Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

Immobilienmarkt, Filialnetz und Geldautomatensprengungen: GVB-Präsident Stefan Müller zu Gast bei Sat 1 Bayern

Stefan Müller hat im Interview mit Sat 1 Bayern über verschiedene Themen gesprochen – die Entwicklung des Immobilienmarkts und der Baukredite, das Filialnetz der bayerischen VR-Banken und die Vorteile von Regionalbanken im Vergleich zu Neo-Banken. Ausgestrahlt wurde das Gespräch am Samstag, 9. November 2024. Die persönliche Beratung sei für die Kundinnen und Kunden der VR-Banken essenziell, auch in einer zunehmend digitalen Welt. Die Nähe zum Kunden schafft laut Müller Vertrauen und ermöglicht passgenaue Lösungen.

Außerdem sprach der GVB-Präsident mit Moderator Florian Wolske über das Thema Geldautomatensprengungen. Hierbei betonte Müller, dass die VR-Banken viel tun, um die Sicherheit zu erhöhen und Tätern das Handwerk zu legen – zum Beispiel mit verschiedenen Sicherungsmaßnahmen wie Einfärbesystemen. Das allein reiche aber nicht, genauso wichtig seien Fahndungsdruck und Fahndungserfolge der Polizei. Das gute Miteinander von Polizei und Banken hat sich laut Müller bewährt.

Bereit zu Investitionen: GVB-Präsident Stefan Müller in der Deutschen Handwerks Zeitung

GVB-Präsident Stefan Müller hat der Deutschen Handwerks Zeitung ein Interview gegeben (siehe dazu auch in dieser Ausgabe den Beitrag „Viele Betriebe sind bereit, zu investieren“). Darin hebt er die Bedeutung der Volks- und Raiffeisenbanken als Partner des bayerischen Handwerks hervor: Rund 45 Milliarden Euro an Krediten fließen in diesen Bereich. Trotz stagnierender Wirtschaft bleibt laut Müller die Investitionsbereitschaft vieler Betriebe hoch, vor allem für Modernisierungen und nachhaltige Projekte. Als größte Wachstumsbremsen sieht der GVB-Präsident, wie er im Interview sagt, den Fachkräftemangel sowie die überbordenden bürokratischen und regulatorischen Auflagen. „An einem entschlossenen Abbau von Bürokratie führt kein Weg vorbei“, ist Müller überzeugt. Der GVB habe daher 36 Vorschläge zum Abbau von Bürokratie im Bankenbereich entwickelt, um die Finanzierung des Mittelstands zu erleichtern und die Transformation voranzutreiben.

Ob Digitalisierung, Nachhaltigkeit oder Risikoabsicherung – die Volks- und Raiffeisenbanken stehen, wie Müller am Ende des Interviews betont, den Handwerksbetrieben mit Beratung und Finanzierungen zur Seite. Als verlässliche Partner würden sie die Transformation des Mittelstands begleiten.

Position zur Nicht-Verabschiedung des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Einige Gesetzesvorhaben hängen nach dem Bruch der Ampelkoalition in der Schwebe. Dazu gehört das Umsetzungsgesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD-Umsetzungsgesetz), das bestimmte Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsleistungen nach einem einheitlichen EU-Berichtsstandard transparent zu machen. In anderen Ländern ist die EU-Richtlinie bereits umgesetzt. Aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition ist es unsicher, wann das CSRD-Umsetzungsgesetz beschlossen wird. Daher gilt weiterhin der gegenwärtige Rechtsrahmen für die nichtfinanzielle Erklärung.

Der Genossenschaftsverband Bayern empfiehlt genossenschaftlichen Unternehmen, die bereits an ihrem Nachhaltigkeitsbericht für das laufende Geschäftsjahr 2024 arbeiten, die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) auch unter der derzeitigen Rechtslage anzuwenden. Von einer Teilanwendung der ESRS, wie es ein Gutachten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) als Möglichkeit ausweist, rät der GVB allerdings ab. Weiter bietet der GVB betroffenen Unternehmen an, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf freiwilliger Basis inhaltlich zu prüfen.

Stellungnahme zum Regierungsentwurf der Genossenschaftsgesetzreform

Der GVB befürwortet das Anliegen der Bundesregierung, das Genossenschaftsgesetz zu modernisieren. Die Wettbewerbsgleichheit der genossenschaftlichen Rechtsform gegenüber anderen Rechtsformen kann so gewahrt und verbessert werden.

Die neu im Regierungsentwurf angelegte Ausweitung der Qualitätskontrolle auf kleine Genossenschaften hält der GVB allerdings prüferisch weder für sinnvoll noch für kostentechnisch vertretbar. Für die Prüfung müssten erst Standards entwickelt werden, dies würde erhebliche Kosten verursachen und eine lange Umsetzungszeit voraussetzen. Für die Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften im Prüfungsbereich des GVB würde das eine Kostenerhöhung um etwa 80 Prozent bedeuten. Diese Ausweitung stünde im krassen Gegensatz zur Intention des Entwurfs, die Rechtsform eG wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten und bürokratische Belastungen zu reduzieren.

Zudem kritisiert der GVB, dass im Entwurf der Bundesregierung das Weisungsrecht auf Genossenschaften mit weniger als 1.500 Mitgliedern beschränkt werden soll. Diese Beschränkung begegnet aber nicht dem grundsätzlichen Problem des Weisungsrechts. Denn Generalversammlungen sind bewusst nicht Organe der Geschäftsführung, da die Geschäftsführung besondere Qualifikationen und Kenntnisse erfordert. Überdies ist die aktuelle Beschränkung des Weisungsrechts auf Genossenschaften mit weniger als 20 Mitgliedern auch mit der grundsätzlichen gesellschaftsrechtlichen Gleichstellung von eG und AG begründet. Beide Rechtsformen ermöglichen eine breite Partizipation. Die Breite darf aber nicht zu Lasten der Handlungsfähigkeit beider Rechtsformen führen. Um die Wettbewerbsgleichheit von eG und AG zu wahren, lehnt der GVB die Erweiterung des Weisungsrechts daher ab. Und: Bisher bietet das Genossenschaftsgesetz zahlreiche Schutzfunktionen und Partizipationsmöglichkeiten bei wesentlichen Entscheidungen, die missbräuchliches Verhalten von Organmitgliedern unterbinden können. Positiv hebt der GVB in diesem Zusammenhang hervor, dass nur ein Beschluss der General-/Vertreterversammlung einen Wechsel des Prüfungsverbands zulässt. Dadurch wird unterbunden, dass der Vorstand sich einer gründlichen Prüfung entziehen kann.

Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung lässt Genossenschaften außen vor

Der Genossenschaftsverband Bayern sieht großen Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Bürgerbeteiligung beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Der GVB unterstützt das Ziel der Staatsregierung, die Energiewende im Freistaat Bayern zu forcieren und bereits 2040 klimaneutral zu sein. Positiv hervorzuheben ist, dass der Gesetzentwurf die Akzeptanz der Energiewende als wesentliche Voraussetzung für den Ausbau der Wind- und Solarenergie definiert. Die Akzeptanz der Bürger soll deshalb als entscheidender Schlüssel zur Erreichung der Ausbauziele gestärkt werden. Dies ist wichtig, um die dringend benötigte Dynamik beim Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen.

Aus Sicht des GVB wird allerdings das Ziel, die Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht. Daher sind verschiedene Änderungen erforderlich.

Drei Gesichtspunkte sind hervorzuheben: Es fehlt die ausdrückliche Erwähnung genossenschaftlicher Unternehmen als Beteiligungsberechtigte. Dabei verbinden Energiegenossenschaften fachliches Know-how mit gemeinschaftlichem Engagement vor Ort. Zudem sollte hervorgehoben werden, dass die beste Möglichkeit, um Akzeptanz zu erreichen, die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist. Zu kritisieren ist überdies die Höhe, die die Staatsregierung als eine angemessene Beteiligung ansieht. Um Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern herzustellen, sind 0,3 Cent/kWh, von denen 0,2 Cent/kWh an die Gemeinde und nur 0,1 Cent/kWh optional an die Bürgerinnen und Bürger oder die Gemeinde gehen, unzureichend (siehe auch die Position „Energiewende: Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung lässt Genossenschaften außen vor“ auf der GVB-Webseite sowie die Kolumne „Impuls“ von GVB-Präsident Stefan Müller in „Profil“ 11/2024).

Sinkende Lebenszufriedenheit: Heimatindex der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die lahmende Wirtschaft und ein sinkendes Sicherheitsgefühl prägen die Lebenszufriedenheit der Menschen. Das zeigt der aktuelle Heimatindex der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Der Heimatindex hat im Herbst 2024 einen Zähler auf 65 Punkte im Vergleich zum Sommer 2023 nachgegeben. „Diese vermeintlich nur kleine Veränderung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die schwächelnde Konjunktur den Bayern Sorgen macht“, kommentierte Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), die Zahlen.

Der Heimatindex (mehr dazu auch in der Pressemitteilung des GVB) wird jährlich im Rahmen einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage vom Meinungsforschungsinstitut GMS Dr. Jung GmbH ermittelt. Für diesen Heimatindex wurden insgesamt 1.006 Teilnehmer zwischen dem 11. September und dem 16. September 2024 befragt. Zum Heimatindex siehe auch die Kolumne „Impuls“ des GVB-Präsidenten Stefan Müller in dieser Ausgabe.

BaFin entlastet kleine Banken – GVB begrüßt Fortschritte

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Auflagen für kleine Banken reduzieren. Dazu hat sie eine vom GVB schon länger erwartete Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der Neuerungen und Klarstellungen zur Auslegung der MaRisk enthalten sind, die kleine Institute spürbar entlasten sollen. Institute mit einer Bilanzsumme von weniger als fünf Milliarden Euro sollen von Lockerungen bei den Regeln zum Risikomanagement und zum Berichtswesen profitieren. „Das sind gute Nachrichten, auf die wir als Verband seit Langem hinarbeiten“, kommentierte Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) am Mittwoch in einer Pressemitteilung die jüngsten Äußerungen von BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler.

Die Aufsichtsmitteilung ist auch maßgeblich auf gemeinsamen Bemühungen von Mitgliedsbanken und GVB zurückzuführen, mehr Proportionalität in der Aufsichtspraxis umzusetzen. Gleichwohl kann diese Aufsichtsmitteilung nach Ansicht des Verbands nur ein erster Schritt sein. Der GVB ist hier in Austauschformaten mit der Bafin weiterhin aktiv, um dieser ersten Mitteilung weitere folgen zu lassen.

GVB-Präsident Stefan Müller über Regulatorik als Wachstumshemmnis im Interview mit FinanzBusiness

Um Regulierung, die sofort abgebaut werden könnte, geht es im Interview mit GVB-Präsident Stefan Müller im Onlinemagazin FinanzBusiness. Regulierung stelle dann ein Problem dar, wenn sie nicht mehr verhältnismäßig, nicht zielführend oder teils sogar widersprüchlich sei, sagt Müller. Überdies bedeute Regulierung für Banken teuren Aufwand.

Die Volks- und Raiffeisenbanken würden weitgehend derselben Regulierung wie international tätige Großbanken unterliegen, sagt der GVB-Präsident. Das entspreche nicht dem Proportionalitätsgedanken. Dabei sei das Geschäftsmodell der VR-Banken einfach, regional und risikoarm. Kombiniert mit dem Fachkräftemangel sei die Regulatorik so auch der größte Fusionstreiber. Nicht nur die Banken, auch ihre Kunden, insbesondere die mittelständischen Unternehmen, nennen die Bürokratie als größte Belastung, ja sogar als Wachstumshemmnis. Dabei sei es doch im allgemeinen Interesse, dass Mittelständler ihre Firmen voranbringen und nicht nur Formulare ausfüllen, so Müller.

Im Themenspiegel: „Morgen kann kommen“, Agri-PV und ein genossenschaftlicher Bio-Hofladen

In der November-Ausgabe des „Themenspiegels“ blickt das Videomagazin der bayerischen Genossenschaften auf den Marketing- und Vertriebs-Livestream „Morgen kann kommen“ zurück (siehe dazu auch den Beitrag in den Genogrammen dieser Ausgabe). Außerdem besuchte die GVB-Videoredaktion eine Agri-PV-Anlage in Peißenberg (siehe dazu den Beitrag in der November-Ausgabe von „Profil“) und war zu Gast bei der BioRegioGenossenschaft Radis&Bona in Regensburg (siehe dazu den Beitrag in dieser „Profil“-Ausgabe).

Externer Inhalt

Nach Ihrer Einwilligung werden Daten an YouTube übertragen.

Marketing- und Vertrieb-Livestream „Morgen kann kommen“, Agri-PV-Anlagen im Oberland und BioRegioGenossenschaft Radis&Bona in Regensburg: Der GVB-Themenspiegel vom 20. November 2024.

Simon Linder ist Leiter Stab Vorstand beim Genossenschaftsverband Bayern.

Sybille Lippl ist Expertin für Rechnungslegung, Kredit und Prüfungsmethodik.

Dr. Christian-Friedrich Hamann ist Referent Interessenvertretung Stab Vorstand beim Genossenschaftsverband Bayern.

Dr. Verena Rudolf ist Redakteurin von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

Artikel lesen
Positionen