Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie unsere Seiten nutzen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen

    Anzeige

Anzeige

Politische Leitlinien für die EU-Kommission 2019-2024:

„Nur wer am schnellsten handelt, wird die Chancen des ökologischen Wandels für sich nutzen können. Deshalb werden wir Rekordsummen in Spitzenforschung und Innovation investieren (…). Aber öffentliche Finanzmittel allein werden nicht ausreichen. Wir müssen private Investitionen nutzen, indem wir eine grüne und nachhaltige Finanzierung in den Mittelpunkt unserer Investitionskette und des Finanzsystems stellen. Dazu werde ich eine Strategie für eine grüne Finanzierung und einen Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa vorlegen. In diesem Zusammenhang werde ich außerdem vorschlagen, die Europäische Investitionsbank in die Klimabank Europas umzuwandeln.“

Dazu meine ich: „Die designierte Kommissionpräsidentin will das europäische Finanzsystem dazu benutzen, Europas Wirtschaft nachhaltiger und damit zukunftsfähiger aufzustellen. Die bayerischen Genossenschaften stehen seit über 150 Jahren für eine nachhaltige Wirtschaftsweise, die ihren Mitgliedern und ihren Heimatregionen einen Mehrwert bietet. Mit dem Vertrieb von nachhaltigen Fonds und der Kreditvergabe an nachhaltige Projekte etwa zur energetischen Sanierung von Gebäuden oder zum Ausbau der erneuerbaren Energien tragen die Genossenschaftsbanken schon heute ihren Teil zu einem nachhaltigen Finanzwesen bei. Das Anliegen, die Nachhaltigkeit in Europa zu stärken, teilen die bayerischen Genossenschaften daher vollumfänglich.

Für die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen kommt es allerdings maßgeblich auf die Wahl der Mittel an. Wichtig ist, dass Anleger weiterhin frei entscheiden können, ob sie in nachhaltige Finanzprodukte investieren wollen. Zudem brauchen die Volkswirtschaften in Europa ein stabiles und funktionsfähiges Finanzsystem, das frei von Ideologie und Zwang ist. Und: Als Motor der europäischen Wirtschaft sollten kleine und mittlere Unternehmen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen berücksichtigt werden. Wenn die nächste EU-Kommission nach diesen Leitlinien handelt, sind die Voraussetzungen für ein nachhaltiges und leistungsfähiges Finanzsystem gegeben.

Wichtig ist außerdem, dass die EU-Kommission ihre vorhandenen Gestaltungsspielräume ausschöpft. Deshalb ist es richtig, dass Ursula von der Leyen die Rolle der Europäischen Investitionsbank hervorhebt. Denn so hat die EU schon heute Einfluss auf die Finanzierungsbedingungen von nachhaltigen Projekten. Wenn es die designierte Kommissionspräsidentin mit der Nachhaltigkeit ernst meint, muss sie auch die staatlichen Investitionen in diesem Bereich ausweiten.“

Politische Leitlinien für die EU-Kommission 2019-2024:

„Unser Ziel – ein klimaneutraler und gesunder Planet – können wir nur mit einer starken und widerstandsfähigen Sozialen Marktwirtschaft erreichen. Denn das, was wir für diesen Übergang ausgeben wollen, müssen wir zunächst erwirtschaften. Deshalb müssen wir das Rückgrat unserer Volkswirtschaften stärken: die kleinen und mittelständischen Unternehmen. (…) Um sicherzustellen, dass KMU die Finanzmittel aufnehmen können, die sie für Wachstum, Innovation und Expansion benötigen, werden wir die Kapitalmarktunion vollenden.“

Dazu meine ich: „Ursula von der Leyen liegt richtig, wenn sie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stärken will. KMU sind von großer Bedeutung für unseren Wohlstand. In Bayern hängen rund drei Viertel aller Arbeitsplätze an Mittelständlern. Damit diese Unternehmen investieren können, brauchen sie eine leistungsfähige Finanzierung. Die Kapitalmarktunion kann dazu zwar einen Beitrag leisten. Es gibt allerdings bedeutendere Stellschrauben. So müssen die derzeit günstigen Bedingungen für Bankfinanzierungen erhalten bleiben. Schließlich bevorzugt ein Großteil der KMU Bankkredite gegenüber der Kapitalmarktfinanzierung. Will die designierte Kommissionpräsidentin KMU unterstützen, sollte sie dafür eintreten, die bewährte Mittelstandsfinanzierung durch Banken zu erhalten.

Mit der anstehenden Umsetzung des finalen Basel III-Regelwerks steht Ursula von der Leyen hierbei vor einem ersten Prüfstein. Die neue Kommission will einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die internationalen Bankenstandards endgültig in der EU verankert werden. Setzt die Kommission die neuen Standards vollständig um, drohen Einschränkungen für die Mittelstandsfinanzierung. So könnte der bewährte KMU-Faktor entfallen. Dieser sorgt dafür, dass Banken ihre Kreditvergabe an Mittelständler nicht unnötig einschränken müssen. Außerdem könnte die Grenze sinken, bis zu der kleinere Banken einen KMU-Kredit als Mengengeschäft behandeln können. In der Konsequenz steigen die Eigenkapitalanforderungen für diese Kredite und die Kreditvergabekapazität der Banken wird eingeschränkt.

Die EU sollte deshalb an den bewährten Regeln zur Mittelstandsfinanzierung festhalten. Bei der Umsetzung des finalen Basel III-Regelwerks wird sich zeigen, ob Ursula von der Leyen zu ihrer Ankündigung steht, das mittelständische Rückgrat unserer Volkswirtschaften zu stärken.“

Politische Leitlinien für die EU-Kommission 2019-2024:

„Ich werde mich auch auf die Vollendung der Bankenunion konzentrieren. Dazu gehört auch eine gemeinsame Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds, ein letztes Mittel im Falle einer Bankenabwicklung. Damit sich die Menschen keine Sorgen um die Sicherheit ihrer Bankeinlagen machen müssen, brauchen wir ein europäisches Einlagenversicherungssystem. Das sind die fehlenden Elemente der Bankenunion, über die wir so rasch wie möglich eine Einigung erzielen sollten. Ich werde auch Maßnahmen für einen soliden Rahmen für Bankenabwicklungen und -insolvenzen vorschlagen.“

Dazu meine ich: „Ursula von der Leyen hängt dem Irrglauben an, eine gemeinschaftliche Einlagensicherung würde Sparer besser schützen. Das ist falsch: Angesichts der nach wie vor bestehenden Risiken in den europäischen Bankensystemen sorgt eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung nicht für Stabilität, sondern führt direkt in ein Transfersystem. Die gut gefüllten Sicherungstöpfe der deutschen Institute müssten dann für die Risiken in anderen Ländern aufkommen. Das verunsichert die deutschen Sparer und ist falsch verstandene Solidarität. Die bestehenden nationalen Einlagensicherungssysteme in Deutschland bieten einen umfassenden Schutz für Sparer.

Für mehr Stabilität und Sicherheit in Ländern mit größeren Gefahren für die Einlagensicherheit kann die neue europäische Kommission sorgen, indem sie den Abbau toxischer Assets konsequent vorantreibt, beispielsweise bei einigen italienischen und griechischen Banken. Hier ist es die Aufgabe der Kommission, strukturelle Voraussetzungen zum Risikoabbau zu schaffen – etwa durch effektivere Insolvenzverfahren oder eine leistungsfähigere Justiz.

Auch die von der Kommissionspräsidentin angekündigten Maßnahmen zur Abwicklung und Insolvenz von Banken wären ein wichtiger Schritt für mehr Stabilität. Denn gerade das Beispiel Italien zeigt: Der Umgang mit angeschlagenen Banken unterliegt bisher eher politischen Erwägungen anstatt klaren Regeln. Zudem muss die Kommission endlich einen tragfähigen Vorschlag erarbeiten, wie sie die enge Verflechtung von Banken und Staaten lösen möchte. Noch immer halten Banken in einigen südeuropäischen Ländern gefährlich viele Staatsanleihen ihrer Heimatstaaten im eigenen Portfolio. Im Krisenfall können Banken und Staaten sich so gegenseitig in den Abgrund ziehen. Die Kommissionspräsidentin sollte daher lieber an diesen Baustellen arbeiten, anstatt für eine Vergemeinschaftung zu werben.“

Politische Leitlinien für die EU-Kommission 2019-2024:

„Es ist höchste Zeit, dass wir in der Wirtschaft von heute das Soziale mit dem Markt in Einklang bringen. Deshalb werde ich eine europäische Arbeitslosenrückversicherung vorschlagen. So werden unsere Bürgerinnen und Bürger abgesichert und der Druck auf die öffentlichen Finanzen bei externen Schocks wird verringert.“

Dazu meine ich: „Transfermechanismen sind keine Lösung für europäische Probleme. Weder in der Bankenunion noch in der Sozialpolitik. Ursula von der Leyen setzt hier aufs falsche Pferd und widerspricht zudem ihren Kolleginnen und Kollegen aus der europäischen Familie konservativer Parteien (EVP). Die hatten sich im Europawahlkampf explizit gegen eine europäische Arbeitslosenrückversicherung gewandt.

Und das zu Recht: Die ökonomischen Ungleichgewichte und unterschiedlichen Arbeitslosenzahlen innerhalb der EU-Staaten sind überwiegend hausgemacht. Sie sind die Folge verfehlter Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik in den betroffenen Mitgliedsstaaten. Deshalb ist diesen nationalen Problemen auch nur mit nationalen Strukturreformen beizukommen, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft steigt. Durch konsequente Wirtschaftspolitik ist es Ländern wie Portugal gelungen, ihre Krisen zu bewältigen. Die portugiesische Wirtschaft wuchs im letzten Jahr kräftig, die Arbeitslosenquote sank deutlich.

Auf der anderen Seite stehen Länder wie Italien, die es verpasst haben, Reformen einzuleiten. Dort stagnierte die Wirtschaft und die Arbeitslosenquote verharrte auf hohem Niveau. Transfermechanismen, bei denen die nationalen Versicherungssysteme Geld aus einem gemeinsamen europäischen Topf erhalten, würden Erfolgsfälle wie Portugal nicht belohnen, sondern falsche Anreize schaffen, die Strukturreformen im schlimmsten Fall behindern. Wie bei den Diskussionen um eine europäische Einlagensicherung muss auch hier gelten: Haftung und Handeln gehören in eine Hand. Für hausgemachte Probleme darf nicht die europäische Gemeinschaft aufkommen.“

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

Artikel lesen
Positionen