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Verschiedene Zeitungen liegen gefaltet nebenander (Symbolbild).

Scheller im Austausch mit Bundesbank: Digitaler Euro darf zweigliedriges Bankensystem nicht gefährden

Der Plan der Europäischen Zentralbank zur Schaffung eines digitalen Euro war zentrales Gesprächsthema bei einem Austausch zwischen GVB-Präsident Gregor Scheller und Burkhard Balz, Vorstandsmitglied und Leiter des Ressorts Zahlungsverkehr und Abwicklungssysteme der Deutschen Bundesbank. Scheller brachte seine Bedenken zum Ausdruck, dass die EZB mit dem digitalen Euro möglicherweise ein digitales Vollgeldsystem mit Zentralbankkonten für Privatpersonen schaffen will. Das könnte zur massiven Umschichtung von Bankeinlagen in den digitalen Euro führen und somit die effiziente Kreditvergabe an die Realwirtschaft gefährden, warnte der GVB-Präsident.

Das zweistufige Bankensystem aus Zentralbank und Geschäftsbanken habe sich in der Vergangenheit als wichtiger Pfeiler für ein stabiles Finanzsystem erwiesen und dürfe nicht aufgeweicht werden, forderte Scheller. Der GVB befürworte die Einführung des digitalen Euro für den Interbankenmarkt, da hier erhebliche Effizienzvorteile realisiert werden können. Lösungen für Industrie und Handel zu entwickeln sei jedoch Aufgabe der privaten Kreditwirtschaft, die auch bereits mit der Entwicklung von digitalem Giralgeld begonnen habe, betonte Scheller.

GVB-Standpunkt: Digitalen Euro der Bevölkerung nur als Inhaber-Version zugänglich machen

Die EZB darf den digitalen Euro für Privatkunden nur als sogenannte Inhaber-Version ausgestalten. Das fordert der GVB in einem „Standpunkt“-Positionspapier. Der digitale Euro wäre damit ein Abbild von Bargeld im virtuellen Raum: Er wird in einer sogenannten Wallet gehalten (kein Konto), ist zinslos, offline verfügbar und mit einem Haltelimit versehen (ähnlich wie eine „volle Geldbörse“). Als Inhaber-Version ausgestaltet, würde der digitale Euro nicht mit dem Giralgeld konkurrieren und es kann zu keiner massiven Umschichtung von Bankeinlagen kommen.

Zudem soll der digitale Euro bestehende Bezahlmethoden erweitern, nicht ersetzen. Er kann eine Alternative für digitale Zahlungsabwicklungen sein, darf aber nicht darauf angelegt sein, Bargeld gezielt zu verdrängen. Im Gegensatz zum Bargeld ist eine komplett anonyme Zahlungsabwicklung beim digitalen Euro nicht möglich. Alle digitalen Zahlungen sind nachvollziehbar und könnten bei Verdacht auf Geldwäsche gezielt nachverfolgt werden. Bargeld bleibt damit die einzige Möglichkeit, ohne die Weitergabe von Daten zu bezahlen. Zudem bleibt es die einzige Form, Zahlungen auch in Notsituationen wie Stromausfällen oder Cyberangriffen sicher zu tätigen. Bargeld ist somit ein wichtiger Teil der persönlichen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte, die es zu erhalten gilt.

GVB-Standpunkt: Dispokredit ist kein langfristiges Kreditmodell

Dispokredite sollen schnell und unkompliziert verfügbar sein. Sie dienen daher lediglich als kurzfristige, für den Kunden flexible Überbrückung. Aus Bankensicht sind Überziehungen jedoch schwer planbar. Außerdem ziehen diese Kredite häufig zusätzliche regulatorische Überwachungspflichten nach sich. Dadurch sind sie kostenintensiver als ein klassischer Kredit. Ein immer wieder diskutierter Dispo-Deckel wäre ein tiefer Eingriff in die private Vertragsfreiheit, der aus sachlich-fachlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist. Das macht der GVB in einem „Standpunkt“-Positionspapier deutlich.

Kundinnen und Kunden, die mehr als eine kurze finanzielle Überbrückung benötigen, finden bei ihrer Bank Alternativen. Die Möglichkeit für günstige Ratenkredite oder Stundungen nehmen sie auch deutlich häufiger in Anspruch als den Dispokredit. Zudem sind Banken bereits heute gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens nach sechs Monaten ununterbrochener Inanspruchnahme des Dispokredits ein persönliches Gespräch mit dem Kunden zu suchen. Außerdem legen Vergleichsportale offen, wo es die günstigsten und teuersten Dispokreditzinsen gibt. Dabei zeigt sich aktuell eine breite Streuung der veranschlagten Zinssätze. Die Bandbreite reicht von 0 bis 15 Prozent. Dies spricht für einen funktionierenden Wettbewerb unter den Banken. Ein staatlicher Eingriff in diesen Marktmechanismus könnte wie ein Preisanker wirken – auch günstigere Angebote würden sich an diesen angleichen. Dies würde den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher einschränken.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz: GVB unterstützt Wärmegenossenschaften bei der Umsetzung

Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am 14. November 2022 das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen, um Verbraucher von Gas und Wärme von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. In einem ersten Schritt sollen sie dazu im Dezember eine Soforthilfe erhalten. In einem zweiten Schritt sollen Verbraucher von Gas und Wärme voraussichtlich ab März 2023 durch die Deckelung des Arbeitspreises ihrer Gas- beziehungsweise Wärmelieferung entlastet werden. Durch die kurzfristigen Regelungen gibt es für alle Wärmegenossenschaften Handlungsbedarf, wie der GVB in seinem Mitgliederportal bereits hier und hier erläutert hat.

Um den Wärmegenossenschaften die Information ihrer Kunden zu erleichtern, hat der GVB ein Muster für die Informationsschreiben zur Soforthilfe im Dezember erstellt. Dieses können die Genossenschaften als Grundlage für die Information ihrer Wärmekunden zur Soforthilfe im Dezember verwenden. Politisch setzt sich der GVB für bürokratische Erleichterungen für Energiegenossenschaften bei der Umsetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes ein. Der Verband wird seine Mitglieder so früh wie möglich über weitere Entwicklungen informieren.

10-H-Regel für Windräder gelockert: GVB setzt sich für Stärkung der Energiewende ein

Der Bayerische Landtag hat am 27. Oktober 2022 eine Teillockerung der sogenannten 10-H-Regelung für Windkraftanlagen beschlossen. Damit verkürzt sich der festgeschriebene Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebieten unter bestimmten Voraussetzungen – beispielsweise in Wäldern oder an Autobahnen – auf 1.000 Meter. In Wind-Vorranggebieten wird der Abstand ab Juli 2023 weiter verringert auf rund 800 Meter gemäß der Vorgabe des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) rechnet mit über 1.000 neuen Anlagen, die in den nächsten Jahren in Planung gehen. Damit ergeben sich auch neue Möglichkeiten für Wind-Energiegenossenschaften. Der GVB hatte sich in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Gesetzes für eine komplette Abschaffung der 10-H-Regel eingesetzt und wird dies auch künftig weiter tun. Zudem braucht es für einen „Boom“ der Windkraft in Bayern schnellere Genehmigungsverfahren, eine bessere Koordinierung beim Netzausbau und beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie klarere Definitionen von Artenschutz- und Genehmigungsvorgaben.

GVB-Präsident Scheller in der „Börsen-Zeitung“: Ein Ruck für mehr Nachhaltigkeit

In einem Namensbeitrag für die „Börsen-Zeitung“ (Ausgabe vom 29. Oktober 2022) hat GVB-Präsident Gregor Scheller für eine effektivere Nachhaltigkeitspolitik plädiert. Alle Beteiligten müssten sich einen Ruck geben und bereit sein, die offensichtlichen und bequemen Wege zu verlassen, um wirkungsvoll die Zukunft zu gestalten. Dazu gehörten vor allem drei Dinge: Der Realwirtschaft zu helfen, tragfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln, anstatt den Hebel am Finanzmarkt anzusetzen, Regelungen zu vereinfachen und gemeinschaftlich zu handeln. Dafür brauche es eine wertebasierte Grundeinstellung, die sich an Idealen wie Solidität, Solidarität, Eigenverantwortung, Regionalität und der Beteiligung der Bürger orientiert. „Was noch viel zu wenig in den Köpfen verankert ist, ist die Tatsache, dass Genossenschaften für all diese Werte stehen und dazu beitragen können, diese in die Zukunft zu tragen“, so Scheller. „Profil“ veröffentlicht den Gastbeitrag in dieser Ausgabe.

Neuer GVB-Themenspiegel: Sparen trotz Inflation?

Tanken, Heizen, Essen – das Leben wird immer teurer. In der neuen Ausgabe des GVB-Nachrichtenformats „Themenspiegel“ erklärt Finanzexperte Giovanni Gay von Union Investment, wie sich das Sparverhalten der Deutschen verändert hat. Außerdem blickt der GVB im neuen Themenspiegel auf das MuV-Forum 2022 zurück (siehe dazu auch den Artikel in „Profil“ 11/2022).

Florian Christner ist Leitender Redakteur von „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“.

Felix Ehrenfried ist Wirtschaftspolitischer Referent beim Genossenschaftsverband Bayern.

Julia Kaindl ist Wirtschaftspolitische Referentin beim Genossenschaftsverband Bayern.

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