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Die „Fridays for Future“-Demonstrationen haben es einmal mehr deutlich gemacht: Immer mehr Menschen fürchten die Folgen des Klimawandels und wollen sich verstärkt für Klimaschutz engagieren. Das betrifft auch den Flugverkehr, der laut Umweltverband BUND durch seine CO2-Emissionen rund 5 Prozent zur globalen Erderwärmung beiträgt. Allein bei einem Hin- und Rückflug von Deutschland auf die Kanaren werden rund 1,9 Tonnen Kohlendioxid ausgestoßen – pro Person, nicht pro Flug.

Es gibt eine Möglichkeit, den „CO2-Fußabdruck“ einer Reise über den Geldbeutel zu kompensieren – das gilt übrigens für eine Flugreise genauso wie für eine Kreuzfahrt, die ähnlich CO2-intensiv ist. Denn Klimaschutzorganisationen wie Atmosfair, Klima-Kollekte oder Primaklima bieten an, den CO2-Ausstoß für eine Reise durch eine Spende zu kompensieren. Das Geld kommt Projekten und Organisationen zugute, die Wälder aufforsten, sich für Energieeffizienz einsetzen oder in erneuerbare Energien investieren – zum Beispiel in Anlagen zur Nutzung von Wind-, Sonnen- und Wasserkraft.

Durch die Projekte wird Kohlendioxid eingespart, das an anderer Stelle ausgestoßen wird – zum Beispiel bei Flugreisen. Der CO2-Ausgleich für einen Hin- und Rückflug von München nach La Palma kostet abhängig von der Organisation etwa 30 Euro, ein Flug von München nach Kapstadt rund 120 Euro. Die drei erwähnten Klimaschutzorganisationen wurden von der Zeitschrift Finanztest mit dem Qualitätsurteil „Sehr gut“ bewertet. Der Vorteil: Solche Zahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen als Spende steuerlich begünstigt.

Klimaschutzorganisaton muss steuerbegünstigt sein

Um die Spende für den CO2-Ausgleich als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung abziehen zu können, muss die Empfänger-Organisation steuerbegünstigt sein. Das ist der Fall, wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der Einrichtung mittels Freistellungsbescheid bestätigt hat. In der Regel werden Klimaschutzorganisationen als Stiftungen oder Vereine geführt. Die Spender erhalten im Anschluss an ihre Zahlungen eine Zuwendungsbestätigung, die im Prinzip mit einer Spendenquittung/-bescheinigung vergleichbar ist. Mit dieser Bescheinigung ist es unproblematisch, die Aufwendungen als Sonderausgaben von der Finanzverwaltung anerkennen zu lassen.

Dabei ist der CO2-Ausgleich nicht nur für Privatpersonen steuerlich abzugsfähig. Auch Unternehmen mit einem hohen CO2-Fußabdruck können Ausgleichszahlungen an Klimaschutzorganisationen leisten, wenn ihre Mitarbeiter zum Beispiel viel auf Reisen sind und dafür häufig das Flugzeug nutzen. Die Aufwendungen sind im Rahmen der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung steuermindern abziehbar, sofern die entsprechenden Zuwendungsbestätigungen vorliegen.


Tobias Kasperczyk ist Steuerberater beim Genossenschaftsverband Bayern.

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