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Bei jeder Kreditgenossenschaft bildet die Satzung die rechtliche Grundlage für den Geschäftsbetrieb und die Zusammenarbeit der Mitglieder. In ihr werden alle wesentlichen Aspekte etwa zu Zweck und Mitgliedschaft, Leitung und Willensbildung, Eigenkapital und Rechnungswesen der Genossenschaft festgelegt. Zwar sind die rechtlichen Grundzüge gesetzlich geregelt, dennoch sind die Mitglieder bis zu einem gewissen Grad frei bei der Gestaltung ihrer Satzung. Doch welche Regelungen sind wann sinnvoll? Was ist mit Einzelbestimmungen gemeint, wie sind sie zu interpretieren?

Um die Entscheidungen bei der Erstellung und Ausgestaltung einer Satzung zu erleichtern, bietet der DG Verlag in der Broschüre „Die Satzung der Kreditgenossenschaften“ vier Mustersatzungen: jeweils eine Satzung für Genossenschaften mit Generalversammlung und mit Vertreterversammlung sowie mit und ohne Warengeschäft. Zielgruppe sind Aufsichtsräte und Vorstände von Kreditgenossenschaften sowie alle, die Satzungsbestimmungen verstehen wollen und müssen.

Detailliert kommentierte Mustersatzungen

Die Mustersatzungen sind detailliert kommentiert, sodass der Leser die Intentionen hinter den Paragraphen versteht und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten optimal nutzen kann. Das ist der große Mehrwert der Broschüre. Bei ihrer Kommentierung gehen die Rechtsanwälte Bernd Gräser und Jan Holthaus von der Satzung mit Generalversammlung ohne Warengeschäft aus, Eigenheiten für die Vertreterversammlung sind deutlich markiert und hervorgehoben. Auf die Besonderheiten von Satzungen mit Warengeschäft gehen die Autoren nicht eigens ein, da es nur wenige Abweichungen gibt und diese selbsterklärend sind.

In dem Werk wird jede Satzungsbestimmung einzeln erläutert. Die Autoren zitieren zunächst die Vorschrift, erklären dann den Sinn und zeigen auf, wo Spielräume vorhanden und wie diese sinnvoll zu füllen sind. Geht es beispielsweise um die Kündigung von Mitgliedern, so wird erläutert, dass die gesetzliche Mindestfrist bei drei Monaten liegt, aber auf bis zu fünf Jahre verlängert werden kann. Üblich seien Fristen zwischen drei und zwölf Monaten. Ergänzend erläutern die Autoren zudem, in welcher Form eine Kündigung erforderlich ist. Solche detaillierten, aus Recht und Erfahrung begründeten Ausführungen unterstützen eine Genossenschaft, eine sinnvolle und rechtlich wirksame Satzung zu erstellen beziehungsweise Änderungen vorzunehmen.

Bei der vorliegenden Broschüre handelt es sich um die vierte Auflage. Anlass zur Aktualisierung des Werks war die Novelle des Genossenschaftsgesetzes aus dem Jahr 2017, die eine Überarbeitung der bisherigen Mustersatzungen aus dem Jahr 2006 notwendig gemacht hat.

Unterstützung durch den GVB

Satzungsänderungen sollten gut überlegt sein, denn sie können sich weitreichend auf den Geschäftsbetrieb auswirken. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) bietet den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken deshalb seine Unterstützung an. Die Rechtsexperten des GVB beraten die Mitgliedsinstitute zum Beispiel bei individuellen Satzungsregelungen, aber auch bei der Überprüfung von Satzungsänderungen aufgrund der Genossenschaftsnovelle 2017. Kontakt: recht[at]gv-bayern.de oder 089 / 2868-3730.

Miriam Elmers ist freie Journalistin aus Wiesbaden.

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