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EU-Einlagensicherung liegt weiterhin auf Eis

Die Verhandlungen über die Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa (EDIS) sind nach wie vor festgefahren. Beim Treffen der EU-Finanzminister Mitte Juni konnten die Länder keine Einigung über weitere Schritte erreichen. Eine Arbeitsgruppe soll nun bis Oktober nach neuen Lösungen suchen. Die Bundesregierung hatte sich in der Debatte gegen die Wiederaufnahme von Verhandlungen ausgesprochen. Sie teilt die Auffassung des GVB, dass die Risiken in den europäischen Bankensystemen nach wie vor zu hoch sind. In Ländern wie Italien, Portugal oder Griechenland lastet weiterhin ein Berg an notleidenden Krediten auf den Banken. Außerdem ist bisher ungeklärt, wie die hohen Bestände an Staatsanleihen, die im Krisenfall zum Risiko für Banken werden können, in den Bankbilanzen reguliert werden sollen. Für diese Risiken müssten solide Kreditinstitute wie die Volksbanken und Raiffeisenbanken bei einer EU-Einlagensicherung einstehen. In einem Sieben-Punkte-Papier hat der GVB daher Vorschläge erarbeitet, wie diese Risiken abgebaut werden können.

„Libra“: Keine regulatorischen Ausnahmen für Facebook

Die Initiative von Facebook zur Einführung einer digitalen Währung im kommenden Jahr stößt weltweit auf Skepsis. Vertreter aus der internationalen Politik sowie von bedeutenden Notenbanken wie der Bank of England oder der Bundesbank äußerten ihre Bedenken zu den Plänen. Sie warnten unter anderem vor Risiken für die Finanzstabilität, vor einer Beeinträchtigung der klassischen geldpolitischen Instrumente und vor Missbrauch des elektronischen Gelds für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

GVB-Präsident Jürgen teilt diese Sorgen. In einem Interview für das Radioprogramm „B5 aktuell“ warnte er davor, dass sich das Konsortium um Facebook zu einer „Schattenbank von gigantischem Ausmaß“ entwickeln könnte. Gros sprach sich deshalb dafür aus, die Pläne für „Libra“ – so soll das Facebook-Geld heißen – intensiv zu prüfen: „Es darf keine Ausnahmen für Facebook geben. Jeder, der Finanzgeschäfte betreibt, muss den gleichen Regularien unterliegen.“ Libra sei daher ein klarer Fall für die internationalen Aufsichtsbehörden, so Gros. Ein vom BR ausgestrahlter Radiobeitrag im Magazin „Wirtschaft und Soziales“ lässt sich als Podcast (ab Minute 7:28) nachhören.

MiFID II: BaFin-Umfrage zeigt Korrekturbedarf

Eine Umfrage im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter mehr als 3.000 Anlegern hat erneut verdeutlicht, dass die EU-Verbraucherschutzvorgaben MiFID II und PRIIPs nachgebessert werden müssen. Zwar hält laut Studie ein Großteil der Kunden die Neuregelungen grundsätzlich für sinnvoll. Eine Mehrheit der Kunden nutzt jedoch neu geschaffene Informationsmöglichkeiten, wie die Vorab-Informationen zu Kosten bei Wertpapierorders, nicht. Diese seien zu umfangreich oder nicht von Interesse, so das Ergebnis der Studie. Zudem will mehr als die Hälfte der befragten Anleger auf die Aufzeichnung von telefonischen Beratungsgesprächen verzichten. Diese ist seit MiFID II gesetzlich vorgeschrieben.

Die Erkenntnisse der Umfrage decken sich mit den Ergebnissen einer Befragung des GVB unter den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken aus dem vergangenen Jahr. Die Kreditgenossenschaften stellten auch fest: Die neuen Vorgaben führen zu Frust bei den Kunden, weil diese sich bevormundet fühlen. Der Verband setzt sich daher weiterhin für Nachbesserungen an MiFID II und PRIIPs ein, um die Handlungsmöglichkeiten der Verbraucher zu stärken und den Nutzen der Vorgaben zu verbessern.

Kritik an bürokratischer Informationsflut

GVB-Präsident Jürgen Gros hat im „Bayerischen Rundfunk“ seine Kritik an bestehenden Verbraucherschutzvorschriften im Finanzwesen erneuert. Die zahlreichen neuen Regeln und Informationspflichten würden nicht zu mehr Transparenz und besserer Beratung führen, heißt es in dem Beitrag auf „B5 aktuell“. Die Kritik des GVB zielt insbesondere auf die seit 2018 geltende EU-Wertpapierrichtlinie MiFID II ab. Kunden würden die dadurch entstandene Informationsflut mittlerweile zum Teil aber als wenig erhellend und zu bürokratisch empfinden, wird Gros wiedergegeben.

Auch die „Bayerische Gemeindezeitung“ hat die Kritik des Verbands an MiFID II aufgegriffen: Die Richtlinie „ist ein Paradebeispiel für überambitionierten Verbraucherschutz“, wird der GVB-Präsident zitiert. „Bankkunden hilft es nicht, wenn der vermeintliche Schutz den Vermögensaufbau mit Wertpapieren erschwert oder sogar verhindert.“

Keine neuen Eingriffsrechte für die Aufsicht

Das Bundesfinanzministerium will der Bankenaufsicht neue Eingriffsrechte in die Wohnimmobilienfinanzierung verschaffen. In einem Schreiben an den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger machte GVB-Präsident Jürgen Gros darauf aufmerksam, dass der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits heute eine Vielzahl an Instrumenten zur Verfügung steht. Es mangele an Erfahrungswerten, auf deren Basis die Notwendigkeit neuer Werkzeuge begründet werden könne, so Gros. Außerdem warb der GVB-Präsident dafür, die Aufzeichnungspflicht bei telefonischen Wertpapiergeschäften kundenfreundlicher zu gestalten. Gros regte an, durch eine Lockerung der Formvorschriften für Verbraucherkredite die Digitalisierung von Finanzdienstleistungen zu unterstützen.

GVB setzt sich für Energiegenossenschaften ein

Auf dem Energiegipfel des bayerischen Wirtschaftsministeriums Anfang Juni hat der GVB aufgezeigt, wie Energiegenossenschaften den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben können. Beim Sonnenstrom sieht der Verband Potenziale durch Mieterstrommodelle. Diesen mangelt es derzeit wegen regulatorischer Hemmnisse aber an wirtschaftlicher Attraktivität. Der GVB betonte zudem die Bedeutung von kleinen Wasserkrafterzeugern für einen ausgewogenen Energiemix. Außerdem ließe sich eine stärkere Nutzung von Wärmenetzen in der Rechtsform der Genossenschaft realisieren. Dadurch würde Bürgern eine Beteiligung an der Wärmeversorgung vor Ort ermöglicht.

Der GVB beteiligt sich an einer Arbeitsgruppe des Energiegipfels, die Vorschläge zum Ausbau regenerativer Energien in Bayern erarbeitet. Die Beratungen der einzelnen Arbeitsgruppen sollen Anfang Juli in einem Abschlusspapier gebündelt werden. Dieses ist Grundlage für die vom Wirtschaftsministerium angekündigte Neuausrichtung der Energiepolitik im Freistaat.

Darüber hinaus sollen regulatorische Hemmnisse für den Ausbau erneuerbarer Energien im Freistaat beseitigt werden. Diese Forderung artikuliert der GVB in einem Positionspapier, das der Verband an den bayerischen Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger übermittelt hat. Der Verband hatte zuvor seine Mitgliedsgenossenschaften befragt, welche regulatorischen und bürokratischen Vorgaben ihre Projekte ausbremsen. Unter anderem wirbt der GVB dafür, die Teilnahme an den komplexen EEG-Ausschreibungsverfahren für kleine Akteure wie Genossenschaften zu erleichtern. Außerdem setzt sich der Verband gegenüber dem Wirtschaftsminister dafür ein, dass die Stromlieferungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder mit der Eigenversorgung gleichgestellt werden. Die Ergebnisse der Umfrage wird der GVB auch beim Bayerischen Energiegipfel einspeisen.

Photovoltaik-Ausbau: GVB-Forderung stößt auf Gehör

Die Staatsregierung hat einen Vorschlag des GVB aufgegriffen, der den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Bayern beschleunigen soll. Konkret wird eine gesetzliche Vorgabe ausgeweitet, welche die Aufstellung von Freiflächen-Solaranlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten regelt. Künftig dürfen dort bis zu 70 Anlagen pro Jahr gebaut werden. Bisher waren nur 30 Projekte möglich. Der GVB-Fachausschuss Energiegenossenschaften hatte die Staatsregierung zu Beginn der Legislaturperiode aufgefordert, sich für eine Anpassung der Vorgaben einzusetzen und damit den Ausbau erneuerbarer Energien im Freistaat anzukurbeln. Die hohe Komplexität der EEG-Ausschreibungen, die Genossenschaften eine erfolgreiche Teilnahme erschweren, sieht der GVB weiterhin kritisch.

Stellungnahme zu möglicher Reform des Genossenschaftsgesetzes

Das Bundesjustizministerium erwägt eine Änderung des Genossenschaftsgesetzes, um die Rechtsform der Genossenschaft besser zu schützen. Hintergrund der Überlegungen sind einzelne Fälle, in denen die genossenschaftliche Unternehmensform für unseriöse Geschäftsmodelle missbraucht wurde („Kapitalanlage-Genossenschaften“). Im Mai hat das Ministerium in einem Diskussionspapier mögliche gesetzgeberische Maßnahmen skizziert. Aus Sicht des GVB ist besonders wichtig, dass die diskutieren Maßnahmen zielgerichtet gegen unseriöse Geschäftsmodelle wirken. Die große Zahl der solide wirtschaftenden Genossenschaften darf nicht belastet werden. Außerdem sollten aus Sicht des GVB keine unnötigen Dokumentationspflichten oder bürokratische Extrapflichten eingeführt werden. Diese Anmerkungen griff der Verband in einer Stellungnahme an die bayerischen Staatsministerien für Justiz und für Wirtschaft auf, die an den Diskussionen auf Bundesebene beteiligt sind. Die Stellungnahme hatte der GVB zuvor mit den im DGRV zusammengeschlossenen Verbänden erarbeitet. Auf Basis seines Diskussionspapiers könnte das Bundesjustizministerium in den kommenden Monaten ein Gesetz vorlegen.


Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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