Wirtschaftsfaktor: Der GVB hat untersuchen lassen, wie viel Genossenschaften zur Wertschöpfung in Bayern beitragen. Professor Christian Helmenstein stellt die Ergebnisse vor.
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Ökonomischer Fußabdruck der Genossenschaften – die GVB-Wertschöpfungsstudie
Wie tragen Genossenschaften zur Wertschöpfung in Bayern bei? Diese Frage beantwortet eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstitut „Economica“ im Auftrag des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB).
Die Untersuchung belegt den ökonomischen Fußabdruck der bayerischen Genossenschaften:
- Die gesamtwirtschaftliche Wertschöpfung der bayerischen Genossenschaften belief sich im Jahr 2023 auf rund 7,94 Milliarden Euro.
- Über 85.000 Arbeitsplätze hängen insgesamt an genossenschaftlichen Unternehmen.
- Die Produktivität liegt deutlich über dem bayerischen Durchschnitt: Mit 92.600 Euro Wertschöpfung pro Beschäftigtem leisten Genossenschaften einen überdurchschnittlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stärke Bayerns.
- Auch der fiskalische Effekt ist beachtlich: Insgesamt flossen 3,57 Milliarden Euro an Steuern und Sozialabgaben in die öffentlichen Haushalte.
Mehr Informationen finden sich im Bericht der Wertschöpfungsstudie.

Die bayerischen Genossenschaften stellen ein bedeutendes wirtschaftliches Ökosystem mit einer überdurchschnittlichen Wertschöpfung dar. Grafik: GVB
GVB-Standpunkt zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mit dem Omnibus-Paket I vom 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission erste Schritte zur Entbürokratisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung unternommen. So soll der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden begrenzt und die Anzahl der notwendigen Datenpunkte deutlich reduziert werden. Zudem ist beabsichtigt, den Voluntary SME Standard (VSME) als Obergrenze für nicht-berichtspflichtige Unternehmen festzulegen. Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt diese Entwicklung und hat in einem aktuellen Standpunkt-Papier Vorschläge zur praxisnahen Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsvorgaben gemacht.
Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen greifen indes bislang nur für Unternehmen und deren Nachhaltigkeitsberichte. Um die beabsichtigten Entlastungen vollständig wirksam werden zu lassen, müssten auch die ESG-Vorgaben in der Bankenregulierung angepasst werden.
Für die Volks- und Raiffeisenbanken ist zudem die in der Taxonomie-Verordnung verankerte Green Asset Ratio (GAR) problematisch. Die Kennzahl bezieht sich primär auf Taxonomie-Daten. Da diese Daten für KMU oft nicht vorliegen, wird das nachhaltige Engagement mittelstandsorientierter Banken mit dieser Kennzahl strukturell unterschätzt. Sie ist daher in ihrer aktuellen Form kein geeigneter Indikator.
Der GVB schlägt vor, alle relevanten Regelwerke – von der CRR über die EBA-Guidelines bis hin zur MaRisk und dem HGB – an die Vorschläge der Omnibus-Initiative anzugleichen. Kreditinstitute und Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden sollten von den vorgesehenen ESG-Offenlegungs- und Reportingverpflichtungen ausgenommen sein. Für sie sollte der VSME als Maximalanforderung für Nachhaltigkeitsberichte in den relevanten Gesetzesvorhaben definiert werden.
Die Bankenregulierung sollte zudem im Sinne der Proportionalität für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) grundsätzlich Branchen-Proxy-Daten zulassen. Sofern darüber hinaus freiwillig Nachhaltigkeitsinformationen erhoben werden, sollte sich die Bankenregulierung am VSME orientieren und diesen als Maximalanforderung für Banken und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden festlegen.
Außerdem ist der GVB der Meinung, die methodisch fehlerhafte Green Asset Ratio grundsätzlich zu überdenken. Weitere Informationen zu diesem Standpunkt gibt es hier.
GVB begrüßt den Vorschlag der Bankaufsicht zur Kleinbankenregulierung
In einem Diskussionspapier haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank einen neuen Weg in der Bankenregulierung für kleine Banken vorgeschlagen. Für GVB-Präsident Stefan Müller „ein Paradigmenwechsel in der Bankenaufsicht“. Es zeichne sich ein eigenes Aufsichtsregime für kleine Institute und damit für viele Regionalinstitute wie die bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken ab. Die angekündigten Veränderungen könnten eine tatsächliche und deutlich spürbare bürokratische Entlastung bedeuten, betonte GVB-Präsident Stefan Müller in einer ersten Stellungnahme auf LinkedIn. „Es ist zu begrüßen, dass sich die Aufsicht darauf besinnt, dass Proportionalität auch wirklich umgesetzt wird. Regionalbanken genauso zu behandeln wie international agierende Großbanken schießt weit über das Ziel hinaus. Der bisherige „One-size-fits-all“-Ansatz hat sich nicht bewährt“, betonte Müller. Jetzt gehe es darum, den europäischen Gesetzgeber von diesem Weg zu überzeugen.

AGB-Änderungen jetzt regeln
Seit einem BGH-Urteil im Jahr 2021 müssen Banken bei AGB-Änderungen die explizite Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen – selbst bei geringfügigen Anpassungen. Das ist teuer, langsam und verunsichert die Kundschaft. Das Problem ist seit Langem bekannt. Eine praktikable gesetzliche Lösung ist die Bundesregierung bislang aber schuldig geblieben. Damit das sich ändert, hat der GVB sich gemeinsam mit dem Sparkassenverband Bayern in einem Brief an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gewandt. Darin plädieren die Verbände für eine gesetzlich verankerte Widerspruchslösung und legen einen konkreten Formulierungsvorschlag zur Umsetzung vor. Sie schütze Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv – ohne die Institute handlungsunfähig zu machen. „Ein funktionierender massengeschäftstauglicher AGB-Änderungsmechanismus ist für alle ein Gewinn – insbesondere auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher“, betonten die Verbandspräsidenten in dem Schreiben an die Ministerin. Weitere Informationen auch in der Kolumne Impuls in dieser Ausgabe.
Genossenschaften im Stadtbild sichtbar machen
Der GVB nutzt die Fensterfront seiner Zentrale in der Türkenstraße in München, um für die genossenschaftliche Idee zu werben. Auf insgesamt fünf Motiven stellt der Verband dar, welche Rolle die 1.200 Genossenschaften in Bayern spielen, wie Genossenschaften im Hintergrund den Alltag der Menschen erleichtern und wieso die genossenschaftliche Idee heute relevanter denn je ist. Die Fensterbeklebung nimmt den Slogan des GVB zum Internationalen Jahr der Genossenschaften auf: „Genossenschaften machen´s besser. Für dich, für uns, für morgen.“

GVB-Präsident Stefan Müller vor einem der fünf Fenstermotive. Foto: GVB