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Verbraucherschutz braucht Regulierungs-Check

Unter der Überschrift „Bevormundete Bankkunden“ hat die „Euro am Sonntag“ Anfang Dezember einen Gastbeitrag von GVB-Präsident Jürgen Gros veröffentlicht. Gros hob in dem Text hervor, dass Verbraucherschutz ein hohes Gut ist. Zugleich verdeutlichte er am Beispiel von MiFID II, dass Verbraucherschutzvorschriften nicht immer im Interesse der Konsumenten sind – und ihnen sogar schaden können. Der GVB hat sich daher einer Forderung der fünf Wirtschaftsweisen angeschlossen, die für einen Regulierungs-Check plädieren. Auf diese Weise könne festgestellt werden, ob die zahlreichen neuen Vorschriften der vergangenen Jahre tatsächlich dem Kunden nützen oder ob nachjustiert werden muss. „Die künftige Bundesregierung sollte sich diesen Vorschlag zu eigen machen, um die TÜV-Tauglichkeit des finanziellen Verbraucherschutzes herzustellen“, schreibt Gros.

Bürokratieabbau für Regionalbanken

Die Diskussion über mehr Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung nimmt Fahrt auf. Auslöser war der Ende November veröffentlichte Bericht des Europaabgeordneten Peter Simon zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II/CRD V), den der GVB mit einer Pressemitteilung kommentierte. „Alles, was zu einem Abbau überzogener Bürokratie beiträgt, hilft Regionalbanken und damit auch der mittelständischen Wirtschaft“, wurde GVB-Präsident Jürgen Gros zitiert. Und weiter: „Der Bericht von Peter Simon stellt eine wertvolle Diskussionsgrundlage dar, weil er über die unzureichenden Vorschläge der EU-Kommission hinausgeht.“ Verschiedene Medien griffen die Reaktion des GVB auf.

Der  Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments hat sich im Dezember erstmals mit dem Bericht befasst. Dabei diskutierten die Abgeordneten auch über den Vorschlag einer reduzierten Kapitalhinterlegung für klimafreundliche Investitionsvorhaben. Der GVB sensibilisierte bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung für das Thema „Green Finance“ und sprach sich in einer Pressemitteilung und einem Positionspapier dafür aus, die Bankenregulierung nicht für die Klimapolitik zu instrumentalisieren: „Es ist die oberste Pflicht der Bankenaufseher, die Finanzstabilität sicherzustellen, nicht den CO2-Ausstoß zu senken“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros. Regulierung solle allein auf das Risiko abstellen.

Basel III-Reform darf Realwirtschaft nicht belasten

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat sich nach langen Verhandlungen auf eine Weiterentwicklung der globalen Kapitalregeln für Kreditinstitute geeinigt. Für Volksbanken und Raiffeisenbanken relevant sind die Neuerungen beim Standardansatz für die Messung von Kreditrisiken. Hinsichtlich der Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen bleibt es allerdings beim Status quo. In diesem Punkt konnten die Baseler Regulierer keinen Konsens erzielen.

Nach Ansicht des GVB darf die Kreditversorgung der Realwirtschaft nicht unter den neuen Regeln leiden. Vor der Übertragung in EU-Recht sollte deshalb eine umfassende Auswirkungsstudie durchgeführt werden. GVB-Präsident Jürgen Gros begrüßte auf Twitter eine Mitteilung des zuständigen Berichterstatters im Europäischen Parlament, Othmar Karas:

„Fitness-Check“ für das Meldewesen

Die Europäische Kommission unterzieht das Meldewesen im Finanzsektor einer eingehenden Untersuchung. Dazu hat die Behörde im Dezember eine öffentliche Konsultation begonnen. Der GVB beteiligt sich daran und begrüßt, dass die EU-Kommission nach dem breit angelegten „Call for Evidence“ im Jahr 2015 nun auch speziell das Meldewesen einer Überprüfung unterzieht – und damit Forderungen aus der Branche Rechnung trägt.

GVB erneuert Kritik an EU-Einlagensicherung

Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme Ende November erhebliche Bedenken gegen die von der EU-Kommission geplante Einlagensicherung geäußert. Der GVB begleitete das Votum mit einer im Anschluss an die Abstimmung verschickten Pressemitteilung: „Die EU-Kommission hat ihren Vorstellungen zu einer EU-weiten Einlagensicherung lediglich einen neuen Anstrich verpasst. Doch auch bei dieser Konstruktion drohen Fehlanreize und im Krisenfall müssen deutsche Banken für ausländische Risiken einstehen. Der Bundesrat erteilt der künftigen Bundesregierung deshalb zu Recht den Auftrag, sich für den Erhalt des bewährten Einlagenschutzes in Deutschland einzusetzen.“ Die Nachrichtenagentur „Dow Jones“ griff die Wortmeldung auf.

GVB kritisiert Machthunger der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission will die Architektur des Euro-Raums umbauen. Ein im Dezember vorgelegtes Reformpaket sieht vor, den Krisenfonds ESM zu einem Europäischen Währungsfonds aufzuwerten. Dieser soll auch dann einspringen, wenn der Bankenabwicklungsmechanismus SRM mit der Bewältigung einer Bankpleite finanziell überfordert ist. Allerdings müssten die Finanzspritzen von der europäischen Kreditwirtschaft zurückgezahlt werden. Daneben soll perspektivisch die Stelle eines europäischen Finanzministers geschaffen werden, der als EU-Kommissar gleichzeitig die Gruppe der Euro-Finanzminister anführt. Die Kommission will zudem innerhalb des EU-Haushalts ein eigenes Budget für den Euro-Raum einrichten und den zwischenstaatlichen „Fiskalpakt“ in EU-Recht überführen. Mit dem Paket versucht die Brüsseler Behörde, die eigenen Kompetenzen auszuweiten. Das sieht der GVB kritisch: Wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die Finanzhilfen auch in Zukunft nur gegen strikte Auflagen gewährt und die EU-Haushaltsregeln nicht aufgeweicht werden.

Gros lehnt bankenübergreifendes Geldautomatennetz ab

Bundesweit haben Medien eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) aufgegriffen, in der über den Vorstoß der ING-Diba für ein bankenübergreifendes Geldautomatennetz berichtet wird. Der Vorstand des Instituts hatte ein gemeinsames Angebot aller deutschen Kreditinstitute vorgeschlagen. GVB-Präsident Jürgen Gros machte deutlich, dass die Volksbanken und Raiffeisenbanken das Vorhaben ablehnen: Die Direktbank fordere unter dem Deckmantel des Kundennutzens kostengünstigen Zugang zu einem Automatennetz ein, an dessen Aufbau und Erhalt sie sich selbst kaum beteilige. „Den eigenen Aufwand zu minimieren und an der Infrastruktur anderer Bankengruppen möglichst kostengünstig partizipieren zu wollen, ist dreist“, wurde Gros in der Agenturmeldung zitiert.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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