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Ein Auto fährt auf einer Alpenstraße bei Sonnenschein durch die Berge.

Gute Nachrichten für Unternehmen: Der Bundesrat hat am 11. Juli 2025 einem umfassenden Investitionspaket für Elektromobilität zugestimmt. Damit steigt die Preisgrenze für die reduzierte Besteuerung privater Nutzung von Elektro-Dienstwagen von bisher 70.000 Euro auf nun 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Was sollten Unternehmen dazu wissen? DG Nexolution Mobility klärt auf:

Steuerliche Vorteile auf einen Blick

Für vollelektrische Firmenwagen bis zu diesem Listenpreis gilt weiterhin die 0,25 Prozent-Regelung. Das bedeutet: Pro Monat werden lediglich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – eine erhebliche Entlastung gegenüber klassischen Verbrennern, bei denen unabhängig vom Preis 1 Prozent versteuert werden muss. Erst oberhalb der neuen 100.000 Euro-Grenze greift der Satz von 0,5 Prozent.

Plug-in-Hybride

Auch Plug-in-Hybride profitieren immer noch von einem geringeren Versteuerungssatz: Sie fallen unter die 0,5 Prozent-Regelung, sofern sie seit Januar 2025 extern geladen werden können und entweder maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 80 Kilometer rein elektrisch fahren. Andernfalls gilt die 1 Prozent-Regel wie beim klassischen Verbrenner.

Neue Abschreibungsmöglichkeiten

Zusätzlich wurde eine degressive Sonderabschreibung eingeführt, die für Käufe zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. Januar 2028 gilt (Leasing ausgeschlossen). Sie ermöglicht Unternehmen eine schnelle steuerliche Entlastung:

  1. Jahr: 75 Prozent
  2. Jahr: 10 Prozent
  3. Jahr: 5 Prozent
  4. Jahr: 5 Prozent
  5. Jahr: 3 Prozent
  6. Jahr: 2 Prozent

So können Investitionen in Elektromobilität bereits in den ersten Jahren stark abgeschrieben werden – ein zusätzlicher Anreiz für Unternehmen, ein oder mehrere E-Fahrzeuge zu kaufen.

FAQ – Häufige Fragen zu Steuervorteilen für vollelektrische Dienstwagen


Gilt die Steuervergünstigung auch für Gebrauchtwagen?

  • Nein, sie gilt nur für Neuwagen.
     

Kann ich die Sonderabschreibung und Förderungen kombinieren?

  • Ja, beispielsweise mit Ladeinfrastruktur-Förderungen.
     

Wie ist es bei Leasing?

  • Die steuerlichen Vorteile gelten, die Sonderabschreibung jedoch nur beim Kauf.
     

Von wann bis wann gelten die Regeln?

  • Die 100.000 Euro-Grenze für vollelektrische Dienstwagen gilt seit 11. Juli 2025.
  • Die Sonderabschreibung bei Kauf ist voraussichtlich bis 1. Januar 2028 möglich.
  • Die Kfz-Steuerbefreiung für Erstzulassungen ist bis 31. Dezember 2025 möglich (max. bis 2030).

Doppelt sparen mit Rahmenverträgen

Neben steuerlichen Entlastungen lohnt sich der Blick auf die Einkaufskonditionen: Genossenschaften und Einkaufsgemeinschaften, die über DG Nexolution Mobility bezugsberechtigt sind, profitieren über die DG Nexolution Mobility-Rahmenverträge zusätzlich von hohen Rabatten. Diese Rabatte gelten grundsätzlich bei Leasing, Finanzierung oder Barkauf und können beim Autohaus der Wahl genutzt werden. Für die volle Ausschöpfung des Spar- und Abschreibungspotenzials sollte das Fahrzeug gekauft werden. Steuerliche Vorteile lassen sich somit ideal mit Einkaufsvorteilen kombinieren.

Ob Premium-Limousine oder geräumiger SUV – die Auswahl an attraktiven Elektro-Modellen ist groß. Besonders sparen können Käufer aktuell bei Modellen, die höherpreisig liegen. Beispiele für E-Dienstwagen zwischen 70.000 Euro bis 100.000 Euro, bei denen sich der Kauf aktuell besonders lohnt, sind unter anderem folgende Fahrzeugmodelle: Audi A6 e-tron, Audi Q6 SUV e-tron, BMW i4, BMW i5, BMW iX3, Mercedes-Benz EQE & EQE SUV, Porsche Macan, VW ID. Buzz, Volvo EX90, Polestar 3 & Polestar 4, Škoda Enyaq Coupé RS iV, Lexus RZ Luxury Line, Peugeot e-3008 & e-5008.

Praxisnahe Beispielrechnungen

Wie groß die finanzielle Wirkung tatsächlich ist, zeigt ein Blick auf konkrete Rechenbeispiele:

Diese Zahlen machen deutlich: Elektromobilität rechnet sich – und zwar langfristig.

Checkliste: Vorteile optimal nutzen

Damit Unternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen optimal ausschöpfen, lohnt ein systematisches Vorgehen:

  1. Fahrzeug auswählen und Listenpreis prüfen (bis 100.000 Euro für 0,25 Prozent-Regelung);
  2. Steuerstatus ermitteln: Elektro, Plug-in oder Verbrenner;
  3. Auf der Webseite von DG Nexolution Mobility mit entsprechender Kundengruppe (Bank/gewerbliche Genossenschaft/etc.) registrieren und Rahmenvertragsnummer von DG Nexolution Mobility bei Fahrzeugkauf angeben;
  4. Kauf dem Leasing vorziehen, um von Abschreibungen und Steuervorteil zu profitieren;
  5. Ladeinfrastruktur planen (zum Beispiel Wallbox, Ladesäule auf Parkplatz);
  6. Regionale Förderungen prüfen;
  7. Mitarbeiter über steuerfreie Ladeoptionen und private Nutzung informieren.

Regionale Fördermöglichkeiten in Bayern

Neben den bundesweiten Vorteilen bietet Bayern zusätzliche Programme, die Investitionen in E-Mobilität noch attraktiver machen: Leider sind zum aktuellen Zeitpunkt keine Förderaufrufe aktiv/offen. Es lohnt sich aber für Unternehmen, regelmäßig einen Blick auf die entsprechenden Seiten zu werfen, damit sie keinen Förderaufruf verpassen. Beratung erhalten diese zum Beispiel über die Kompetenzstelle Elektromobilität bei der Förderagentur Bayern Innovativ des Freistaats Bayern.

Fazit

Die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen für vollelektrische Dienstwagen – insbesondere die Anhebung der Preisgrenze auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis und die Sonderabschreibung – eröffnen Unternehmen attraktive Möglichkeiten für den Einstieg in Elektromobilität. In Kombination mit den Rahmenvertragsvorteilen von DG Nexolution Mobility entsteht ein starkes Gesamtpaket: Kostensenkung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in einem Schritt.

Kontakt zu DG Nexolution Mobility

DG Nexolution Mobility unterstützt die bayerischen Genossenschaften bei allen Mobilitätsthemen und freut sich auf die Kontaktaufnahme.

DG Nexolution Mobility GmbH

Mail: service(at)dgx-mobility.de
Telefon +49 611 50 66 26 00
dgx-mobility.de

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