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GVB-Standpunkt zum Anlegerschutz: Freiwilligen Verzicht auf Informationsblätter ermöglichen

Weil die gesetzlichen Informationspflichten im Anlagegeschäft in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut wurden, gibt es aktuell rund ein Dutzend unterschiedlicher Informationsblätter für Anleger mit teils widersprüchlichen oder sich wiederholenden Inhalten. Der GVB fordert deshalb in einem neuen Standpunkt stringente und einheitliche Informationen, um eine informierte Entscheidung von Anlegern zu unterstützen. Außerdem darf Anlegerschutz nicht dazu führen, dass Kunden entmündigt werden. Anleger sollten selbst entscheiden können, ob sie beispielsweise eine Sprachaufzeichnung möchten oder bestimmte Informationsblätter benötigen. Um Produkt- und Beratungsvielfalt für die Kunden zu verbreitern, sollte der freiwillige Verzicht auf das Basisinformationsblatt (BIB) für Kleinanleger ermöglicht werden. Die turnusgemäße Überprüfung von Anlegerschutzgesetzen, wie zum Beispiel  der Finanzmarktrichtlinie MiFID II, steht noch für 2021 auf der Agenda der EU-Kommission.

Halbjahresbilanz: Solide Geschäftslage, aber wachsender Druck

Die „Bayerische Gemeindezeitung“ befasst sich in der Ausgabe vom 9. September (Link zum Artikel, kostenpflichtig) mit der Halbjahresbilanz der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Wie im Text zu lesen ist, seien sowohl Kredite als auch die Einlagen gewachsen. Dass die Konjunktur wieder an Fahrt aufnehme, würde GVB-Präsident Jürgen Gros aus den um 4,1 Prozent auf 64,4 Milliarden Euro gestiegenen Krediten für Firmenkunden folgern. Insbesondere bei den wichtigsten Kunden der Volksbanken und Raiffeisenbanken, den Handwerkern und beim verarbeitenden Gewerbe, würden die Geschäfte gut laufen, so Gros. Zu schaffen mache den Kreditinstituten allerdings der steigende politische und regulatorische Druck sowie die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Gros verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Studie des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Paul Kirchhof. Dieser komme zu dem Urteil, dass die Negativzinspolitik der EZB verfassungswidrig sei, weil sie Sparer enteigne. Gros teilt diese Auffassung: „Wer Negativzinsen auf Einlagen verhindern will, der muss dafür sorgen, dass die EZB damit aufhört, außerhalb ihres Mandats zu agieren.“ In einem weiteren Beitrag berichtete die „Bayerische Gemeindezeitung" über den Heimatindex der Bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken.

Geldwäschebekämpfung: Rückmeldepraxis effizienter ausgestalten

Mit einem umfangreichen Paket will die Europäische Kommission die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung verbessern. Der GVB hat sich an einer entsprechenden Konsultation beteiligt und die Wichtigkeit einer effektiven Geldwäschebekämpfung betont. Jedoch müssten die Vorgaben praxistauglich ausgestaltet sein. Insbesondere die Überlegungen der EU-Kommission, Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro einzufrieren, bis sie von der Financial Intelligence Unit (FIU) freigegeben wurden, sei praktisch schwer umzusetzen, warnte der GVB. Eine derartige Verzögerung von Einzahlungen ohne die konkrete Benennung von zeitlichen Fristen könnte Verbraucher und Bankkunden vor Liquiditätsprobleme stellen.

Außerdem kritisierte der Verband die fehlenden Rückmeldungen der FIU auf Verdachtsmeldungen der Banken und forderte erneut eine Bagatellgrenze, unterhalb derer Zahlungsströme nicht gemeldet werden müssten. Die Pläne der EU-Kommission, eine europäische Geldwäscheverfolgungsbehörde insbesondere bei global agierenden Finanzinstituten einzusetzen, lobte der GVB. Der Verbleib von Regionalbanken bei nationalen Kontrollinstanzen sei aber sinnvoll, da diese eine bessere Kenntnis hiesiger Besonderheiten habe als eine Behörde auf EU-Ebene. Die Stellungnahme des GVB ging an die IHK für München und Oberbayern, die über die DIHK eine Stellungnahme zum Anti-Geldwäsche-Paket ausarbeitet.

GVB-Standpunkt zu nachhaltigem Finanzwesen: Regulatorische Vorgaben mittelstandsfreundlich gestalten

Mit einem „European Green Deal“ will die EU-Kommission die Netto-Emissionen von Treibhausgasen in der EU bis zum Jahr 2050 auf null reduzieren. Dazu soll auch der europäische Finanzsektor beitragen, indem er mehr Kapital in klimafreundliche Investitionsvorhaben lenkt. Aktuell sind die regulatorischen Vorgaben in diesem Bereich aber noch sehr widersprüchlich. So sind beispielweise die Offenlegungs- und die Taxonomie-Verordnung noch nicht vollständig aufeinander abgestimmt. Der GVB fordert deshalb in einem neuen Standpunkt, dass bestehende Sustainable-Finance-Strategien sowie entsprechende Regularien auf allen Ebenen konsistent und sinnvoll aufeinander aufbauen. Zudem sollten die regulatorischen Vorgaben mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden, um alle Unternehmen auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit mitzunehmen. Auch Regionalbanken stehen bei den neuen Offenlegungspflichten vor enormen personellen Herausforderungen, für die bei Großbanken gesamte Abteilungen beschäftigt werden. Damit Bankkredite als bevorzugte Finanzierungsform des Mittelstands auch in Zukunft möglich sind, sollte die Nachhaltigkeitsregulierung praxistauglich und verhältnismäßig ausgestaltet werden.

Einlagensicherung EDIS: Institutssicherungssysteme angemessen berücksichtigen

Institutssicherungssysteme wie die der genossenschaftliche FinanzGruppe haben sich in der Vergangenheit als resilient und leistungsstark erwiesen und müssen deswegen bei den Plänen einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) angemessene Berücksichtigung finden. Dies war eine zentrale Aussage des GVB bei einem Austausch auf Fachebene mit dem Bundesfinanzministerium. Dem fachlichen Austausch war ein Termin zwischen Jörg Kukies, Staatssekretär im Bundeministerium der Finanzen, und GVB-Präsident Jürgen Gros vorausgegangen. Bei dem Austausch auf Arbeitsebene erläuterte der GVB seine kürzlich in der ZfGK veröffentlichten Überlegungen zu möglichen Ausnahmetatbeständen, unter denen eine Bank in der nationalen Institutssicherung verbleiben könne und von einem Beitritt zu EDIS ausgenommen sein könne (siehe dazu auch den Beitrag „Kriterien für eine Befreiung von EDIS“ in „Profil“ 9/2021).

Kooperation mit Sparda-Verband: Hohe politische Schlagkraft

In einem gemeinsamen Interview mit „Bank intern“ (Ausgabe vom 20. September 2021) haben GVB-Verbandspräsident Jürgen Gros und Florian Rentsch, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Sparda-Banken, eine Zwischenbilanz der Zusammenarbeit beider Verbände gezogen. „Wir haben die politische Schlagkraft durch enge Abstimmung erhöht“, resümierte Jürgen Gros. Auch die Zusammenarbeit zwischen beiden Verbänden, zum Beispiel bei der Nutzung gemeinsamer Tools in der Prüfung oder bei Bildungsangeboten, laufe „geschmeidig“. Die komplementäre Interessenvertretung mit allen Partnern in der FinanzGruppe diene der gemeinschaftlichen genossenschaftlichen Sache, betonte Florian Rentsch. Es gehe darum, die Positionen des Bundesverbands zu verstärken, indem jeder sein Netzwerk und seine Erfahrung einbringe, ergänzte Gros: „Regional- und Spartenverbände haben das Ohr sehr nah an ihren Mitgliedern. Sie kennen deren Probleme in der Praxis und ihre Interessenlagen sehr genau. Das hilft uns ungemein, die Interessen der Banken praxisorientiert in die Politik einzuspeisen.“

 

Felix Ehrenfried ist Referent Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Julia Kaindl ist Referentin Verbandspolitik beim Genossenschaftsverband Bayern.

Burkhard Rüdiger ist Chef vom Dienst beim Genossenschaftsverband Bayern.

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