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Himbeeren wachsen unter den Solarmodulen einer Agri-PV-Anlage.

Herr Neu, wie bewerten Sie das Potenzial von Agri-PV, also die Verbindung von Landwirtschaft und Stromproduktion auf nur einer Fläche?

Fabian Neu: Grundsätzlich hat Agri-PV ein sehr großes Potenzial. Der Gesetzgeber fördert herkömmliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen nur noch entlang von bestimmten Korridoren wie Schienenwegen und Autobahnen oder auf sogenannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, um eine weitere Flächenversiegelung möglichst zu vermeiden. Für Agri-PV-Anlagen hat der Gesetzgeber die Förderkulisse mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 stark ausgeweitet, sodass solche Anlagen nun grundsätzlich auf allen Flächen gefördert werden mit Ausnahme von Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten. Auch bei der Genehmigungsfähigkeit könnte Agri-PV auf sensibleren Flächen wie zum Beispiel in Landschaftsschutzgebieten einen Vorteil haben.


Welche Möglichkeiten gibt es, Agri-PV-Anlagen zu betreiben?

Neu: Der Gesetzgeber überlässt die Definition der Anlagen-Kategorien im EEG der Bundesnetzagentur. Diese beruft sich dabei auf die Norm DIN SPEC 91434, die wir mit erarbeitet haben. Es wird nach zwei Kategorien unterschieden. In die Kategorie 1 fallen die hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen für Sonderkulturen. Die Module müssen mindestens in 2,10 Meter Höhe angebracht werden, damit landwirtschaftliche Fahrzeuge darunter hindurchfahren können. In der Regel werden die Module solcher Anlagen als Dach über der Fläche angeordnet. Kategorie 2 sind die bodennah aufgeständerten Anlagen. Diese eignen sich für Grünland und den konventionellen Ackerbau. Die Agrarfläche wird hier zwischen den Modulreihen bewirtschaftet. Die Module werden entweder als Zaun zwischen den Agrarzeilen installiert oder auf einer beweglichen Konstruktion. Bei diesen sogenannten Trackern können die Module dem Sonnenstand nachgeführt werden.

Himbeeren wachsen unter den Solarmodulen einer Agri-PV-Anlage im niederländischen Babberich.

Bei hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen befinden sich die Solarmodule über der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Diese Form eignet sich für Sonderkulturen wie Himbeeren oder Äpfel, da die Module gleichzeitig auch die Pflanzen vor extremer Witterung schützen. Das Bild zeigt die Himbeerfarm der BayWa r.e. im niederländischen Babberich. Foto: BayWa r.e.

Zwischen zwei Zeilen mit Solarmodulen erntet ein Mähdrescher Getreide.

Bei bodennahen Agri-PV-Anlagen wird die Fläche zwischen den Modulreihen landwirtschaftlich genutzt. Diese Form eignet sich für Grünland und Ackerbau, weil auch Großmaschinen zwischen den Reihen fahren können. Das Foto zeigt ein Agri-PV-Projekt der RWA Raiffeisen Ware Austria im österreichischen Pöchlarn. Die RWA ist Partner der BayWa r.e. Foto: RWA/Imre Antal

Wie werden Agri-PV-Anlagen nach dem EEG vergütet?

Neu: Neu ist, dass die Stromvergütung von Agri-PV-Anlagen gemeinsam mit den Freiflächenanlagen in einer Ausschreibung festgelegt wird. Die günstigsten Angebote bestimmten den Preis, den die Betreiber der PV-Anlagen für ihren Strom erhalten. Bei Agri-PV unterscheidet der Gesetzgeber dabei wie bereits erwähnt zwei Kategorien. Hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, wie sie bei Sonderkulturen wie Obstplantagen eingesetzt werden, erhalten in Zukunft die gleiche Vergütung wie eine Freiflächenanlage in der gleichen Ausschreibung. Dazu kommt ein Bonuszuschlag, der im Jahr 2023 1,2 Cent pro Kilowattstunde beträgt und dann in den kommenden Jahren schrittweise abgesenkt wird bis auf 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Die bodennahen Agri-PV-Anlagen sind den Freiflächenanlagen bei der Vergütung gleichgestellt. Einen Bonus gibt es bei dieser Kategorie nicht.
 

Wie bewertet die BayWa r.e. die Ertragschancen der beiden Anlagen-Kategorien und ihre Wirtschaftlichkeit?

Neu: Bei bodennahen Agri-PV-Anlagen befürworten wir die Gleichstellung mit den Freiflächenanlagen. Durch diese Entscheidung wird das Flächenpotenzial für die Photovoltaik insgesamt stark ausgeweitet. Das dürfte den Bau neuer Anlagen begünstigen. Bei hoch aufgeständerten Anlagen sind wir der Meinung, dass der Bonus von 1,2 bis 0,5 Cent pro Kilowattstunde die höheren Investitionskosten nicht amortisieren kann. Das liegt auch den stark gestiegenen Rohstoffpreisen. Alles in allem können Anlagen dieser Kategorie in Kombination mit den landwirtschaftlichen Erträgen sowie entsprechenden Fördergeldern in anderen Ländern, beispielsweise in den Niederlanden oder Frankreich, wirtschaftlich betrieben werden. In Deutschland liegt unser Fokus hingegen auf den bodennah aufgeständerten Anlagen, da die hoch aufgeständerten derzeit schlichtweg nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Ein zweiter Punkt, den wir kritisch sehen, ist die fixe Kopplung von Agri-PV in der DIN-Spezifizierung an die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche.
 

Welche Konsequenzen hat diese Kopplung?

Neu: Das bedeutet, es muss jederzeit gewährleistet sein, dass auf der Fläche Landwirtschaft betrieben wird und im Vergleich zu einer Fläche ohne Agri-PV mindestens 66 Prozent landwirtschaftlicher Ertrag möglich ist. Das macht die Finanzierung von solchen Projekten schwierig, nicht nur für die BayWa r.e., sondern auch für Energiegenossenschaften und Banken. Jede Bank braucht Sicherheiten, wenn sie einen Kredit ausgibt. Aber was ist zum Beispiel, wenn der Landwirt vor Ablauf der Vergütungszusage nach 20 Jahren die Landwirtschaft einstellt? Dann wäre auch die Finanzierung der Agri-PV-Anlage gefährdet. Wir befürworten den großflächigen Ausbau von Agri-PV, aber dafür müsste die DIN SPEC 91434 dahingehend überarbeitet werden, dass nach dem Bau einer Agri-PV-Anlage die Rechts- und Finanzierungssicherheit über den gesamten Betriebszeitraum gegeben ist.

Das klingt jetzt schon deutlich weniger optimistisch, was das Potenzial von Agri-PV angeht…

Neu: Es ist erst einmal sehr positiv, dass der Gesetzgeber Agri-PV auf allen Flächen mit Ausnahme von Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten fördert. Das ist ein extrem großes Flächenpotenzial. Es geht aber vielmehr um die Frage, ob sich solche Anlagen wirtschaftlich betreiben lassen, ob die Banken ihre Finanzierungssicherheiten bekommen und ob Anträge auf Agri-PV am Ende genehmigungsfähig sind. Das hängt immer noch stark vom Willen der jeweiligen Kommune ab, die über die Flächenplanung starken Einfluss auf solche Vorhaben nehmen kann. Grundsätzlich sollte man sehen: Die Bundesregierung hat sehr ambitionierte Ausbauziele für die gesamte Photovoltaik formuliert, von 2023 bis 2030 sollen insgesamt 75 Gigawatt Leistung zugebaut werden. Wenn man nur 0,78 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen in Deutschland mit Photovoltaik belegen würde, käme man nach unserer Rechnung auf einen Zubau von 130 Gigawatt. Damit hätten wir die Ziele der Bundesregierung weit übertroffen. Was ich damit sagen will: Ein sehr kleiner Teil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche würde genügen, um die hohen Ausbauziele des Gesetzgebers zu erreichen.
 

Wollen Sie mit dieser Argumentation auch potenziellen Gegnern von PV-Anlagen den Wind aus den Segeln nehmen?

Neu: Wenn über neue Photovoltaik-Anlagen diskutiert wird, schwingt im Hintergrund häufig die Kritik mit, dass dadurch Flächen versiegelt werden. In der Gesamtschau sollte man jedoch den geringen Flächenbedarf von PV-Anlagen berücksichtigen im Verhältnis zu ihrem Potenzial. Um die Energiewende zu meistern, brauchen wir aber eine Kombination aller Erneuerbaren Energien, also Windkraft, Photovoltaik, Biogas und auch Wasserstoff. Nicht eine Technologie wird das Maß aller Dinge werden, sondern ein Mix aus allen Lösungen.

Neue Themenseite „Energiewende“ im GVB-Mitgliederportal

Die Energiewende stellt Genossenschaften vor vielfältige Herausforderungen. Insbesondere Fragen der Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekte, ihre Bewertung sowie die Vernetzung lokaler Energie-Akteure beschäftigt die GVB-Mitglieder. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat dazu im GVB-Mitgliederportal eine Themenseite erstellt. Sie gibt einen Überblick über die Unterstützungsangebote des Verbands sowie dessen Ansprechpartner rund um die Energiewende. Eine FAQ-Liste fasst häufig gestellte Fragen und ihre Antworten zusammen. Die Inhalte auf der Übersichtsseite werden laufend aktualisiert. Hier geht’s direkt zur Themenseite (Zugriff nur für registrierte Mitglieder).

Was können Sie aus der Praxis über Agri-PV berichten?

Neu: Wir haben in den vergangenen Jahren viele hoch aufgeständerte Anlagen über Sonderkulturen gebaut, zum Beispiel in den Niederlanden über Beerenobst wie Himbeere, Heidelbeere oder Johannisbeere. Wir haben auch schon erste Pilotanlagen über Apfel- und Kirschplantagen errichtet. Hier sind unsere Erfahrungen durchweg positiv, da die Agri-PV-Anlagen die Kulturen gleichzeitig vor Starkregen, Hagel, Sturm und zu starker Sonnenstrahlung schützen. Bei bodennahen Agri-PV-Anlagen sind wir gerade dabei, erste kommerzielle Projekte zu entwickeln.
 

Welche Agrarflächen bieten sich konkret für Agri-PV an?

Neu: Für hoch aufgeständerte Anlagen bieten sich vor allem Sonderkulturen an, die vor Witterungseinflüssen geschützt werden müssen, also vor allem Kern- und Steinobst. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich auch aus den zahlreichen Synergieeffekten zwischen PV-Anlage und Landwirtschaft. Man muss das in einem gesamtheitlichen Konzept sehen. Wenn die Blätter und Früchte zum Beispiel nicht mehr so viel Regen abbekommen, sind sie weniger anfällig für Schimmel. Teilweise konnten die Landwirte den Einsatz von Fungiziden auf Agri-PV-Flächen um 90 Prozent reduzieren. Dieser Faktor ist nicht zu unterschätzen. Geeignet für hoch aufgeständerte Anlagen sind auch Flächen, die in Handarbeit oder mit kleinen Maschinen bewirtschaftet werden können. Damit große Mähdrescher und Traktoren unter der PV-Anlage fahren könnten, müsste diese so hoch aufgeständert werden, dass die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben wäre. Dafür sind dann die bodennahen Anlagen geeignet.

Tag der Bayerischen Energiegenossenschaften mit Hubert Aiwanger

Nach zwei Jahren Corona-Pause findet am 16. und 17. März 2023 wieder der Tag der Bayerischen Energiegenossenschaften statt. Veranstaltungsort ist das Tagungszentrum der Akademie Bayerischer Genossenschaften (ABG) in Beilngries. Am 16. März 2023 sind nachmittags Führungen unter anderem bei der Firma Ratiotherm und der Energie Dollnstein geplant. Der Tag endet mit einem Get-Together. Die eigentliche Tagung findet am 17. März 2023 statt. Am Vormittag werden Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sowie Professor Wolfgang Mauch von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft eV (FfE) erwartet. Ein weiteres Schwerpunktthema ist der Schutz vor Cybercrime und Cybersabotage im Energiesektor. Die Veranstaltung richtet sich an bayerische Energiegenossenschaften, Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie Genossenschaften mit Interesse an Energiethemen. Das Programm sowie das Anmeldeformular gibt es im GVB-Mitgliederportal.

Haben Sie bei bodennahen Anlagen konkrete Kulturen im Auge?

Neu: Hier sehe ich das Potenzial bei Kulturen, wo der Einsatz konventioneller Großmaschinen erforderlich ist, insbesondere bei Grünland und im Ackerbau bei Getreide, Kartoffeln oder Raps. Bei Grünland ist zum Beispiel eine Beweidung durch Milchvieh zwischen den PV-Zeilen denkbar. Grundsätzlich kommen alle Kulturen bis zu einer Wuchshöhe bis 1,20 oder 1,30 Metern in Frage. Mais schließen wir deshalb aus, weil die Pflanzen so hoch werden, dass die PV-Module verdeckt würden. Grundsätzlich bietet sich auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen oder auf kleinen Flächen, die nicht so gut geschnitten sind, eher eine normale PV-Freiflächenanlage an. Agri-PV bietet jedoch den Vorteil, dass auch gute Böden für PV genutzt werden können, ohne dafür die Landwirtschaft aufzugeben. Diese Doppelnutzung macht die Sache interessant. Darüber hinaus vermindern die PV-Module die Bodenerosion, weil sie den Wind brechen und so weniger Erde abgetragen wird.
 

Welche Rolle spielt Bayern in Ihren strategischen Überlegungen für Agri-PV?

Neu: Bayern bietet gutes Potenzial für Agri-PV, gerade bei Grünland. Im Freistaat gibt es viele Grünlandflächen. Allerdings ist oftmals die Topografie eine Herausforderung, weil die Landschaft in vielen Gegenden doch sehr hügelig ist. Gerade bei Tracker-Systemen muss man die Bodengegebenheiten genau beachten. In meinen Augen ist aber auch noch genug Platz für PV-Freiflächenanlagen in Bayern, vor allem auf Grünland. Denn auch bei einer Freiflächenanlage ist ja eine landwirtschaftliche Nutzung nicht per se ausgeschlossen. Wenn ich unter den Modulen Schafe weiden lasse, wird die Fläche weiter landwirtschaftlich genutzt. Am Ende dürfte es ein guter Mix aus beiden Formen werden.

Können denn die Landwirte sichergehen, dass sich Agri-PV trotz der zu erwartenden Einbußen bei der Ernte für sie rechnet?

Neu: Nach der DIN-Spezifizierung müssen bei hochaufgeständerten Anlagen 90 Prozent beziehungsweise bei bodennahen Anlagen 85 Prozent der Fläche landwirtschaftlich nutzbar bleiben, die Agri-PV-Anlage darf also nur zehn beziehungsweise 15 Prozent der Fläche beanspruchen. Aber klar wird es auf dieser Fläche Unterschiede bei der Menge und der Qualität des landwirtschaftlichen Ertrags geben, denn ein Teil des Sonnenlichts wird ja von der PV-Anlage weggenommen. Es ist aber nicht möglich, konkrete Aussagen zu treffen, weil das von zu vielen Faktoren abhängt. Dazu gehört etwa die Art der landwirtschaftlichen Nutzung, die angebaute Kultur, das Mikroklima oder die Bodenqualität. Gemäß der DIN-Spezifizierung für Agri-PV dürfen die Ertragseinbußen nicht mehr als ein Drittel betragen. Diese Vorgabe wird eingehalten und beispielsweise bei unserem Himbeerprojekt in Babberich in den Niederlanden sogar deutlich übertroffen. Das zumindest können wir sagen, auch wenn wir noch keine validen Ergebnisse in großem Maßstab vorliegen haben. Den Ertragseinbußen stehen jedoch die Pachteinnahmen für die PV-Anlage gegenüber. Rechnet man den verbleibenden landwirtschaftlichen Ertrag und die Pachteinnahmen zusammen, so wird am Ende fast immer ein Plus im Vergleich zur reinen landwirtschaftlichen Nutzung stehen. Die hochaufgeständerten Anlagen können aus unserer Sicht jedoch nur in Kombination mit entsprechenden Fördergeldern wirtschaftlich betrieben werden. Wir sind allerdings sehr zuversichtlich, dass die bodennahen Anlagen den Landwirten sehr gute Möglichkeiten zur Diversifizierung und Betriebssicherung bieten können.
 

Warum ist das wichtig?

Neu: Mit Agri-PV kann der Landwirt seinen Betrieb und seine Einnahmen diversifizieren. Die Landwirtschaft befindet sich in einem starken Wandel, es wird für die Landwirte zum Beispiel immer schwieriger, wirtschaftlich Milch und Fleisch zu produzieren. Die Verpachtung von Flächen für Agri-PV kann helfen, die Einnahmen zu stabilisieren, ohne die landwirtschaftliche Nutzung komplett aufzugeben. Wegfallende Erträge lassen sich ausgleichen, wenn ein anderes Standbein nicht mehr so profitabel läuft oder ganz wegbricht. Agri-PV passt meines Erachtens außerdem gut zur Zukunft der Landwirtschaft, die immer technischer und digitaler wird. Controlled Traffic Farming oder CTF ist dafür ein gutes Schlagwort. Bei CTF werden für alle landwirtschaftlichen Arbeiten immer die gleichen Fahrspuren genutzt. Das passt sehr gut zu Agri-PV. Auch die Streifenbewirtschaftung lässt sich gut mit Agri-PV verbinden. Dabei wird auf jedem Streifen eine andere Kultur angebaut, um die Bodenqualität zu erhalten. Unter den PV-Modulen lassen sich Blühstreifen anlegen. So wird die Biodiversität gefördert. Agri-PV passt auch zu Stilllegungsflächen und Flächen für den Artenschutz. Das erhöht die Akzeptanz gegenüber der Politik und der Bevölkerung. Am Ende kann Agri-PV dazu beitragen, den landwirtschaftlichen Betrieb als Ganzes zu erhalten. Die Erwägungen zu Agri-PV sollten also über eine reine Kosten-Ertrags-Analyse hinausgehen.

Welche Möglichkeiten sehen Sie, bei Agri-PV mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken oder Energiegenossenschaften zusammenzuarbeiten, zum Beispiel bei der Projektentwicklung?

Neu: Unser Kerngeschäft sind Großprojekte. In diesem Bereich haben wir unser Know-how aufgebaut. Unserer Erfahrung nach werden PV-Anlagen erst ab einer bestimmten Mindestgröße wirklich rentabel, da sich die Fixkosten wie zum Beispiel der Netzanschluss kaum verändern. Wenn also im Einzelfall eine VR-Bank oder eine Energiegenossenschaft und ein Landwirt gemeinsam etwas umsetzen möchten und sie mit einer ausreichend großen Fläche auf uns zukommen, dann gäbe es sicher Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Aber wir reden hier von Flächen ab zehn Hektar aufwärts. Das ist die Schwelle, aber der es für uns interessant werden könnte, das Projekt anzuschauen.
 

Wo sehen Sie Ansatzpunkte, die Attraktivität von Agri-PV auf politischer Ebene zu steigern?

Neu: Ein Ansatzpunkt wäre sicher die Genehmigungsfähigkeit von PV-Anlagen. Nur ein Beispiel: Momentan muss für jede landwirtschaftliche Fläche, auf der eine PV-Anlage errichtet werden soll, ein Bebauungsplan aufgestellt werden oder sie wird als Sondergebiet Photovoltaik ausgewiesen. Ich finde das schon ein bisschen paradox, dass Flächen für Agri-PV, die weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden sollen, zugleich als Siedlungsfläche oder als Sondergebiet gelten. Das ist ein Aspekt, wo die Politik bei den Bauvorgaben und der Genehmigung rechtliche Hürden abbauen sollte. Das gilt auch für Freiflächen-Anlagen. Im zweiten Schritt wäre zu überlegen, wie die Wirtschaftlichkeit von solchen Anlagen verbessert werden könnte. Aber ich glaube, die Genehmigungsfähigkeit und das Baurecht sind die beiden Themen bei der Planung von Agri-PV und Freiflächen-Anlagen, wo der Handlungsbedarf am größten ist. Dafür sollte die Politik sensibilisiert werden.


Herr Neu, herzlichen Dank für das Gespräch!

Unterstützung bei Investitionen in Photovoltaik-Anlagen

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) bietet seinen Mitgliedern an, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Investitionen in Photovoltaik-Anlagen auf Plausibilität zu überprüfen. Das Angebot richtet sich sowohl an investierende Energiegenossenschaften als auch an finanzierende Kreditgenossenschaften. Mit einer unabhängigen und neutralen Stellungnahme kann der GVB die Grundlage der Entscheidungsfindung verbessern. Weitere Informationen gibt es im GVB-Mitgliederportal.

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