Bürgerwille: Energiegenossenschaften gestalten die Energiewende in ihrer Region. Die EGIS eG zeigt, wie es geht.
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Das Wichtigste in Kürze
Kommunen über 100.000 Einwohner müssen bis Mitte 2026 die Planung für die zukünftige Wärmeversorgung ihres Gemeindegebiets abgeschlossen haben, Kommunen unter 100.000 Einwohner haben dafür bis Mitte 2028 Zeit. So sieht es das Wärmeplanungsgesetz vor, das seit zwei Jahren in Kraft ist.
Noch haben sich längst nicht alle Städte und Gemeinden im Freistaat Gedanken darüber gemacht, wie und mit wem sie das Thema Wärmeplanung angehen möchten.
Die rund 170 im Genossenschaftsverband Bayern (GVB) organisierten Wärmegenossenschaften zeigen, warum die genossenschaftliche Idee auch bei der Wärmeversorgung eine wichtige Rolle spielen kann. Wärmegenossenschaften sind lokale Akteure, die Verantwortung übernehmen, Investitionen tragen und die Menschen vor Ort einbinden.
Genossenschaften haben bei der Planung und Umsetzung von Wärmeprojekten vielfach ihre Kompetenz bewiesen. Mit ihrer Expertise können sie die Kommunen dabei unterstützen, bereits vor dem Planungsstart in die offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu gehen.
Wärmewende vor Ort – worum geht es?
Die Wärme- und Warmwasserversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieendverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des bundesweiten CO2-Ausstoßes. Doch die Art, wie die Menschen in Deutschland heizen, verändert sich gerade deutlich. So haben vergangenes Jahr im Wohnungsneubau klimafreundliche Anlagen zur Wärmeerzeugung erstmals Anlagen auf Basis fossiler Brennstoffe mehrheitlich abgelöst. Ihr Anteil lag bei etwas über 50 Prozent. In Bestandsgebäuden dominiert jedoch nach wie vor der Einsatz fossiler Energieträger wie Erdgas oder Heizöl. Diese verursachen nicht nur erhebliche CO2-Emissionen, sondern bergen auch wirtschaftliche Risiken durch Preis- und Importabhängigkeiten. Wie groß diese Abhängigkeiten sind, wurde durch die rasanten Preissprünge bei fossilen Energieträgern wie Öl und Gas in den vergangenen Jahren deutlich.
Eine zukunftsfeste und vor allem bezahlbare Wärmeversorgung ist daher entscheidend für wirtschaftliche Stabilität und eine hohe Lebensqualität der Menschen. Deutschland hat sich daher im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu senken. Eine erfolgreiche Wärmewende ist dafür unverzichtbar. Dabei kommt insbesondere den Kommunen eine Schlüsselrolle zu. Sie koordinieren die Entwicklungen auf lokaler Ebene, wo Entscheidungen über Energieinfrastruktur und Gebäudewärme getroffen werden. Gemeinsames Engagement, moderne Netze und eine gesamtheitliche Wärmeplanung sind die Schlüssel, um diese Transformation zu meistern.
Zwei Jahre Wärmeplanungsgesetz
Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze („Wärmeplanungsgesetz“) in Kraft. Es bildet den gesetzlichen Rahmen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung in Deutschland. Darin verankert ist eine Pflicht für alle Städte und Gemeinden, bis spätestens Ende Juni 2028 einen Wärmeplan zu erstellen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen diese Planungen bereits im Juni 2026 abgeschlossen haben. Ziel der Bundesgesetzgebung ist es, eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 sicherzustellen. Damit soll die Wärmebereitstellung schrittweise von fossilen Energien auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umgestellt werden. Ein wesentliches Zwischenziel ist für 2030 festgehalten. Bis dahin möchte der Bundesgesetzgeber eine Wärmeversorgung im Gebäudebestand von mindestens 50 Prozent aus erneuerbaren Energien erreichen.
Während der Gesetzesrahmen auf Bundesebene beschlossen wurde, sind die Länder für die Einhaltung und den Vollzug zuständig. Das zuständige Ministerium in Bayern ist das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. In enger Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr legte es die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene fest. Die Umsetzung erfolgt über Teil 3 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn), die am 2. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung konkretisiert die Aufgabenverteilung, Verfahrensabläufe und Unterstützungsmechanismen für bayerische Kommunen.
Was ist ein Wärmeplan und wer ist verantwortlich?
Die AVEn legt die Verantwortung für die Erstellung der Wärmepläne in Bayern in die Hände der Kommunen. Sie werden demnach dazu befähigt, den Planungsprozess so zu gestalten, dass eine fachlich fundierte, transparente und zugleich praxistaugliche Grundlage für die künftige Wärmeversorgung entstehen kann. Die kommunale Wärmeplanung ist dabei das zentrale Instrument, um den Wandel hin zu klimafreundlichen Heizsystemen vorausschauend und lokal passend zu gestalten.
Ein Wärmeplan muss dabei kein Detailkonzept sein, sondern vielmehr ein strategischer Fahrplan. Er sollte eine Analyse der bestehenden Wärmebedarfe und -infrastrukturen, eine umfassende Bestandsaufnahme lokaler Potenziale, verschiedene Entwicklungsszenarien bis zum Jahr 2045 sowie konkrete Zielgebiete und Handlungsschwerpunkte festhalten. Um den Verwaltungsaufwand einzudämmen und die Effizienz für eine nachfolgende Umsetzung zu steigern, erlaubt es die AVEn den Gemeinden, sich bei der Erstellung ihrer Wärmepläne mit Nachbarkommunen zusammenzuschließen. Darüber hinaus können insbesondere kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren anwenden. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rolle und auch die Verantwortung der Kommunen als zentrale Koordinatoren der Wärmewende.
Ein großer Pufferspeicher wird in das Heizhaus der Nahwärme Ettenstatt eG eingebaut (Bild aus dem Jahr 2023): Entscheidend dafür, dass aus der Planung eine erfolgreiche und nachhaltige Wärmeversorgung entsteht, ist die Verankerung vor Ort und die Gestaltung gemeinsam mit relevanten Akteuren. Foto: Enerpipe
Vom Plan zur Umsetzung – Stand und Perspektiven der kommunalen Wärmeplanung
Die kommunale Wärmeplanung befindet sich bundesweit in der Aufbauphase. Laut aktuellen Erhebungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat bis Anfang 2025 gut die Hälfte aller Gemeinden in Deutschland mit der Erstellung eines Wärmeplans begonnen oder den Prozess bereits abgeschlossen. In Bayern zeigt eine vom GVB beauftragte Studie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), dass zur Jahreshälfte im Freistaat gut 40 Prozent der Kommunen den Prozess gestartet haben, 20 Prozent sich in der Beauftragung befinden und etwa 10 Prozent bereits fertig sind. Ein Drittel hat noch nicht begonnen. Haupthemmnisse sind laut Umfrage Fachkräftemangel, begrenzte finanzielle Mittel und rechtliche Unsicherheiten.
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet zur Erstellung eines Wärmeplans, nicht aber zur unmittelbaren Umsetzung. In der Praxis zeigt sich, dass die in Aussicht gestellten Fördermittel oftmals den Anstoß zur Beauftragung geben und einige Planungen unter Zeitdruck und mit unvollständigen Daten durchgeführt werden. Der Fokus liegt häufig auf der Erfüllung der Förderkriterien, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen, und seltener auf der umfassenden Erkundung lokaler Potenziale und Partner, um die Pläne auch zeitnah und kosteneffizient zu verwirklichen. Die eigentliche Herausforderung in der Wärmeplanung liegt jedoch genau darin, sie als strategisches Instrument für reale Projekte zu etablieren.
Entscheidend dafür, dass aus der Planung eine erfolgreiche und nachhaltige Wärmeversorgung entsteht, ist die Verankerung vor Ort und die Gestaltung gemeinsam mit relevanten Akteuren. Eine rein administrative Erstellung berücksichtigt die Umsetzungsebene nicht. Kommunale und regionale Unternehmen, Bürgerinitiativen sowie Genossenschaften sollten daher frühzeitig einbezogen werden. Nur so kann Akzeptanz entstehen und aus den erarbeiteten Konzepten konkrete Projekte werden.
Die Studie der Universität Erlangen-Nürnberg zeigt hierzu, dass bislang nur etwa die Hälfte der bayerischen Kommunen ihre Bürgerinnen und Bürger und lokalen Akteure in den Planungsprozess einbeziehen. Dabei ist diese Form der Mitwirkung enorm wichtig. Dort, wo Transparenz, Beteiligung und regionales Engagement zusammentreffen, wächst die Chance, dass die Wärmeplanung nicht nur auf Papier besteht, sondern für alle Beteiligten gewinnbringend in sichtbare, gemeinschaftlich getragene Energieprojekte übergeht.
Wer setzt Wärmeprojekte um?
In der Umsetzung kommunaler Wärmeprojekte sind eine Vielzahl von Akteuren aktiv. Jede Organisationsform hat Vor- und Nachteile. Große Versorger punkten mit Effizienz und Risikostreuung, kleinere Akteure mit Flexibilität und Nähe zum Bürger und der Region. Besonders im ländlichen Raum zeigen sich Kooperationsmodelle zwischen Kommunen, Stadtwerken und lokalen Initiativen als besonders vielversprechend.
Hier kommt den Genossenschaften eine besondere Rolle zu. Sie handeln wirtschaftlich und sind gesetzlich dem Förderzweck der Mitglieder (Wärmeversorgung der teilhabenden Bürger) und nicht der Gewinnmaximierung verpflichtet. Durch demokratische Kontrolle, regionale Verwurzelung und Aktivierung von privatem Kapital ermöglichen sie Bürgerbeteiligung und schließen Versorgungslücken unter Verwendung lokaler Energieträger.
Genossenschaften ergänzen damit das Spektrum der Umsetzer ideal. Sie schaffen Akzeptanz vor Ort, stärken die regionale Wirtschaft und bieten langfristige Versorgungssicherheit. Besonders dort, wo große Netzbetreiber nicht wirtschaftlich agieren können, werden sie zum Schlüssel für eine flächendeckende, nachhaltige Wärmewende.
Ein Traktor mit einer Grabenfräse bereitet die Verlegung einer Wärmeleitung vor: Genossenschaften übernehmen in Eigenverantwortung Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wärmeversorgungsinfrastruktur vor Ort – vor allem in ländlichen Regionen erfreuen sich Wärmegenossenschaft steigender Beliebtheit (siehe dazu auch den Beitrag in „Profil" 5/2024). Foto: Enerpipe
Warum es sich für Kommunen lohnt, auf Genossenschaften zu setzen
Für Kommunen bietet eine Kooperation mit einer Genossenschaft bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gleich mehrere ökonomische, organisatorische und gesellschaftliche Vorteile. Wärmegenossenschaften sind lokale Akteure, die Verantwortung übernehmen, Investitionen tragen und die Menschen vor Ort einbinden. Gerade im kommunalen Kontext eröffnet das Genossenschaftsmodell daher Spielräume, die anderen Trägerstrukturen oft fehlen.
Durch die Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Wärmeversorgungsunternehmen profitieren Kommunen unmittelbar von fairen Wärmepreisen und kalkulierbaren Kosten. Kommunale Gebäude wie Schulen, Rathäuser oder Kindergärten können zudem über das gemeinsam betriebene Wärmenetz zu deutlich günstigeren Konditionen versorgt werden. In vielen Projekten lassen sich durch die Einbindung regionaler Energieträger auch die Verbrauchskosten um bis zu 30 Prozent senken. Gleichzeitig generieren Kommunen durch Wärmegenossenschaften langfristig sichere Einnahmen. Durch Gestattungsentgelte für erdverlegte Leitungen oder durch die Gewerbesteuer lassen sich Einnahmen für die Kommunalkassen erzielen. Da Wärmegenossenschaften genau dort sitzen, wo sie wirtschaftlich tätig sind, bleibt das Geld zudem in der Gemeinde.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Umsetzungseffizienz. Wärmegenossenschaften stehen nicht unter Ausschreibungspflicht. Kooperationen mit örtlichen Handwerksbetrieben, Planungsbüros und Dienstleistern sind somit unkompliziert möglich. Das senkt nicht nur bürokratische Hürden, sondern stärkt auch die lokale Wertschöpfung. Einkäufe und Aufträge bleiben in der Region, lokale Betriebe profitieren von einer besseren Auslastung und das Geld fließt wieder in die kommunale Wirtschaft zurück.
Genossenschaften übernehmen in Eigenverantwortung Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wärmeversorgungsinfrastruktur. Ihr ureigenes Anliegen ist eine langfristige und zukunftsfeste Versorgung der Mitglieder. Dabei stehen Qualität, Wirtschaftlichkeit und der gesetzliche Förderauftrag im Vordergrund, nicht die Maximierung von Unternehmensgewinnen. Damit können sie die Kommune von technischen und finanziellen Risiken entlasten. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Mitgliedschaft gleichermaßen eine verlässliche und nachhaltige Wärmeversorgung. Die Sorge um den zukünftigen Heizungswechsel und die damit einhergehenden gesetzlichen Anforderungen entfallen. Die Genossenschaft garantiert den rechtskonformen und effizienten Betrieb.
Auch über die Energieversorgung hinaus leisten Wärmegenossenschaften wichtige Beiträge zur kommunalen Entwicklung. Sie können bei der Potenzialanalyse unterstützen. Sie erfassen Daten, kontaktieren mögliche Anschlussnehmer oder integrieren bestehende Energieerzeuger. Darüber hinaus nutzen einige Wärmegenossenschaften die Netzinfrastruktur für zusätzliche Projekte wie den Glasfaserausbau oder Smart-City-Anwendungen. So entsteht ein Netzwerk, in dem Kommune, Bürgerinnen und Bürger und lokale Wirtschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen und die kommunale Wärmeplanung nicht nur vorantreiben, sondern Schritt für Schritt mit Leben füllen.
Zehn Gründe für ein genossenschaftliches Wärmenetz
1. Wärmegenossenschaften liefern meist zu 100 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien
Wärmenetze werden bislang hauptsächlich mit der Abwärme von Biogasanlagen oder mit Hackschnitzeln betrieben. Das schützt die Umwelt und das Klima. Die Genossenschaftsmitglieder können so für sich in Anspruch nehmen, ihr Anwesen komplett klimaneutral zu heizen. Ein Argument, das in der Klimadebatte zunehmend an Gewicht gewinnt. Inzwischen setzen einige Wärmegenossenschaften auch auf alternative Heizkonzepte mit weiteren Wärmequellen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Power-to-Heat-Anlagen in Kombination mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage. Langfristig hilft das dabei, Betriebskosten zu sparen, denn die Sonne stellt keine Rechnung, wenn der Strom für den Betrieb der Wärmepumpen von der eigenen PV-Anlage kommt.
2. In einer Genossenschaft können die Mitglieder über ihr Wärmenetz mitbestimmen
Die Entscheidung für den Anschluss an ein Wärmenetz hat für Hausbesitzer weitreichende Konsequenzen, weil sie sich dauerhaft an ein Unternehmen binden. Viele befürchten deshalb, fremde Entscheidungen mittragen zu müssen, ohne darauf Einfluss nehmen zu können. Genau das ist bei einer Genossenschaft nicht der Fall: Die Mitglieder sind über ihren Geschäftsanteil Miteigentümer der Genossenschaft und können in der Generalversammlung über die Geschäftspolitik mitbestimmen, indem sie über die Mittelverwendung des Jahresabschlusses entscheiden. Im Vergleich zu anderen Unternehmensformen ist das ein zentraler Vorteil. Nach dem Prinzip „ein Mitglied, eine Stimme“ ist es bei Entscheidungen unerheblich, wie viele Geschäftsanteile ein Mitglied gezeichnet hat. Bei Genossenschaften hat also nicht das eingezahlte Kapital das Sagen, sondern die einzelnen Mitglieder. Genossenschaften sind eine demokratische Unternehmensform.
3. Genossenschaften sind Unternehmen mit einem geprüften Geschäftsmodell
Bevor Genossenschaften gegründet werden, wird das Geschäftsmodell von einem genossenschaftlichen Prüfungsverband wie dem Genossenschaftsverband Bayern (GVB) genau unter die Lupe genommen. Das gibt den Mitgliedern Sicherheit. Außerdem bieten Prüfungsverbände wie der GVB rund um die Gründung einer Genossenschaft umfangreiche Beratungsleistungen an.
4. Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet Gebäudebesitzer zum Handeln
Seit Anfang 2024 dürfen in neu errichtete Gebäude in Neubaugebieten nur noch Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden. Das schreibt §71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Für Neubauten in Baulücken und Bestandsgebäude gilt diese Vorgabe ab Mitte 2028 beziehungsweise in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern sogar schon ab Mitte 2026. Zudem verbietet §72 GEG den Betrieb von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden, die vor 1991 eingebaut wurden. Öl- und Gasheizungen mit Inbetriebnahmejahr 1991 oder später müssen spätestens nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Warum also nicht gleich auf genossenschaftliche Wärme umschwenken, wenn in den nächsten Jahren ohnehin die alten Ölheizungen ausrangiert werden müssen? Mit dem Anschluss an ein Wärmenetz sieht der Gesetzgeber die Vorgabe, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, automatisch als erfüllt an. Abgesehen davon ist der Anschluss an ein Wärmenetz im Regelfall deutlich billiger als eine neue Heizung. Ein weiterer Punkt: Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen, für ihr Gemeindegebiet einen Wärmeplan zu erstellen (siehe dazu den Beitrag in „Profil“ 3/2024). Viele Kommunen werden in diesem Zuge den Bau von Wärmenetzen in Betracht ziehen. Warum diese also nicht gleich in Bürgerhand legen und genossenschaftlich organisieren?
5. Die Anschließer sparen Geld und Aufwand
Weil es im Haus keine eigene Heizung mehr gibt, muss der Kaminkehrer nicht mehr kommen. Die Kosten für die Reinigung des Kamins und die Kontrolle der Feuerungsstätte auf einen ordnungsgemäßen Betrieb entfallen. Außerdem müssen sich die Hausbesitzer nicht mehr selbst um den Brennstoffkauf kümmern und aufwendig Preise vergleichen, weil die Wärme frei Haus kommt. Und ohne Öltank braucht es auch keine Öltankversicherung. Abgesehen davon bieten Wärmegenossenschaften in der Regel langfristige Verträge an. Dadurch lassen sich die Kosten besser kalkulieren. Die 2021 eingeführte CO2-Abgabe auf fossile Energien wie Heizöl lässt die Anschließer einer Wärmegenossenschaft genauso kalt wie die enormen Preissteigerungen bei Heizöl und Erdgas infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine.
6. Ein Wärmenetz minimiert die Umweltrisiken
Öltankversicherungen gibt es nicht ohne Grund. Wenn Heizöl – etwa bei einem Hochwasser – ausläuft, wiegen die Schäden an Haus und Umwelt schwer. Nach der Jahrhundertflut an der Donau im Juni 2013 mussten im Deggendorfer Stadtteil Fischerdorf zahlreiche Häuser abgerissen werden, weil ausgelaufenes Öl die Bausubstanz unrettbar zerstört hatte. Dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden, da der Klimawandel Extremwetterlagen wie Starkregen begünstigt, die auch in Gegenden ohne größere Wasserläufe zu Überflutungen führen können.
7. Die angeschlossenen Haushalte erhalten mehr Platz
Weil die eigene Heizung ausgebaut werden kann, braucht es zum Beispiel keinen Öltank oder eine andere Brennstofflagerstätte mehr. Die Hausbewohner gewinnen einen ganzen Raum. Neu eingebaut wird in der Regel nur ein Pufferspeicher, der die Anschlussleistung reduziert. Dieser Speicher ist in etwa so groß wie die Heizung ohne Tank – und im Keller stinkt es auch nicht mehr nach Heizöl.
8. Die Wertschöpfung einer Wärmegenossenschaft bleibt in der Region
Bei Wärmegenossenschaften profitieren nicht die Ölscheichs, sondern die Unternehmen vor Ort, zum Beispiel die Handwerker und die Landwirte als Energielieferanten.
9. Ein genossenschaftliches Wärmenetz stärkt den Zusammenhalt in der Gemeinde
Die Einwohner engagieren sich gemeinschaftlich und solidarisch für ein Ziel, von dem alle profitieren: eine gemeinsame Wärmeversorgung aus regenerativen Energiequellen.
10. Mit der genossenschaftlichen Wärme kommt häufig auch das schnelle Internet ins Haus
Weil die Straßen für die Rohrleitungen ohnehin aufgegraben werden müssen, entscheiden sich viele Genossenschaften dafür, gleich ein Glasfaserkabel mit zu verlegen. Dann sind die Nutzer nicht mehr mit einem rostigen Oldtimer auf dem Datenhighway unterwegs, sondern mit einem Ferrari.
Wenn gute Ideen zu lange warten müssen…
Genossenschaftliche Wärmenetze zeigen, wie die Wärmewende vor Ort für und mit allen Beteiligten gelingen kann. In der Praxis bremsen jedoch häufig zähe Verfahren die Umsetzung, selbst wenn der Wille dazu besteht. Engagierte Ehrenamtliche wollen loslegen, doch Genehmigungen, Verfahren und Förderbescheide ziehen sich oft über Monate. Das frustriert nicht nur, sondern gefährdet auch manchmal ganze Projektideen.
Ein zentrales Problem sind fehlende Erfahrungswerte in Genehmigungsbehörden. Ist das Thema Wärmenetz technisch und rechtlich neu, verzögern sich Prüfzeiten enorm. Dabei drängen das Wärmeplanungsgesetz und seine Fristen zur Eile. Doch wie könnten Verfahren beschleunigt werden? Im Fall der notwendigen Heizzentralen könnten Genehmigungszeiten drastisch reduziert werden, wenn die Privilegierung solcher Vorhaben aus dem Baugesetzbuch konsequenter umgesetzt würde. Vereinfachte Verfahren, klare Zuständigkeiten und ein interregionaler Austausch könnten zusätzlich Abhilfe schaffen. Im Bereich der Finanzierung ist das zentrale Förderinstrument, die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), ein Nadelöhr. Wartezeiten von bis zu elf Monaten machen Planung und Finanzierung schwer kalkulierbar.
Die kommunale Wärmeplanung braucht Partnerschaft statt Planungspapier
Damit die kommunale Wärmeplanung tatsächlich wirken kann, braucht es mehr Tempo in der Verwaltung und eine echte Partnerschaft zwischen Kommunen und Energiegenossenschaften.
- Was die Politik umsetzen muss: Schnellere Genehmigungen ermöglichen, Förderverfahren beschleunigen und den Zugang zu genossenschaftlichen Modellen stärken.
- Was Kommunen tun sollten: Im Planungsprozess eine Potenzialanalyse aufstellen, die sich auf die Umsetzung der Wärmewende mit den Möglichkeiten vor Ort konzentriert und Beteiligungsformate eröffnet.
- Was Genossenschaften leisten können: Sich als Umsetzungspartner anbieten und Projektideen einbringen.
- Wie der Genossenschaftsverband Bayern unterstützt: Der GVB unterstützt die regionalen Akteure bei der Genossenschaftsgründung sowie bei Finanzierungs- und Rechtsfragen. Zudem verfügt der GVB über ein umfangreiches Netzwerk aus regionalen Planern (Fokus auf Umsetzbarkeit), der Politik, den Landesenergieagenturen, Hochschulen und Universitäten, dem Energie-Netzwerk C.A.R.M.E.N. e.V. sowie über 170 erfolgreichen Wärmegenossenschaften. Sie stehen als Austauschpartner zur Verfügung und helfen Kommunen sowie Genossenschaftsgründern dabei, Vorbehalte abzubauen, damit Projektideen schneller in die Umsetzungsphase übergehen.
Gemeinsam können Kommunen und die genossenschaftlichen Bürgerinitiativen aus der Wärmeplanung einen Motor der Wärmewende machen.
Christian Hans ist wirtschaftspolitischer Referent im Stab Politik und Wirtschaft des Genossenschaftsverbands Bayern.