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Herr Hensen, die Mobilitätsbranche wandelt sich stark in Richtung Nachhaltigkeit. Wie positioniert sich die DRWZ Mobile GmbH in diesem Umfeld?

Sören Hensen: Nicht nur die Mobilitätsbranche entwickelt sich rasant weiter, auch die DRWZ Mobile GmbH durchläuft einen starken Wandel. Wir haben uns in den letzten Jahren vom reinen Fahrzeugvermittler mit Sonderkonditionen für Genossenschaften hin zum ganzheitlichen Experten für Mobilitätslösungen entwickelt. Durch innovative Angebote, wie beispielsweise dem e-Carsharing, können wir die genossenschaftlichen Kunden bei der Umstellung ihrer Fuhrparks auf nachhaltige Lösungen unterstützen. Wir handeln nach dem genossenschaftlichen Prinzip. Das heißt, unser Fokus liegt immer darauf, gemeinsam mit unseren Kunden die beste Mobilitätslösung zu finden.
 

Welche Veränderungen erwarten Sie für 2024, insbesondere in Bezug auf die E-Mobilität?

Hensen: Im kommenden Jahr stehen einige gesetzliche Änderungen beim Thema Ladeinfrastruktur an. Wir sind bestens vorbereitet und erfüllen die Anforderungen der neuen Ladesäulengrundverordnung. Diese beinhaltet, dass bei neu in Betrieb genommenen Ladelösungen mit Bezahlmöglichkeit ab Juli 2024 mindestens eine davon kontaktlos per gängiger Kredit- oder Debitkarte angeboten werden muss. Durch die Zusammenarbeit mit VR Payment kann man sowohl an unseren Ladesäulen als auch unseren Wallboxen schon heute barrierefrei über Giro- und Kreditkarten bezahlen. Genossenschaften, die für nächstes Jahr den Einstieg in die E-Mobilität planen, sollten also unbedingt darauf achten, dass die Ladelösungen die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wie wird sich der Bedarf an Ladelösungen in den kommenden Jahren entwickeln?

Hensen: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt ab 2025 die Nachrüstung von Parkflächen ab 20 Stellplätzen an bestehenden Nichtwohngebäuden mit mindestens einem Ladepunkt vor. Das wird eine starke Nachfrage nach Ladelösungen hervorrufen. Bei Renovierungen greift das Gesetz schon ab zehn Stellplätzen. Dies wird auch den Großteil der Volksbanken und Raiffeisenbanken betreffen, da diese in der Regel viele Kundenparkplätze besitzen. Die Umsetzung des GEIG sollte bei der Planung von Parkflächen schon jetzt mitgedacht werden, denn die sofortige Ausrüstung mit Ladeinfrastruktur ist in den meisten Fällen günstiger und einfacher als eine Nachrüstung.
 

Welche Nachfrage erwarten Sie bei den E-Fahrzeugen?

Hensen: Spricht man von E-Mobilität, muss man natürlich auch einen Blick auf die Fahrzeuge selbst werfen. Nachdem zum 1. September 2023 die BAFA-Förderung für Dienstwagen und gewerbliche Zulassungen beendet wurde, brachen die Zulassungszahlen für E-Fahrzeuge ein. Dies lag aber vor allem an den erfolgreichen Bemühungen, alle rein elektrischen Fahrzeuge noch im August zuzulassen. Im gewerblichen Bereich ist die Nachfrage nach E-Fahrzeugen aber weiterhin vorhanden. Auch ohne Förderung wird die Elektrifizierung der Flotten vorangetrieben, da die Reduktion der CO2-Emissionen für viele Unternehmen und deren Fuhrparkverantwortliche auf der Agenda ganz oben stehen. Gleichzeitig sorgt der reduzierte geldwerte Vorteil von 0,25 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent auf den Listenpreis für E-Fahrzeuge weiterhin für eine hohe Nachfrage der Dienstwagenfahrer. Die Erhöhung der Listenpreisgrenze für den Erhalt der 0,25 Prozent-Regelung auf 80.000 Euro ab 1. Januar 2024 wird die Nachfrage meiner Meinung nach noch zusätzlich befeuern.

„Seit November 2023 haben wir mit NIO, dem Hersteller von chinesischen Premium-Elektrofahrzeugen, einen Rahmenvertrag abgeschlossen.“

Immer mehr chinesische Hersteller drängen mit ihren E-Fahrzeugen auf den europäischen Markt. Wie werden diese neuen Automarken den Markt beeinflussen und wie verhält sich die DRZW Mobile GmbH dazu?

Hensen: Das wird ein spannendes Thema im Jahr 2024. Die neuen asiatischen Hersteller wollen mit ihren vollelektrischen Fahrzeugen den deutschen Markt erobern. Etablierte Autobauer müssen sich der neuen Konkurrenz stellen, denn aktuell überzeugen Marken wie NIO, BYD, MG oder ORA durch besonders kurze Lieferzeiten und attraktive Preise. Seit November 2023 haben wir mit NIO, dem Hersteller von chinesischen Premium-Elektrofahrzeugen, einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Weitere Marken wie BYD, Wey und Lynk sowie andere könnten folgen, abhängig vom Interesse der Genossenschaften. Wir werden den Markt weiterhin beobachten.

Im Zuge der nachhaltigen Transformation der Wirtschaft rückt das Thema Mitarbeitermobilität zunehmend in den Fokus vieler genossenschaftlicher Unternehmen. Was bieten Sie in diesem Bereich an?

Hensen: Für die Mitarbeiter von genossenschaftlichen Unternehmen bieten wir bereits seit dem vergangenen Jahr ein Leasing-Modell für E-Bikes auf Basis einer Gehaltsumwandlung an. Wie so ein Modell funktioniert, dürfte hinlänglich bekannt sein. Neu bei uns ist jedoch, dass Mitarbeiter nun auch ein Mitarbeiter-Leasing für E-Fahrzeuge nutzen können. Dies ermöglicht es Unternehmen, Sozialabgaben zu reduzieren und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Die Mitarbeiter profitieren von den attraktiven Rabatten unserer Rahmenverträge, einem Rundum-Sorglospaket inklusive Fuhrparkmanagement und positiven Steuereffekten, da der geldwerte Vorteil von E-Fahrzeugen reduziert wurde. Die Mitarbeiter können ihr Gehalt und ihre Fahrstrecke in einen Gehaltsumwandlungsrechner eingeben und so den Unterschied ihres effektiven Einkommens errechnen lassen. Mit diesen Angaben können sie dann überprüfen, ob und in welcher Höhe eine Gehaltsumwandlungsmodell für sie Sinn macht.

„Unser e-Carsharing-Konzept ermöglicht es uns, einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu leisten.“

Inwiefern spielt Carsharing in Ihren Angeboten für nachhaltige Mobilität eine Rolle?

Hensen: Unser e-Carsharing-Konzept ist eine in meinen Augen wegweisende Initiative, die es uns ermöglicht, einen maßgeblichen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu leisten. Mit unserem Konzept können Unternehmen, ihre Mitarbeiter und Privatpersonen Elektrofahrzeuge gemeinsam nutzen. Das ist nicht nur kosteneffizient, sondern auch umweltfreundlich und äußerst praktisch. Wir bieten dazu ein umfassendes Full-Service-Paket an, das für unsere Kunden alle erforderlichen Komponenten für ein erfolgreiches e-Carsharing-System beinhaltet. Das E-Auto wird über die DRWZ Mobile GmbH mit Sonderkonditionen bestellt, zugelassen und angeliefert. Die Nutzer können über eine App oder ein Portal die Fahrzeuge einfach und flexibel reservieren und nach Nutzung vor Ort zurückgeben. Die Fahrt wird dann automatisch abgerechnet.
 

Wie funktioniert die Abrechnung bei diesem Konzept genau?

Hensen: Die Umsätze aus externer und privater Nutzung werden monatlich gesammelt und dem Kunden gutgeschrieben. Firmeneigene Dienstfahrten werden nach Kostenstellen abgerechnet. Besonders attraktiv ist das Konzept, wenn das Unternehmen seine eigenen Fahrzeuge mit einbringt. Schließlich unterhalten unsere Kunden oftmals einen Pool an Fahrzeugen, die von verschiedenen Mitarbeitern für betriebliche Einsatzwecke genutzt werden. Mit e-Carsharing können sie diese Ressourcen besser auslasten, zusätzlich bieten die Unternehmen ihren Mitarbeitern sowie Privatpersonen eine greifbare und kostengünstige Mobilitätsalternative für den privaten Gebrauch am Abend oder Wochenende.

„Durch unser e-Carsharing-Angebot leisten Genossenschaften einen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in ihrer Region.“

Welchen Nutzen können die genossenschaftlichen Unternehmen aus Ihrem e-Carsharing-Konzept sonst noch ziehen?

Hensen: Ein wichtiger Gedanke unseres flächendeckenden e-Carsharings ist die Integration in das bestehende Netzwerk der genossenschaftlichen Unternehmen, insbesondere der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Durch die Vielzahl an Filialen und Parkplatzflächen bieten sich hier für unsere Kunden enorme Möglichkeiten, Carsharing auch in ländlichen Regionen benachbarten Unternehmen oder Privatpersonen anzubieten. Somit bieten die Unternehmen nicht nur den eigenen Mitarbeitern einen Vorteil, sondern sie leisten zugleich ein Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in der gesamten Region. Durch die Bereitstellung dieser umweltfreundlichen Mobilitätsoption fördern wir den genossenschaftlichen Gedanken und stärken die Markenpräsenz der beteiligten Unternehmen als soziale und ökologisch verantwortungsbewusste Organisationen. Dies ist eine positive Botschaft, die sowohl bei den Mitarbeitern als auch bei der breiteren Gemeinschaft Anklang finden dürfte.
 

Wie bewerten Sie das Potenzial Ihres e-Carsharing-Angebots?

Hensen: Die Vorteile unseres e-Carsharings sind vielfältig. Wir glauben an das Konzept und die Chancen, die insbesondere der genossenschaftliche Verbund für ein flächendeckendes Angebot bietet. Letztlich ist unser e-Carsharing eine Win-Win-Situation für alle Unternehmen, Mitarbeiter und unterstreicht unser Engagement für eine emissionsfreie Zukunft.
 

Welche Pläne haben Sie für 2024?

Hensen: Da wird es voraussichtlich im Februar 2024 eine große Änderung geben: Wir werden uns in DG Nexolution Mobility umbenennen. Seit nun mehr als 70 Jahren entwickeln wir uns kontinuierlich weiter. Der neue Name zeigt unsere Zugehörigkeit zur DG Nexolution-Gruppe und ihrer Muttergesellschaft, der DG Nexolution eG. Der Kunstbegriff „Nexolution“ betont unsere Ausrichtung auf die Zukunft, unsere Lösungsorientierung und die Fachkompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unsere Mission bleibt weiterhin unverändert: Wir sind der verlässliche Mobilitätspartner für genossenschaftliche Unternehmen auf ihrem Weg in eine nachhaltige Mobilität.
 

Herr Hensen, vielen Dank für das Gespräch!

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