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Studie der Ruhr-Universität Bochum zu den Belastungen für Institute:

„MiFID II/MiFIR und die PRIIPs-VO bedingen erhebliche direkte und indirekte Kosten sowie weitere Belastungen auf Seiten der Institute. Ein (zusätzlicher) Nutzen, der die regulatorischen Belastungen rechtfertigen könnte, ist bestenfalls zweifelhaft und tendenziell sogar negativ.“

Dazu meine ich: „Die Bewertung der Ruhr-Uni deckt sich mit den Praxis-Erfahrungen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Eine Umfrage des Genossenschaftsverbands Bayern unter seinen Mitgliedsinstituten hatte bereits im Sommer 2018 Hinweise darauf gegeben, dass die neuen Vorschriften kaum einen Mehrwert bringen. Gut drei Viertel der Institute berichteten damals, dass sich die Qualität der Anlageberatung durch die Neuerungen nicht verbessert hat. Teilweise entstehen den Kunden sogar Nachteile: Denn die Verbraucherschutzmaßnahmen beeinträchtigen die Breite der Produktpalette. Mehrere Banken haben ihr Angebot bereits eingeschränkt. Denn einem zweifelhaften Kundennutzen steht erheblicher Aufwand bei den Banken gegenüber. Gerade für kleinere Institute sind Umsetzung und Erfüllung von MiFID II ein Kraftakt. Laut der Ruhr-Uni-Erhebung entstanden Banken mit einer Bilanzsumme von unter einer Milliarde Euro Implementierungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 220.000 Euro. Dazu kommen jährlich rund 44.000 Euro an laufenden Kosten. Das ist viel zu viel dafür, dass die Bankkunden keinen Vorteil davon haben. Bei der anstehenden Überprüfung von MiFID II auf EU-Ebene sollten deshalb Regeln, die zusätzliche Bürokratie verursachen, für den Anleger aber keinen Nutzen stiften, korrigiert werden.“

Studie der Ruhr-Universität Bochum zu den Erfahrungen der Kunden:

„Angesichts eines steigenden Zeitaufwands sind Kunden weithin unzufrieden mit den Neuregelungen. Besonders negativ werden die Neuerungen im Kontext des Telefongeschäfts wahrgenommen, das durch einen deutlichen Rückgang an telefonisch erteilten Orders gekennzeichnet ist.“

Dazu meine ich: „Auch diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Seit dem Inkrafttreten von MIFID 2 Anfang Januar 2018 müssen telefonische Beratungsgespräche und Wertpapier-Orders aufgezeichnet werden. Ein freiwilliger Verzicht ist nicht vorgesehen. Laut GVB-Umfrage stößt diese Bevormundung bei den Kunden auf hohe Ablehnung: Rund zwei Drittel der befragten Mitgliedsbanken berichten von einer „eher negativen“ oder „sehr negativen“ Kundenresonanz. Verständlich, schließlich wird mit dem Zwang zur Aufzeichnung tief in die Privatsphäre der Kunden eingegriffen. Sie sollten selbst über die Aufzeichnung entscheiden dürfen.“

Studie der Ruhr-Universität Bochum zu den Auswirkungen der Pflichtinformationen:

„Die nun umfassenderen Informationen führen im Durchschnitt nicht zu aufgeklärteren Entscheidungen, sondern münden in informationeller Überforderung und Verunsicherung.“

Dazu meine ich: „Anleger werden mit Pflichtinformationen geflutet. Banken berichten immer wieder, dass Kunden deshalb wenig oder gar kein Interesse am ausgehändigten Material zeigen. Derzeit existiert allein ein halbes Dutzend unterschiedlicher Informationsblätter mit verschiedenen gesetzlichen Mindestinhalten. Zum Beispiel müssen sowohl im deutschen Produktinformationsblatt als auch im europäischen Basisinformationsblatt Wertentwicklungsszenarien dargestellt werden, deren Berechnungsweisen sich deutlich voneinander unterscheiden. Bedenklich ist außerdem, dass die Szenarien mitunter zu absurden Ergebnissen führen, sodass sie beim Verbraucher massive Verwirrung stiften. Selbst die europäischen Banken- und Wertpapieraufseher fordern inzwischen eine gesetzliche Korrektur. Um für die Bankkunden einen echten Mehrwert zu schaffen, müssen Informationsblätter einfach und über alle Produkte hinweg vergleichbar gestaltet werden.“

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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