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Seit Ende Februar schmücken elf auffällig gestaltete Motive die Erdgeschossfenster des Hauses der bayerischen Genossenschaftsorganisation an der Türkenstraße in München. Zu sehen sind Porträts von Genossenschaftspionieren, historische Meilensteine aus der Geschichte des Genossenschaftsverbands Bayern oder Werbeslogans der Volksbanken und Raiffeisenbanken aus den 1950er- und 1960er-Jahren.

Anlass für die Plakataktion sind zwei Jubiläen, die dieses Jahr anstehen: Das sind der 200. Geburtstag des Genossenschaftspioniers Friedrich Wilhelm Raiffeisen am 30. März und das 125-jährige Gründungsjubiläum des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Die Blickfänger sollen auf diese Jahrestage aufmerksam machen und die erfolgreiche Tradition der Genossenschaften verdeutlichen. 1.260 solcher Unternehmen gibt es heute im Freistaat, die mehr als 2,9 Millionen Mitglieder haben. Rein rechnerisch ist also jeder vierte Bayer an einer Genossenschaft beteiligt.

Für die Gestaltung griff die beauftragte Kommunikationsagentur auf das umfangreiche Bildmaterial des Historischen Vereins Bayerischer Genossenschaften zurück. Die großflächigen Folien wurden von einer Spezialfirma für den Druck von Werbemedien maßgefertigt und von innen auf die Fenster aufgebracht. Die zentrale Lage der Fensterfront an der viel frequentierten Türkenstraße gegenüber dem Münchner Kunstareal garantiert zahlreiche Sichtkontakte.

GVB-Mitglieder können Plakate für Veranstaltungen nutzen

Die Fensterplakate können Mitgliedsgenossenschaften des GVB übrigens auch für ihre eigenen Ausstellungen und Veranstaltungen einsetzen. Der Historische Verein Bayerischer Genossenschaften hat dazu mobile „Roll-Ups“ mit allen Motiven produzieren lassen. Sie sind einfach zu transportieren und aufzustellen. Interessenten wenden sich dafür bitte an den Historischen Verein, Silvia Lolli Gallowsky, (sgallowsky(at)gv-bayern.de).

Fensterschmuck: Was ist zu beachten?

Unternehmen, die Fensterfronten mit Klebefolien gestalten wollen, müssen bei der Umsetzung einiges beachten. Baurechtlich ist zu prüfen, ob eine Gestaltung der Fenster zulässig ist. Grundsätzlich ist für eine Fensterdekoration keine Genehmigung notwendig, allerdings gibt es in denkmalgeschützten Innenstädten oftmals Gestaltungssatzungen, die zu berücksichtigen sind. Daher empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Ebenso sollte eine technische Beratung erfolgen: Nicht jedes Fenster hält der Belastung durch eine großflächige Folie stand – insbesondere bei intensiver Sonneneinstrahlung kann es Probleme geben. Mit dem Folienproduzenten kann das im Vorfeld geklärt werden.

Regina Wenninger ist Bereichsdirektorin Verbandskommunikation beim Genossenschaftsverband Bayern.

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