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MiFID 2: Konstruktionsfehler korrigieren

Verbraucherschutzvorschriften wie die EU-Wertpapierrichtlinie MiFID 2, die Finanzmarktverordnung MiFIR und die Verordnung zur Einführung von Basisinformationsblättern PRIIPs verfehlen oft ihre Ziele. Das hat GVB-Präsident Jürgen Gros in einem Gastbeitrag für die „Euro am Sonntag“ deutlich gemacht. Die Praxis habe gezeigt, dass der Gesetzgeber mit MiFID 2 ein Regelwerk geschaffen habe, das Verbraucher vor allem belastet, ausbremst und bevormundet – anstatt ihnen zu nützen und sie zu schützen. Wegen mehrerer Konstruktionsfehler verbesserten die Vorschriften das Informationsniveau nur bedingt und trügen nicht zu einer bedarfsgerechten Wertpapieranlage bei, so Gros. Der GVB fordert daher, dass sich die Bundesregierung für Korrekturen an der Richtlinie einsetzt: „Wichtig sind praxisgerechte Regelungen, die Schutzbedürfnis, Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Anleger ausbalancieren“, kommentiert der GVB-Präsident.

GVB wirbt für praxistauglichen Verbraucherschutz

Schlanke und verständliche Informationen sowie mehr Entscheidungshoheit für Bankkunden bei der Kredit- und Anlageberatung – dafür warb der GVB in einer Gesprächsrunde mit dem bayerischen Verbraucherschutzministerium, weiteren Bankenvertretern und Verbraucherschützern. Der GVB sprach sich insbesondere dafür aus, dass Verbraucher auf die Ex-ante-Kosteninformation und die Aufzeichnung von telefonischen Wertpapierkäufen verzichten können. Im Wertpapiergeschäft und auch in der Kreditberatung sollten die Informationspflichten aus Sicht des Verbands deutlich reduziert und vereinfacht werden. Daneben setzt sich der GVB dafür ein, dass Kreditinstitute die Information zur Einlagensicherung nur einmalig statt jährlich versenden müssen. Diese Forderung unterstützen auch die Verbraucherschutzverbände.

Einig war man sich außerdem, dass die EU-Pläne für ein nachhaltiges Finanzwesen („Sustainable Finance“) nicht zu neuer Bürokratie in der Anlageberatung oder zu finanziellen Risiken für Verbraucher führen dürfen. Der Austausch mit den Verbraucherschützern ist Teil der bayerischen Bestrebungen für einen Bürokratieabbau im Finanzwesen. Auf Anregung des GVB hatte der Beauftragte für Bürokratieabbau der Staatsregierung, der Landtagsabgeordnete Walter Nussel (hier im Interview mit „Profil“), im Februar einen runden Tisch mit den Bankenverbänden initiiert.

Unionsfraktion greift wesentliche GVB-Positionen auf

Nachhaltige Finanzprodukte sollten im Wettbewerb auf einem freien Markt entstehen und nicht staatlich verordnet werden. Dafür spricht sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aus. Ein vor Kurzem veröffentlichtes Positionspapier zu den Plänen für ein nachhaltiges Finanzwesen („Sustainable Finance“) spiegelt wesentliche Forderungen des GVB wider. Die Unionsabgeordneten lehnen darin eine Senkung der Kapitalunterlegung für „nachhaltige“ Finanzierungen strikt ab. Außerdem warnen die Parlamentarier vor bürokratischen Vorgaben für die Kontrolle von Nachhaltigkeitsrisiken. Der GVB begrüßt die klare Positionierung. In Gesprächen mit Unionsabgeordneten hatte der Verband wiederholt für eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorhaben geworben. Das Positionspapier ist ein starkes Signal an die Bundesregierung. Diese ist in die europäischen Gesetzgebungsverfahren für ein nachhaltiges Finanzwesen eingebunden und entwickelt derzeit eine nationale Sustainable-Finance-Strategie. Auch ein Positionspapier der Mittelstands-Union, dem Wirtschaftsforum der CSU, enthält wesentliche Forderungen des Verbands.

Die Kritik an den Plänen für ein nachhaltiges Finanzwesen machte GVB-Präsident Jürgen Gros auch auf einer Podiumsdiskussion des Wirtschaftsbeirats Bayern deutlich. Nachhaltiges Wirtschaften dürfe nicht durch ein staatlich gelenktes Finanzsystem verordnet werden, betonte Gros. Zusammen mit dem Gastgeber der Podiumsdiskussion, dem CSU-Finanzpolitiker Alexander Radwan, warnte er vor einem unkontrollierbaren Zuwachs an Bürokratie und Risiken für die Finanzstabilität. Beide forderten eine marktwirtschaftliche Politik, die auf Wettbewerb am bestehenden Markt für nachhaltige Finanzprodukte setzt. Um Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, sollte die Politik auf zielgerichtete Instrumente zurückgreifen.

Keine Notwendigkeit für zusätzliche Kapitalpuffer

Ab 1. Juli 2020 müssen Kreditinstitute in Deutschland einen zusätzlichen Kapitalpuffer von 0,25 Prozent vorhalten. Mit der Aktivierung des sogenannten antizyklischen Puffers folgt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einer Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS). Mit einer harten Kernkapitalquote von 15,7 Prozent sind die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken äußerst stabil aufgestellt. Dennoch stellt der GVB die Notwendigkeit der Aufsichtsmaßnahme infrage. Das Kreditwachstum hat sich zuletzt verlangsamt und ist im längerfristigen Vergleich nicht außergewöhnlich hoch. Deshalb zeigt auch der eigens zur Steuerung des Kapitalpuffers konstruierte Indikator („Kredit-BIP-Lücke“) derzeit keinen Handlungsbedarf an. Fraglich ist darüber hinaus, weshalb die BaFin den Puffer aktiviert, bevor die Ergebnisse des derzeit laufenden LSI-Stresstests vorliegen. Anhand der Stresstest-Resultate hätte die Aufsicht ein genaueres Bild zur Risikolage. Grundsätzlich laufen die Aufseher Gefahr, mit der Erhöhung von Kapitalanforderungen in einem unsicheren konjunkturellen Umfeld prozyklische Effekte hervorzurufen.

Bankenaufsicht: Keine neuen Instrumente nötig

Der GVB hat sich gegenüber führenden Bundestagsabgeordneten dafür ausgesprochen, der Bankenaufsicht keine neuen Instrumente zur Begrenzung der Kreditvergabe an private Immobilienkäufer in die Hand zu geben. Das bestehende – erst 2017 erweiterte – Instrumentarium sei ausreichend, argumentierte GVB-Präsident Jürgen Gros in einer Stellungnahme. Anlass dafür waren Überlegungen des Bundesfinanzministeriums (BMF), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit neuen Möglichkeiten auszustatten, um Risiken für die Finanzstabilität zu begrenzen.

Auch die Pläne des BMF für ein „modernes, flexibles und ganzheitliches Meldewesen“ sieht der GVB skeptisch. Es bestehe die Gefahr einer mangelnden Verzahnung von nationalem und europäischem Meldewesen. Dies hätte überlappende Meldungen und unnötigen Mehraufwand bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken zur Folge. Die Initiative des Ministeriums befindet sich noch in einem frühen Stadium. Bis Ende 2019 sollen konkretere Pläne vorliegen.

GVB setzt sich für Energiegenossenschaften ein

Beim Energiegipfel des bayerischen Wirtschaftsministeriums hat sich der GVB für die Belange der Energiegenossenschaften im Freistaat stark gemacht. Der Verband brachte unter anderem einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der Netzentgelte in die Diskussion ein. Auch die Forderung der Genossenschaften, den Eigenverbrauch von Ökostrom vor Ort zu unterstützen, wurde aufgegriffen. Der GVB engagiert sich in einer Arbeitsgruppe des Energiegipfels, die Vorschläge zum Ausbau erneuerbarer Energien erarbeiten soll. Hierfür hat der Verband alle Energiegenossenschaften über bürokratische Hemmnisse für ihre Tätigkeit befragt. Die Ergebnisse der Umfrage will der GVB in der nächsten Arbeitsgruppensitzung Anfang Juni vorstellen.

GVB tauscht sich mit Agrarpolitikern im Landtag aus

Bei einem parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten des Landwirtschaftsausschusses im Landtag verdeutlichte GVB-Präsident Jürgen Gros die Bedeutung der genossenschaftlichen Organisation für die Landwirtschaft im Freistaat. Auch über die aktuellen Entwicklungen auf dem Milchmarkt tauschten sich die Gesprächspartner aus. Gros verwies dabei auf die stabilisierende Rolle der Molkereigenossenschaften und sprach sich erneut entschieden gegen politische Eingriffe in die genossenschaftlichen Lieferbeziehungen aus. Zudem warnte er vor dem zunehmenden Preisdruck auf Erzeuger und Vermarktungsgemeinschaften, insbesondere im Biomilch-Segment. Mit Blick auf die zukünftige Ausrichtung der EU-Agrarförderung (GAP) forderte er ein stabiles Agrarbudget und eine angemessene Berücksichtigung von Genossenschaften.

Um in engem Kontakt mit landespolitischen Entscheidungsträgern zu bleiben, veranstaltet der GVB regelmäßig parlamentarische Frühstücke mit Mitgliedern des Landtags. In den kommenden Monaten wird der Verband mit den Abgeordneten des Wirtschafts- und des Finanzausschusses sowie des Europaausschusses zusammentreffen.

Waren- und Dienstleistungsunternehmen ziehen Bilanz

Die genossenschaftlichen Waren- und Dienstleistungsunternehmen im Freistaat haben auch 2018 erfolgreich gewirtschaftet. Das schreibt die „Bayerische Gemeindezeitung“ über das Jahrespressegespräch am 10. April (ausführlicher Artikel hier). „Sie sind als eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen fest im bayerischen Wirtschaftsleben verankert und ein lebendiger Bestandteil der bayerischen Gesellschaft“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros zitiert. Die 1.053 genossenschaftlichen Unternehmen mit ihren mehr als 20.000 Mitarbeitern und 620.000 Mitgliedern sind in 35 Branchen aktiv. Sie setzten 2018 12,7 Milliarden Euro um und erzielten ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 259,5 Millionen Euro.

Ein weiteres Thema waren staatliche Eingriffen in die genossenschaftlichen Milchlieferbeziehungen. Diese lehnt der GVB ab. Das sei beim Jahrespressegespräch abermals deutlich geworden, schreibt das „Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt". Die wahre Leistung der Molkereigenossenschaften bestehe darin, dass innerhalb von zehn Jahren das Eigenkapital um 90 Prozent gesteigert werden konnte, wird der GVB-Präsident wiedergegeben. Die „Genossenschaftliche Allgemeine“ hat ebenfalls noch über das Jahrespressegespräch und über neu gegründete Brauereigenossenschaften berichtet. „Das Interesse an regionalen, handwerklich hergestellten Bieren nimmt zu“, wird Gros dort zitiert. Insgesamt gibt es 14 aktive genossenschaftliche Brauereien in Bayern.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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