerischen Genossenschaftsfamilie in der Rubrik „Genogramm“. Die „Profil“-Redaktion freut sich über Bilder und kurze Texte in elektronischer Form an redaktion[at]profil.bayern.

Kontakt zu den GVB-Bezirksverbandsgeschäftsstellen

Bezirksverbandsgeschäftsstelle Oberbayern: Türkenstraße 22-24, 80333 München, Regionaldirektor Anton Kandler, 089 / 2868-3890, bv_oberbayern[at]gv-bayern.de
Bezirksverbandsgeschäftsstelle Niederbayern/Oberpfalz: Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, Regionaldirektor Franz Penker, 0941 / 54082, bv_oberpfalz[at]gv-bayern.de
Regionaldirektion Franken (GVB-Bezirksverbände Ober-, Mittel- und Unterfranken): Theaterstraße 26, 97070 Würzburg, Regionaldirektor Roland Streng und Regionalleiter Markus Graßer, 0931 / 50-113, rd_franken[at]gv-bayern.de
Bezirksverbandsgeschäftsstelle Schwaben: Am Hinteren Perlachberg 1c, 86150 Augsburg, Regionaldirektor Werner Schartel, 0821 / 35005, bv_schwaben[at]gv-bayern.de

Regina Wenninger ist Vorstandsbeauftragte Mitgliederbetreuung beim Genossenschaftsverband Bayern.

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