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CDU, CSU und SPD zur Reform der Eurozone

„Wir wollen in diesem Sinne und insbesondere auch in enger Partnerschaft mit Frankreich die Eurozone nachhaltig stärken und reformieren, so dass der Euro globalen Krisen besser standhalten kann. Dabei bleibt der Stabilitäts- und Wachstumspakt auch in Zukunft unser Kompass. Stabilität und Wachstum bedingen einander und bilden eine Einheit. Zugleich muss auch künftig das Prinzip gelten, dass Risiko und Haftungsverantwortung verbunden sind. Wir wollen fiskalische Kontrolle [und die] wirtschaftliche Koordinierung in der EU und der Eurozone (…) vorantreiben. Die dazu aus den Mitgliedstaaten und von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge werden wir prüfen.“ (S. 9)

Dazu meine ich: „Die Koalitionäre wollen gemeinsam mit Frankreich die Währungsunion erneuern. Das macht der Koalitionsvertrag mehr als deutlich. Aber wie soll das zukünftige Europa aussehen? Wie eine brüchige Transfer- und Schuldenunion mit kollektiver Verantwortungslosigkeit oder wie eine stabile Solidargemeinschaft, geprägt von Eigenverantwortung und klaren Regeln? Welchen Weg man einschlägt, wird sich in den kommenden Monaten in den Verhandlungen über eine EU-Einlagensicherung herauskristallisieren. Die Kommission und einige südeuropäische Staaten drängen auf eine Vergemeinschaftung. Dem muss die nächste Bundesregierung entgegentreten. Die Prinzipien des Koalitionsvertrages müssen eingehalten werden und Deutschland für die Einheit von Risiko und Haftungsverantwortung einstehen. Die Probleme in den Bankbilanzen einiger Eurostaaten müssen von denen aus der Welt geschafft werden, die sie verursacht haben. Und das sind nicht die deutschen Sparer und Banken.“

Die Koalitionäre treten für eine verhältnismäßige Bankenregulierung ein

„Regional tätige Finanzinstitute wie Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Förderbanken sind wichtige Finanzpartner vieler Menschen und Unternehmen in unserem Land. Wir sehen sie als wichtige Säule für die Stabilität im Finanzsystem und kämpfen daher für ihren Erhalt. Wir werden bei der Regulierung danach unterscheiden, ob es sich um Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Förderbanken bzw. kleine und mittlere Privatbanken mit risikoarmen Geschäftsmodellen handelt oder um systemrelevante Großbanken.“ (S. 70)

Dazu meine ich: „Richtig so! Es gilt bei der Bankenregulierung, nach Größe und Risiko eines Finanzinstituts zu unterscheiden. Ein auf international tätige Großbanken zugeschnittenes Regelwerk passt nun mal nicht auf kleine Regionalbanken. Die Koalitionäre müssen zu ihrem Wort stehen und sich in der aktuellen Überarbeitung des EU-Bankenregelwerks für eine umfassende Entlastung regionaltätiger Institute einsetzen.“

Der finanzielle Verbraucherschutz soll überprüft werden

Wir wollen die bisherigen Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz evaluieren.“ (S. 71)

Dazu meine ich: „Der Verbraucherschutz im Finanzwesen gehört auf den Prüfstand. Die Flut an neuen Vorschriften nutzt den Verbrauchern nur bedingt. Sie hat für viel Bürokratie gesorgt. Und manche Regeln bevormunden die Konsumenten, anstatt sie zu schützen. Das haben auch die fünf Wirtschaftsweisen festgestellt und in ihrem letzten Jahresgutachten eine Evaluierung gefordert. Gut, dass die Koalition nun dem Ratschlag der Ökonomen folgen will. Der Willensbekundung des Koalitionsvertrages müssen zügig Taten folgen. Bis Ende 2019 sollte die nächste Bundesregierung eine Auswirkungsstudie durchführen und prüfen, inwieweit die Ziele der bisher umgesetzten Verbraucherschutzmaßnahmen auch wirklich erreicht wurden.“

Dr. Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Twittert als @JGros_GVB 

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