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Über Nachhaltigkeit Bericht erstatten – ja, aber bitte in machbar: Genau dafür wurde für kleine und mittlere Unternehmen der Standard VSME, eine Abkürzung für Voluntary Sustainability Reporting Standard for non‑listed SMEs, entwickelt: überschaubar, freiwillig und zugleich professionell genug, um Erwartungen von Banken und Geschäftspartnern zu erfüllen.

Der VSME ist ein freiwilliges Rahmenwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung speziell für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nicht unter die gesetzlichen Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Der Standard wurde von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt. Mit dem VSME erhalten KMU einen strukturierten Leitfaden, um Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Partnern wie zum Beispiel Banken oder Kundinnen und Kunden mit geringem Aufwand bereitzustellen.

Modularer Aufbau mit knapp 100 Datenpunkten

Der Standard ist modular aufgebaut und umfasst knapp 100 qualitative und quantitative Datenpunkte. Der VSME ist unterteilt in ein Basismodul („basic“) und ein umfassendes Modul („comprehensive“). Während das Basismodul allgemeine Informationen zum Unternehmen, umweltbezogene Kennzahlen, soziale Aspekte und Governance-Informationen enthält, umfasst das ausführliche Modul detailliertere Angaben, wie zum Beispiel Strategien, Ziele und Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase. Das Basismodul ist vollständig zu berichten, das Zusatzmodul kann optional hinzugenommen werden. Die Angaben umfassen die drei ESG-Dimensionen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance).

Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht empfiehlt sich idealerweise jährlich und in zeitlicher Nähe zum Jahres- oder Konzernabschluss. Er sollte als separater Bericht erstellt und über die Unternehmenswebseite veröffentlicht werden. Bei einem freiwilligen Bericht besteht grundsätzlich keine gesetzliche Prüfungspflicht.

Strategischer Ankerpunkt für die Organisation

Unternehmen bietet ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht nach VSME mehrere Möglichkeiten, daraus Vorteile zu ziehen. Ein solcher Bericht

  • schafft Transparenz über ESG-relevante Themen und Entwicklungen;
  • hilft Unternehmen dabei, sich von Wettbewerbern abzuheben und dadurch Wettbewerbsvorteile zu sichern;
  • schafft mit seinem EU-weit anerkannten Standard einen einheitlichen Rahmen, der die Nachhaltigkeitsberichte verschiedener Unternehmen vergleichbar macht;
  • dient als strategischer Ankerpunkt für die Organisation und Weiterentwicklung der eigenen Nachhaltigkeitsaktivitäten;
  • liefert dokumentierte Angaben für Anfragen aus der vor- und nachgelagerten Lieferkette;
  • fördert die frühzeitige Erkennung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Auch bei der Kreditvergabe an Unternehmen kann ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht sowohl für den Kreditnehmer als auch die Bank von Vorteil sein. Legt der Kreditnehmer einen solchen Bericht vor, kann die Bank die Resilienz des Unternehmens gegenüber ESG-Risiken besser einschätzen.

GVB-Nachhaltigkeitsbericht nach VSME-Standard

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) hat für das Berichtsjahr 2024 erstmals einen freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht nach VSME erstellt. Dieser kann auf der GVB-Webseite angesehen und heruntergeladen werden. Seit 2023 gibt es beim GVB eine bereichsübergreifende Arbeitsgruppe, die zweimal im Jahr zusammenkommt, um den Verband im Hinblick auf ESG-Kriterien voranzubringen. Dazwischen treibt das Kernteam einzelne Themen und Maßnahmen weiter voran. Dazu zählen zum Beispiel die Förderung von Diversität oder die Reduktion des CO2-Verbrauchs durch Dienstreisen und Pendelverkehr.

Die Kernpunkte des GVB-Nachhaltigkeitsberichts 2024 nach VSME-Standard: Der komplette Bericht kann auf der GVB-Webseite angesehen und heruntergeladen werden.

Deutscher Nachhaltigkeitskodex bietet Unterstützung

Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen, können dafür die Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) nutzen, zu finden auf der DNK-Webseite. Der DNK wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen und unterstützt Unternehmen bei ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung. Als Standards sind die Richtlinie für nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD; bisheriger DNK-Standard), die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) auf Grundlage der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und VSME hinterlegt (zu den verschiedenen Standards siehe auch den Kasten unten). Über das DNK-Tool können Unternehmen ihre Branche und den gewünschten Berichtsstandard wählen, um dann schrittweise mit Eingabefeldern und weiterführenden Tipps zum fertigen Bericht geführt zu werden.

Standards für Nachhaltigkeitsberichte: Welcher eignet sich für wen?

Wenn Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen, stehen ihnen mehrere Standards zur Verfügung. Welcher Standard eignet sich für wen?

CSRD/ESRS

Die europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) auf Grundlage der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) werden derzeit überarbeitet. Die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatzerlös künftig einen prüfungspflichtigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ist äußerst umfangreich, muss extern geprüft werden und beginnt im Kern mit der sogenannten doppelten Wesentlichkeitsanalyse („Profil“ berichtete in Ausgabe 3/2025).

VSME

Der freiwillige Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht-gelistete kleine und mittlere Unternehmen (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs; VSME) leitet sich aus den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) ab und ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt wurde. Der VSME befindet sich ebenfalls im Entwurfsstadium und umfasst zwei Module (Basic und Comprehensive). Dieser Standard fokussiert sich auf Lieferkettenanforderungen und geforderte ESG-Angaben bei Finanzierungen. Eine Wesentlichkeitsanalyse ist nicht erforderlich. Er kann zudem für Unternehmen geeignet sein, die perspektivisch berichtspflichtig werden.

Gemeinwohlökonomie

Die Gemeinwohlökonomie (GWÖ) bietet einen freiwilligen Standard, der Schwerpunkte bei ethischen, sozialen und ökologischen Werten setzt. Mittels Gemeinwohl-Matrix wird eine Gemeinwohl-Bilanz erstellt. Es stehen eher qualitative Bewertungen anhand verschiedener Anspruchsgruppen im Fokus.

Pilotprojekt des GVB zur Nutzung des DNK-Tools

In einem Pilotprojekt entwickelte der GVB gemeinsam mit der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz und der Raiffeisenbank im Oberland genossenschaftsspezifische Tipps zur Nutzung des DNK-Tools. Unter anderem wurde bewertet, welche Datenpunkte für Kreditgenossenschaften zutreffend sind.

„Das Pilotprojekt war für uns eine gute Gelegenheit, den VSME zu testen. Dabei haben wir festgestellt, dass die Kombination aus Basis- und Zusatzmodul für uns einen praktikablen Berichtsstandard ergibt. Die Tipps zur Nutzung des DNK-Tools werden den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach VSME nochmals vereinfachen“, sagt Ina Eckl, Nachhaltigkeitsmanagerin der Volksbank Raiffeisenbank Nordoberpfalz.

Daniela Tonelli, Nachhaltigkeitsmanagerin der Raiffeisenbank im Oberland, fasst das Projekt wie folgt zusammen: „Wir übernehmen Verantwortung gegenüber internen und externen Stakeholdern. Das Pilotprojekt zur Nutzung des DNK-Tools hat uns eindrücklich gezeigt, wie wichtig transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung ist, um diese Verantwortung gegenüber unseren Stakeholdern zu kommunizieren. Die gezielte Analyse des eigenen Geschäftsmodells entlang der VSME-Handlungsfelder eröffnet wertvolle Perspektiven für die Weiterentwicklung und gezielte Umsetzung unserer nachhaltigen Prozesse und Initiativen.“

GVB hilft mit Leitfaden und Mustertexten

Bayerische Volksbanken und Raiffeisenbanken, die den VSME beziehungsweise das DNK-Tool zur Erstellung eines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts nutzen möchten, erhalten vom GVB auf Wunsch einen Leitfaden zum VSME sowie Mustertexte. Außerdem bietet der GVB seinen Mitgliedern an, sie bei der Erstellung ihres Nachhaltigkeitsberichts individuell zu beraten. Ansprechpartnerin ist Linda Spielmann, lspielmann(at)gv-bayern.de, Telefon +49 89 2868-3624.

Ein kleines Manko hat der VSME aktuell noch: Da die Gesetzgebung zur CSRD noch nicht abgeschlossen ist, kann es auch beim VSME noch zu kleineren Änderungen kommen.

Martina Stutz ist Stabsleiterin Nachhaltigkeit beim Genossenschaftsverband Bayern.

Nachhaltigkeit: Der GVB bietet seine Unterstützung an

Von der strategische Positionierung zum Thema Nachhaltigkeit über die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bis zur Durchführung eines Energie-Audits: Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) unterstützt seine Mitglieder zum Thema Nachhaltigkeit mit zahlreichen Beratungsleistungen, Leitfäden und Workshops. Alle Informationen dazu gibt es auf der Themenseite Nachhaltigkeit im GVB-Mitgliederportal.

Kontakt:

nachhaltigkeit(at)gv-bayern.de

Telefon +49 89 2868-3472.

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