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Herr Pointner, Bayern will die sogenannte „Berggebietskulisse“ neu definieren. Warum ist das für Ihre Molkerei ein Thema?

Bernhard Pointner: Seit einigen Jahren übt die EU-Kommission Druck auf die Mitgliedsstaaten aus, europaweit einheitliche Abgrenzungskriterien für sogenannte benachteiligte Gebiete zu schaffen. Hintergrund ist eine Rüge des Europäischen Rechnungshofs: Der kritisiert, dass die über 100 vorhandenen, unterschiedlichen Abgrenzungskriterien in der EU zu einer Ungleichbehandlung führen. Leider möchte der Freistaat im Zuge der geforderten Neufassung der benachteiligten Gebiete auch gleich die Berggebiete neu definieren und festlegen, welche Kriterien künftig erfüllt sein müssen, damit die Landwirte dort sowohl Ausgleichszahlungen erhalten als auch sich rechtmäßig „Bergbauern“ nennen dürfen. Aktuell wird diskutiert, zukünftig auch Flächen in die Berggebietskulisse mit aufzunehmen, die zwar über eine bearbeitungserschwerende Hangneigung verfügen, jedoch nicht mehr an eine bestimmte Mindesthöhenlage gekoppelt sind. Dann könnte zum Beispiel auch Milch von Steillagen in Unterfranken als „Bergbauernmilch“ vermarktet werden. Das würde die Verbraucher verwirren. Ich persönlich kenne nicht viele Menschen, die davon sprechen, in die Berge zu fahren, wenn sie einen Ausflug in den Spessart machen.

Welche Folgen hätte das für Ihre Marken Bergbauernmilch und Bio-Alpenmilch?

Pointner: Wenn das Berggebiet so stark aufgeweicht wird, wie es derzeit zur Diskussion steht, fürchten wir um den guten Ruf des Begriffs „Bergbauern“. Ein Begriff, den die Molkerei Berchtesgadener Land groß gemacht hat und für den wir jahrzehntelange Aufbauarbeit geleistet haben. Als mein Vater Helmut Pointner zu seiner Zeit als Geschäftsführer zusammen mit den damaligen Vorständen und Aufsichtsräten diesen Schritt wagte und mit der neuen Vermarktung startete, wurde er belächelt, wie man sich heutzutage noch Erfolg mit einer Molkerei in einem Grenzertragsstandort erhoffen kann. Mittlerweile möchte jeder auf den Zug aufspringen und ein Scheibchen unseres Erfolgs abhaben. Das ist wohl üblich so. Aber es darf nicht sein, dass unsere Aufbauarbeit nun durch eine Neudefinition zerstört wird. Unser wichtigstes Fundament ist die Glaubwürdigkeit, die wir beim Verbraucher genießen. Diese werden wir nach Kräften verteidigen.

Berggebietskulisse

Die Europäische Union bietet ihren Mitgliedsstaaten bereits seit 1975 die Möglichkeit, Beihilfen für die Landwirtschaft in sogenannten benachteiligten Gebieten zu zahlen. Dazu muss die Produktion in diesen Regionen durch verschiedene natürliche Bedingungen so erschwert sein, dass tendenziell sehr viele Landwirte ohne die Beihilfen ihre Betriebe aufgeben müssten. Kriterien dafür sind etwa die Höhenlage, die Hangneigung oder die Erreichbarkeit der bewirtschafteten Flächen genauso wie die klimatischen Bedingungen vor Ort. In Bayern fallen insbesondere die Bergregionen unter diese Definition. Wer ein Anrecht auf Ausgleichszahlungen hat, ist genauestens kartiert und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dieses definierte Gebiet ist die sogenannte „Berggebietskulisse“.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Glaubwürdigkeit Ihrer Marken zu schützen, sollte der Begriff „Berggebiet“ verwässert werden?

Pointner: Wir werden natürlich weiterhin einen intensiven Austausch mit den Verbrauchern suchen. Wir haben sehr treue Kunden, mit denen wir eine enge Kommunikation pflegen. Dennoch wäre deren Vertrauen in uns womöglich schneller unterspült. als wir es mit eigenen Maßnahmen abzusichern vermögen. Denn die Verbraucher könnten uns nur noch bedingt von anderen Unternehmen unterscheiden, die dann ebenfalls mit dem Begriff „Bergbauern“ werben dürften.


In den bayerischen Mittelgebirgen arbeiten ebenfalls viele Landwirte unter ungünstigen Standortbedingungen, die aber im Moment nicht unter die Berggebietskulisse fallen. Wie lässt sich sicherstellen, dass auch diese Landwirte einen Ausgleich für ihre Mehrarbeit erhalten?

Pointner: Ich kann nur für unsere Genossenschaftsmitglieder sprechen, aber sofern es in anderen Regionen ebenfalls berechtigte Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich für Produktionserschwernisse gibt, wird sich sicherlich ein Weg finden, dem Rechnung zu tragen. Für uns entscheidet sich die Frage der Verbrauchertäuschung nicht zuletzt am Wortlaut der geplanten Neudefinition. Alles, was der Erwartung des Verbrauchers von einem „Berggebiet“ entspricht, wird nicht zum Anstoß führen. Das sind aber sicherlich nicht einzelne Steillagen in einer Ackerbauregion mit Zuckerrüben- und Getreideanbau. Den Landwirten in diesen oder anderen Regionen einen Ausgleich für ihre Bewirtschaftungserschwernisse zu zahlen, ist also eine Sache – das dann „Berggebiet“ zu nennen, eine ganz andere.


Welche sprachliche Regelung schlagen Sie vor, die alle Beteiligten zufriedenstellen könnte?

Pointner: Für uns wird letztlich in Ordnung sein, was uns als Lokomotive der Bergbauernvermarktung sowie auch der bayerischen Milchpreise nicht unverschuldet in Erklärungsnöte bringt. Dass wir eine Entkoppelung von der Mindesthöhenlage und gleichzeitig die Verwendung des Begriffs „Berggebiet“ ablehnen, dürfte klar geworden sein. Ich denke, es ist nun Aufgabe der bayerischen Politik und Verwaltung, hier rechtlich zulässige und abgewogene Begrifflichkeiten festzusetzen, um möglichst vielen Beteiligten gerecht zu werden. Wir halten es für unerlässlich, an dieser Stelle die Verbraucherverbände einzubeziehen.

Herr Pointner, vielen Dank für das Gespräch!

Die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG

Die Molkerei Berchtesgadener Land Chiemgau eG, gegründet im Jahr 1927, nimmt aktuell die Milch von fast 1.800 Landwirten in der Alpenregion zwischen Zugspitze und Watzmann ab. Seit 1973 verarbeitet die Genossenschaft auch Bio-Milch. Am einzigen Produktionsstandort in Piding sind 415 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 27 Auszubildende. 2016 erfasste die Genossenschaft rund 306 Millionen Kilogramm Milch, davon fast ein Drittel Biomilch. Die Milchwerke erwirtschafteten 2016 einen Umsatz von über 200 Millionen Euro.

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