Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

Herr Van Roosebeke, die EU-Kommission hat einen Aktionsplan für eine nachhaltige Finanzwirtschaft vorgelegt. Was bezweckt sie damit?

Bert Van Roosebeke: Laut der EU-Kommission reicht das derzeitige Investitionsniveau in der EU nicht aus, um ein ökologisch nachhaltiges Wirtschaftssystem zu unterstützen. Sie berechnet sogar eine jährliche Lücke von 180 Milliarden Euro an zusätzlichen Investitionen, die notwendig wären, um die EU-Klima- und Energieziele bis 2030 zu verwirklichen. Die EU-Kommission definiert „nachhaltig“ aber sehr breit. Neben umweltbezogenen sollen auch soziale Erwägungen oder Fragen der verantwortungsvollen Unternehmensführung und -kontrolle eine Rolle spielen.  Konkret will die EU-Kommission mehr privates Kapital in nachhaltige Investitionen lenken. Ökologische und soziale Risiken sollen verstärkt in das Risikomanagement der Finanzmarktteilnehmer eingebettet werden und die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit soll „transparenter und langfristiger“ arbeiten.
 

Sie haben den Aktionsplan analysiert und halten ihn nicht für zielführend. Warum?

Van Roosebeke: Viele Ziele sind sehr schwammig. Was ist überhaupt nachhaltig, und wer legt das fest? Das ist schon bei umweltbezogenen Fragen nicht ganz einfach, denken wir mal an die Argumente für und gegen Atomkraft. Erst recht schwierig wird es bei sozialen Fragen und bei der Governance. Warum sollte es verwerflich sein, kurzfristig zu denken? Damit sind ja nicht zwangsläufig negative Auswirkungen verbunden. Das Problem mit dem Aktionsplan ist letztlich, dass die Finanzakteure mehr oder weniger forsch gelenkt werden. Das wirft Fragen der Finanzmarktstabilität und der Bevormundung auf.

Besonders stören Sie sich an dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen System zur Klassifizierung von Nachhaltigkeit („EU-Taxonomie“). Welche Probleme sehen Sie?

Van Roosebeke: Die geplante „EU-Taxonomie“ mit EU-weit einheitlichen Kriterien zur Ermittlung der „Nachhaltigkeit“ eines Finanzprodukts kann zwar die Entwicklung eines europäischen Markts für nachhaltige Finanzprodukte unterstützen, Skaleneffekte generieren und den Betreibern nachhaltiger Projekte einen EU-weiten Pool von potenziellen Finanzierungsquellen zur Verfügung stellen. Es gibt durchaus Akteure am Finanzmarkt, die genau das anstreben, weil Anleger in zunehmendem Maße „nachhaltige“ Finanzprodukte nachfragen. Für eine fundierte Investitionsentscheidung benötigen sie die dafür erforderlichen Informationen. Während institutionelle Anleger sich ein eigenes Bild von der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten machen können, greifen Endverbraucher für diese Einschätzung aufgrund der damit verbundenen Kosten und der Komplexität in der Regel auf vorgefertigte Informationen in der Form von Labels oder Ratings zurück. Das Problem ist nur: Es gibt kein objektives oder einheitliches Verständnis von „Nachhaltigkeit“. Nicht-staatliche Initiativen wenden eine Vielzahl verschiedener Kriterien zur Einordnung nachhaltigen Handelns an und gewichten sie bei Zielkonflikten – etwa zwischen ökologischen und sozialen Zielen – auch unterschiedlich. Nun kommt also die EU daher und will – allem Anschein nach verpflichtend – festlegen, was nachhaltig ist und was nicht.

 
Die EU-Kommission hat außerdem vorschlagen, in der Finanzberatung die Nachhaltigkeitspräferenzen der Anleger abzufragen. Wohin würde das führen?

Van Roosebeke: Wenn es dazu kommt, wird wohl die EU-Taxonomie für Nachhaltigkeit als Grundlage für solche Abfragen dienen. Das Problem ist auch hier die Beliebigkeit des Begriffs „Nachhaltigkeit“. Die geplante Taxonomie kann die unterschiedlichen Vorstellungen der Anleger nicht widerspiegeln. Jeder versteht etwas anderes darunter. Letztendlich würde eine verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen zu einer Lenkung von privaten Investitionen („Nudging“) führen, die den Präferenzen der Anleger nicht zwangsläufig entspricht. Dazu kommt natürlich, dass die Kommission fest damit rechnet, dass nur die wenigsten Anleger die Frage ihres Finanzberaters, ob sie sich für die Nachhaltigkeit ihrer Anlage interessieren, mit Nein beantworten werden. Sicher erhofft man sich von einer solchen Vorschrift, dass zusätzliches Kapital in die gewünschte Richtung fließt.

„Wir sehen wenig Bedarf für neue regulatorische Vorschriften.“

Die EU-Gesetzgeber diskutieren auch über neue Aufsichtsvorschriften für Finanzinstitute. Die Risiken aus Klimawandel und sozialen Veränderungen sollen stärker in den Blickpunkt der Banken rücken. Wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?

Van Roosebeke: Dass es diese Risiken geben kann, ist unbestritten. Physische Umweltrisiken wie etwa Überschwemmungs- oder Sturmschäden infolge der Klimaerwärmung, Transitionsrisiken wie etwa die Infragestellung etablierter Technologien wie des Verbrennungsmotors vor dem Hintergrund europäischer CO2-Reduktionsziele und soziale Faktoren wie etwa Korruptionsskandale können auch für Finanzinstitute ernsthafte Risiken mit sich bringen. Diese werden aber bereits umfassend von Ratingagenturen oder von den Finanzinstituten selbst berücksichtigt. Auch verfügt die Finanzaufsicht über beträchtliche Spielräume, eine angemessene Berücksichtigung dieser Risiken sicherzustellen. Wir sehen wenig Bedarf für neue regulatorische Vorschriften.

„Eine Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für vermeintlich nachhaltige Investitionen gefährdet die Finanzmarktstabilität.“

Sehr umstritten sind Überlegungen, dass Banken Kredite für nachhaltige Investitionen mit weniger Eigenkapital unterlegen müssen. Die EU-Kommission zieht dafür die Einführung eines „grünen Unterstützungsfaktors“ in Betracht. Wie bewerten Sie diesen Ansatz?

Van Roosebeke: Eine Absenkung der Eigenkapitalanforderungen für Banken durch einen grünen Unterstützungsfaktor setzt voraus, dass vermeintlich nachhaltige Investitionen risikoärmer sind als andere. Dafür fehlt aber jeglicher Nachweis. Sie gefährdet daher die Finanzmarktstabilität. Außerdem führt sie zu einer zweifelhaften industriepolitischen Steuerung, indem vermeintlich nicht-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten über höhere Finanzierungskosten benachteiligt werden, obwohl sie genauso rechtmäßig sind. Unternehmen mit vermeintlich nicht-nachhaltigen Produkten oder Dienstleistungen wären also anderen gegenüber benachteiligt. Für Investoren dürfte es daher unattraktiver werden, solchen Unternehmen Finanzmittel bereitzustellen.
 

Wie könnte die EU-Kommission eine nachhaltige Wirtschaft in Europa besser fördern, ohne dafür die Finanzmarktstabilität aufs Spiel zu setzen?

Van Roosebeke: Statt Finanzinstitute und institutionelle wie private Anleger bei der Allokation ihres Kapitals zur Anwendung eines umstrittenen Nachhaltigkeitsbegriffs zu zwingen, sollte der EU-Gesetzgeber die Regelwerke anpassen, die den jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten zugrunde liegen. Sehr oft lassen sich negative Auswirkungen so internalisieren – Treibhausgasemissionen etwa über ihre sektorübergreifende Erfassung im EU-Emissionshandelssystem, andere Externalitäten über Haftungsregeln. Wenn dies nicht möglich ist, können Produkte und Tätigkeiten direkt reguliert und notfalls verboten werden. Die Finanzwirtschaft aber als Mittel zum Zweck einzusetzen, ist riskant, auch wenn der Zweck ein nobler ist.
 

Herr Van Roosebeke, vielen Dank für das Interview!

Bert Van Roosebeke leitet am Centrum für Europäische Politik (cep) in Freiburg den Fachbereich Finanzmärkte und Informationstechnologien.

Artikel lesen
Positionen