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Bund und Freistaat haben zum Jahresbeginn 2021 Teile ihrer Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien gebündelt, ergänzt und ausgeweitet. Für die bayerischen Genossenschaften und andere Unternehmen ergeben sich dadurch neue Anreize, wirtschaftlich sinnvoll in energieeffiziente Anlagen oder in die Eigenerzeugung von Energie zu investieren, um ihren Energieverbrauch oder -bezug und damit die Energiekosten zu senken. Gleichzeitig leisten sie damit einen Beitrag zum Klimaschutz, der sich in der Öffentlichkeitsarbeit positiv darstellen lässt. Viele Investitionen amortisieren sich bereits nach kurzer Zeit, denn am günstigsten ist Energie, die man nicht benötigt.

Welche Förderprogramme gibt es? „Profil“ gibt ohne Anspruch auf Vollständigkeit einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme von Bund und Freistaat. Zusätzlich sollten sich Unternehmen vor Ort nach Fördermöglichkeiten erkundigen. Über kommunale Programme informieren zum Beispiel Landratsämter, Städte, Kommunen oder auch die örtlichen Energieversorger. Viele Kommunen und Landkreise bieten eine eigene Energieberatung an. Einen grundsätzlichen Überblick über Förderprogramme liefern folgende Internetseiten:

Förderung von Energieberatungen

Mit der neuen „Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ bündelt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die bisherigen Programme „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen. Das Programm gliedert sich in drei Module:

Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247

Im Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen. Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro. Bei jährlichen Energiekosten von weniger als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.

Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 (Gebäudeenergieausweis)

Im Modul 2: Energieberatung nach DIN V 18599 (Gebäudeenergieausweis) werden Energieberatungen für bestehende und geplante Nichtwohngebäude gefördert. Sie ermöglichen es, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ dient als Grundlage für bedarfsorientierte Nachweise für Nichtwohngebäude (Gebäudeenergieausweis) gemäß der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und ist dort entsprechend referenziert. Die Förderhöhe in diesem Modul beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab. Unter 200 Quadratmeter sind es maximal 1.700 Euro, zwischen 200 und 500 Quadratmeter maximal 5.000 Euro und darüber maximal 8.000 Euro.

Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung

Im Modul 3: Contracting-Orientierungsberatung werden Contracting-Orientierungsberatungen gefördert. Ziel ist ein Contracting-Modell mit Einspargarantie (Einspar-Contracting): Der Dienstleister optimiert dabei die Gebäudetechnik und den Gebäudebetrieb auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, um den Energieverbrauch zu senken. Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 300.000 Euro netto beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 7.000 Euro. Übersteigen die jährlichen Energiekosten des betrachteten Gebäudes beziehungsweise Gebäudepools 300.000 Euro netto, beträgt die Förderung 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 10.000 Euro.

Was unter „Contracting“ zu verstehen ist, erklärt „Profil“ in Ausgabe 05/2018 am Beispiel der Energiegenossenschaft Fünfseenland. Daneben bieten weitere bayerische Energiegenossenschaften Contracting an, zum Beispiel für Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung. Dazu gehören unter anderem die Bürgerenergiegenossenschaft BENG eG, die BERR Bürger Energie Region Regensburg eG, die Energiegenossenschaft Inn-Salzach eG (EGIS eG) oder die Jurenergie eG.

Energieaudit durch den GVB

Der GVB bietet seinen Mitgliedern und anderen Unternehmen Energieaudits nach den Anforderungen der Europäischen Norm DIN EN 16247-1 an. Die Unterstützungsleistung ist für alle Betriebe geeignet: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bekommen bis zu 80 Prozent der Beratungskosten gefördert (siehe oben „Bundesförderung der Energieberatung“, Modul 1). Dabei übersteigen die erzielbaren Einsparungen häufig die Kosten. Nicht-KMU, also größere Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro und einer Bilanzsumme von über 43 Millionen Euro, sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Seit Ende 2019 müssen die Ergebnisse des Energieaudits registriert werden. Damit sind zukünftig die Unternehmen leicht zu identifizieren, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.

2020 hat der Verband zahlreiche Mitglieder aus verschiedenen Branchen wie Banken, Raiffeisen-Warenbetriebe oder aus der Lebensmittelherstellung beraten. Auch 2021 unterstützen die GVB-Experten Genossenschaften dabei, die individuell geeigneten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu ermitteln, Fördermittel für die Energieberatung oder Investitionszuschüsse zu beantragen oder die Verpflichtung nach dem EDL-G zu erfüllen.

Unternehmen, die eine kontinuierliche Verbesserung ihrer Energieeffizienz erreichen wollen, unterstützt der GVB ebenfalls bei der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 und der Durchführung interner Audits.

Kontakt: Daniel Caspari, 089 / 2868-3577, dcaspari(at)gv-bayern.de

Artikel zum Thema in „Profil“.

Förderung für effiziente Gebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine ganze Reihe bisheriger Förderprogramme in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Die neue BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Programm zur Heizungsoptimierung, das Anreizprogramm Energieeffizienz und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Die BEG ist in die Teilprogramme Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen aufgeteilt, die noch nicht alle in Kraft sind. Ab 2023 soll die Förderung in allen drei Teilprogrammen wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW erfolgen. Bisher sind folgende Einzelmaßnahmen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fenster, Türen, Dämmung und sommerlicher Wärmeschutz
  • Anlagentechnik (außer Heizung): Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik, Sensortechnik, Tür- und Antriebssysteme, hydraulischer Abgleich, energieeffiziente Kälteerzeugungsanlagen und Beleuchtungssysteme, Beleuchtungskonzept
  • Heizungstechnik: Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung.

Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft wurde zum 1. Dezember 2020 novelliert. Mit ihr fördern das BAFA und die KfW-Förderbank Unternehmen, die in hocheffiziente Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen. Gefördert werden Maßnahmen in vier Modulen:

Die maximale Förderhöhe (Investitions- oder Tilgungszuschuss) beträgt je nach Modul zwischen 200.000 und zehn Millionen Euro. Weitere Informationen und Förderbedingungen des Programms gibt es auf der Webseite des BAFA.

CO2-Abgabe auf Kohle, Heizöl und Erdgas

Zum 1. Januar 2021 wurde der nationale C02-Emissionshandel in Deutschland mit einer C02-Bepreisung von Kohle, Heizöl und Erdgas sowie von fossilen Kraftstoffen eingeführt. Der CO2-Preis steigt dabei schrittweise von 25 Euro pro Tonne in diesem Jahr auf bis zu 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 an. Durch die CO2-Abgabe ist der Preis für einen Liter Heizöl alleine in diesem Jahr um acht Cent gestiegen. Die höheren Energiekosten erhöhen auch den Anreiz für Unternehmen und Privatpersonen, in Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu investieren. Durch die Förderprogramme von Bund und Ländern rechnen sich viele dieser Investitionen schon nach kurzer Zeit.

Förderung für Kälte- und Klimaanlagen

Mit dem Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen fördert das BAFA Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz, die Minderung des Kältebedarfs sowie die Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie teilweise ergänzende Komponenten und Systeme. Die Höhe der Förderung kann mithilfe eines Förderrechners ermittelt werden.

Förderung für effiziente Wärmenetze

Mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0) werden innovative Wärmenetzsysteme unterstützt, die ihre Heizleistung zum überwiegenden Teil aus erneuerbaren Energien oder Abwärme beziehen. Dieses Förderprogramm ist auf den Zeitraum von Dezember 2019 bis Ende Dezember 2022 begrenzt. Mitte des Jahres 2021 soll diese Bundesförderung neu geregelt werden. Hierzu läuft derzeit die Abstimmung des Bundeswirtschaftsministeriums mit der EU-Kommission. Sobald die Neuregelung beschlossen ist, wird der GVB gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften über die Neuregelung in einem Onlineseminar berichten.

Bis zu der Neuregelung werden Machbarkeitsstudien und die Realisierung sogenannter intelligenter Wärmenetzsysteme der vierten Generationen (Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0) gefördert. Da im Förderprogramm Wärmenetzsysteme 4.0 ein systemischer Ansatz verfolgt wird, gibt es kein Geld für Einzelmaßnahmen wie den Bau eines Wärmeerzeugers oder die Verlegung von Rohrleitungen, sondern nur für den Neubau oder die Transformation von vollständigen Wärmenetzsystemen inklusive Hausübergabestationen an Endkunden. Die maximale Förderung je Investitionsvorhaben beträgt 15 Millionen Euro. Ergänzend können zudem Maßnahmen zur Kundeninformation im Gebiet des geplanten Wärmenetzsystems 4.0 zur Erhöhung der Anschlussquote mit bis zu 200.000 Euro gefördert werden.

Förderungen durch die KfW

Die KfW-Förderbank unterstützt den Mittelstand mit einer ganzen Reihe von Programmen bei Investitionen zum Beispiel in eine energieeffiziente Produktion. Einen Überblick gibt es auf der Webseite der KfW. Teilweise hängen die KfW-Förderkredite mit den Förderprogrammen der BAFA zusammen, zum Beispiel bei der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (siehe oben). Außerdem werden unter anderem folgende Förderkredite angeboten: „Energieeffizienz in der Produktion“ (Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen; KfW-Kredit 292) sowie „Energieeffizient Bauen und Sanieren im Unternehmen“ (Energiekosten im Gewerbegebäude senken; KfW-Kredit 276).

Die KfW-Programme „Erneuerbare Energien – Standard“ (KfW-Kredit 270)  und „Erneuerbare Energien – Premium“ (KfW-Kredit 271, 281) ermöglichen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das eigene Energiesystem.

Umweltbonus Elektromobilität

Im November 2020 wurde die Förderung für den Erwerb (Kauf oder Leasing) von neuen E-Fahrzeugen angepasst. Wesentliche Neuerungen sind gestaffelte Fördersätze beim Leasing sowie die Möglichkeit, den Umweltbonus mit einer weiteren Förderung zu kombinieren. Gefördert werden reine Batteriefahrzeuge, Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Kaufpreis beziehungsweise der Leasingdauer beträgt der Umweltbonus bis zu 6.000 Euro pro Fahrzeug. Ausführliche Informationen gibt es auf der Webseite des BAFA. Noch bis zum 31. März 2021 wird die Anschaffung eines oder mehrerer serienmäßiger Elektro-Nutzfahrzeuge durch das Bundesamt für Güterverkehr im Förderprogramm „Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge“ (EEN) mit bis zu 40.000 Euro gefördert. Über das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ fördert das Bundesumweltministerium zudem die Beschaffung rein batterieelektrischer Neufahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen.

Energieeffizienz in der Landwirtschaft

Das Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist ein wichtiger Teil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für die Landwirtschaft. Das Programm wird von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung betreut. Die Förderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um betriebsindividuelle Möglichkeiten zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die den CO2-Ausstoß bei der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse maßgeblich reduzieren. Die Höhe der Zuwendung wird nach der Fördereffizienz berechnet. Somit erhalten Vorhaben mit hohem CO2-Einsparpotenzial eine höhere Förderung. Bezuschusst werden bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Weitere Informationen gibt es hier.

Förderkredite der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern stellt kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen zinsgünstige Darlehen für klimaschutzrelevante Vorhaben, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltschutzes sowie für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung. Besonders günstige Konditionen sehen der Energiekredit, der Energiekredit Plus, der Energiekredit Gebäude sowie der Ökokredit vor. Bei den Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten sind mit dem Startkredit und dem Investivkredit gegeben. Mit diesen an sich sehr viel breiter angelegten Darlehen können – bei Vorliegen der Programmvoraussetzungen – auch Investitionen mit Umweltbezug finanziert werden. Eine Kombination mit den Energiekrediten beziehungsweise dem Ökokredit ist möglich. Ergänzend dazu oder als Einzelfinanzierung steht der Universalkredit zur Verfügung. Die Anträge werden über die Hausbank an die LfA gestellt. Weitere Informationen und Details zu den Förderbedingungen gibt es auf der Webseite der LfA.

Förderung innovativer Energiespartechnologien

Das Bayerische Energieforschungsprogramm ist ein wichtiger Baustein des Bayerischen Gesamtkonzepts „Energie Innovativ“, das den Umbau der Energieversorgung als Schlüsselaufgabe betrachtet. Das Bayerische Energieforschungsprogramm wird vom Projektträger Jülich betreut. Es soll zum einen die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien vorantreiben und zum anderen sollen neue Energieeinspartechnologien entwickelt und erprobt werden. Die Schwerpunktthemen des Programms sind:

  • Erforschung und Entwicklung neuer Energie- und Energieeinspartechnologien
  • Beihilfen für Investitionen in innovative Energiesparmaßnahmen und zur Förderung erneuerbarer Energien, die der Demonstration und Einführung dienen (Demo-Vorhaben)
  • technische Durchführbarkeitsstudien im Vorfeld der industriellen Forschung beziehungsweise der experimentellen Entwicklung.

Gefördert werden in der Regel nur einzelbetriebliche Vorhaben. Diese müssen mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Vorhaben müssen hoch innovativ sein, das heißt die zu entwickelnden oder zu demonstrierenden Technologien, Produkte und Dienstleistungen müssen über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen.

Förderung von Energieeinsparkonzepten

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Bayerischen Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne bis zum 31. Dezember 2021 Unternehmen, die für sich durch fachkundige Dritte Konzepte und Nutzungspläne zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung sowie zur verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energien (auch Kraft-Wärme-Kopplung) erstellen lassen. Förderungswürdig sind insbesondere anbieterneutrale Machbarkeitsbetrachtungen in technischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Hinsicht als Grundlage für geplante Investitionen. Der Zuschuss beträgt bis zu 50.000 Euro. Weitere Informationen und Details zu den Förderbedingungen gibt es in den Richtlinien des Programms.

Förderung von Biomasseheizwerken

Wenn heimische Bioenergie zur Wärmeproduktion genutzt wird, können Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfungskreisläufe gestärkt werden. Daher fördert der Freistaat Bayern mit dem Förderprogramm BioKlima Investitionen in neue, umweltschonende Hackschnitzel- und Pelletheizungen (Biomasseheizwerke), um den Anteil fester Biomasse als speicherbare und flexible erneuerbare Energiequelle am Wärmeenergiemarkt weiter zu erhöhen. Außerdem werden Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Nutzung von Abwärme und solarer Wärme in Verbindung mit Neuinvestitionen in Biomasseheizwerke gefördert. Das Förderprogramm BioKlima wird vom Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing betreut. Es gliedert sich in drei Förderbereiche, die sich bei den Voraussetzungen und Auflagen unterscheiden:

  1. Förderung von Biomasseheizwerken mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW bis 200 kW,
  2. Förderung von Biomasseheizwerken mit einer Nennwärmeleistung größer 200 kW, und
  3. Förderung von Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kW, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie eingespeist wird. Der Anteil der Abwärme beziehungsweise solarer Wärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen.

Der Zuschuss beträgt normal bis zu 200.000 Euro und bis zu 300.000 Euro, wenn in das Biomasseheizsystem auch Abwärme oder Solarenergie eingespeist wird. Alle Informationen und Details zu den Förderbedingungen gibt es auf der Webseite des TFZ Straubing.

Sonderprogramm Energieeffizienz in Unternehmen

Das Sonderprogramm „Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen“ des Freistaat Bayerns unterstützt Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die den Energieverbrauch in Gebäuden und technischen Anlagen deutlich senken und den Einsatz von erneuerbaren Energien steigern wollen. Gefördert werden Investitionen in Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) sowie die Sanierung und der Neubau von Gebäuden. Dabei muss die neue Gebäudetechnik mindestens zehn Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als die bisherigen Anlagen. Bei sanierten beziehungsweise neu errichteten Gebäuden muss der Jahresprimärenergieverbrauch mindestens zehn Prozent unter der Norm der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung liegen (EnEV-Bestand beziehungsweise EnEV-Neubau). Die Unternehmen erhalten einen Bonus von bis zu fünf Prozent auf die von den jeweiligen bayerischen Bezirksregierungen regulär gewährten Subventionen für Energieeffizienz-Maßnahmen. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie in einem eigenen Beiblatt für das Sonderprogramm.

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