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Nicht erst seit „Fridays for Future“ und dem politischen Höhenflug der Grünen: Nachhaltigkeit ist längst Eckpfeiler verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns und mehr als ein „Modethema“. Spätestens mit dem Aktionsplan der EU-Kommission für ein nachhaltiges Finanzwesen vom Frühjahr 2018 und der Einsetzung des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung im Juni 2019 ist Nachhaltigkeit auch für die Finanzmärkte, Banken und Asset Manager zum wesentlichen Bestandteil der Regulierungsdiskussion geworden.

Für Genossenschaftsbanken ist Nachhaltigkeit ein Bestandteil ihrer DNA. Die Sparda-Banken und die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken gehören ihren zusammen mehr als 6 Millionen Mitgliedern, die gleichzeitig Kunden der Banken sind, und handeln schon deswegen mit einer langfristigen Perspektive. Eine nur auf kurzfristige Maximierung des Gewinns ausgerichtete Geschäftspolitik ist nicht nur mit den Zielen der Genossenschaft, sondern auch mit den gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar. Nicht zuletzt deshalb sind die Genossenschaftsbanken so gut durch alle Krisen der letzten Jahrzehnte gekommen.

„Freiwilligkeit und Stabilität sollten aus Sicht der Genossenschaftsbanken auch Leitlinien für die Ausgestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens sein.“

Für uns ist Nachhaltigkeit explizit Teil vernünftigen wirtschaftlichen Handelns – im Unterschied übrigens zu manch‘ anderem Akteur am Markt, der das heute bitter bereut. Dieses genossenschaftliche Verständnis von Nachhaltigkeit hat dazu beigetragen, dass die Gruppe langfristig erfolgreich wirtschaftet und heute zu den stabilsten Bankengruppen in ganz Europa zählt. Freiwilligkeit und Stabilität sollten aus Sicht der Genossenschaftsbanken daher auch Leitlinien für die Ausgestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens sein.

Die Bemühungen der Europäischen Kommission und der Bundesregierung für mehr Nachhaltigkeit in der Finanzindustrie sehen wir gerade deshalb mit einer gesunden Skepsis. Mehr Nachhaltigkeit ist das richtige Ziel. Brüssel und Berlin setzen dafür aber vor allem auf mehr Regulierung und die staatliche Lenkung von Finanzströmen sowie privaten und unternehmerischen Investitionen. Dieser staatliche Dirigismus ist der falsche Weg.

Mehr Transparenz am Markt für nachhaltige Finanzprodukte schaffen wir am besten mit freiwilligen Standards. Verpflichtende Eco-Labels und Nachhaltigkeitsdefinitionen, wie sie die EU-Kommission mit einer gesetzlich normierten Taxonomie einführen will, greifen zu kurz. Unterschiedliche Marktstandards zur Einstufung nachhaltiger Investitionen sind nicht die Folge eines Marktversagens, sondern das Ergebnis unterschiedlicher Vorstellungen der Marktakteure, was nachhaltig ist und was nicht. Anstatt der EU-Kommission und nachgelagerten Expertengruppen die Definitionshoheit über Nachhaltigkeit einzuräumen, könnte eine freiwillige Taxonomie die Konvergenz von Marktstandards ebenso unterstützen und unterschiedliche Nachhaltigkeitskonzepte zulassen.

Die wichtigsten Antworten zu „Sustainable Finance“

Warum setzt sich die EU für ein nachhaltiges Finanzwesen ein?

Mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sowie der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ der Vereinten Nationen haben sich die Europäische Union und auch Deutschland ehrgeizige Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele gesetzt. Um diese Ziele zu erreichen, sollen auch die europäischen Finanzmärkte in die Pflicht genommen werden. Dafür hat sich der Begriff „nachhaltiges Finanzwesen“ („Sustainable Finance“ oder auch „Green Finance“) etabliert. Darunter versteht man eine Reihe von Initiativen, mit denen der europäische Finanzsektor dazu angehalten werden soll, den ökologischen und sozialen Umbau der Wirtschaft und Gesellschaft zu finanzieren.

Was ist der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen?

Blaupause für alle gesetzlichen, regulatorischen und aufsichtlichen Initiativen zur Einführung von „Sustainable Finance“ in der EU ist der EU-Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzwesen vom März 2018, der drei Ziele verfolgt:

  1. Durch die Integration der Faktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Governance) in den Investitionsprozess soll vermehrt privates Kapital in nachhaltige Investitionen gelenkt werden, die dem Klima- und Umweltschutz dienen.
  2. Durch die Berücksichtigung von Risiken aus dem Klimawandel, der Umweltzerstörung und sozialen Fragen soll das Finanzwesen insgesamt stabiler werden.
  3. Durch zusätzliche Offenlegungs-, Berichts- und Governance-Anforderungen soll der Finanzmarkt transparenter werden und sich an langfristigen Zielen ausrichten.

Was ist eine EU-Taxonomie und wozu braucht es sie?

Im Mai 2018 hat die EU-Kommission einen umstrittenen Verordnungsentwurf vorgestellt, mit dem nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gesetzlich klassifiziert werden sollen („Taxonomie“). Derzeit verhandelt der EU-Ministerrat mit dem Europäischen Parlament im Beisein der Kommission über die finale Ausgestaltung der Taxonomie („Trilog-Verfahren“). Aus der Taxonomie sollen später Normen und Kennzeichnungen für nachhaltige Finanzprodukte abgeleitet werden, zum Beispiel ein Label für grüne Anleihen. So soll die Taxonomie Anlegern helfen, nachhaltige Finanzprodukte zu erkennen. Gleichzeitig soll „Greenwashing“ vermieden werden. Damit ist gemeint, dass nicht-nachhaltige Investitionen als nachhaltig ausgegeben werden.

In einem ersten Schritt definiert die Taxonomie Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten. Dazu zählen Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie der Schutz gesunder Ökosysteme. Erst im Anschluss sollen auch soziale und Governance-Kriterien in die Taxonomie aufgenommen werden.

Warum will die EU die Offenlegungspflichten erweitern?

Grundlage für ein nachhaltiges Finanzwesen sind transparente Informationen über die Nachhaltigkeit und die Nachhaltigkeitsrisiken von Finanzprodukten und den dahinterliegenden Investitionen. Mehrere Initiativen der EU zielen deshalb drauf ab, die Offenlegungspflichten von Finanzinvestoren, Banken und Unternehmen zu erweitern.

Im April 2019 haben die EU-Gesetzgeber einen Verordnungsentwurf beschlossen, mit dem die Offenlegungspflichten für Investoren wie Pensionsfonds, Wertpapierfirmen sowie Versicherungsvermittler und Anlageberater erweitert werden sollen:

  1. In vorvertraglichen Informationen müssen Investoren zukünftig offenlegen, welche Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken ihre Anlagen haben – es sei denn, die Produktanbieter erachten Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant.
  2. Finanzmarktakteure müssen zudem darlegen, ob und wie ein Finanzprodukt nachteilige oder förderliche Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte hat.
  3. Finanzmarktakteure müssen öffentlich erklären, wie sie Nachhaltigkeitsziele im Anlageprozess oder in der Beratung berücksichtigen.
  4. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater müssen angeben, inwiefern ihre Vergütungspolitik (zum Beispiel Provisionen) mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht.

Ab Juni 2022 müssen auch größere, finanzmarktorientierte Banken ihre Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen. Kleine Banken sind von dieser Pflicht ausgenommen. Zudem hat die EU-Kommission im Januar 2019 zwei delegierte Verordnungen vorgelegt, mit denen Banken verpflichtet werden sollen, Anleger nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen. Anknüpfungspunkt sind die sogenannten Geeignetheitserklärungen der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II und der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Die Verordnungen wurden allerdings noch nicht beschlossen.

Damit die Nachhaltigkeit von Unternehmen transparenter wird, will die EU-Kommission außerdem die nichtfinanziellen Berichtspflichten von Unternehmen zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen erweitern. Dazu soll die sogenannte CSR-Richtlinie (Corporate Social Responsibility) ergänzt werden. Größere, kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen berichten, wie sich der Klimawandel auf das Geschäftsmodell auswirkt, welche klimabezogenen Risiken identifiziert wurden und wie mit diesen Risiken umgegangen wird. Über die Lieferkette könnten allerdings auch kleine Unternehmen die Ausweitung zu spüren bekommen.

Welche aufsichtlichen Anforderungen kommen auf die Banken zu?

„Sustainable Finance“ zielt vornehmlich auf die Kapitalmärkte ab. Indirekt betreffen die Vorgaben jedoch auch die Kreditfinanzierung, mit der ein Großteil der Unternehmen ihren Finanzierungsbedarf abdeckt. So geht ein Teil von „Sustainable Finance“ mit neuen Anforderungen an die Risikosteuerung von Banken einher. Die Finanzinstitute sollen verstärkt Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, die sich negativ auf die Stabilität einzelner Institutionen und des Finanzsystems als Ganzes auswirken könnten. Allerdings wurde der Begriff „Nachhaltigkeitsrisiko“ noch nicht näher definiert.

Im Rahmen des kürzlich beschlossenen Bankenpakets wurde die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) damit beauftragt, eine einheitliche Definition von Nachhaltigkeitsrisiken sowie quantitative und qualitative Kriterien zur Messung der Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Finanzinstitute zu erarbeiten. Auf Basis einer einheitlichen Definition soll die EBA dann prüfen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in Stresstests, dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) sowie bei den Eigenkapitalanforderungen abgebildet werden können.

Wie treibt Deutschland das Thema „Sustainable Finance“ voran?

Beim Thema „Sustainable Finance“ steht die Bundesregierung den Ambitionen der EU in nichts nach. Um die Pläne für ein nachhaltiges Finanzwesen voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Juni 2019 einen Beirat für „Sustainable Finance“ eingesetzt. Dessen Zielsetzung ist klar umrissen: „Deutschland soll zum führenden Standort für nachhaltige Finanzen werden“, heißt es dazu auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Der Beirat soll die Bundesregierung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Sustainable Finance-Strategie beraten, bestehende Expertise bündeln und den Dialog zwischen den relevanten Akteuren fördern. Ziel ist es, nachhaltiges Handeln im Finanzsektor zu fördern. Dabei geht es aber auch darum, Sustainable Finance als Wettbewerbsvorteil zu nutzen, um den Finanz- und Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu stärken. In dem Gremium sitzen Vertreter aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie verschiedener Bundesressorts.

In einem ersten Thesenpapier hat der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung im Oktober sein Selbstverständnis und seine Zielsetzung dargelegt. „Im Ergebnis entstehen international richtungsweisende Standards in Sustainable Finance und messbare Wettbewerbsvorteile des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandortes Deutschland“, heißt es zu den strategischen Zielen. Dazu gehöre auch eine „Transformation innerhalb des Finanzsystems“, eine „zielgerichtete Gestaltung von Finanzmarktregulierung“ und eine „Führungsrolle der öffentlichen Hand“, um die gesamtwirtschaftlichen Sustainable Finance-Ziele zu unterstützen.

Die Bankenregulierung muss ideologiefrei bleiben. Eine pauschale Begünstigung „grüner“ Anleihen oder Kredite bei der Eigenkapitalunterlegung wäre eine politisch motivierte Instrumentalisierung der Regulierung. Das führt zu einer Fehlallokation von Kapital und gefährdet somit die Stabilität der Finanzmärkte. Diese Lektion gehört zu den schmerzhaften Lernerfahrungen der Finanzkrise 2008. Solange kein eindeutiger Nachweis erbracht ist, dass grüne Anlagen risikoärmer sind als herkömmliche Investitionen, ist ein sogenannter „Green Supporting Factor“ toxisch für die Finanzmärkte und hat überdies das Potenzial, durch Nachteile bei der Kreditvergabe den Mittelstand in Deutschland zu gefährden.

Anlegern darf nicht die Verantwortung für ihre Finanzentscheidungen genommen werden. Eine Bevormundung der Bankkunden durch verpflichtende Nachhaltigkeitsabfragen bei der Produktauswahl und Beratung ist deshalb der falsche Weg. Der Einzelne soll frei entscheiden, wo seine Prioritäten liegen. Wir brauchen Freiheit in unternehmerischen und in Anlage-Entscheidungen. Sind beispielsweise Energieversorger, die Atomkraftwerke betreiben, „grün“, weil sie weitgehend CO2-neutral Strom produzieren? Die Antwort auf diese Frage fällt in Frankreich anders aus als in Deutschland und das sollte man akzeptieren.

Bei allen neuen Regulierungsideen sollten die ordnungspolitischen Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Umsetzbarkeit im Mittelpunkt stehen. Die bisher geplanten Vorgaben sind zu komplex und wenig anwenderfreundlich. Über 400 Seiten umfasst beispielsweise alleine der Experten-Report, der Unternehmen helfen soll, ihre Nachhaltigkeit zu bestimmen. Gekoppelt ist dieses komplexe System mit einer Vielzahl an neuen Offenlegungs- und Berichtspflichten. Für kleine und mittlere Unternehmen wird es dadurch schwieriger, ihre Nachhaltigkeit nachzuweisen – womit ihnen der Zugang zu Finanzierungen erschwert würde, speziell in konjunkturschwachen Zeiten.

„Wer Ideologie vor Vernunft, wer Dirigismus vor Markt setzt, versündigt sich an der Stabilität der Finanzmärkte.“

Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht die alleinige Verantwortung der Finanzwirtschaft. Die Politik macht es sich zu leicht, wenn sie Banken und Asset Managern Vorgaben macht, die eigentlich auf die Realwirtschaft zielen. Es gibt viele geeignete Instrumente auch außerhalb der Finanzwirtschaft, um für mehr Nachhaltigkeit zu sorgen. Denken wir nur an die Lenkungswirkung von Steuern, etwa bei der Bepreisung unterschiedlicher Verkehrsträger, an Mechanismen wie den Emissionshandel oder an staatliche Förderinstrumente, etwa für die Aufforstung von Wäldern. Finanzwirtschaftlich nachhaltig kann die Politik zudem bei den Staatsausgaben, durch Begebung grüner Bundesanleihen oder durch die Kreditvergabe der KfW als staatliches Kreditinstitut handeln.

Bei allem Bemühen um mehr Nachhaltigkeit müssen ordnungspolitische Vernunft, eigenverantwortliches Handeln und volkswirtschaftliche Logik gelten. Wer Ideologie vor Vernunft, wer Dirigismus vor Markt setzt, versündigt sich an der Stabilität der Finanzmärkte. Was am Ende mit Sicherheit nicht nachhaltig ist.
 

Florian Rentsch ist Vorsitzender des Vorstands des Verbands der Sparda-Banken.

Dr. Jürgen Gros ist Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB). Er twittert als @JGros_GVB und ist Mitglied des Netzwerks LinkedIn.

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