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Die Konferenz der Verbraucherschutzminister zu Negativzinsen:

1. Die Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und der Senator der Verbraucherschutzressorts der Länder betrachten mit Sorge die zunehmende Einführung von sogenannten Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten. Sie sind der Auffassung, dass Entgelte für die Bereitstellung von Girokonten und die Durchführung von Zahlungsdiensten grundsätzlich aufwandsbezogen gestaltet werden sollten und angemessen sein müssen. Negativzinsen für Guthaben auf Girokonten bilden, insbesondere, wenn sie ohne Freibetrag ab dem ersten Euro erhoben werden, weder den tatsächlichen Aufwand der Bankdienstleistung ab, noch tragen sie der Notwendigkeit einer ausreichenden Liquiditätsvorsorge der Verbraucher Rechnung. Eine durch Negativzinsen bewirkte Verringerung des Guthabens widerspricht nicht nur dem Wesen eines Sparvertrages, sondern auch dem für Girokonten typischen Element der Verwahrung. (S. 70)

Dazu meine ich: „Geld zahlen, weil Geld auf dem Konto liegt? Nicht jedem, der mit Negativzinsen für sein Bankguthaben konfrontiert ist, erschließen sich die Gründe dafür. Und offenbar erschließen sie sich auch den Verbraucherministern nicht.

Fakt ist: Kreditinstitute tragen damit einer Situation Rechnung, in die sie die Europäische Zentralbank (EZB) seit fast einem Dreivierteljahrzehnt zwingt. Bereits 2014 hat die EZB einen negativen Einlagenzinssatz eingeführt und sukzessive weiter gesenkt – auf mittlerweile minus 0,5 Prozent. Die Konsequenz: Für Geld, das Banken bei der EZB lagern, zahlen sie Negativzinsen.

Die Kapitalmärkte haben auf das Zinsumfeld schnell reagiert. Viele Staats- und Unternehmensanleihen rentieren ebenfalls bei null oder negativ. Für Banken ist es also nahezu unmöglich, die zuletzt rasant gestiegenen Einlagen rentierlich in den Märkten unterzubringen. Was aber notwendig wäre, da sie nicht jeden Einlagen-Euro in einen Kredit-Euro ummünzen können. Das Ergebnis: Die Zinsspannen der Banken kollabieren. Mit jedem neuen Einlagen-Euro, den Banken aktuell annehmen, verschärfen sie diese Entwicklung weiter.

Die populistische Forderung nach einem Verbot von Negativzinsen auf Guthaben, im obigen Zitat beispielshaft vonseiten der deutschen Verbraucherschutzminister im Mai, geht daher völlig an der Sache vorbei. Es würde die Banken für die Politik der EZB bestrafen.

Sachgerechtes muss her. Dazu kann zählen: Die Verrechnung von negativen und positiven Einkünften, um die Steuerlast zu senken – wie es im Bundestagswahlprogramm der kleineren der beiden bayerischen Regierungsparteien zu lesen ist. Den entscheidenden und ursachengerechten Hinweis gibt aber der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Er urteilt in seinem diese Woche erschienenen Buch Geld im Sog der Negativzinsen: Die Negativzinspolitik der EZB enteignet den Sparer und ist verfassungswidrig. Damit ist klar: Wer die EZB an der weiteren Überschreitung ihres Kompetenzrahmens hindert, verhindert künftig Negativzinsen für Bankkunden.“
 

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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