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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Lieferverzögerungen in der Automobilbranche sowie die unsicheren Aussichten stellen auch das Fuhrparkmanagement von Genossenschaften vor Herausforderungen.
  • Mit einer frühzeitigen Bestellung, Flexibilität bei der Ausstattung und unter Umständen einem Wechsel des Fahrzeugmodells oder der Automarke lassen sich lange Lieferzeiten möglicherweise reduzieren.
  • Für Elektroautos ändert sich 2023 die Förderung, für Plug-in-Hybride fällt sie ganz weg.
  • Firmen, die vom Umweltbonus für E-Autos profitieren wollen, sollten sich beeilen. Die Förderung für Dienstwagen läuft zum 1. September 2023 aus.
  • Die DRWZ Mobile unterstützt genossenschaftliche Unternehmen dabei, innovative Mobilitätskonzepte auf den Weg zu bringen.

Bei der Gestaltung zeitgemäßer Mobilitätskonzepte stehen Fuhrparkmanager immer mehr vor der Herausforderung, die Anforderungen der Fahrzeugnutzer mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen bestmöglich in Einklang zu bringen. Zusätzlich erfordern die Lieferschwierigkeiten der Autoindustrie und neue Förderbedingungen für E-Fahrzeuge eine besondere Flexibilität bei der Fahrzeugbeschaffung. Wie so oft gibt es nicht den einen richtigen Lösungsweg, doch durch ein vorausschauendes Fuhrparkmanagement können Genossenschaften zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen.

Händler und Hersteller geben weniger Rabatte

Für Fuhrparkmanager wird es wegen der Lieferschwierigkeiten der Autohersteller schwer, bei der Beschaffung von Neufahrzeugen früher übliche und oft auch einkalkulierte Rabatte auszuhandeln. Durch die geringere Verfügbarkeit von Neuwagen sehen die Hersteller und Autohäuser keine Notwendigkeit mehr, sich Rabattschlachten zu liefern. Der Markt, der vorher hart umkämpft war, hat sich gedreht. Die wenigen schnell verfügbaren Fahrzeuge können zu höheren Preisen als noch vor einem halben Jahr verkauft werden.

Herausforderungen für Fahrzeughersteller

Ein Großteil der deutschen Unternehmen beklagt aktuell Engpässe und Probleme bei der Beschaffung von Vorprodukten und Rohstoffen. Mit am stärksten betroffen ist die Autoindustrie. Das führt zu teils sehr langen Lieferzeiten. Ein Ende ist noch nicht absehbar. Nachdem die Produktion von Fahrzeugen im Jahr 2021 maßgeblich vom Mangel an Halbleiterbauteilen beeinträchtigt wurde, kamen im Jahr 2022 zusätzlich der Krieg in der Ukraine und der Lockdown im für die Bauteilversorgung wichtigen Hafen von Shanghai erschwerend hinzu. Für den Bau von Katalysatoren fehlt etwa Palladium aus Russland. Rund ein Fünftel des nach Deutschland importierten Edelmetalls kommt von dort. Ein weiterer wichtiger Rohstoff aus Russland ist Nickel, der zur Produktion von Lithium-Ionen-Batterien benötigt wird.

Nun bieten die hohen Rohstoffpreise und die unsichere Energieversorgung weiteren Grund zur Beunruhigung. So befürchten etwa Lieferanten von Bauteilen wie Autoscheiben, die bei der Produktion viel Energie verschlingen, bei Engpässen in der Gasversorgung ihre Lieferungen drosseln oder gar komplett stoppen zu müssen. Außerdem sind die weltweiten Lieferketten im Nachgang der Corona-Pandemie immer noch sehr störanfällig. Sollte zum Beispiel China im Zuge der Null-Covid-Politik weitere Städte in Quarantäne schicken, könnte das zusätzliche Verzögerungen bei der Versorgung der Autoindustrie mit wichtigen Bauteilen mit sich bringen.

Wartezeiten von teils weit über zwölf Monaten

Zeitgleich haben sich die Lieferzeiten stark erhöht. Momentan muss bei vielen Herstellern und Modellen bei Neubestellungen mit Wartezeiten von weit über zwölf Monaten gerechnet werden. Daher sollte die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Sofort verfügbare Lagerwagen bieten die Möglichkeit, schnell an einen Neuwagen zu kommen. Dieser kann allerdings nicht nach individuellen Wünschen konfiguriert werden, stellt aber die Mobilität sicher. Wenn es doch ein selbst zusammengestelltes Neufahrzeug sein soll, ist es empfehlenswert, sich vorher über Lieferzeiten zu informieren und gegebenenfalls die Ausstattung des Fahrzeugs anzupassen. Oftmals lässt sich dadurch die Lieferzeit positiv beeinflussen. Die DRWZ Mobile hat auf ihrer Webseite eine Übersicht der Fahrzeugmodelle zusammengestellt, die voraussichtlich eine Lieferzeit von unter sechs Monaten haben.

DRWZ Mobile bietet weiterhin günstige Konditionen

Die DRWZ Mobile hat mit vielen Fahrzeugherstellern Rahmenverträge abgeschlossen. So kann sie den genossenschaftlichen Unternehmen bei der Fahrzeugbeschaffung weiterhin gute Konditionen für eine Vielzahl an Neufahrzeugmodellen anbieten. Auch mit Autovermietungen hat die DRWZ Mobile Rahmenverträge abgeschlossen. Sollte bei Lieferschwierigkeiten für eine Überbrückungszeit ein Ersatzfahrzeug benötigt werden, kann die DRWZ Mobile den Genossenschaften ebenfalls günstige Konditionen vermitteln. Kontakt und weitere Informationen: drwzmobile.com.

Starker Trend zu E-Fahrzeugen

Die Kfz-Hersteller müssen nicht nur die wirtschaftlichen Herausforderungen meistern, sondern sich auch auf die Mobilität der Zukunft vorbereiten. Das EU-Parlament hat am 8. Juni 2022 mehrheitlich für einen Stopp der Neuzulassung von Kfz und Transportern mit Verbrennungsmotor ab 2035 gestimmt. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken. Bereits zugelassene Fahrzeuge dürfen weiterfahren. Das angekündigte Verbot dürfte den Aufschwung für E-Fahrzeuge im Allgemeinen und speziell im Bereich Leasing verstärken. Insgesamt ist davon auszugehen, dass auch die geplante Kürzung der staatlichen Förderungen die Nachfrage nach alternativen Antrieben nicht ausbremst.

Aktuelle Förderbedingungen laufen Ende 2022 aus

Bei Plug-in-Hybriden läuft die bisherige staatliche Prämie (Umweltbonus) von bis zu 6.750 Euro (inklusive Herstelleranteil) am 31. Dezember 2022 aus. Wer noch von der Förderung profitieren möchte, muss hoffen, dass das Fahrzeug bis 31. Dezember 2022 ausgeliefert und zugelassen wird. Reine E-Autos bekommen bei Auslieferung und Zulassung bis 31. Dezember 2022 mit Umweltbonus und Innovationsprämie eine Förderung von bis zu 9.000 Euro (inklusive Herstelleranteil).

Empfehlungen der DRWZ Mobile für Fuhrparkmanager von Genossenschaften

  • Frühzeitig handeln, um die Mobilität zeitlich lückenlos für Mitarbeitende zu garantieren.
  • Kraftfahrzeuge vermehrt leasen. Das erhöht die Flexibilität und erleichtert die Rückgabe von Modellen, für die es gegebenenfalls keinen Markt mehr geben wird.
  • Bei Modellen und Ausstattungen flexibel reagieren: Ausschlaggebend für die Auswahl könnten bei einem Mobilitätsbedarf die Lieferzeiten werden.
  • Für die E-Mobilitätswende: Jetzt die eigene Ladeinfrastruktur planen und umsetzen.
  • Kombinationen mit anderen Mobilitätsangeboten prüfen und koordinieren.
  • Eigene genossenschaftliche Mobilitätskonzepte für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitende anbieten.

Förderdeckel für E-Fahrzeuge ab 2023

Im August 2022 hat sich die Ampelkoalition bei der Förderung von E-Fahrzeugen für die Jahre 2023 und 2024 zu einem Kompromiss durchgerungen. Geplant ist ein Förderdeckel für E-Fahrzeuge. Diese erhalten den Umweltbonus nur noch so lange, bis die dafür vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Nach aktuellem Stand stehen für die Förderung von E-Autos 2,1 Milliarden Euro für das Jahr 2023 und 1,3 Milliarden Euro für das Jahr 2024 zur Verfügung, insgesamt 3,4 Milliarden Euro.

Ab 1. Januar 2023 erhalten Plug-in-Hybridfahrzeuge keinen Umweltbonus mehr. Ebenfalls ab 1. Januar 2023 reduziert sich der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis 40.000 Euro auf 4.500 Euro. Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro gibt es nur noch 3.000 Euro Umweltbonus. Elektrofahrzeuge mit einem Kaufpreis über 65.000 Euro erhalten weiterhin keine Förderung. Die Hersteller sollen sich auch zukünftig an der Förderung beteiligen. Ihr Anteil beträgt weiterhin 50 Prozent der Fördersumme des Bundes. Beispiel: Bei Elektroautos mit einem Listenpreis bis 40.000 Euro beträgt der Bundesanteil der Förderung im nächsten Jahr 4.500 Euro, der Hersteller steuert 2.250 Euro bei. Die gesamte Fördersumme beläuft sich also auf 6.750 Euro.

Ab 1. Januar 2024 soll der Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Fahrzeuge mit Nettolistenpreis bis 45.000 Euro nur noch 3.000 Euro betragen. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis über 45.000 Euro sollen keine Förderung mehr erhalten.

Keine Förderung mehr für Firmenfahrzeuge

Ab 1. September 2023 soll die Förderung von E-Fahrzeugen auf Privatpersonen beschränkt werden. Nur gemeinnützige Organisationen erhalten weiterhin die Prämie. Unternehmen, die bei der Anschaffung von E-Fahrzeugen vom Umweltbonus profitieren wollen, sollten sich also beeilen.

Steuervorteile sollen bleiben

Die Steuervorteile von E-Autos und Plug-in-Hybriden bei der Dienstwagenregelung sollen gemäß der Einigung der Ampelkoalition bleiben. Hier greifen lediglich neue Anforderungen an die elektrische Reichweite des Fahrzeugs. Ab dem 1. August 2023 muss das Fahrzeug zum Erhalt der reduzierten Bemessungsgrundlage des geldwerten Vorteils mindestens 80 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können.

Unklare Förderung für Ladeinfrastruktur

Es ist noch nicht absehbar, ob der geforderte und geplante Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur so schnell vonstattengeht wie benötigt. Laut Bundesnetzagentur werden aktuell 53.652 öffentliche Normalladepunkte und 9.918 öffentliche Schnellladepunkte betrieben (Stand Juli 2022), benötigt werden jedoch mindestens eine Million. In dem Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung. Zuletzt konnten Anträge bis 31. Dezember 2021 abgegeben werden. Eine weiterer Förderaufruf wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Die DRWZ Mobile wird auf ihrer Webseite informieren, sobald es Neuigkeiten gibt.

Mitglieder und Kunden in Angebote einbeziehen

Die Lieferprobleme der Kfz-Hersteller, die geänderten Förderbedingungen und der immer stärkere Fokus auf Nachhaltigkeit erfordern auch bei genossenschaftlichen Unternehmen neue Lösungen für das Fuhrparkmanagement. Denkbar ist zum Beispiel, Mitglieder und Kunden mit einzubeziehen und ihnen Carsharing anzubieten. Insbesondere im ländlichen Raum können Genossenschaften durch solche alternativen Mobilitätsangebote Mitgliedernutzen schaffen und ihre Attraktivität steigern. Vor allem genossenschaftliche Unternehmen mit Parkplatzflächen an zentralen Verkehrswegen bieten ideale Voraussetzungen für solche Lösungen. In Ballungsgebieten können Carsharing-Angebote in Zusammenarbeit mit der genossenschaftlichen Wohnungswirtschaft einen Mehrwert für die Mieter schaffen.

Mobilitätsangebote für Mitarbeitende

Damit auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von genossenschaftlichen Unternehmen von klimafreundlichen Mobilitätsangeboten profitieren können, wird die DRWZ Mobile ihren Kunden für deren Belegschaft ein Gehaltsumwandlungsmodell für E-Fahrzeuge anbieten. Die Reduktion des geldwerten Vorteils solcher Fahrzeuge auf monatlich 0,25 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent des Fahrzeugwerts macht dieses Modell attraktiv. Zunehmend wünschen sich Mitarbeitende auch, das eigene E-Fahrzeug während der Standzeit am Arbeitsplatz aufladen zu können. Die DRWZ Mobile kennt die verschiedenen Anforderungsprofile an das Laden am Firmenstandort oder zu Hause beim Mitarbeiter und unterstützt die genossenschaftlichen Unternehmen bei der Umsetzung von der Konzeption bis hin zum laufenden Betrieb.


Tanja Rockert ist Marketingmanagerin der DRWZ Mobile GmbH.

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