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GVB begrüßt Erleichterungen bei Immobilienkrediten

Die Bundesregierung hat die Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobilienfinanzierungen am 1. Mai per Verordnung entschärft. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßten die neuen praxisgerechteren Vorschriften. Eine entsprechende Stellungnahme des GVB griffen „B5 aktuell“ und der „Münchner Merkur“ auf. „Die Verordnung hilft insbesondere jungen Familien oder älteren Menschen, die ein Haus kaufen oder ihr Eigenheim renovieren wollen“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros im „Münchner Merkur“ zitiert. „So wird beispielsweise klargestellt, dass bei einer Sanierung der Wertzuwachs der Immobilie bei der Kreditprüfung berücksichtigt werden kann.“

GVB-Forderung nach Entlastung kleiner Banken findet Gehör

Die EU-Finanzminister haben ihre Position für die anstehenden Verhandlungen über die Novelle der EU-Bankenregelwerke CRR und CRD festgelegt. Demnach sollen Kreditinstitute mit einer Bilanzsumme von unter 5 Milliarden Euro von unnötiger Regulierung entlastet werden. Qualitative Kriterien wie eine geringe Handelsaktivität oder der Verzicht auf interne Modelle bei der Kapitalunterlegung ergänzen den Schwellenwert. Mit ihrer Positionierung gehen die Finanzminister deutlich über den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission hinaus. Auch den Umfang der Erleichterungen bei den Offenlegungs- und Meldepflichten will der Ministerrat erhöhen.

Aus Sicht des GVB gehen die Vorschläge in die richtige Richtung. Der Tatsache, dass die Banken mit ihren Kunden mitwachsen, trägt ein starrer Bilanzsummen-Grenzwert allerdings nicht ausreichend Rechnung. Es wäre sachgerecht, den Schwellenwert von zunächst 5 Milliarden Euro laufend an die Wirtschaftsentwicklung anzupassen. Die Abstimmung über die Position des Wirtschafts- und Währungsausschusses im EU-Parlament kommentierte der GVB in einer Pressemitteilung. „Endlich geht es vorwärts“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros dazu in der „Bayerischen Staatszeitung“ zitiert. Nach Lippenbekenntnissen und langwierigen Debatten kommt der dringend erforderliche Bürokratieabbau für Regionalbanken in die Gänge.“

Meldewesen: Rege Beteiligung an EU-Konsultation

Die EU-Kommission hatte zu Beginn des Jahres eine Konsultation zum aufsichtlichen Meldewesen durchgeführt. Der GVB hatte – neben einer eigenen Stellungnahme – die Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat gebeten, sich an der Konsultation zu beteiligen. Die Rückmeldungen wurden inzwischen ausgewertet: Insgesamt haben sich 381 Institute an der Online-Umfrage beteiligt, darunter 102 deutsche Genossenschaftsbanken. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent. Aus Bayern haben 41 Kreditgenossenschaften teilgenommen. Das ist im bundesweiten Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Beteiligung. Über den Fortgang der Konsultation sowie über die Ergebnisse wird der Verband seine Mitglieder informieren.

Bundesrat gegen Verschärfung von EU-Regeln für Wertpapierprospekte

In seiner Stellungnahme zur Umsetzung der EU-Regeln für Wertpapierprospekte in nationales Recht kritisiert der Bundesrat unnötige Hürden für Privatanleger. Geht es nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, dürften Kleinanleger maximal 1.000 Euro in Wertpapiere aus Kleinemissionen investieren, die weniger strengen Informationspflichten unterliegen als größere Emissionen. Eine solche Schwelle sei im EU-Recht nicht vorgesehen und laufe der Intention des EU-Gesetzgebers zuwider, das Kapitalmarktangebot für Privatanleger zu erweitern. Der GVB begrüßt das Votum des Bundesrats. In einer Stellungnahme an Bayerns Wirtschaftsministerium hatte der Verband die drohende Verschärfung der EU-Regeln (das sogenannte „Goldplating“) kritisiert. Die deutsche Umsetzung der neuen Prospektregeln könnte zu Einschränkungen beim Erwerb von Standard-Finanzprodukten wie Inhaberschuldverschreibungen führen.

Länderkammer will Problemkredite zielgerichtet abbauen

Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass nur Banken mit erhöhten Risiken ihre Problemkredite (NPL) mit zusätzlichem Eigenkapital unterlegen müssen. Damit folgt die Länderkammer einem Antrag Bayerns. Gegenüber der Staatsregierung hatte der GVB den Vorschlag der EU-Kommission kritisiert, alle Institute unabhängig von ihrer Risikolage zu einer Mindestabdeckung von notleidenden Krediten mit Eigenkapital zu verpflichten. Darüber hinaus betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass zum Abbau von Problemkrediten Reformen in den Bereichen Insolvenzrecht und Justiz erforderlich sind. Hier seien die betroffenen Staaten in der Pflicht. Auch diese Einschätzung entspricht der Position des GVB.

Finanzplatz München Initiative greift GVB-Positionen auf

Vertreter der Finanzplatz München Initiative (fpmi) sind in Berlin mit Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundestags zusammengetroffen. Anlässlich der Delegationsreise hat sich die Interessenvertretung der bayerischen Finanzbranche zu aktuellen Themen aus der Banken- und Finanzmarktregulierung positioniert. Dabei griff die fpmi mehrere Forderungen auf, die der GVB eingebracht hatte. Dazu gehörten unter anderem die Vorschläge für einen konsequenten Risikoabbau und mehr Stabilität bei Europas Banken. Außerdem sprach sich die fpmi erneut für eine verhältnismäßige Regulierung von kleinen und mittleren Banken aus.

GVB betont Bedeutung der Bargeldversorgung

Vor 50 Jahren wurde in Deutschland der erste Geldautomat aufgestellt. Mehrere Medien haben das Jubiläum aufgegriffen, um die Geschichte des Geräts nachzuzeichnen und auf die aktuelle Situation bei der Bargeldversorgung einzugehen. Der „Bayerische Rundfunk“ interviewte GVB-Präsident Jürgen Gros in diesem Zusammenhang für einen Hörfunk-Beitrag in der Magazinsendung Notizbuch auf „Bayern 2“. Zudem veröffentlichte „BR24“ einen Online-Artikel über die Anzahl der Geldautomaten in Deutschland und das Geldabheben im Supermarkt. „Die Deutschen fragen nach wie vor Bargeld nach. Sie wollen mit Bargeld zahlen. Insofern bin ich sicher, dass auch künftig Geldautomaten gebraucht werden“, wird Gros zitiert. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen verfügten über insgesamt 7.500 Automaten. Bei 2.000 Kommunen im Freistaat sei man also sehr dicht aufgestellt, so der GVB-Präsident.

GVB wirbt für Genossenschaftsgründungen

Der GVB wirbt dafür, das Genossenschaftsmodell bei Unternehmensübertragungen und im IT-Bereich bekannter zu machen. Anlass war ein „Handelsblatt“-Artikel über eine Münchner IT-Firma, die im Hinblick auf eine Nachfolgeregelung eine Mitarbeitergenossenschaft gründen möchte. Die eG könnte in dem Bereich Schule machen, schreibt die Wirtschafts- und Finanzzeitung. Der GVB weist in dem Beitrag auf die rund ein Dutzend IT-Genossenschaften unter seinen Mitgliedern hin. „Die Zahl hat in den vergangenen Jahren zugenommen“, wird Präsident Jürgen Gros zitiert. Oft schlössen sich zum Beispiel Freiberufler mit gemeinsamen Interessen zu einer eG zusammen. Das Modell passe perfekt in ein Zeitalter, in dem alle von Vernetzung reden, wird Gros wiedergegeben. Als erfolgreiches Beispiel nennt das „Handelsblatt“ die Datev, deren Vorstandsvorsitzender Robert Mayr ebenfalls mehrfach in dem Artikel zitiert wird.

GVB-Präsident Gros würdigt Raiffeisens Lebenswerk

Die österreichische „Raiffeisenzeitung“ hat ein Interview mit GVB-Präsident Jürgen Gros zum Raiffeisen-Jahr 2018 veröffentlicht. Dass Friedrich Wilhelm Raiffeisens Genossenschaftsidee richtig war, bewiesen 2,9 Millionen Genossenschaftsmitglieder in Bayern, 22 Millionen genossenschaftliche Anteilseigner in Deutschland und rund eine Milliarde Menschen weltweit. Die 1.260 Genossenschaften im Freistaat seien Heimatunternehmen und erführen zunehmend mehr an politischer Wertschätzung, wie der Koalitionsvertrag der Berliner Regierungsparteien zeige. „Ein schönes politisches Geschenk zum Geburtstagsfest für Raiffeisen, an das man sich aber hoffentlich auch nach dem Jubiläumsjahr noch erinnert“, so Gros in dem Interview. Darüber hinaus sind in der „Raiffeisenzeitung“ zwei Beiträge des Historischen Vereins Bayerischer Genossenschaften erschienen, die sich mit der Geschichte des GVB und einer Reise Raiffeisens durch Bayern im Jahr 1880 befassen.

Bayern will DSGVO pragmatisch anwenden

In einer Kabinettssitzung hat sich die bayerische Staatsregierung zu einer mittelstandsfreundlichen Umsetzung der EU-Datenschutzregeln (DSGVO) bekannt. Außerdem kündigte der Ministerrat ein konsequentes Vorgehen gegen Abmahnanwälte an. Im Dialog mit dem Mittelstand will die Staatsregierung weitere Datenschutzvorgaben identifizieren, bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der DSGVO sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden. In verschiedenen politischen Gesprächen hat der GVB eine pragmatische Auslegung der umstrittenen EU-Verordnung thematisiert.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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