Entlastung: Regulierung muss wieder zum Geschäftsmodell von Regionalbanken passen, fordert der Europaabgeordnete Markus Ferber.
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Diese Personen kommen insbesondere zu Wort
- Helmut Scheibenzuber, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel: „Ich sehe die Regulierung immer unter der Prämisse, dass sie die Bank vor Risiken schützt und Mehrwerte schafft – leider ist das aktuell oft nicht erkennbar.“
- Thomas Gimperlein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der VR Teilhaberbank Metropolregion Nürnberg: „Mein Wunsch an die Bankenregulatoren: Stellen Sie alle Regelungen konsequent unter den Primat der Risiko- und Wesentlichkeitserwägung – alles andere belastet ohne Mehrwert.“
- Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern: „Die Regulierung in Deutschland und Europa ist in den letzten Jahren explodiert – in Umfang, Komplexität und Geschwindigkeit. Für viele Institute bedeutet das: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit fürs eigentliche Bankgeschäft.“
Ein Mitarbeiter nur für DORA
Helmut Scheibenzuber, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel.
Wenn Helmut Scheibenzuber beschreiben soll, wie neue Regulierungsvorgaben 2025 den Bankbetrieb der Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel belastet haben, nennt der Vorstandsvorsitzende zuerst die EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA). Ziel von DORA ist es, die Cybersicherheit im Finanzbereich zu stärken. Ein hehres Ziel, doch die Umsetzung kostete die Institute viel Kraft. Um den Vorgaben zu entsprechen, musste die Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel unter anderem 25 Arbeitsanweisungen überarbeiten oder neu erstellen. Zudem musste sie alle bankindividuellen Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) anschreiben, um neue IKT-konforme Verträge abzuschließen. Weiter benötigte die Bank ein neues Softwarepaket für mehrere Tausend Euro, um Prozesse und Risiken von IKT gemäß der neuen technischen Anforderungen beurteilen zu können.
Auch der Aufwand für die Pflege des Informationsregisters für IKT-Dienstleister der Bank sei massiv, sagt Scheibenzuber. Dafür habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mehrmals den Termin für die Meldung des Registers verschoben, weil die Technik dafür noch nicht zur Verfügung stand. Ein neu geschaffener DORA-Arbeitskreis beschäftigt sich regelmäßig mit Themen wie Auslagerungsmanagement, EDV/IT oder IKT-Risikokontrollfunktionen, ebenso berief die Bank einen DORA-Beauftragen. „In Summe benötigen wir für DORA und das damit verbundene Auslagerungsmanagement mittlerweile eine ganze Mitarbeiterkapazität, die uns im Controlling fehlt“, klagt Scheibenzuber.
Die EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA) soll für mehr Cybersicherheit sorgen, doch die Umsetzung stellte vor allem kleine Banken vor enorme Herausforderungen. Foto: mauritius images / Science Photo Library / Julien Tromeur
Viele Vorgaben werden laufend verändert
DORA oder auch die neue Eigenkapitalverordnung CRR III seien nur zwei Beispiele von vielen, wie die Umsetzung regulatorischer Vorgaben den Bankbetrieb belastet. „Daneben wurden und werden viele weitere Vorgaben neu eingeführt beziehungsweise laufend verändert, etwa zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch IRRBB, zur Bewertung von Marktrisiken oder zu neuen Angemessenheitsprüfungen.“ Der steigende Umfang an Aufgaben müsse jedoch von derselben Zahl an Mitarbeitenden bewältigt werden. Hinzu kämen die steigende Komplexität und Unübersichtlichkeit vieler regulatorischer Vorgaben. „Irgendwann geht bei so vielen Themen der Überblick verloren“, klagt Scheibenzuber.
Zudem müsse sich jede Bank mit vielen Themen eigenständig auseinandersetzen, auch wenn sie alle Institute gleich beträfen. Als Beispiel nennt der Bankvorstand die Einführung des neuen Bezahlsystems „wero“. Gemäß der Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft (POG) müsse jede Bank „wero“ für sich bewerten. „Dabei geht es hier um einen Standard, der für alle Banken und Zahlungsanbieter gleich ist“, meint Scheibenzuber. Der Bankvorstand nimmt hier auch den Genossenschaftsverband Bayern (GVB) in die Pflicht. „Sofern möglich, sollte der Verband bei solchen zentralen Themen einspringen und eine einheitliche Bewertung anstoßen oder gleich selbst übernehmen. Das würde uns Banken sehr entlasten.“
Immer mehr Personalkapazitäten im Betriebsbereich
„Am Limit“ lautet der Titel des Topthemas dieser „Profil“-Ausgabe zur Bankenregulierung. Inwiefern sieht Helmut Scheibenzuber die Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel durch die zunehmende Regulierung „am Limit“? Die Verteilung der Personalkapazitäten habe sich in den vergangenen zehn Jahren infolge der Regulierung immer mehr vom Markt in den Betriebsbereich verlagert, betont der Bankvorstand. „Das heißt, die Kosten werden nach oben geschraubt. Insofern sehe ich unsere Bank mit den aktuellen Mitarbeiterkapazitäten schon ,am Limit‘, denn eigentlich sollten mehr Mitarbeitende am Markt tätig sein. Dort wird das Geld verdient. Ich sehe die Regulierung immer unter der Prämisse, dass sie die Bank vor Risiken schützt und Mehrwerte schafft – leider ist das aktuell oft nicht erkennbar“, bedauert der Bankvorstand.
Um die Regulierung für Regionalbanken wieder auf ein vernünftiges Maß zurückzuführen, wünscht sich Scheibenzuber einen eigenen Ordnungsrahmen für kleine und nicht komplexe Institute mit vereinfachten Eigenmittelanforderungen und einem vereinfachten Meldewesen. Auch das Auslagerungsmanagement sollte deutlich verschlankt werden, Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA-Guidelines) nur für Großbanken verpflichtend sein. Statt unzähliger Detailregeln sollten die Bankenaufseher lieber klare Prinzipien vorgeben, an denen sich Regionalbanken eigenständig orientieren können. „Wir brauchen wieder mehr Eigenverantwortung für Regionalbanken“, fordert Scheibenzuber. „Die Aufsicht sollte Regulierungsvorhaben bereits im Vorfeld viel stärker auf Praxistauglichkeit und ihren tatsächlichen Mehrwert prüfen und das Verhältnis von Aufwand und Nutzen stärker berücksichtigen. Vor allem bei kleinen und nicht komplexen Instituten sollte die Proportionalität immer gewahrt werden.“
Problem erkannt, aber nicht gelöst
Auch Thomas Gimperlein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der VR TeilhaberBank Metropolregion Nürnberg, äußert einen dringenden Wunsch an die Bankenregulatoren: „Stellen Sie alle Regelungen konsequent unter das Primat der Risiko- und Wesentlichkeitserwägung – alles andere belastet ohne Mehrwert.“ Das Jahr 2025 sei wieder von einer besonders „hochwertigen“ Regulierungsdichte geprägt gewesen, wie Gimperlein bewusst ironisch formuliert. „Die Umsetzungsanforderungen aus DORA und der CRR III haben deutlich gezeigt, wie die Aufsicht arbeitet:
- Problem erkannt,
- Problem bürokratisiert,
- Problem nicht gelöst.“
Für die VR Teilhaberbank Metropolregion Nürnberg seien die zusätzlichen Belastungen erheblich gewesen. Insbesondere die Umsetzung der CRR III hat im Grunde das gesamte Jahr beansprucht. Herausfordernd sei vor allem das ständige Arbeiten im Modus „ein Schritt vor – und immer wieder ein bis zwei Schritte zurück“ gewesen. Gründe hierfür waren laut dem Bankvorstand Unklarheiten der Aufsicht, notwendige technische Anpassungen sowie Auslegungsfragen der Regelungen. „Fazit: Der Ressourcenbedarf war enorm – und die Belastung für das Institut wie auch für die Mitarbeitenden eindeutig extrem“, betont Gimperlein.
250 Datensätze pro Quartal – manuell geprüft
Thomas Gimperlein, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der VR TeilhaberBank Metropolregion Nürnberg.
Zu Jahresbeginn 2025 sei eindeutig die CRR III mit ihren Auswirkungen auf die Kapitalunterlegung im Zentrum der Belastungen gestanden. Im Herbst habe sich der Schwerpunkt dann auf die Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta-Meldung) verschoben. „In unserem Haus müssen dafür rund 250 Datensätze pro Quartal gemeldet werden – und jeder einzelne ist manuell zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Trotz dieses immensen Aufwands bleiben Rückfragen der Aufsicht nicht aus“, berichtet Gimperlein. Noch gravierender findet der Vorstand: Das mit der Meldung eigentlich verbundene Ziel, nämlich die Identifizierung und Überwachung von Gefahren für die Finanzstabilität, werde de facto nicht erreicht. „Das Ergebnis ist frustrierend – für die Praxis ebenso wie für den Sinn regulatorischer Maßnahmen.“
Wirklich verhältnismäßig sei Bankenregulierung nur, wenn sie sich konsequent am Risiko orientiere, ist Gimperlein überzeugt. „Regulierung muss sich in erster Linie an den Risiken für Solvenz und Liquidität eines Instituts ausrichten. Der Proportionalitätsgrundsatz ist dabei ein wichtiges Instrument – aber er darf nicht zur bloßen Floskel verkommen. Entscheidend ist, dass der regulatorische Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Risikoprofil eines Instituts steht“, betont der Bankvorstand.
Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen passt nicht
Ansätze für eine verhältnismäßige Regulierung sieht Gimperlein klar bei der Eigenkapitalunterlegung. Dort sei eine realistische Risikobewertung entscheidend. Aber auch in Bereichen der formalen Regulierung bestünden enorme Potenziale, etwa bei den Anforderungen an Angemessenheitsnachweise für Ratingsysteme, dem Berichtswesen und den teils überkomplexen Berichtspflichten gegenüber Aufsichtsorganen. „In vielen dieser Felder steht der regulatorische Aufwand für kleine und mittlere Institute kaum noch im Verhältnis zum Nutzen“, betont der Vorstand der VR Teilhaberbank Metropolregion Nürnberg.
Impulse für eine verhältnismäßige Regulierung
Der Genossenschaftsverband Bayern unterstützt die Forderung der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken nach einer verhältnismäßigen Regulierung nachdrücklich und bringt sich mit eigenständigen Impulsen in die politische Debatte ein. Bereits im Herbst 2024 machte der Verband 36 Vorschläge zum Abbau von Bürokratie im Bankenbereich. Auch bei DORA setzt sich der GVB für Vereinfachungen ein. „Die Dokumentations- und Meldevorgaben für das IKT-Risikomanagement sind zu kleinteilig und führen zu großem bürokratischem Aufwand bei den Banken“, kritisiert der Verband in einem Positionspapier vom Oktober 2025, in dem er die Erfahrungen aus der bankwirtschaftlichen Praxis zusammengetragen hat und konkrete Verbesserungen am bestehenden Regelwerk vorschlägt.
GVB-Präsident Stefan Müller. Foto: GVB/Hendrik Steffens
„Die Regulierung in Deutschland und Europa ist in den letzten Jahren explodiert – in Umfang, Komplexität und Geschwindigkeit. Für viele Institute bedeutet das: zu viel Bürokratie, zu wenig Zeit fürs eigentliche Bankgeschäft“, betont GVB-Präsident Stefan Müller. Immer neue Regulierungen und Berichtspflichten engten die Kreditvergabe zunehmend ein. „Kleine und mittlere Banken werden behandelt wie internationale Großinstitute – mit Regeln, die an ihrer Realität vorbeigehen. Das gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und am Ende unseren Wohlstand.“ Müller appelliert deshalb an Politik und Aufsicht
- Proportionalität konsequent umzusetzen,
- Bürokratie abzubauen und
- den Bankkredit als Lebensader des Mittelstands stärken.
Am Ende gehe es im Kern darum: „Banken müssen wieder mehr Zeit haben, ihre eigentliche Aufgabe zu erfüllen – Finanzierung des Mittelstands, Begleitung der Transformation und Unterstützung der Menschen vor Ort“, betont Müller.
Kredite für kleine Betriebe nicht unnötig verteuern
Die bayerische Wirtschaft setzt sich ebenfalls für eine verhältnismäßige Bankenregulierung ein (siehe dazu auch die Statements der bayerischen Industrie- und Handelskammern und des bayerischen Handwerks in dieser Ausgabe). „Die Bankenregulierung darf weder zu einem negativen Standortfaktor noch zu einem Wachstumshemmnis für die Wirtschaft werden. Wir benötigen eine Regulierung mit Augenmaß, die den bisherigen One-size-fits-all-Ansatz mit proportionalen Regelungen deutlich entschärft“, betont Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Ähnlich denkt Frank Hüpers, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Handwerkstags (BHT): „Es ist überaus wichtig, dass Investitionen im Mittelstand nicht an Regulierungen scheitern. Damit Regionalbanken ihre Rolle als Mittelstandsfinanzierer zweckmäßig erfüllen können, braucht es Regeln, die Stabilität garantieren, aber gleichzeitig Spielräume lassen. Eigenkapitalanforderungen sollten risikogerecht ausgestaltet sein, um Kredite für kleine Betriebe nicht unnötig zu verteuern.“
Eine Mitarbeiterin prüft Bauteile in einer Produktionshalle (Symbolbild): Eigenkapitalanforderungen für Banken sollten risikogerecht ausgestaltet sein, um Kredite für kleine Betriebe nicht unnötig zu verteuern. Foto: mauritius images / Westend61 / Daniel Ingold
Bankenregulatoren zeigen Einsicht
Wie es scheint, verhallen die Rufe nach einer verhältnismäßigen Regulierung nicht länger ungehört bei Aufsehern und Politikern in Brüssel, Bonn, Berlin und Frankfurt. „Wir setzen uns für Komplexitätsreduktion sowie Proportionalität ein und agieren risikoorientierter“, heißt es zum Beispiel in den strategischen Zielen der BaFin für 2026 bis 2029. BaFin-Präsident Mark Branson besuchte verschiedene Regionalbanken, um aus erster Hand zu erfahren, wie Regulierung auf sie wirkt. Für das Gespräch mit den Vorständen Walter Eberhard und Erwin Schilling von der Raiffeisenbank Pfaffenhausen im November 2024 nahm er sich eineinhalb Stunden Zeit. „Branson war tief in den Themen drin. Dass er tatsächlich zu uns kommt, um mit uns im kleinen Kreis zu sprechen – wow“, erinnert sich Walter Eberhard (siehe dazu den Beitrag in „Profil“ 12/2024).
Vorschlag für ein Kleinbankenregime
Für großes Aufsehen in der Branche sorgte der gemeinsame Vorschlag von Bundesbank und BaFin für ein EU-weites Kleinbankenregime nach Schweizer Vorbild, der im Sommer 2025 erst als Diskussionspapier (Non-Paper) in Fachkreisen zirkulierte, ehe Bundesbankvorstand Michael Theurer und BaFin-Präsident Mark Branson am 12. September 2025 mit einem gemeinsamen Gastbeitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die breite Öffentlichkeit ins Bild setzten: „Europas Kleinbanken brauchen einfachere Regeln, um stark zu bleiben“.
Der Vorschlag zielt auf kleine Banken mit einer Bilanzsumme von unter 10 Milliarden Euro, einem klaren Fokus auf das Geschäft im Europäischen Währungsraum und einem einfachen Geschäftsmodell. Die Teilnahme an dem Regime soll freiwillig sein. Etwa 1.000 Banken in Deutschland könnten sich formal qualifizieren, so Bundesbank und BaFin. „Unser Ziel ist es, die regulatorische Belastung für kleinere und nicht-komplexe Banken mit traditionellen Geschäftsmodellen zu reduzieren, ohne Abstriche bei Kapital- und Liquiditätspuffern zu machen“, schreiben Theurer und Branson in ihrem Gastbeitrag.
EZB-Rat ebenfalls für mehr Verhältnismäßigkeit
Schließlich billigte auch der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) am 11. Dezember 2025 Empfehlungen einer von ihm eingesetzten Taskforce zur Vereinfachung der europäischen Rahmenwerke für das Aufsichtsrecht, die Bankaufsicht und das Meldewesen (siehe Kasten). „Der EZB-Rat schlägt vor, die EU-Bankenvorschriften deutlich stärker an der Verhältnismäßigkeit auszurichten“, heißt es in der dazugehörigen Pressemitteilung. Unter anderem empfiehlt der EZB-Rat, die für Banken geltenden Eigenkapitalanforderungen und Kapitalpuffer zu vereinfachen sowie ein einfacheres Aufsichtssystem für kleinere Banken einzuführen. Die EZB will ihre Vorschläge nun der EU-Kommission vorlegen.
GVB unterstützt Kleinbankenregime
Der GVB unterstützt die Vorschläge für ein Kleinbankenregime. „Diese Initiative ist ausdrücklich zu begrüßen. Eine Volks- und Raiffeisenbank, die in ihrem regional begrenzten Geschäftsgebiet Einlagen einsammelt und als Kredite dort wieder ausreicht, ebenso zu beaufsichtigen wie eine international tätige Großbank, ist absurd. Von Regionalinstituten geht keine Gefahr für die Finanzstabilität aus“, betonte GVB-Präsident Stefan Müller in „Profil“ 11/2025. Der Verband hat seine Haltung zu einem Kleinbankenregime auch in einem Positionspapier deutlich gemacht.
Positive Signale aus Brüssel
Freilich hätten Bundesbank, BaFin und auch EZB nicht viel erreicht, wenn die EU-Kommission bei dem Vorschlag nicht mitzieht, denn Bankenregulierung wird primär in Brüssel gemacht. Doch der Europaabgeordnete Markus Ferber ist guten Mutes. „Das Diskussionspapier von Bundesbank und BaFin ist in Brüssel und Straßburg sehr wohl wahrgenommen worden. Viele Kolleginnen und Kollegen sehen darin einen wichtigen Impuls in einer Debatte, die ohnehin Fahrt aufgenommen hat“, sagt Ferber im „Profil“-Interview in dieser Ausgabe. Und auch seine Bilanz des Regulierungsjahres 2025 fällt in dieser Hinsicht positiv aus: „2025 war für Regionalbanken ein anstrengendes Jahr, aber eines, in dem der Schalter in Richtung Entlastung endlich umgelegt wurde. Europa kann Regulierung nicht nur verschärfen, sondern auch ausmisten und verschlanken.“
Endlich ein positives Momentum
Bei den bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken kommt der Vorstoß für ein Kleinbankenregime ebenfalls gut an. „Wir begrüßen diesen Vorstoß sehr“, sagt Bankvorstand Helmut Scheibenzuber von der Raiffeisenbank Goldener Steig – Dreisessel. Und auch Thomas Gimperlein äußert sich sehr optimistisch. „Ich halte diesen Vorstoß für ausgesprochen hoffnungsvoll. Endlich scheint es ein positives Momentum zu geben, um ein praxisnahes und risikoadäquates Regime für kleinere Institute zu diskutieren.“ Seine Hoffnung verbindet der stellvertretende Vorstandsvorsitzender der VR TeilhaberBank Metropolregion Nürnberg jedoch mit einem Appell: „Jetzt gilt es, dass auch die genossenschaftlichen Verbände diesen Impuls proaktiv, konstruktiv und kompromissbereit begleiten. Die Chance, hier ein zukunftsfähiges und entlastendes Regulierungsumfeld zu schaffen, ist real – und sollte genutzt werden.“