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Finanzieller Verbraucherschutz bevormundet Anleger und Sparer

Der finanzielle Verbraucherschutz verfehlt vielfach seine Ziele und belastet Bankkunden, anstatt sie zu schützen. Diese Position hat GVB-Präsident Jürgen Gros in einer Reihe von Interviews in bayerischen Regionalzeitungen deutlich gemacht. In der „Abendzeitung München“ kritisierte Gros eine gesetzlich verursachte Informationsflut bei Bankgeschäften und warnte vor einer regulierungsbedingten Servicewüste. „Finanzieller Verbraucherschutz ist eine unverzichtbare politische Gestaltungsaufgabe, um Bürgerinnen und Bürger vor schwarzen Schafen zu bewahren“, so der GVB-Präsident. „Es drängt sich aber der Eindruck auf, dass manche Regeln Bankkunden vor allem belasten oder sogar bevormunden, anstatt sie zu schützen.“ Der GVB setze sich daher dafür ein, die geltenden Verbraucherschutzvorschriften zu überprüfen und ineffektive Maßnahmen zu korrigieren. In „Straubinger Tagblatt“, „Main-Echo“ und „Bayerischer Staatszeitung“ erschienen ebenfalls Beiträge zu dem Thema.

Im Bundestag hat derweil die FDP-Fraktion die Bundesregierung nach ihrer Bewertung einschlägiger Berichte über Umsetzungsschwierigkeiten bei MiFID II gefragt. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die neuen Regeln zu einer Einschränkung des Produktangebots geführt hätten. Auch die Kostenbelastung durch die Telefonaufzeichnungspflicht und die steigende Komplexität von Beratungsgesprächen thematisieren die Parlamentarier. Der GVB begrüßt, dass die Opposition damit ein drängendes Problem auf die parlamentarische Agenda hebt. Das brachte GVB-Präsident Jürgen Gros in einem Schreiben an den federführenden Bundestagsabgeordneten zum Ausdruck, mit dem auch Praxisbeispiele für problematische Verbraucherschutzvorschriften aus den Volksbanken und Raiffeisenbanken im Freistaat übersendet wurden.

Koalitionsvertrag berücksichtigt Positionen bayerischer Genossenschaften

In nur 22 Tagen haben CSU und Freie Wähler ein Regierungsbündnis geschmiedet. Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Parteien zum dreigliedrigen Bankensystem und treten gegen eine Transferunion in Europa ein. Der GVB versteht dies als klare Absage an die umstrittenen Brüsseler Pläne zur Schaffung eines EU-Einlagensicherungssystems. Um die Energiewende voranzubringen, enthält der Koalitionsvertrag ein Bekenntnis zum Bestandsschutz für zugesagte EEG-Förderungen. Darüber hinaus zeigt die neue Staatsregierung ein mittelstandsfreundliches Profil: Unnötige Bürokratie will sie weiter abbauen. Europäische Regeln sollen hierzulande ohne Verschärfungen auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Für Regionalbanken strebt sie eine „Regulierung mit Augenmaß“ an, um die Wettbewerbschancen für kleine Institute zu erhalten. Damit greifen die Koalitionspartner zahlreiche Forderungen des GVB in ihrem Programm für die künftige Regierungsarbeit auf.

Filialen gehören zum Markenkern

„Die Volksbanken und Raiffeisenbanken werden mit Geschäftsstellen, in denen beraten wird, immer präsent sein“, wird GVB-Präsident Jürgen Gros in der „Welt am Sonntag“ zitiert. Das mache ihren Markenkern aus. Dabei verwies er auch auf die Verwurzelung der Genossenschaftsbanken vor Ort. Sie seien traditionell dicht an ihren Kunden und begleiteten die Unternehmen aus ihrer Region. „Das ist eine einfache Formel: Weil man sich kennt, versteht man auch die Bedürfnisse und Prozesse gehen schneller“, so der GVB-Präsident. In dem „Welt am Sonntag“-Artikel ging es auch um den Zusammenschluss der Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte und der Hallertauer Volksbank zur drittgrößten Kreditgenossenschaft im Freistaat. Die fusionierte Bank wolle sich nicht aus der Fläche zurückziehen, schreibt die Wochenzeitung.

Auch in der „Deutschen Handwerks Zeitung“ stellte Gros die Kundennähe der Volksbanken und Raiffeisenbanken heraus. Unter den Kreditgenossenschaften im Freistaat habe es letztes Jahr 16 Fusionen gegeben, dieses Jahr seien es acht Zusammenschlüsse. „Im europäischen Vergleich haben wir in Deutschland eine sehr hohe Betreuungsdichte mit einem Bankmitarbeiter auf 131 Einwohner“, wird Gros zitiert. Der europäische Durchschnitt liege bei 174 Einwohnern. Der GVB rechne auch in den kommenden Jahren mit Fusionen, allerdings nicht mehr in dem Tempo wie zuletzt, gibt der Artikel die Prognose des Verbands wieder.

Interessenvertretung zu notleidenden Krediten trägt Früchte

In Brüssel wird über Mindestabschreibungen für Problemkredite („Non-performing loans“, NPL) verhandelt. Liegen die Wertberichtigungen unter dem gesetzlichen Mindestniveau, sollen Banken zur Absicherung der NPLs zusätzliches Eigenkapital vorhalten. Aus Sicht des GVB sind die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Stichtage jedoch nicht praxisgerecht: Die Regeln sollen für alle Kredite gelten, die nach dem 14. März 2018 notleidend geworden sind. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen, obwohl die Regelungen erhebliche technische Umstellungen in den Kreditinstituten erforderlich machen. Das hatte der GVB in Stellungnahmen an Politik und Verwaltung kritisiert. Der Auffassung des Verbands schlossen sich auch die EU-Finanzminister an: Sie wollen den Anwendungsstichtag auf das Datum des Inkrafttretens der EU-Verordnung setzen. Der GVB begrüßt diese Weichenstellung. Gleichzeitig gibt er zu bedenken, dass im gesunden deutschen Bankensektor keine zusätzlichen Maßnahmen zum NPL-Abbau erforderlich sind. Die neuen Kapitalunterlegungspflichten sollten ausschließlich in Ländern mit überhöhten Risiken zur Anwendung kommen.

Risikoabbau reicht noch lange nicht

Die geplante EU-Einlagensicherung war Thema eines Symposiums der Universität Bayreuth. Genossenschaftsbanken und Sparkassen liefen gegen die drohende Vergemeinschaftung von Bankrisiken Sturm, heißt es in Artikeln aus der „Frankenpost“ und dem „Nordbayerischen Kurier“. Die Beiträge geben auch die ablehnende Haltung des GVB wieder: „Nicht überraschend treffen die Vorschläge der EU-Kommission auf breite Zustimmung in den hochverschuldeten Krisenländern", wird Verbandspräsident Jürgen Gros zitiert. Der bisher erreichte Abbau von Risiken in den Bankbilanzen sei „bei Weitem noch nicht ausreichend“. Deswegen sehe Gros „enorme Gefahren für die deutschen Sparer“.

EU-Finanzaufsicht: Zentralisierung stößt auf Kritik

Der EU-Ministerrat spricht sich gegen eine weitere Zentralisierung der europäischen Finanzaufsicht aus. Das geht aus einem Papier der österreichischen Ratspräsidentschaft hervor, das den aktuellen Verhandlungsstand zwischen den EU-Mitgliedsstaaten abbildet. Der Rat lehnt den Vorstoß der EU-Kommission ab, die Entscheidungsbefugnisse der nationalen Aufsichtsbehörden zugunsten der europäischen Finanzaufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA zu beschneiden. Außerdem wollen die Mitgliedsstaaten die Finanzierung der drei Behörden aus staatlichen Mitteln erhalten. Beiträge der Finanzwirtschaft, wie von der EU-Kommission gefordert, weist der Rat zurück. Der GVB begrüßt den Verhandlungsstand im Rat. Das Papier der österreichischen Ratspräsidentschaft berücksichtigt zentrale Kritikpunkte, die der Verband bereits zu Beginn des Gesetzgebungsprozesses in der politischen und medialen Interessenvertretung aufgegriffen hatte. So setzte sich der GVB dafür ein, die Mitsprache der nationalen Aufseher zu erhalten, damit die Besonderheiten des deutschen Bankensystems weiter berücksichtigt werden.

Gros warnt vor „Ökokratie“

Im Dialog mit dem Wirtschaftsbeirat Bayern hat GVB-Präsident Jürgen Gros die Pläne der EU-Kommission für ein nachhaltigeres Finanzwesen kritisiert. Die „Passauer Neue Presse“ berichtete über die Veranstaltung bei der Volksbank Raiffeisenbank Oberbayern Südost. „Die Gefahr, dass wir in einer Ökokratie landen, ist durchaus gegeben“, wird Gros in dem Artikel zitiert. Dabei ginge es ihm allerdings nicht um Kritik am Ansatz der Nachhaltigkeit, sondern um die „Instrumentalisierung dieses eigentlich positiv besetzten Begriffs für ideologische Vorgaben“. Es drohten Gefahren für die Finanzstabilität, weil man sich von einer Ideologie statt von den Regeln der Marktwirtschaft leiten lasse und zum Beispiel grüne Kredite bei der Kreditvergabe bevorzugen wolle, so der GVB-Präsident. Zentrale Kritikpunkte des Verbands hatte auch der Wirtschaftsausschuss im EU-Parlament aufgegriffen: Regulatorische Vergütungsvorschriften dürften nicht durch Nachhaltigkeitserwägungen verwässert werden, so die Bedenken einiger Abgeordneter.

Der GVB warnt seit Längerem vor einer Instrumentalisierung der Finanzmarktregulierung für politische Ziele. Die Verhandlungen der EU-Gesetzgeber über einen Kriterienkatalog für nachhaltige Investitionen entwickeln sich jedoch in eine bedenkliche Richtung: Die federführenden Abgeordneten im EU-Parlament wollen neben den Kriterien für „grüne“ Geldanlagen auch festlegen, wann Investitionen als „braun“ – also ökologisch nachteilig – einzustufen sind. Auf dieser Basis sollen die Offenlegungspflichten erheblich ausgeweitet werden: Banken und andere Finanzunternehmen sollen darüber informieren, welcher Anteil ihrer Finanzierungen nachhaltigen Zwecken dient und welche die Nachhaltigkeit beeinträchtigen. Auch Unternehmen als Kreditnehmer sollen Auskunftspflichten auferlegt werden. Der GVB beobachtet die Initiative mit Sorge. Für regionale Kreditinstitute und mittelständische Betriebe könnten neue Klassifikationspflichten mit einem erheblichen Zuwachs an Nachhaltigkeitsbürokratie einhergehen. Außerdem könnte die Klassifikation als Grundlage für Eingriffe in die Eigenkapitalregulierung der Banken dienen. Der Verband adressiert diese Einreden weiterhin an politische Entscheidungsträger.

Dialog mit FDP-Landeschef Daniel Föst

Im Gespräch mit ihrem Landesvorsitzenden Daniel Föst bestärkte GVB-Präsident Jürgen Gros die FDP in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber der umstrittenen EU-Einlagensicherung. Aus Sicht des GVB sprechen die nach wie vor überhöhten Risiken in einigen europäischen Bankensektoren gegen eine Risikoteilung. Außerdem machte Gros den FDP-Bundestagsabgeordneten darauf aufmerksam, wie die mit MiFID II eingeführten Verbrauchschutzvorschriften Anleger verwirren und bevormunden. Darüber hinaus warb der GVB-Präsident dafür, unnötig strenge Anforderungen für Banken bei der Bargeldlogistik zu lockern. Auf diese Weise würde das Regulierungsgefälle zu Bargeldversorgern wie Supermärkten oder Tankstellen verringert, für die weniger strenge Vorschriften gelten. Vor allem aber würde es eine Anpassung dieser Regeln den Kreditinstituten erleichtern, die Bargeldversorgung in der Fläche zu gewährleisten. Zudem tauschte sich Gros mit Föst über das EU-Vorhaben aus, durch eine Umgestaltung der Finanzmarktregeln die gesamte Wirtschaft auf Nachhaltigkeit zu trimmen.

GVB erreicht Nachbesserungen bei Weiterbildungen für Versicherungsvermittler

Der GVB hat sich erfolgreich für eine Entschärfung der Regelungen bei Weiterbildungen für Versicherungsvermittler eingesetzt. Der Bundesrat billigte eine nachgebesserte Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wollte Finanzunternehmen zunächst verpflichten, jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme jedes einzelnen Beraters an die zuständige Industrie- und Handelskammer zu melden. Der GVB regte an, die Dokumentation der Weiterbildung weniger bürokratisch zu gestalten und adressierte dies bei Kammern und Ministerien. Das BMWi besserte seinen Verordnungsentwurf daraufhin nach: Anstatt einer generellen Meldepflicht können nun die IHKs bei Bedarf die Weiterbildungsnachweise eines Vermittlers einsehen. Auch bei der Lernerfolgskontrolle korrigierte das BMWi seinen Entwurfstext: Diese muss künftig nur bei einer Weiterbildung im Selbststudium durchgeführt werden. Für alle anderen Formate verzichtete das BMWi nun auf die ursprüngliche geplante Verpflichtung. Der GVB begrüßt diese Entscheidungen. Ob die Versicherungsvermittlungsverordnung noch 2018 in Kraft tritt, oder ob sich das formaljuristische Prozedere noch bis ins Jahr 2019 hinzieht, ist derzeit noch unklar.

GVB setzt sich für Energiegenossenschaften ein

Der GVB hat vor Einschnitten bei der Einspeisevergütung für Sonnenstrom gewarnt und Anpassungen im geplanten Energiesammelgesetz gefordert. Die bereits für den 1. Januar 2019 vorgesehenen Änderungen gefährdeten bereits geplante Investitionsvorhaben von Bürgerenergiegesellschaften, so der Verband in einer Pressemitteilung. Ein Engagement am Energiemarkt setze Planungssicherheit und Vertrauensschutz voraus. Der GVB will zusammen mit der beim DGRV angesiedelten Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften die geplanten Sonderkürzungen verhindern und die Deckelung des Photovoltaikausbaus auf 52 Gigawatt abschaffen.

Verbot von Einkaufsgenossenschaften ist abgewendet

Das drohende Verbot von Einkaufsgenossenschaften im Rahmen einer EU-Richtlinie zur Eindämmung unfairer Handelspraktiken ist offenbar vom Tisch. Darauf haben sich die Verhandlungsführer von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten verständigt. Laut einer Pressemitteilung der Verhandlungsführerin der Mitgliedsstaaten, der österreichischen Agrarministerin Elisabeth Köstinger, sollen „Käufer wie bisher in Zusammenschlüssen einkaufen können. Gemeinsam mit [dem Verhandlungsführer des EU-Parlaments] Paolo de Castro konnten wir uns in diesen beiden Punkten auf eine gemeinsame Linie für einen Kompromiss verständigen.“ Der GVB begrüßt diese Richtungsentscheidung. Der Verband hatte sich gegenüber Politik und Medien deutlich gegen Einschränkungen für Einkaufsgenossenschaften ausgesprochen und Korrekturen gefordert.

Bayern sind stolz auf ihre Heimat

Über den Heimatindex der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken hat die „Süddeutsche Zeitung“ geschrieben. Das im September erstmals veröffentlichte Zufriedenheitsbarometer liefere den empirischen Beleg dafür, dass der Freistaat liebens- und lebenswert sei, wird GVB-Präsident Jürgen Gros wiedergegeben. „Das Spitzenresultat mit 71 von 100 möglichen Punkten zeigt, wie sehr die Bayern ihre Heimat schätzen und mögen“, wird Gros zitiert. Der Heimatindex unterstreiche, dass es sich im Freistaat besser leben lasse als anderswo im Bundesgebiet. Dieser erfreuliche Zustand müsse erhalten bleiben.

Christoph Spöckner ist stellvertretender Pressesprecher des Genossenschaftsverbands Bayern. Christoph Schroeter ist Chefvolkswirt des Genossenschaftsverbands Bayern.

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