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Wenn Bernhard Werner an Europa denkt, dann schlagen zwei Herzen in seiner Brust. „Es gibt keine Alternative zur Europäischen Union. Sie bringt uns Stabilität und Wohlstand“, sagt der Vorstandssprecher der Raiffeisenbank im Naabtal. Er schiebt aber sofort nach: „Bei der überbordenden Regulatorik und der Bürokratie schießt die EU weit über das Ziel hinaus. Das muss endlich aufhören.“

Ein Dilemma, das auch bei der Wahl des Europäischen Parlaments Ende Mai zur Debatte steht. Wohin wird sich die EU entwickeln? Wird sie sich wieder stärker auf bewährte Grundsätze wie Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Regeltreue konzentrieren, die Einheit von Handeln und Haftung beherzigen und die Interessen des Mittelstands stärker berücksichtigen, wie das auch der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) fordert?

Die europäische Gemeinschaft brauche Spielregeln, wenn sie ein Garant für Stabilität und Wachstum bleiben soll. „Die Grundlagen dafür sind in den europäischen Verträgen und Rechtstexten längst verankert – nur leider werden sie im politischen Alltag zu oft missachtet“, sagt GVB-Präsident Jürgen Gros im Interview mit „Profil“. Es könne nicht sein, dass die EU-Mitgliedsstaaten nach langwierigen Debatten Regeln verabschieden, die dann – wie bei der jüngsten Bankenrettung – in Italien nicht befolgt werden.

„Die politischen Grundlinien werden in Brüssel und Straßburg gezeichnet. Der nationale Gesetzgeber ist bei vielen Fragestellungen nur noch Ausgestalter. Deshalb ist es auch für Heimatunternehmen wie die bayerischen Genossenschaften erforderlich, das politische Geschehen auf europäischer Ebene im Blick zu behalten“, sagt Gros. Ein Beispiel sei die EU-Wertpapierrichtlinie MiFID II. Das Regelwerk hat für Anleger den Erwerb von Wertpapieren verkompliziert. Zugleich war die Umsetzung der Regeln auch für die Kreditgenossenschaften mit erheblichen Kosten und einem großen bürokratischen Aufwand verbunden.

Dieser Punkt treibt auch Manfred Weber, der bei der Europawahl als Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei (EVP) antritt, um. „Die Bürokratie ist ein Dauerproblem, keine Frage“, sagt der Niederbayer im Interview mit „Profil“. Auch bei der Subsidiarität müsse man dran bleiben: „Ich möchte ein Europa, das sich um die großen Fragen kümmert und aus den kleinen raus hält. Alles, was auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene genauso gut oder besser gemacht werden kann, sollte dort auch gemacht werden“, so Weber.
 

Stabilität und Risikoabbau

Die Themen Stabilität und Risikoabbau im Finanzbereich werden die EU auch in der nächsten Legislaturperiode stark beschäftigen. Dazu gehört die Vollendung der Bankenunion. In diesem Rahmen sind die hochumstrittenen Pläne der EU-Kommission für eine Europäische Einlagensicherung (EDIS) zu sehen. Trotz der Europawahl und der Neubildung der EU-Kommission wird die Vergemeinschaftung des Sparerschutzes in Brüssel hinter den Kulissen weiter vorangetrieben. In Arbeitsgruppen und einem Staatssekretärsausschuss wird diskutiert, was die nächsten Schritte sind. Der GVB bleibt bei seiner Positon und lehnt es ab, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken ihre funktionierende Einlagensicherung in ein fragwürdiges europäisches System überführen sollen. Die Positionen der Befürworter beruhen nach Ansicht des GVB auf zehn Missverständnissen, die der Verband klarstellt.

Außerdem haben sich die Notenbankchefs und Bankenaufseher im Baseler Ausschuss Ende 2017 nach  zähen und langwierigen Verhandlungen auf die Finalisierung des internationalen Bankenstandards Basel III geeinigt. Damit werden Methoden und Ansätze zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen für Banken neu geregelt. Schon in drei Jahren, am 1. Januar 2022, sollen die neuen Vorgaben in Kraft treten. Davor muss die EU allerdings die internationalen Vorschriften in europäisches Recht umsetzen. Doch das internationale Bankenregelwerk berücksichtigt die wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland und Europa nicht ausreichend. Anpassungen sind erforderlich.

Regeln überprüfen

Die EU hat versprochen, zahlreiche in den vergangenen Jahren erlassene Regeln auf den Prüfstand zu stellen und ihre Auswirkung auf Wirtschaft und Verbraucher zu untersuchen. Dazu gehören zum Beispiel die Wertpapierrichtlinie MiFID II, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die Zahlungskontenrichtlinie PSD II und weitere Regeln zum finanziellen Verbraucherschutz. Auch der GVB bemängelt zu viel Bürokratie und Bevormundung im finanziellen Verbraucherschutz. Selbst der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich inzwischen für „klare und anwendbare Regeln ein, die Verbrauchern eine gute Beratung garantieren“. Dafür sei bei MiFID II ein „Neustart“ notwendig.

Bessere Rechtsetzung

Der scheidende EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat sich den Abbau von Bürokratie auf die Fahnen geschrieben. Dazu hat die EU-Kommission eine „Agenda für bessere Rechtsetzung“ vorgelegt. Sie erstreckt sich auf alle Politikbereiche und soll für eine gezielte Regulierung sorgen, die nicht weiter geht als erforderlich und bei möglichst geringem Kostenaufwand die gewünschten Ziele erreicht. Dazu will die Kommission Bereiche ermitteln, in denen bestehende EU-Rechtsvorschriften verbessert werden können. Wenn sie neue Strategien und Rechtsvorschriften vorschlägt, soll sie sich auf die Dinge konzentrieren, die tatsächlich auf EU-Ebene angegangen werden müssen. So will die Kommission für eine gute Umsetzung der Regeln sorgen und dazu beitragen, ihre Ziele bei möglichst geringem Kosten- und Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten zu erreichen. Auch die neue EU-Kommission wird sich an diesen Zielen messen lassen müssen.

Gemeinsame Agrarpolitik 2021 bis 2027

Mit der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) verfolgt die EU das Ziel, die Nahrungsmittelversorgung zu gewährleisten und die Einkommen in der Landwirtschaft zu sichern. Dafür erhalten die Landwirte flächenbezogene Direktzahlungen (1. Säule der GAP) sowie weitere Mittel für die Förderung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (2. Säule). Derzeit diskutieren die EU-Organe den Finanzrahmen der GAP für die Jahre 2021 bis 2027. Im Juni 2018 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge veröffentlicht. Darin nennt sie drei allgemeine Ziele: Die Förderung einer krisenfesten und diversifizierten Landwirtschaft zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit, die Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz sowie die Stärkung der ländlichen Gebiete.

Nachhaltigkeit und Klimawandel

Die Themen Nachhaltigkeit und Klimawandel werden auch in der kommenden Legislaturperiode in verschiedenen Politikbereichen der EU eine große Rolle spielen. So hat die EU-Kommission im März 2018 einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vorgelegt. Damit soll mehr privates Kapital in klimafreundliche Investitionen gelenkt werden. Der GVB sieht die Pläne kritisch, da die Regulierung der Finanzmärkte nicht klimapolitischen Zielen unterworfen werden sollte, sondern allein der Finanzmarktstabiliät dienen sollte. Auch bei der Energieunion hat die EU klimapolitische Ziele im Blick. Dazu hat die EU-Kommission das sogenannte „Winterpaket“ („Saubere Energie für alle Europäer“) vorgelegt. Damit will die Kommission will sicherstellen, dass alle Europäerinnen und Europäer Zugang zu sicherer, nachhaltiger und erschwinglicher Energie haben. Im Wesentlichen verfolgt die Energieunion fünf Ziele: Sicherung der Energieversorgung, Erweiterung des Energiebinnenmarkts, Steigerung der Energieeffizienz,  Verringerung der Emissionen, Förderung von Forschung und Innovation im Energiebereich.

Solche Analysen gefallen auch Bernhard Werner. Gefragt, wie die Gesetzgebung der EU den Geschäftsbetrieb seiner Bank in der mittleren Oberpfalz beeinflusst, fallen dem Bankvorstand alleine bei den Meldepflichten und beim finanziellen Verbraucherschutz unzählige Beispiele ein. Das Informationsschreiben zur Einlagensicherung etwa, das die Bank jährlich an alle Kunden versenden muss, obwohl sich nichts geändert hat. „Da fragen die Kunden schon, wie oft wir ihnen das noch schicken wollen, weil sie nicht nachvollziehen können, dass die Banken dazu verpflichtet sind“, sagt Werner.

„Wie in der Medizin gilt auch bei der Regulatorik: Die Dosis macht das Gift.“

Der Bankvorstand kann bei den vielen überzogenen Verbraucherschutzregeln nur den Kopf schütteln: „Ich bin seit 33 Jahren im Geschäft, und noch nie hat sich ein Kunde bei uns über eine falsche Beratung beschwert.“

Er wünscht sich Regeln mit Augenmaß, die niemanden bevormunden oder gar entmündigen. Werner: „Verbraucherschutz ist wichtig, aber wie in der Medizin gilt auch bei der Regulatorik und der Bürokratie: Die Dosis macht das Gift.“

Praktisch jeder Unternehmer in Bayern dürfte ähnlich zwiespältige Erfahrungen mit der EU gemacht haben wie der Bankvorstand. „Im Kern ist die EU nach wie vor eine Wirtschaftsgemeinschaft. Deshalb strahlen die Regeln des einheitlichen Binnenmarkts auch in alle Wirtschaftsbereiche aus“, sagt Klaus H. Goetz. Nach der Finanzkrise habe sich der europäische Integrationsprozess verstärkt. „Viele Dinge, die früher national geregelt wurden, werden nun in Europa entschieden“, stellt der Europawissenschaftler an der Ludwig-Maximilians-Universität München fest. Dazu gehören die Finanzmärkte genauso wie Klimaschutz, die Energiemärkte, Umweltpolitik oder Landwirtschaft.

Die Europawahl 2019

Das Europäische Parlament ist die Stimme der mehr als 500 Millionen Bürger der Europäischen Union. Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen sie die Abgeordneten zum neunten Mal direkt. Weil in Deutschland traditionell am Sonntag gewählt wird, hat die Bundesregierung als Wahltermin den 26. Mai 2019 bestimmt. In anderen Ländern gibt es andere Wahlgewohnheiten, deshalb gibt es für die Europawahl ein Zeitfenster von vier Tagen. Sie erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Deutsche oder Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die in Deutschland leben, können wählen gehen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und hier ihren Wohnsitz gemeldet haben. 2019 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt, genauso viele wie bei der Europawahl 2014. Aus Bayern kommen 13 Abgeordnete. Insgesamt gibt es aktuell 751 europäische Volksvertreter. Das Europäische Parlament hat zur Europawahl eine eigene Webseite mit vielen Informationen und Fakten erstellt. Fakten zur EU und ihren Institutionen gibt es hier.

Europa betrifft alle Wirtschaftszweige – und damit auch die vielseitigen Genossenschaften in Bayern. Beispiele gibt es genug: So wehren sich die Molkereigenossenschaften gegen Angriffe auf europäischer und nationaler Ebene auf die bewährten genossenschaftlichen Lieferbeziehungen. Wenn die EU den Klimaschutz vorantreibt, beeinflusst das den Geschäftsbetrieb der Energiegenossenschaften. Landwirte und der Raiffeisen-Warenhandel müssen zahllose Umweltauflagen beachten, die auf EU-Gesetze zurückgehen, zum Beispiel die Düngeverordnung oder die Nitratrichtlinie. Wegen unverhältnismäßiger europäischer Vorgaben müssen selbst kleinste Wassergenossenschaften im Freistaat ihr Trinkwasser viel öfter untersuchen lassen als früher. Die Rechnung zahlen am Ende die Verbraucher.

Viele dieser Regeln wurden vom Europäischen Parlament mit verhandelt und verabschiedet. Bei der Europawahl am 26. Mai wird Werner deshalb sein Kreuz sehr wohlüberlegt setzen. Der Bankvorstand wünscht sich eine EU, die nach außen Stärke zeigt, nach innen aber den Menschen und Unternehmen ihre Freiheiten lässt. Wenn Werner die guten und schlechten Seiten der EU abwägt, dann fällt sein Urteil aber ganz klar positiv aus: „Wir gehören in einem vereinten Europa zu den Gewinnern. Der Wegfall der Grenzen hat die Wirtschaft beflügelt. Beim Zusammenwachsen Europas den Rückwärtsgang einzulegen, wäre grundfalsch.“

Genau das aber könnte unabhängig vom Brexit passieren, sollten die europaskeptischen Kräfte bei der Wahl des Europäischen Parlaments gestärkt werden. Danach sieht es aus, wenn man den Wahlforschern glaubt. „Zum ersten Mal in der Geschichte des Europäischen Parlaments werden die Christdemokraten und die Sozialdemokraten in der nächsten Legislaturperiode wohl nicht mehr gemeinsam die Mehrheit stellen“, sagt Europawissenschaftler Goetz voraus.

Was das für die Arbeit des Parlaments heißt? „Wir müssen davon ausgehen, dass die Entscheidungsfindung deutlich schwieriger werden wird“, vermutet der Professor. Bisher waren die beiden großen Fraktionen in der Regel um einen Ausgleich der Interessen bemüht. Weil das Parlament in jedem Fall heterogener wird, werde diese konsensorientierte Politik in Zukunft kaum noch möglich sein, sagt Goetz.

Machtvoller Spieler in Brüssel

Das wirkt sich auf die gesamte Gesetzgebung der EU aus, auch wenn die politische Agenda von der Kommission festgelegt wird. „Das Europäische Parlament hat sich zu einem sehr machtvollen Spieler im Dreiklang mit den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission entwickelt. In der EU wird ohne Zustimmung des Parlaments kein Gesetz beschlossen“, sagt Goetz. Wenn Kommission, Parlament und die Mitgliedsstaaten in den sogenannten Trilog-Verhandlungen über einen Gesetzentwurf streiten, spielen die zuständigen Berichterstatter des Parlaments beim Ausloten von Kompromissen eine tragende Rolle. Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten befinden die Abgeordneten zudem über den Haushalt der Kommission. So entscheiden sie mit, wie viel Geld in welche Politikbereiche fließt.

Seit dem Vertrag von Lissabon 2009 hat das Parlament außerdem die Aufgabe, auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten den Präsidenten der Kommission zu wählen. Auch die künftigen Kommissare müssen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Erst wenn das Parlament das gesamte Kommissionsteam akzeptiert, ist der Weg für die Ernennung durch die Mitgliedsstaaten frei.

Das macht es noch einmal komplizierter. Denn die europaskeptischen Kräfte in den Nationalstaaten werden – sofern sie die Regierung stellen – mit Unterstützung ihrer Parlamentsabgeordneten alles daran setzen, ihre Kandidaten in der Kommission durchzudrücken. „Es ist deshalb zu erwarten, dass auch die Kommission sehr viel heterogener zusammengesetzt sein wird“, sagt Goetz.

Der Professor würde angesichts des zu erwartenden Wahlausgangs nicht so weit gehen, von einer möglichen Lähmung des politischen Betriebs in Brüssel und Straßburg zu sprechen. „Die Frage wird aber schon sein, wie das Parlament mit der Grundspannung stark auseinander strebender Interessen umgeht und wie durchsetzungsstark es folglich sein wird. Das wirkt sich auf die Einigungs- und Leistungsfähigkeit der gesamten europäischen Politik aus.“

„Europa steht am Scheideweg – und damit steht viel auf dem Spiel“

Einer, dem die aktuellen politischen Entwicklungen Bauchschmerzen bereiten, ist Markus Ferber. Der Augsburger gehört dem Europäischen Parlament seit 1994 an. Er kennt den „Maschinenraum“ der europäischen Politik wie nur wenige andere. „Europa steht am Scheideweg – und damit steht viel auf dem Spiel: Europas innerer und äußerer Frieden, unser gemeinsamer Wohlstand und unsere Zukunft in einer immer unsichereren Welt“, warnt er. Gehe es Europa schlecht, spüre das auch der bayerische Mittelstand. „Der Freistaat liegt im Herzen der Europäischen Union. Wir haben viele exportstarke Unternehmen und daher profitiert Bayern in besonderer Weise vom Binnenmarkt“, so der Abgeordnete.

Tobias Gotthardt, Vorsitzender des Europaausschusses im Bayerischen Landtag, geht sogar noch einen Schritt weiter. Die EU biete dem bayerischen Mittelstand Märkte, Regeln und Sicherheit. 80 Prozent der mittelstandsrelevanten Gesetzgebung entstehe im Kern in Brüssel und Straßburg. Das dürfe man bei allen Problemen der EU nicht auf das Spiel setzen. Bei dieser Wahl gehe es um vieles, wenn nicht sogar um alles, so Gotthardt: „Unser europäisches Haus braucht politische Handwerker. Abgeordnete mit Blaumann und Maurerkelle, bereit für Renovierung und Reformen. Aber wir laufen Gefahr, unser Haus Europa denen zu überlassen, die mit der Abrissbirne kommen. Das gilt es bei dieser Wahl zu verhindern.“

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